Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.1 Zweck der Regelung

Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG; dort: § 14 Abs. 2 TzBfG und § 14 Abs. 3 TzBfG) und die bereits lange ausgelaufene Regelung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG 1985) haben und hatten das Ziel, dem Arbeitgeber eine erleichterte Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu geben, um sich d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.2 Abgrenzung zur Befristung ohne sachlichen Grund

Der Arbeitgeber, der befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 TzBfG und § 14 Abs. 3 TzBfG, d. h. ohne sachlich gerechtfertigten Grund, vereinbaren kann, wird nur dann befristete Verträge mit sachlich gerechtfertigtem Grund schließen, soweit im Vertrag kein Enddatum genannt werden kann, sog. Zweckbefristung (vgl. hierzu oben 3), wenn die Befristung die Dauer von 24 Monaten ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.3 Prüfungszeitpunkt

Prüfungszeitpunkt für das Vorliegen des sachlich gerechtfertigten Grunds ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.[1] Praxis-Beispiel Wird auf den Wunsch eines Studenten sein Arbeitsverhältnis auf 3 Jahre befristet, weil er anschließend das Staatsexamen vorbereiten will, so bleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach 3 Jahren, auch wenn der Student während des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.5 Wechsel zu einem Zeitarbeitsunternehmen

Praxis-Beispiel Der Beschäftigte wurde nach Ende des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber selbst an ein Zeitarbeitsunternehmen vermittelt, das mit ihm erneut einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschloss. Das Zeitarbeitsunternehmen übernahm die Bedingungen aus dem Arbeitsverhältnis mit dem ursprünglichen Arbeitgeber absprachegemäß und verlieh de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei wirksamer Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Genügt die Begründung für eine Befristung nicht den Anforderungen einer sachlichen Rechtfertigung oder liegen die Voraussetzungen einer erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder § 14 Abs. 3 TzBfG nicht vor, so ist die Befristungsabrede nach § 16 Sat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2.4 Kein Anspruch auf Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge im Wege der Gleichbehandlung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt nicht zur Anwendung bei der Frage der Verlängerung von sachgrundlos befristeten Verträgen.[1] Mit § 14 Abs. 2 TzBfG habe der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auch bei der Verlängerung hierauf gestützter Verträge "freie Hand" lassen wollen. Nicht zu entscheiden hatte das BAG die Frage, wie sich die Rechtslage bei der Verlängerung von Sachgrundbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4 Zur Vertretung eines anderen Beschäftigten

Einer der wichtigsten sachlich gerechtfertigten Gründe ist die Vertretung für einen festangestellten, vorübergehend jedoch nicht oder noch nicht zur Verfügung stehenden Mitarbeiter (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG).[1] Der Vertretungsbedarf kann sich ergeben aus der Erkrankung eines Mitarbeiters[2], der Beurlaubung von Beschäftigten[3], dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit einer/eines ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.9 Zusammenfassendes Ergebnis

Zusammenfassend ist zum Thema "Kettenarbeitsverhältnisse" festzuhalten: Schließt ein Arbeitgeber mehrfach hintereinander mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge, so läuft er vor allem bei Vorliegen des jeweils gleichartigen sachlichen Grunds, wie z. B. der Vertretung eines jeweils anderen Beschäftigten, früher oder später Gefahr, dass das Arbeitsverhältnis unbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1.1 Gesetzliche Befristungsregelung des § 14 TzBfG

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2.1 Diskriminierungsverbot

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Insbesondere muss einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt oder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7.2 Prozessuale Fragen

 3-Wochen-Frist für Befristungskontrollklage Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (§ 17 TzBfG). Erhe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.1 Schriftform für Befristungen

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung ohne Sachgrund in den schriftliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.3 Zuletzt abgeschlossener Vertrag entscheidend

Bisher bestand Einigkeit zwischen den beteiligten Senaten des BAG, dass allein der zuletzt abgeschlossene befristete Vertrag entscheidend ist für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens eines sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist.[1] Dies gelte selbst dann, wenn der letzte Vertrag aufgrund einer Zweckbefristung enden soll.[2] Die Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.2 Befristung auf das "65. Lebensjahr"

Praxis-Tipp In zahlreichen vor vielen Jahren bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen findet sich noch eine Befristung auf das Erreichen des "65. Lebensjahres". Die Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel auszulegen auf "das Erreichen des gesetzlich festgelegten Regelrentenalters". Im Einzelnen: Praxis-Beispiel Die Arbeitsvertragsparteien st...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.7 Exkurs: Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse/unzulässige Daueraushilfen

Befristungen sind von ihrer Dauer her auch nach unten nicht begrenzt. Zulässig ist – unter Beachtung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG – auch der Abschluss von befristeten Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen. Werden von demselben Arbeitgeber mit demselben Arbeitnehmer mehrfach befristete Tagesarbeitsverhältnisse vereinbart, bedarf es gem. § 14 Abs. 1 TzBfG eines sachlichen Gru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3.5 Bevorzugte Einstellung

§ 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD schreibt vor, dass kalendermäßig mit sachlichem Grund befristet beschäftigte Arbeitnehmer bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen sind, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Zweckbefristungen gilt die Vorschrift demnach nicht. Nach der Rechtsprechung des BAG enthält die Vorschrift kein Ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.3 Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG ist es zulässig, im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium ein befristetes Arbeitsverhältnis zu vereinbaren, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Ob es dieses Sachgrunds überhaupt bedarf, ist zweifelhaft. Im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis kann nämlich ohne sachlichen Grund gemäß § 14...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.4 Vertretung von Lehrkräften

Für Lehrer gelten zunächst die unter Ziffer 5.2.4 entwickelten Grundsätze, es bestehen jedoch folgende Besonderheiten: Der Sachgrund der Vertretung kommt nach der Rechtsprechung des BAG sowohl in Fällen unmittelbarer als auch mittelbarer Vertretung in Betracht.[1] Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.4 Bedeutung der vorangegangenen Verträge

Das BAG verlangt bei Abschluss eines jeden befristeten Vertrags eine Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis, keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen.[1] Zunächst hatte das BAG entschieden, bei Abschluss des maßgebenden letzten Vertrags müsse die Prognose des Arbeitgebers, eine Weiterbeschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.1 Grundsätzliches

Soweit in diesen Vertretungsfällen das Enddatum des Vertretungszwecks bereits bei Vertragsschluss feststeht, sollte dieses Enddatum von vornherein in den befristeten Vertrag aufgenommen werden (Zeitbefristung). In einigen Fällen, so bei der Erkrankung eines Arbeitnehmers, steht jedoch nicht fest, wann der Vertretungsbedarf entfällt. Hier sind Zweckbefristungen angemessen (vg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 9.2 Mit Sachgrund, § 14 Abs. 1 TzBfG

Grundsätzlich sollte jeder befristete Arbeitsvertrag folgende Vereinbarungen enthalten: die Form der Befristung: Befristung mit Enddatum (Zeitbefristung) bzw. Zweckbefristung den Sachgrund für die Befristung Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grunds aus der anerkannten Typologie (§ 14 Abs. 1 TzBfG), z. B. zur Vertretung des in Elternzeit befindlichen Beschäftigten "X" bis ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.10 Gerichtlicher Vergleich

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig, vor allem wenn dadurch der Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung beendet wird.[1] Der Befristungsgrund setzt neben der vorausgesetzten Mitwirkung des Gerichts beim Zustandekommen des befristeten Arbeitsverhältnisses voraus, dass ein offener Streit der Pa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.6.1 Mindestdauer der Befristung ohne Sachgrund

Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten; sie muss mindestens 6 Monate betragen. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn die Dauer von 6 Monaten unterschritten wird. Mit Sachgrund z. B. bei vorübergehendem abgrenzbarem Bedarf kann jedoch ein Vertrag mit einer Laufzeit von unter 6 Mon...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.5 Zusammentreffen der verschiedenen Befristungsformen

Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG) und Befristung mit sachlichem Grund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) Eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG – ohne sachlichen Grund – ist wie festgestellt nur bei Neueinstellungen möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass das Arbeitsverhältnis zwingend nach 2 Jahren enden muss. Befristungen mit jeweils neuem sachlichem Grund können grundsätzlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.5 Vertretung für Verhinderung nach dem Pflegezeitgesetz/Familienpflegezeitgesetz

Nach § 6 Pflegezeitgesetz liegt ein sachlicher Grund für die Befristung in der Vertretung eines Beschäftigten, der entweder kurzzeitig, bis zu 10 Arbeitstagen zur Pflege naher Angehöriger der Arbeit fernbleibt, § 2, oder längstens 6 Monate zur häuslichen Pflege naher Angehöriger völlig oder teilweise freizustellen ist, § 3. Auch die befristete Einstellung zur Vertretung für ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1.4 Sonderregelung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal (Wissenschaftszeitvertragsgesetz)

Das Befristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat im Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine Sonderregelung erfahren. Zum Zweck der Nachwuchsförderung und Qualifizierung sieht das Gesetz für das wissenschaftliche und künstlerische Personal die Befristung des Arbeitsvertrags als Regelfall vor, der lediglich zeitlich durch Höchstgrenzen eingeschränkt wird. Für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5.2 Lehrbeauftragte, Lektoren

Lehrbeauftragte und Lektoren arbeiten regelmäßig nicht als Arbeitnehmer, sondern als freie Mitarbeiter, die ohnehin keinen Kündigungsschutz besitzen. Es ist deshalb zulässig, mit Lehrbeauftragten Dienstverträge von Semester zu Semester befristet abzuschließen. Selbst für einen fest angestellten Lektor, dem Gelegenheit zur Promotion gegeben wurde, hat das BAG eine Befristung z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.9 Zeitweise Übertragung von Daueraufgaben

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG liegt ein Sachgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Nach dem vorgesehenen Vertragsende darf für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein betrieblicher Bedarf mehr bestehen. Die Prognose ist nicht bereits dann begründet, wenn dem Arbeitgeber dauerhaft anfallende soz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1 Grundsätzliches

Nach der Rechtsprechung des BAG war und ist – abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG – eine Befristung grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür aus der Sicht verständiger und verantwortungsbewusster Vertragspartner ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Dahinter steht die Überlegung, dass durch die Befristung nicht die zwingenden Kündigungsschutzv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3.4 Kettenverträge unzulässig

Nach dem Wortlaut des § 30 TVöD könnte man annehmen, dass innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums Aushilfsarbeitsverhältnisse ohne jede Beschränkung zulässig seien, d. h. ohne besonderen sachlichen Grund vereinbart werden können und ohne dass bei Mehrfachbefristung ein Kettenarbeitsverhältnis entsteht. Dies ist jedoch nicht der Fall: Zum einen sind für Aushilfsarbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2.2 Informationspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle – also durch Aushang – im Betrieb und Unternehmen erfolgen (§ 18 TzBfG). Im Zusammenhang mit ihren allgemeinen Aufgaben und d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3.2 Kündigung nach Ablauf der Probezeit

Arbeitsverhältnisse bis zu 12 Monaten können nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden (§ 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD). Bei zweckbefristeten Verträgen enthält der Vertrag regelmäßig kein Enddatum, sondern nur ein Ereignis, z. B. Rückkehr des Erkrankten an den Arbeitsplatz, als Beendigungstatbestand. Diesbezüglich enthält die tarifliche Regelung keine eindeutige Re...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.6 Vertretung für Beschäftigte mit vorübergehend höherwertiger Tätigkeit/abgeordnete Beschäftigte

Ein sachlicher Grund liegt auch dann vor, wenn eine Stammkraft vorübergehend höherwertige Tätigkeiten vorzunehmen hat und der Arbeitgeber deren eigentliche Tätigkeit dem Vertreter zuweist. In den Fällen der unmittelbaren und der mittelbaren Vertretung erfordert es der Sachgrund nicht, dass der zu vertretende Arbeitnehmer an der Erbringung der Arbeitsleistung insgesamt verhin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 8 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.6 Erprobung des Mitarbeiters

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten im Normalfall die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, muss er kündigen. Für Schwangere verbietet jedoch § 17 MuSchG jegliche Kündigung, auch die während der ersten 6 Monate. Dies bedeutet, dass die Schwangere praktisch keine Probezeit hat. Bei verschiedenen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.4 Befristung ohne Sachgrund im Anschluss an die Ausbildung

Es ist zulässig, einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund im Anschluss an die Berufsausbildung abzuschließen. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Die Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung im Anschluss an die Berufsausbildung wurde vom BAG ausdrücklich bestätigt.[2] Wichtig Soll der Auszubildende ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.2 Textform für Befristung auf die Regelaltersgrenze

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet, stellt eine Befristung dar und ist daher nach der bis 31.12.2024 maßgebenden Rechtslage schriftlich zu vereinbaren. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L enthält eine solche Befristung. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bezieht sich allein auf die "Einstellung" eines neuen Arbeitnehmers und dessen Eingliederung in den Betrieb/die Dienststelle, konkret auf die Person, die auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung. Die Befristung ist dagegen eine einzelvert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen

1.1 Gesetzliche Befristungsregelung des § 14 TzBfG Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4 Befristete Verträge ohne sachlichen Grund

4.1 Zweck der Regelung Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG; dort: § 14 Abs. 2 TzBfG und § 14 Abs. 3 TzBfG) und die bereits lange ausgelaufene Regelung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG 1985) haben und hatten das Ziel, dem Arbeitgeber eine erleichterte Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältniss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2 Befristung ohne sachlichen Grund bei Neueinstellungen

4.2.1 Höchstdauer der Befristung Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer von 2 Jahren sind höchstens 3 Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Die Wirksamkeit einer Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG hängt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7 Rechtsfolgen unwirksamer Befristung

7.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis Bei wirksamer Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Genügt die Begründung für eine Befristung nicht den Anforderungen einer sachlichen Rechtfertigung oder liegen die Voraussetzungen einer erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder § 14 Abs. 3 TzBfG nicht vor, so ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.8 "Vorbeschäftigung" als Heimarbeiter

Ein Heimarbeitsverhältnis – wenn also jemand i. S. d. Heimarbeitsgesetzes von zu Hause aus für jemand anderen tätig wird – ist kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.3 Korrekte Beteiligung des Personalrats / Betriebsrats

Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG sowie entsprechende Vorschriften in den LPVG, § 99 BetrVG). 3.3.1 Beteiligung des Personalrats Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Bet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3 Formerfordernisse für Befristungen

3.1 Schriftform für Befristungen Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung oh...mehr