Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Befristete Arbeitsverträge / 4.6 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung ohne sachlichen Grund

Für Beschäftigte in einer "Angestelltenrentenversicherungspflichtigen" Tätigkeit im Tarifgebiet West haben die Tarifvertragsparteien folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG in § 30 Abs. 3 TVöD vereinbart: 4.6.1 Mindestdauer der Befristung ohne Sachgrund Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. 6.2.1 Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.7 "Vorbeschäftigung" in einem Beamtenverhältnis

Ein früheres Beamtenverhältnis steht der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG mit dem ehemaligen Dienstherrn nicht entgegen.[1] Ein Beamtenverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.2 Vertretung erkrankter Beschäftigter

Die Vertretung erkrankter Mitarbeiter stellt einen anerkannten Befristungsgrund dar, für den die Ausführungen unter Punkt 5.2.4.1 gelten. In einer Entscheidung vom 29.6.2011 hat das BAG die Krankheitsvertretung als Fall einer "auflösenden Bedingung" betrachtet, für die jedoch die gleichen Grundsätze wie für die Zweckbefristung gelten.[1] Folgende Besonderheiten sind jedoch zu...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.2 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach dem Wortlaut nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Entscheidend ist, ob in der Vergangenheit ein "Arbeitsverhältnis" zu diesem Arbeitgeber bes...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.9 Verfahrensfragen

Sachgrundlose Befristung als Organisationsentscheidung Ein Arbeitgeber – auch ein der Bestimmung des Art. 33 Abs. 2 GG unterworfener öffentlicher Arbeitgeber – kann eine Grundsatzentscheidung dahingehend treffen, dass eine bestimmte zu besetzende Stelle nur im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund besetzt werden soll, und Bewerberinnen und Bewerb...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.6.3 Kündigung, Kündigungsfrist

Kündigungsfrist: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt. Die Kündigungsfristen ergeben sich im Einzelnen aus § 30 Abs. 5 Satz 2 bis 4 TVöD. Danach ergibt sich für Kündigungen in der Probezeit von 6 Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss. Nach § 30 Abs. 5 beträgt die Kündig...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.1 Befristung zur Aushilfe unter 6 Monaten?

Die Rechtsprechung hielt bis zum Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2011 einen sachlich gerechtfertigten Grund für erforderlich, wenn mit der Befristung zwingende Bestimmungen des Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers umgangen werden. Das Kündigungsschutzgesetz und damit der allgemeine Kündigungsschutz greift jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden hat ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.3 Vertretung für Mutterschutz, Elternzeit

Auch die Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit bildet einen Unterfall zur Fallgruppe Ziffer 5.2.4. § 21 BEEG regelt diesbezüglich einige Besonderheiten: Die Dauer der Befristung muss grundsätzlich kalendermäßig bestimmt sein. Eine Zweckbefristung "bis zur Rückkehr der Schwangeren an ihren Arbeitsplatz" nach den allgemeinen Grundsätzen ist seit der Änderung des § 21 Abs. 3 ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Al...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2.3 Angemessene Aus- und Weiterbildung

Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer an angemessenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Aus- und Weiterbildungswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen (§ 19 TzBfG). In der Praxis wird die gesetzliche An...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.6 "Vorbeschäftigung" im Falle des Betriebsübergangs

Vorgängereinrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, bevor sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB oder Umwandlungsgesetz auf die jetzige Firma/Einrichtung übertragen wurde, sind in die Prüfung bisheriger Arbeitsverhältnisse mit einzubeziehen, verhindern also eine "Neueinstellung". Nach Auffassung des BAG gilt dies nicht, wenn der Beschäftigte vor dem Betriebsü...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.3 Frage nach Vorbeschäftigung

Die Frage nach Vorbeschäftigungen bei demselben Arbeitgeber ist nach der Begründung des TzBfG zulässig.[1] Es wird empfohlen, in den Personalfragebogen die Frage aufzunehmen, ob der Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim einstellenden Arbeitgeber beschäftigt war. Nicht erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz eingestellt wir...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1.3 Führung auf Probe, Führung auf Zeit

Führungspositionen können zur Erprobung befristet "auf Probe" übertragen werden (§ 31 TVöD / TV-L). Um "Verkrustungen" in Führungspositionen zu verhindern, lässt der Tarifvertrag es zu, Führungspositionen "auf Zeit" zu besetzen (§ 32 TVöD / TV-L). Hinsichtlich der Voraussetzungen, der Befristungsdauer und der Besonderheiten beim Entgelt wird auf die Ausführungen im Beitrag "...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.3 Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge

Innerhalb des Gesamtzeitraums von 2 Jahren darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Zulässig ist nur die Vereinbarung einer Zeitbefristung, mit Enddatum. Die "Verlängerung" muss vor Ende des bisherigen Zeitvertrags vereinbart werden, d. h. sich unmittelbar ohne Unterbrechung an den vorhergehenden Vertrag anschließen. Praxis-Tipp Der bis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 2 Form und Inhalt

Grundsätzlich kann eine Rückzahlungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Form von den Arbeitsvertragsparteien getroffen werden. Einschränkungen bestehen nur dann, wenn die Rückzahlungsklausel nach Abschluss des Arbeitsvertrags bzw. während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vereinbart wird und für das Arbeitsverhältnis eine konstitutive Schriftformklausel gilt. In diesem Fall...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den Arbeitgeber trifft vielfach eine Informationspflicht gegenüber den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen, dies gilt auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen.[1] Hiergegen kann er nicht einwenden, dass die Erteilung der Information die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen bedeuten würde. Damit der Arbeitgeber diese nicht aus Furcht vor Wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4 Mitwirkung des Ehegatten/Lebenspartners (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 § 26a Abs. 1 S. 2 EStG regelt für den Fall der Mitwirkung des Ehegatten an der Einkunftserzielung die Zurechnung von Einkünften und gehört damit systematisch zu § 2 EStG, der regelt, wem Einkünfte persönlich zuzurechnen sind. Rz. 12 Die Vorschrift ist historisch zu erklären. Nach § 1356 Abs. 2 BGB i. d. F. bis 1976 war die Ehefrau auf familienrechtlicher Grundlage zu A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahmen in vertragliche Vereinbarungen ist g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 6 Lohnsteuerverfahren bestimmt spätere Veranlagung (§ 19a Abs. 2 EStG)

Rz. 43 Die vorläufige Nichtbesteuerung kommt gem. § 19 Abs. 2 S. 2 EStG nur zur Anwendung, wenn diese bereits im LSt-Verfahren berücksichtigt wurde. In § 19a Abs. 2 S. 1 EStG wird zwar das Zustimmungserfordernis mit dem Wortlaut "nur" belegt; aus der Gesamtschau mit § 19a Abs. 2 S. 2 EStG, wonach eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung im Rahmen der ESt-Veranlagung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.1 Negativabgrenzung: Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn

Rz. 17 Vom sachlichen Anwendungsbereich ist gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG der ohnehin geschuldete Arbeitslohn ausgenommen. Die Norm des § 19a EStG verwendet den Begriff des Arbeitslohns in mehreren Zusammenhängen und in Kombination mit verschiedenen Adjektiven, nämlich "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG), "nicht besteuerter Arbeitslohn nach § 19a Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.1 Gesonderte Einkünfteermittlung

Rz. 6 Die von den Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet, d. h. die Einkünfte sind wie bei einer Einzelveranlagung (§ 26a EStG) nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln.[1] Die Ehegatten sind und bleiben jeweils für sich eigene Steuersubjekte.[2] Werbungskosten eines Ehegatten sind daher nur dann zu berücksichtig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 7 Der Arbeitgeber kann schon vor Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird oder innerhalb einer Frist von höchstens 2 Wochen danach die Auflösung desselben begehren, wenn ihm die Weiterbeschäftigung nicht auf Dauer zugemutet werden kann. Stellt ein Mitarbeiter des Arbeitgebers d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschützter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift schützt Auszubildende, nicht hingegen Umschüler und ist auch nicht auf Praxisphasen anwendbar, die Studenten als Teil eines dualen Studiengangs an einer staatlichen Hochschule in einem Partnerunternehmen absolvieren.[1] Sie gilt grundsätzlich auch nicht für sonstige Berufsbildungsverhältnisse. In Ausnahmefällen kann jedoch auch z. B. ein Volontär unter d...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 3.1 Mögliche Rechtsgrundlagen

Weiter besteht die Frage, auf welche rechtliche Weise die Möglichkeit zu Home- und Mobile-Offices eingeräumt wird. Insoweit sind Regelungen auf einzelvertraglicher und kollektivrechtlicher Basis möglich, u. a.: Regelung im Arbeitsvertrag Nebenabrede zum Arbeitsvertrag Firmenrichtlinie/Policy Betriebsvereinbarung Gesamtzusagemehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.1 Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

Soweit der Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag, in einer Nebenabrede, in einer Firmenrichtlinie/Policy oder z. B. einer Gesamtzusage enthalten ist, unterliegt er der AGB-Kontrolle, d. h. sowohl der sog. Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch der sog. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher ist folgendes zu beachten: Es muss für den Arbei...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.3 Wirksamer Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.4 Rücknahme der mündlichen Absprache oder des Duldens

Wurde die Anordnung, aus dem Homeoffice zu arbeiten mündlich per Weisung gemäß dem Direktionsrecht[1] ausgesprochen, kann diese durchaus zurückgenommen werden. Zu beachten ist, dass dabei das billige Ermessen gewahrt werden muss. Bei der Ausübung des billigen Ermessens müssen die Interessen des Arbeitnehmers bereits bei der Aufnahme der Klausel berücksichtigt werden. Besonde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusagen

Rn. 645 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach dem Gesetzeswortlaut liegt eine Altzusage, also eine Zusage, auf die die Passivierungspflicht keine Anwendung findet, nur dann vor, wenn sie vor dem 01.01.1987 erteilt wurde. Dies bedeutet bei der Vereinbarung von Vorschaltzeiten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 638) in der Zusage, dass auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zusage abzustellen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeit im Homeoffice: Darf ... / Hintergrund

Im konkreten Fall arbeitete der 55-jährige Kläger seit 2017 bei einem Autozulieferer. Der Kläger erledigte 80 % seiner Arbeit im Bereich der industriellen Planung in den letzten 3 Jahren mit Erlaubnis des Arbeitgebers von zu Hause aus. Im Arbeitsvertrag stand, dass der Arbeitsort des Angestellten die gesamte Unternehmensgruppe umfasst und von den Projekten abhängt. Ende März ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er bei der zu prüfenden KapG ist. Diese Doppelfunktion des WP als AP und Funktionsträger in der zu prüfenden KapG wird auch als personelle Verflechtung bezeichnet. Aufgrund der jeweiligen Verweise sind ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausmeister (WEG)

Begriff Dienstleistungskräfte wie Hausmeister sind – sofern nicht selbstständige Fachunternehmen – angestellte Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft. Zweckmäßigerweise sollte ein schriftlicher Anstellungsvertrag mit Leistungskatalog geschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Frankfurt a. M., Urteil v. 17.5.2018, 2-13 S 26/17: Alternativangebote für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Neutralitätsordnung / 2.2 Wirkliches Bedürfnis des Unternehmens

Vielmehr bedarf es eines wirklichen Bedürfnisses des Arbeitgebers.[1] Ein wirkliches Bedürfnis kann in objektivberechtigten Kundenerwartungen bestehen, die ihrerseits aber nicht diskriminierend sein dürfen, also z. B. das Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihrer eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung sicherzustellen. Zudem muss der Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.1 Unmittelbare Wirkung

Die Besonderheit der in § 4 Abs. 1 TVG festgelegten unmittelbaren Wirkung von Tarifnormen besteht darin, dass der Inhalt des normativen Teils des Tarifvertrags wie eine staatliche Rechtsnorm ohne Rücksicht auf die Kenntnis der Arbeitsvertragsparteien von ihrem Bestehen und Inhalt auf den Arbeitsvertrag einwirkt. Aus bestehenden tariflichen Regelungen erlangt der Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / Zusammenfassung

Überblick Tarifverträge finden Anwendung, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über eine Verbandsmitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien an den Tarifvertrag gebunden sind (Tarifbindung). Der Arbeitgeber ist auch ohne Mitgliedschaft an den Tarifvertrag gebunden, wenn er selbst einen (Firmen- bzw. Haus-)Tarifvertrag abgeschlossen hat. Daneben besteht eine Bindung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifverträge: Tarifbindung

Zusammenfassung Überblick Tarifverträge finden Anwendung, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über eine Verbandsmitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien an den Tarifvertrag gebunden sind (Tarifbindung). Der Arbeitgeber ist auch ohne Mitgliedschaft an den Tarifvertrag gebunden, wenn er selbst einen (Firmen- bzw. Haus-)Tarifvertrag abgeschlossen hat. Daneben besteh...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.7 Nachwirkung von Tarifverträgen

Die Nachwirkung eines Tarifvertrags tritt nach § 4 Abs. 5 TVG ein, wenn er beendet ist. Ein Ende des Tarifvertrags liegt im Wesentlichen vor bei Ablauf seiner vereinbarten Laufzeit, ordentlicher Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien. Wenn im unmittelbaren Anschluss ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird, tritt keine Unterbrechung ein. Tritt aber kein neuer Tarifvert...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 1 Vorbemerkung

Die Regelungen eines Tarifvertrags in seinem normativen Teil (Tarifnormen) sind nicht ohne Weiteres im Rahmen eines Einzelarbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anwendbar. Sie gelten nur dann, wenn entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind. Auf Arbeitgeberseite ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber selbst den Firmen...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.2 Zwingende Wirkung

Nach § 4 Abs. 1 TVG gelten Tarifnormen zwischen den Arbeitsvertragsparteien zwingend, wenn der Tarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifbindung.[1] oder Allgemeinverbindlicherklärung.[2] Anwendung findet. Die zwingende Wirkung des Tarifvertrags entfällt, wenn der Tarifvertrag nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme oder Nachwirkung[3] anwendbar ist. Aus der zwingenden Wirkung...mehr