Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.6 Formvorschriften

In Tarifverträgen kann festgelegt werden, dass der Vertragsinhalt nur in einer bestimmten Form begründet oder verändert werden kann. Häufigster Anwendungsfall von Formvorschriften ist die Vereinbarung der Schriftform für Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrags. Vielfach ist für Kündigungen und Aufhebungsverträge das Schriftformerfordernis im Tarifvertrag festgelegt. Dies ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.3 Beendigungsnormen

Beendigungsnormen sind Vereinbarungen im normativen Teil des Tarifvertrags, die das Ende bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen. Sie können Bestimmungen zur Kündigung, Befristung von Arbeitsverträgen und zu Aufhebungsverträgen enthalten. Dabei sind insbesondere Festlegungen möglich zu: 3.3.1 Altersgrenzen Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1 Inhaltsnormen des Tarifvertrags

Im normativen Teil des Tarifvertrags werden durch Inhaltsnormen materielle und formelle Arbeitsbedingungen näher geregelt. Sie betreffen den Inhalt des bestehenden Arbeitsverhältnisses und füllen ihn im Einzelnen aus. Dies ist notwendig, weil im Arbeitsvertrag regelmäßig nur rahmenmäßige Bestimmungen zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses getroffen werden. Häufig werden ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.8 Nebentätigkeit des Arbeitnehmers

Der Tarifvertrag kann Regelungen zu Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit enthalten. Dabei kommen entweder ein generelles bzw. eingeschränktes Nebentätigkeitsverbot oder nur Anzeigepflichten bei Aufnahme einer Nebentätigkeit in Betracht. Eine Verpflichtung zur Anzeige besteht jedenfalls unabhängig von einer getroffenen Vereinbarung dann, wenn die In...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag / 1 Rechtswirkungen

Die Rechtsnormen des Tarifvertrags erfassen grundsätzlich nur die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.[1] Doch gelten Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen bereits dann, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Tarifverträge können – je nach Geltungsbereich – vom Bundesminister für Arbeit und Soziales oder von den Arbeitsministerien der Länder für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.3 Arbeitsvergütung

Regelungen zum Arbeitsentgelt sind Inhaltsnormen und werden üblicherweise in Tarifverträgen getroffen. Hierzu zählen nicht nur das Arbeitsentgelt im engeren Sinne, sondern alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Gratifikationen, Treueprämien, Personalrabatte etc.). Regelmäßig richtet sich der Tariflohn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 7 Voraussetzungen

Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ist bei Vorliegen der in § 5 Abs. 1 TVG genannten Voraussetzungen zulässig. Danach kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen üb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Widersprüchliches Verhalten – Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung

Leitsatz Leitsätze (amtlich) Erklärt der Vorgesetzte eines in den 1. 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses zugleich noch in der Probezeit wie auch in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG befindlichen Arbeitnehmers diesem kurz vor Ende der Probe- und Wartezeit, er werde "natürlich" mit Blick auf die Probezeit übernommen, und spricht derselbe Vorgesetzte dann kurz darauf namens und in Vollmacht des Arbeitgebers die ordentliche Probezeitkündigung gegenüber diesem Arbeitnehmer aus, erweist sich die Kündig...§ 242 BGBmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewerbemietverträge: Textform statt Schriftform genügt

Überblick Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist in Kraft getreten – mit wichtigen Änderungen für Vermieter und Mieter. So können etwa Belege über Betriebskostenabrechnungen digital bereitgestellt werden und bei Gewerbemietverträgen entfällt die Schriftformerfordernis. Das ist zu beachten. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) trat zum großen Teil am 1.1.2025 i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tätigkeiten auf Baustellen ... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Baustellen, Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Gehör-, Atem- und Hautschutz, Erarbeitung eines Hautschutzplanes, Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) VGA auf Grund eines Anscheinsbeweises für die Privatnutzung eines Pkw

Anscheinsbeweis: Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, so spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug von dem GGF tatsächlich auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt – unabhängig davon, ob der GGF die Kapitalgesellschaft beherrscht – sowohl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.1 Änderung des Nachweisgesetzes

Schon bei der Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 war ein wesentlicher Diskussionspunkt, ob der Nachweis zukünftig auch in elektronischer Form erteilt werden kann. Nachdem der Gesetzgeber dies seinerzeit (ohne Not, weil europarechtlich nicht vorgeschrieben) abgelehnt hatte, wird nunmehr eine deutliche Erleichterung für den Arbeitgeber im Nachweisgesetz vorgenommen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.2 Änderung des § 41 SGB VI - Textform für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze

Im Zusammenhang mit den Formerleichterungen im NachwG ist eine Änderung des § 41 SGB VI zu sehen, mit der abweichend von § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die Schriftform erforderlich ist, sondern auch die Textform genügt. § 41 SGB VI [1] wird um einen Abs. 2 erweitert, der lautet: Eine Vereinbarung,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 4 Wo verbleibt es trotz BEG IV bei der Schriftform?

Das BEG IV hat zwar in einigen Bereichen mittels der Ersetzung der Schriftform durch die Textform oder die elektronische Form gewisse Erleichterungen gebracht. An bestimmten arbeitsrechtlich relevanten Stellen verbleibt es jedoch weiterhin bei dem Erfordernis der Schriftform. Nachfolgend sollen beispielhaft die wichtigsten Stellen, an denen das BEG IV keine Änderungen bracht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 3.1 Europäisches Arbeitsschutzrecht

Durch die unionsrechtlichen Regelungen soll ein Mindeststandard an Arbeitsschutz für alle geschaffen werden, die in der EU leben und arbeiten. Das EU-Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen die Arbeitsbedingungen und Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten. Gemäß Art. 153 AEUV [1] (ex-Artikel 137 EGV) ergänzt die EU die Rechtssetzungsinitiativen der einzelnen EU-Länder durch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsfragen im Verein / 7.1 Persönliche Haftung nur bei schuldhafter Schlechterfüllung

Hinweis Der Vorstand als Geschäftsführungsorgan haftet dem Verein gegenüber bei einer schuldhaften Schlechterfüllung des Bestellungs- oder Geschäftsbesorgungsvertrages. Verletzt ein Vorstandsmitglied seine Vorstands- bzw. Geschäftsführungspflichten schuldhaft (§ 276 BGB), muss der Betroffene mit einer persönlichen Inanspruchnahme durch den Verein rechnen. Wichtig ist dabei, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag

Zusammenfassung Begriff Ein Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist als wichtigster Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Kennzeichnend für den Arbeitsvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung in persönlicher Abhängi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 6 Mängel des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag kann von Anfang an nichtig sein. Neben den allgemeinen Nichtigkeitsgründen kommen vor allem spezielle Beschäftigungsverbote[1] sowie Verstöße gegen zwingendes Gesetzesrecht[2] in Betracht. Ohne eine solche ausdrückliche gesetzliche Anordnung folgt aus der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften (z. B. KSchG, EFZG, BUrlG) jedoch keine Nich...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 2 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Ausgangspunkt dabei ist zunächst einmal § 611a Abs. 1 BGB. Mit dieser Vorschrift ist gesetzlich definiert, was ein Arbeitsvertrag bzw. wer Arbeitnehmer ist. Demnach wird durch den Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer im Dienste eines Anderen zur Leistung weisu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 7 Unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der unbefristete Arbeitsvertrag den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Der unbefristete Arbeitsvertrag kann durch (fristgemäße oder fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt aber auch den, von vornherein nur befrist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1 Abschluss und Form des Arbeitsvertrags

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für das der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Es darf aber nicht verkannt werden, dass gerade im Arbeitsrecht eine Vielzahl zwingender Vorschriften (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung etc.) sowohl auf den Abschluss als auch auf die konkrete inhaltliche Ausgest...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4 Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen

Die Vereinbarung von Arbeitsbedingungen unterliegt einer Kontrolle auf ihre Angemessenheit, wenn der Arbeitgeber für den Vertragsabschluss vorformulierte oder Formulararbeitsverträge verwendet. Von diesem Grundsatz ging die Rechtsprechung schon immer aus, obgleich das AGB-Gesetz gemäß dessen § 23 Abs. 1 AGBG auf Arbeitsverträge keine Anwendung fand. Nachdem dieser generelle A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 2 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft der Parteien über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien (welche Arbeitsleistung für welches Entgelt). Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, es besteht kein A...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 2.2 Notwendiger Inhalt des Arbeitsvertrags

Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien, also die Frage, welche Arbeitsleistung zu erbringen und welches Entgelt dafür geschuldet ist. Allerdings ist zu beachten, dass das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 3 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im Allgemeinen stellt das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten Inhalt der Vereinbarung. Dies liegt daran, dass hinsichtlich vieler arbeitsvertraglicher Regelungsaspekte ohnehin zwingende oder doch zumindest dispositive gesetzliche Vorgaben bestehen, die immer dann greifen, wenn die Parteien zu einem bestimmten Punkt nichts vereinbart haben. Hierzu gehören z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 3 Form des Arbeitsvertrags

Grundsätzlich können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten (konkludent) begründet werden. Es besteht grundsätzlich Formfreiheit. Allerdings kann dieser Grundsatz im Einzelfall durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verdrängt werden, welche Schriftform vorschreiben. Für die Kündigung und den Aufhebungsve...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss

Zusammenfassung Überblick Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Regeln des Privatrechts über das Zustandekommen von Verträgen. Erforderlich ist grundsätzlich ein Vertragsangebot und eine darauf bezogene Annahmeerklärung. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht eine formlose Einigung der Parteien. Zu beachten sind alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist als wichtigster Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Kennzeichnend für den Arbeitsvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit nach Weis...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 2.1 Einigung der Parteien

Zum einen kann die vertragliche Einigung unter den Parteien dadurch herbeigeführt werden, dass die eine Vertragspartei das von der anderen Seite offerierte Angebot annimmt. Dies kann im Einzelfall auch stillschweigend (konkludent) erfolgen, z. B. durch Aufnahme der Arbeit an einem vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeitsplatz. Eine solche Situation findet sich regelmäßig bei Abs...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / Zusammenfassung

Überblick Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Regeln des Privatrechts über das Zustandekommen von Verträgen. Erforderlich ist grundsätzlich ein Vertragsangebot und eine darauf bezogene Annahmeerklärung. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht eine formlose Einigung der Parteien. Zu beachten sind allerdings die im A...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.2 Einschränkung der Gestaltungsfreiheit

Die Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ist in vielfältiger Weise eingeschränkt. Sowohl gesetzliche Vorschriften als auch tarifvertragliche Normen überlagern die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Achtung Günstigkeitsprinzip beachten Nach dem sog. arbeitsrechtlichen Günstigkeitsprinzip setzt sich unter mehreren konkurrierenden Regelungen regelmäßig d...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.1 Einschränkungen der Abschlussfreiheit

Einschränkungen der Vertragsfreiheit finden sich im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz vor allem in gesetzlich normierten Abschluss- und Beschäftigungsverboten, wie z. B. dem Verbot der Beschäftigung von Kindern nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder von Müttern innerhalb der nachgeburtlichen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Die Freiheit eines Vertragsabschlusses m...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.2 Instrumente der Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht

Seit dem 1.1.2002 ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den §§ 305 ff. BGB geregelt. Die Regelungen der §§ 305 ff. BGB finden grundsätzlich auch auf das Arbeitsrecht Anwendung. Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB sind allerdings bei der Anwendung auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist ausdr...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.3 Rechtsfolgen bei Verwendung einer unzulässigen Vertragsbedingung

Hielt in der Vergangenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag der richterlichen Inhaltskontrolle nicht stand, wurde sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig auf das zulässige Maß zurückgeführt (sog. geltungserhaltende Reduktion). An dieser Praxis kann unter der Geltung des AGB-Rechts wegen § 306 BGB nicht festgehalten werden. Nach dieser Vorsch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 5 Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.5.2018 werden die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz maßgeblich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt. Nach Art. 12 ff. DSGVO ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten umfassend über die Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Ziel der umfassenden Informationspflichten ist es, eine tra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 1 Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen

Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Durch die Regelung in § 611a BGB ist der Arbeitsvertrag seit 2017 positiv-rechtlich als Unterfall des Dienstvertrags geregelt. Praxisrelevante Konsequenzen folgen daraus nicht, da die Regelung nicht von der bisherigen Rechtsprechung des BAG abweicht. Allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 8 Pflichten der Vertragsparteien

Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistungen.[1] Sie ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen und nicht auf andere Personen übertragbar.[2] Die Arbeitspflicht ist nicht erfolgs-, sondern zeitabschnittsbezogen und orientiert sich am subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der konkrete Inhalt der Arbeitspflicht rich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.3 Tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben

Sowohl die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsrechts auf dem Gebiet der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten[1], als auch die sich aus kollektivrechtlichen Normen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) im Einzelfall ergebenden Vorgaben müssen im Ergebnis als eine Einschränkung der Privatautonomie hinsichtlich der vertraglichen Abschluss- und Gestaltungsfreihe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 5 Form

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Arbeitsverträge können daher grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz[2], ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform zwingend vorsieht. Das Nachweisgesetz be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Durch die Regelung in § 611a BGB ist der Arbeitsvertrag seit 2017 positiv-rechtlich als Unterfall des Dienstvertrags geregelt. Praxisrelevante Konsequenzen folgen daraus nicht, da die Regelung ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag / 9 Nichtantritt der Stellung

In den Fällen des Nichtantritts der Stellung oder des verspäteten Antretens ist die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ganz oder zumindest für die ohne Arbeitsleistung vergangene Zeit unmöglich geworden. In diesem Fall verliert er selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, bei Nichtantreten der Stellung den Entgeltanspruch ganz, bei verspätetem Antreten zu einem ent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.1 Erfordernis der Inhaltskontrolle

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die allgemeine Vertragsfreiheit Teil der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit. Sie gilt grundsätzlich auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Allerdings ist sie hier nicht durch Art. 2 Abs. 1 GG, sondern vorrangig durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt.[1] Definition der Vertragsfreiheit Vertragsfreiheit im B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 6 Korrekturanspruch bezüglich Name und Geschlecht des Arbeitnehmers

Am 1.11.2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung (SBGG) in Kraft.[1] § 10 Abs. 2 SBGG regelt einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Änderung des Geschlechts bzw. Namens im Dienst- oder Ausbildungsvertrag, sowie bestehenden Zeugnissen und anderen Leistungsnachweisen. Voraussetzung für die Änderung sind: Die bereits erfolgte Änderung des Geschlechtseint...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.6 Inhaltskontrolle

Die Vertragsänderung unterliegt einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB . Dabei ist zu beachten, dass Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten nur eingeschränkt am Transparenzgebot[1] gemessen werden dürfen; dies gilt z. B. für die Kontrolle von Direktionsrechtsregeln über den Arbeitsort. Beim Direktionsrecht ist zusätzlich zu seiner Verankerung im Arbeitsvertr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl.[1] Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[2] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.3 Fiktion der Verteilung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 141 Nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG erzielt haben und der Arbeitgeber nicht spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf es nur dann nicht, wenn der Einsatz im Ausland vom Direktionsrecht des ursprünglichen Vertrags gedeckt ist und weitere Regelungen für den Auslandseinsatz nicht erf...mehr