Soll ein befristet eingestellter Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, so ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag, den beide Vertragsparteien unterschreiben müssen, abzuschließen. Soll zugleich der Inhalt des Arbeitsvertrags weiter abgeändert werden, empfiehlt es sich, einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen.

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