Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich.
Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen
Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung des Anspruchs dessen Kennzeichnung, aufgrund der er von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt wird, dass er
- Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann und
- dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will.
Neben die Bestimmtheit tritt also das Erfordernis der Erkennbarkeit für den Schuldner. Dieser – und nicht ein Dritter – muss bereits im Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids erkennen können, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleiten will.[1]
Als sog. "Kataloganspruch" sind gängige vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen hinterlegt.
Gängige und gesetzliche Anspruchsgrundlagen Bezeichnung | Kat.-Nr. |
---|---|
Anzeigen in Zeitungen u. a. | 1 |
Ärztliche oder zahnärztliche Leistung | 2 |
Beiträge zur privaten Pflegeversicherung | 95 |
(Zuständigkeit des Sozialgerichts für das streitige Verfahren) | |
Bürgschaft | 3 |
Darlehensrückzahlung | 4 |
Dienstleistungsvertrag | 5 |
(Keine Ansprüche aus Arbeitsvertrag – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts) | |
Frachtkosten | 6 |
Geschäftsbesorgung durch Selbstständige | 7 |
(z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) | |
Handwerkerleistung | 8 |
Hausgeld – siehe Wohngeld* | |
Heimunterbringung | 9 |
Hotelkosten | 10 |
(z. B. Übernachtung, Verzehr, Getränke) | |
Kaufvertrag | 11 |
Kindertagesstättenbeitrag | 70 |
(Zeitraum von – bis angeben) | |
Kontokorrentabrechnung | 12 |
Krankenhauskosten – Pflege/Behandlung | 13 |
Krankentransportkosten | 77 |
Lagerkosten | 14 |
Leasing/Mietkauf | 15 |
Lehrgangs-/Unterrichtskosten | 16 |
Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten | 17 |
Miete für Kraftfahrzeug | 18 |
Miete für Wohnraum einschl. Nebenkosten | 35 |
(PLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20.) | |
Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten | 20 |
(nur für Wohnraum; falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen) | |
Miete (sonstige) | 21 |
Mitgliedsbeitrag | 22 |
Pacht | 23 |
Pflegeversicherung – siehe Beiträge zur privaten Pflegeversicherung | |
Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar | 24 |
Reisevertrag* | 75 |
Rentenrückstände | 25 |
Reparaturleistung | 26 |
Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall/Vorfall | 27 |
Schadenersatz aus .........-Vertrag | 28 |
(Die Vertragsart ist im Vordruck in Zeile 35, zweite Hälfte, einzutragen.) | |
Schadenersatz aus Unfall/Vorfall | 29 |
Scheck/Wechsel | 30 |
(Fügen Sie bitte keine Scheck-/Wechselabschrift bei.) | |
Scheck-/Wechselprovision (1/3 %) | 31 |
Scheck-/Wechselunkosten – Spesen/Protest – | 32 |
Schuldanerkenntnis | 33 |
Speditionskosten | 34 |
Telekommunikationsleistungen | 76 |
Tierärztliche Leistung | 78 |
Tilgungs-/Zinsraten | 35 |
Überziehung des Bankkontos | 36 |
(Konto-Nr. in Zeilen 32–34 in der 3. Spalte angeben) | |
Ungerechtfertigte Bereicherung | 37 |
Unterhaltsrückstände | 38 |
Vergleich, außergerichtlicher | 39 |
Vermittlungs-/Maklerprovision | 40 |
(nicht aus Ehemaklervertrag) | |
Verpflegungskosten | 79 |
Versicherungsprämienbeitrag (ohne Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, vgl. Nr. 95) | 41 |
Versorgungsleistung – Strom, Wasser, Gas, Wärme | 42 |
(Abn./Zähler-Nr. in Zeilen 32–34 in der 3. Spalte eintragen) | |
Wahlleistungen bei stationärer Behandlung | 61 |
(Art der Wahlleistungen in Zeilen 32–34 in der 2. Spalte eintragen) | |
Warenlieferungen | 43 |
Wechsel – siehe Scheck | |
Werkvertrag/Werklieferungsvertrag | 44 |
Wohngeld/Hausgeld für Wohnungseigentümergemeinschaft | 90 |
(PLZ und Ort des Wohnungseigentums sind im Vordruck in Zeile 35 einzutragen.) | |
Zeitungs-/Zeitschriftenbezug | 45 |
Zinsrückstände/Verzugszinsen | 46 |
(Gilt nur für Zinsen, bei denen die zugrunde liegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Zinsen in diesen Fällen nicht in Zeilen 40–43 bezeichnen.) |
Tab. 1: Katalog der Anspruchsgrundlagen
Antragsteller haben auch die Möglichkeit, einen schon ausgerechneten Zinsbetrag (wegen Verzuges) und weitere Kosten einzugeben wie Auslagen für Einwohnermeldeamtsanfragen, Porto, Mahngebühren (Verzugspauschale über 40 EUR gem. § 288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern) etc.
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