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Befristeter Arbeitsvertrag: Beendigung / 2 Kündigung während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags

Gabi Hanreich
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Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Einschränkung enthält § 15 Abs. 5 TzBfG lediglich für langdauernde Befristungen, die auf Lebenszeit einer Person oder für eine längere Zeit als 5 Jahre eingegangen sind. In diesen Fällen kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer (nicht vom Arbeitgeber!) mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.

Ist hingegen das Recht zur ordentlichen Kündigung vorbehalten, was ohne Weiteres im Arbeitsvertrag geschehen kann, so darf unter Beachtung der allgemeinen Regeln gekündigt werden. Es sollte also in jedem Fall eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Eine entsprechende Formulierung könnte wie folgt lauten:

 

Formulierungsvorschlag:

"Ungeachtet der Befristung bleibt beiden Parteien vorbehalten, das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB und bei Vorliegen eines wichtigen Grunds außerordentlich zu kündigen. Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfrist nach § 622 BGB hat auch der Arbeitnehmer bei Kündigungen gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten. Die ersten … Monate gelten als Probezeit im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB. Während der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen."

"Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erhe...

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