Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führung" als Aufgabe und nicht als Funktion definiert. Insofern handelt es sich bei diesen Rollen durchaus um Führungsrollen.

In den meisten Fällen werden diese Rollen wahrscheinlich nicht in bestehenden Vergütungsgruppen abgebildet sein. Daher sollten die Tätigkeiten der Mitarbeiter so beschrieben werden, dass eine Zuordnung zu den dann neuen agilen Rollenprofilen möglich ist.

Soweit es sich damit um neue Stellen handelt, müssen diese definiert und in das vorhandene Entgeltschema eingefügt werden.

Vor der entsprechenden Einordnung, bzw. Eingruppierung ist immer zu klären, worauf die betriebliche Entgeltordnung beruht. Gilt hier ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung? Oder gibt es möglicherweise gar keine betriebliche kollektive Entgeltordnung sondern nur individuelle Vereinbarungen in den jeweiligen Arbeitsverträgen?

 
Achtung

Tarifvertrag beachten

Gilt ein Tarifvertrag, darf nicht weniger gezahlt werden, als diese Regelung vorsieht.

Das kann aber nicht bedeuten, dass automatisch alle agilen Tätigkeiten besser zu bezahlen sind als die höchste Tarif- oder Entgeltgruppe. Es erscheint auch nicht sinnvoll, je nach Einsatzwechsel die Vergütung neu auszuhandeln und vertraglich anzupassen. Dieser Aufwand würde der Idee der Agilität völlig widersprechen.

Wie eine solche Bewertung vorgenommen wird, ist nicht einheitlich entschieden und wird in Tarifverträgen daher auch unterschiedlich gehandhabt. Die Frage wird in manchen Tarifverträgen aber ausdrücklich gelöst. Einige orientieren sich an einer überwiegenden Ausübung, andere an der höherwertigen Betätigung, bei der ein geringer Anteil genügt und keine prozentuale Gewichtung vorzunehmen ist.

Die Art und Weise wie eine Organisation aufgestellt ist und wie dort zusammengearbeitet wird, wirkt sich unterschiedlich auf einzelne Bedürfnisse und Ziele aus. Bei einer agilen Organisationsgestaltung können folgende Anliegen erfüllt werden:

 

Bedürfnischeck Agile Arbeit

Bedürfnisse / Interessen von Mitarbeitern Ziele / Interessen von Unternehmen
  • Selbstbestimmung
  • Entscheidungsfreiraum
  • Freiheit
  • Mitverantwortung
  • Partizipation
  • Transparente Prozesse
  • Flexibilität
  • teamorientiertes Arbeiten und Zugehörigkeit
  • Feedbackkultur
  • Vernetzung und Beziehung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • persönliche Weiterentwicklung
  • sinnvolle Tätigkeit
  • Menschenrechte werden vom Unternehmen beachtet
  • Selbstorganisation
  • neue Arbeitsweisen
  • Mitarbeiter halten
  • Mitarbeiter gewinnen
  • Attraktivität als Arbeitgeber
  • Image
  • Flexibilität
  • Hohe Reaktionsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit
  • situativer Gestaltungsspielraum
  • emotionale Bindung
  • Kundenorientierung
  • Zukunftsfähigkeit
  • Innovation
  • lernende Organisation
  • werteorientiere Führung
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • schnelle Leistungsfähigkeit
  • fördert Selbstorganisation und Selbstbestimmung bei Mitarbeitern
  • stärkt Agilität im Unternehmen
 
Praxis-Tipp

Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Agiles Arbeiten macht Vorgänge, Prozesse, Ergebnisse und Wissen transparent. Agilität ist rechtssicher umzusetzen. Rechtliche Berührungspunkte können sich hier zum Weisungsrecht des Arbeitsgebers, zum Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, zur Mitbestimmung des Betriebsrates und auch zum Datenschutz ergeben. In einem agilen Umfeld, das eine positiv lernende Fehlerkultur begünstigt, ist ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Mitarbeiter entsprechend vor Benachteiligungen und Mobbing im Unternehmen schützt und einen offenen, mutigen und immer wieder reflektierten Umgang miteinander ermöglicht. Soweit ein Betriebsrat besteht, ist besonders daran zu denken, dass für viele agile Konzepte die vorherige Zustimmung von Betriebsräten erforderlich ist. Und letztendlich wird bei der Eingruppierung neuer agiler Rollen bei Bestehen eines Tarifvertrages immer konkret zu prüfen sein, welche Zuordnungsregelungen in diesem zugrunde gelegt sind.

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