Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.3 Schadensersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn

Entschädigungen für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn sind lohnsteuerpflichtig. Achtung Seit 2025 keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren Werden Entschädigungen für mehrere Jahre ausgezahlt, kommt die Anwendung der sog. Fünftelregelung in Betracht.[1] Seit 2025 ist die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig, sondern nur ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10.1 Einseitige Änderung durch den Arbeitgeber

Rz. 97 Ein Arbeitgeber muss sich vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers etwa wegen dringender betrieblicher Belange i. S. v. § 7 Abs. 1 BUrlG ablehnt. Hat der Arbeitgeber durch Abgabe der Freistellungserklärung den Urlaub genehmigt, ist er an diese Erklärung gebunden und kann die Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.1.2 Arbeitgeber/Arbeitnehmer

Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses sind seit dem 1.1.2006 vollständig steuerpflichtig. Arbeitgeberleistungen aufgrund von Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten gehören nicht zum Arbeitslohn. Bewirkt z. B. die fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.2 Frauen mit Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Nr. 2)

Rz. 47 Hier werden die Frauen in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen, wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen i. S. v. § 219 SGB IX beschäftigt sind. Dies sind vor allem die Fälle, in denen die soziale Betreuung überwiegt und nur ein Taschengeld gezahlt wird, sodass kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis i. S. v. § 1 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Weitere erfasste Personengruppen (§ 1 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 40 Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den persönlichen Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes auch durch die Aufnahme weiterer Personengruppen durch § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-8 erheblich erweitert. Unabhängig davon, ob ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 Satz 1 vorliegt, fallen die in den Nr. 1-8 genannten Personengruppen in den Ge...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.3 Entwicklungshelferinnen im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (Nr. 3)

Rz. 48 Entwicklungshelferinnen sind keine Arbeitnehmerinnen und stehen auch nicht in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zum Träger des Entwicklungsdienstes. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) hat der Träger des Entwicklungsdienstes die dem Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz obliegenden Pflichten vertraglich zu übernehm...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 3.1 Bestimmung der ersten Betriebsstätte

Sucht der Unternehmer mehrere Betriebsstätten auf, ist die erste Betriebsstätte (entsprechend der Regelung, die für Arbeitnehmer gilt) anhand quantitativer Merkmale zu bestimmen. Entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 EStG ist von einer ersten Betriebsstätte auszugehen, wenn es sich um eine Tätigkeitsstätte handelt, die der Unternehmer typischerweise, arbeitstäglich oder p...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Dienstverhältnis

Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG geht von Zuwendungen eines ArbG aus; idF vor Einführung des AltEinkG umfasste der Wortlaut Beiträge und Zuwendungen des ArbG. Damit wird ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt. Es genügt das Bestehen eines Dienstverhältnisses zu einem ArbN, um die Voraussetzungen für die Anwendung des § 40b Abs 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Früheres Dienstverhältnis

Rn. 28 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zu den Beiträgen und Zuwendungen, die von einem ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden, können auch Beiträge und Zuwendungen gehören, die einem früheren ArbN zufließen (H 40b.1 LStH 2025 "Allgemeines"). Dies gilt selbst dann, wenn der frühere ArbN inzwischen bereits wieder in einem neuen Arbeitsverhältnis steht, das für ihn n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rn. 27 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um eine mehrfache LSt-Pauschalierung und damit eine mehrfache Begünstigung desselben ArbN in verschiedenen Dienstverhältnissen zu vermeiden, beschränkt § 40b Abs 2 S 1 EStG die Pauschalierung auf die Beiträge und Zuwendungen, die vom ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden; vgl auch entsprechende Voraussetzung bei § 3 Nr 63 ES...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Hinweise zum Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG setzt ein Beschäftigungsverhältnis zum Stpfl voraus. Damit übernimmt das Steuerrecht ein Merkmal aus der SozVers: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs 1 SGB IV; ergänzend > Sozialversicherung Rz 5 ff). Ob auch ein lohnsteuerrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beendigung des Dienstverhältnisses

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Begünstigt werden Leistungen, die der ArbG aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbringt. Auf die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) oder auf den Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses kommt es nicht an. Begünstigt werden daher auch Leistungen an aus Altersgründen ausscheidende Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zwei Dienstverhältnisse

Rn. 31 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Steht ein ArbN im Laufe eines Kj nacheinander in zwei (ersten) Dienstverhältnissen, gilt die Pauschalierungsgrenze für beide ArbG gesondert. Somit können beide ArbG Beiträge und Zuwendungen bis zu EUR 1 752 im selben Kj pauschalieren (R 40b.1 Abs 8 LStR 2023). Rn. 31a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Steht der ArbN im Laufe von zwei Kj nacheinander...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 40b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 2 S 3 EStG begünstigt Zuwendungen des ArbG an eine umlagefinanzierte Pensionskasse, die dieser bei Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht hat, durch Vervielfältigung der Pauschalierungsgrenze. Nach R 40b.1 Abs 11 S 3 LStR 2023 gilt diese Vervielfältigungsregelung auch bei Umwandlung von Arbeitslohn. 1. Beendigung des Dienstverhä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen im Dienstverhältnis

1. Dienstverhältnis Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG geht von Zuwendungen eines ArbG aus; idF vor Einführung des AltEinkG umfasste der Wortlaut Beiträge und Zuwendungen des ArbG. Damit wird ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt. Es genügt das Bestehen eines Dienstverhältnisses zu einem ArbN, um die Voraussetzungen für die Anwendung de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügige Beschäftigung sind

Rz. 30 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG kommt außerdem für Beschäftigungsverhältnisse in Betracht, die keine geringfügige Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV sind (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 1 EStG; > Rz 26). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Unter diese Regelung fallen auch kurzzeitig geringfügige Beschäftigungsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme werden die Aufwendungen wie solche behandelt, die iRe Dienstverhältnisses anfallen. Dazu wird die Bildungseinrichtung als > Erste Tätigkeitsstätte fingiert (Wortlaut: "Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch …"), wenn der Stpfl Vollzeit – also 40 Wochenstunden -- studiert (vgl § 9 Abs 4 Satz 8 EStG; > Ers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 21 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als Anlass für die Aufwendungen (> Rz 44) kommt ua ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis in Betracht (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG). Der Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses ist gesetzlich nicht näher definiert. Es muss zwischen dem Stpfl (> Arbeitgeber; siehe auch > Rz 4) und einer anderen Person (Haushaltshilfe ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, das in einem inländischen Haushalt des Stpfl ausgeübt wird, kann eine Ermäßigung der ESt nach § 35a EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung kommt für Aufwendungen in Betracht, die keine > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten sind und die nicht bereits als > Sonderausgaben oder > Außergewö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen berücksichtigt das FA als WK nach den Regeln für > Reisekosten und > Doppelte Haushaltsführung (> R 9.2 Satz 2 iVm > R 9.4 bis 9.11 LStR). Der WK-Abzug für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist auf die notwendigen Mehraufwendungen begrenzt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Leistungen aus dem ersten Dienstverhältnis (§ 40b Abs 2 S 1 EStG)

1. Gegenwärtiges Dienstverhältnis Rn. 27 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um eine mehrfache LSt-Pauschalierung und damit eine mehrfache Begünstigung desselben ArbN in verschiedenen Dienstverhältnissen zu vermeiden, beschränkt § 40b Abs 2 S 1 EStG die Pauschalierung auf die Beiträge und Zuwendungen, die vom ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden; vgl auch entsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Übergangsregelungen (vor 2013 begründetes Beschäftigungsverhältnis)

Tz. 32 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die am 31.12.2012 in der "alten" Gleitzone mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 450 EUR versicherungspflichtig beschäftigt waren, galt die "alte" Gleitzonenformel bis Ende 2014 fort, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 450 EUR nicht überschreitet. Die Gleitzonenformel in Übergangsfällen für 2013 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerermäßigung für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG)

I. Überblick über die steuerliche Begünstigung Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine > Werbungskosten, wenn wegen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 117 EStG: Auszahlung an Arbeitnehmer

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 117 Abs 1 S 1 EStG erhalten ArbN die Energiepreispauschale vom ArbG, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1–5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitlohn beziehen (BMF FAQ EPP VI.1. (Stand 17.10.2023)). Ist Letzteres der Fall, erfolgt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Leistungen

Rn. 41 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Leistungen müssen in einem inneren Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses stehen, so dass die Beendigung des Dienstverhältnisses als Anlass der Leistungen gedeutet werden kann. Dieser sachliche Zusammenhang wird sich regelmäßig nur dann bejahen lassen, wenn der ArbG, der die Leistungen erbringt, im Zeitpunkt der Leistung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ermittlung des Grenzbetrages

Rn. 42 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der in § 40b Abs 2 S 1 EStG genannte Grenzbetrag von EUR 1 752 erhöht sich bei Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses. Der erhöhte Grenzbetrag wird dadurch ermittelt, dass der in § 40b Abs 2 S 1 EStG genannte Ausgangswert mit der Zahl der Jahre vervielfältigt wird, in denen das Dienstverhältnis des ArbN zum ArbG bestand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Pauschalierung nach § 40b EStG unterliegen nur die Zukunftssicherungsleistungen des ArbG, die zu steuerbarem und stpfl Arbeitslohn führen. Die Pauschalversteuerung scheidet somit aus, sofern die Beiträge des ArbG steuerfreien Arbeitslohn darstellen. § 40b EStG tangiert insoweit insb die folgenden Steuerbefreiungsvorschriften: § 3 Nr 56 ESt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerpflicht (§ 119 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 119 EStG regelt die StPfl der Energiepreispauschale und die Erfassung der Energiepreispauschale als Einnahme im VZ 2022 (vgl BMF FAQ EPP VIII.1. (Stand 17.10.2023)). Die StPfl soll der sozialen Ausgewogenheit der EPP dienen, (BT-Drs 20/1765, 23). Da § 2 Abs 1 EStG die sieben Einkunftsarten abschließend auflistet (vgl Musil in H/H/R, § 2 ESt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewinnausschüttungen/Verlust des Bezugsrechts

Rn. 63 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der BFH v 12.11.2009, BStBl II 2010, 845 beendete die lange schwelende Diskussion um die steuerliche Behandlung der Ausschüttungen aus Versorgungskassen. Werden danach von einer Versorgungskasse Gewinne an den ArbG als Träger ausgeschüttet, mindert dies nicht die pauschale LSt des ArbG. Der BFH geht zutreffend davon aus, dass Arbeitslohnrückz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Deutsche Auslandsbedienstete

Rn. 109 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die erweiterte unbeschränkte StPfl betrifft nur Auslandsbedienstete, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Vorliegen richtet sich nach dem StaatsangehörigkeitsG v 22.07.1913 (RGBl 1913, 583). § 3 StAG sieht sechs Möglichkeiten für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor: die Geburt (§ 4 StAG), eine Erklärung (§ 5 StAG), die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mehrfache Inanspruchnahme

Rz. 54 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die unterschiedlichen begünstigten Tätigkeiten grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen. Sind ihm im VZ für eine haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs 1 EStG; > Rz 26 ff), für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, das keine geringfügige Tätigkeit ist, (§ 35a A...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Anmeldungen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Besonderheit für Gruppenversicherung (§ 40b Abs 2 S 3 Hs 2 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 40b Abs 2 S 2 EStG erhöht sich unter bestimmten Voraussetzungen der Grenzbetrag für ArbN, die in einer Gruppenversicherung versichert sind (s Rn 34 ff). Diese gesonderte Berechnung ist nach § 40b Abs 2 S 3 Hs 2 EStG bei Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nicht anwendbar. Die besondere Begünstigung durch § 40b ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die vom > Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Anpassung und Weiterentwicklung seiner beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an sich ändernde Anforderungen in einem ausgeübten Beruf (Fortbildung) dienen, gehören grundsätzlich zu den > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, Rz 22 ff). Eb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachzahlungen für zurückliegende Jahre (§ 40b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nachzahlungen für zurückliegende Jahre werden besonders begünstigt, wenn sie aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen (§ 40b Abs 2 S 3 EStG; dazu s Rn 51 ff). Andere Fälle der Nachzahlung können dem nicht gleichgestellt werden. Erbringt der ArbG daher bei fortlaufendem Dienstverhältnis Nachzahlungen für vergangene Jahre, kan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauswarte

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hauswarte (Hausmeister) sind Personen, die sich selbst haupt- oder nebenberuflich um ein Wohngebäude kümmern. Im Gegensatz zum > Hausverwalter sind sie idR > Arbeitnehmer. > Arbeitgeber ist der Hauseigentümer, selbst wenn er sich – auch hinsichtlich des LSt-Abzugs – durch einen Verwalter vertreten lässt. Wird der Hauswart für eine WEG tätig, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr