Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5 Schwerbehinderte Menschen

Gemäß § 168 SGB IX genießt einen besonderen Kündigungsschutz ein Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist (§ 2 Abs. 3 i. V. m. § 151 Abs. 2 SGB IX). Unter den besonderen Kündigungsschutz fallen auch leitende Angestellte, Auszubildende sowie in Heimarbeit Beschäftigte ...mehr

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Russland / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Andorra / Zusammenfassung

Begriff Andorra gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Andorra ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Andorra kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist das sog. A...mehr

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Malaysia / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Sri Lanka / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Usbekistan / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.3 Ausschlussfrist von 2 Wochen

Auch die außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD hat innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen zu erfolgen (vgl. Beitrag Kündigung, Ziff. 11). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Handelt es sich allerdings bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand, so genügt es, dass dieser Dauertatbestand z. B. eine La...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Die Abfindung dient dabei als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Im Vordergrund steht so vielfach das "Abkaufen des Bestandsschutzes". Der Beitrag befass...mehr

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Ausstrahlung / 2.2.2 Beteiligungsgesellschaften/Konzerne

Wird ein Arbeitnehmer zu einer Tochtergesellschaft des deutschen Betriebs entsandt, gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen für eine Entsendung wie bei nicht verbundenen Unternehmen. Es muss geprüft werden, ob die rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsmerkmale bei der Tochtergesellschaft im entsendenden Unternehmen liegen. In der Regel liegt keine Entsendung vor...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.1 Vereinbarung von Bedingungen

Im Rahmen eines Prozessvergleichs werden von der Rechtsprechung an die Zulässigkeit bedingter Aufhebungsvereinbarungen im Grundsatz geringere Anforderungen gestellt. Das Risiko der Umgehung des Kündigungsschutzes durch Abschluss eines Prozessvergleichs wird als nicht so hoch eingeschätzt, wie beim Abschluss von Aufhebungsverträgen außerhalb eines Prozesses. Als zulässig erach...mehr

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Katar / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / Zusammenfassung

Begriff Die Vatikanstadt und der Heilige Stuhl gehören zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Vatikanstadt und der Heilige Stuhl ein Staat sind, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit diesem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Geset...mehr

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Ukraine / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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San Marino / Zusammenfassung

Begriff San Marino gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass San Marino ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit San Marino kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist d...mehr

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Kasachstan / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Belarus / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.6 Kein Entfall des Urlaubsanspruchs

Rz. 15 Vereinzelt wurde die Auffassung geäußert, bei verbotswidriger Erwerbstätigkeit während des Urlaubs entfalle der Urlaubsanspruch.[1] Inzwischen vertritt die weit überwiegende Meinung die Ansicht, der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers könne durch eine urlaubswidrige Erwerbstätigkeit nicht entfallen. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass das gesetzgeberische Ziel, den A...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 14 Steuern und Sozialabgaben bei Abfindungen

Eine Quelle nachträglichen Ärgers bei Abfindungsvereinbarungen kann eine ohne hinreichende Vorüberlegung vereinbarte "Brutto = Netto-Klausel" für die Abfindungszahlung sein. Hier geht die überwiegende Meinung inzwischen davon aus, dass die Parteien im Normalfall mit einer solchen Vertragsgestaltung nur ausdrücken wollen, dass die Abfindung – soweit dies nach geltendem Recht...mehr

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Norwegen / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

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Malta / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

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Monaco / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Monaco / Zusammenfassung

Begriff Monaco gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Monaco ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Monaco kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist das sog. Aufe...mehr

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Vietnam / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Einstrahlung / 1 Voraussetzungen für eine Einstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die ausländischen Rechtsvorschriften. Dies gilt jedoch nur, sofern die Voraussetzungen für eine Einstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung in Deutschland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines a...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 4 EU-Institutionen

Bei den Europäischen Gemeinschaften gibt es verschiedene Beschäftigungsverhältnisse. Neben den Personen, die über das Krankheitsfürsorgesystem der EU geschützt sind, gibt es noch den Personenkreis der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften. 4.1 Krankheitsfürsorgesystem Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei best...mehr

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Einstrahlung / 4 Leistungen bei Krankheit

Ein Arbeitnehmer kann auch während seines vorübergehenden Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland erkranken und benötigt Leistungen. 4.1 Vertragsloses Ausland Bei einer Entsendung aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland kommt eine Absicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Betracht. In der Regel muss der Arbeitnehmer privat krankenversiche...mehr

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Ukraine / Zusammenfassung

Begriff Die Ukraine gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Ukraine ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Ukraine aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung komm...mehr

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Russland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Russland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Russland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Russland ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.3 Entscheidung des Integrationsamtes

Bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet das Integrationsamt nach schriftlichem oder elektronischem Antrag (§ 170 SGB IX), unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Arbeitsagentur, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und nach Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wirkt eingeschränkt nach § 172 SGB IX. Danach hat es bei Betriebsstill...mehr

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Belarus / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Belarus aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Belarus wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Belarus ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

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Norwegen / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Norwegen aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Norwegen wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Malta aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Malta wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Malta ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses bes...mehr

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Kasachstan / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Kasachstan aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Kasachstan wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kasachstan ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Urlaub soll nach der Gesetzesbegründung der "Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft dienen".[1] Es geht also um die selbstbestimmte Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[2] Zur Unterstützung dieses Zwecks beschränkt § 8 BUrlG das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG, seinen Urlaub zu...mehr

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Rückstellung für Freistellu... / Entscheidung

Die Klage ist unbegründet. Grundsätzlich sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Bewertet wird die Rückstellung mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag – also der Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die Verpflichtung zu erfüllen. Solange ein Vertrag noch in der Schwebe ist, darf die Verpflichtung hieraus grundsät...mehr

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San Marino / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach San Marino entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines i...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Vatikanstadt entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen ein...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.2 Entsendung ins vertragslose Ausland

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung ins vertragslose Ausland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Arbeitnehmer bisher freiwillig versichert, kann auch die freiwillige Versicherung aufrechterhalten werden. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeit...mehr

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Ausstrahlung / 2.2 Unzureichende inländische Beschäftigung

Eine Entsendung ist gegeben, wenn das inländische Beschäftigungsverhältnis während der Entsendung fortbesteht. Bei der Beschäftigung muss es sich um eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung handeln.[1] Hierzu gehört unter anderem die organisatorische Eingliederung des Arbeitnehmers in das Unternehmen und das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Weiterhin muss sich der E...mehr

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Belarus / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Belarus entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inlä...mehr

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Taiwan / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Taiwan entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inlän...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6 Beamtentätigkeit in einem Mitgliedsstaat und Beschäftigung und/oder selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die neben einer Beamtentätigkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat ausübt. 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Monaco / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Monaco entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inlän...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 3.2 Vertragsloses Ausland

Im Bereich der Rentenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend. Entsprechend bleibt auch das Versicherungsverhältnis unv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstrahlung / 2.2.1 Rumpfarbeitsverhältnis

Eine Entsendung liegt nicht vor, wenn während der Entsendung nach Deutschland beim ausländischen Arbeitgeber lediglich ein sog. Rumpfarbeitsverhältnis besteht. Dies bedeutet, dass die Hauptpflichten ruhen, somit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird und der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, die dem ausländischen Unternehmen zugerechnet werden kann. Hierbei ist zu beach...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht zurückkehren bzw. verspätet zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstrahlung / Zusammenfassung

Begriff Eine Einstrahlung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für eine im Voraus begrenzte Tätigkeit nach Deutschland entsandt wird. Der Arbeitnehmer unterliegt während dieser vorübergehenden Beschäftigung weiterhin den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates. Die deutschen Rechtsvorschriften über die Sozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Kasachstan entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines i...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die VAE entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inländ...mehr