Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 1235 [Autor/Stand] Der Verdacht eines nur zum Schein, aber nicht tatsächlich durchgeführten Rechtsverhältnisses kann insbesondere bei Rechtsverhältnissen zwischen Angehörigen entstehen, da im Familienverbund ein "natürlicher" Interessengegensatz der Vertragsparteien fehlt und somit zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu steuerlichen Zwecken missbraucht werden können... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesamtbildwürdigung

Rn. 29 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Maßgebend ist eine abwägende Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 1991, 409; BFH BStBl II 1993, 303; BFH/NV 2011, 585). Namentlich die Unterscheidung allein danach, ob der StPfl dem Dritten lediglich seine Arbeitskraft oder einen Arbeitserfolg schuldet, führt nicht ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Werbungs- bzw. Betriebsausgabenabzug

Tz. 23 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die mit den steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. Ein Aufwandsabzug ist aber m... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ehrenamtliche Tätigkeit

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Überschreitung unschädlich. Eine... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Einzelfälle

Rn. 45 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Als selbstständige Tätigkeit behandelt wurde zB die freiwillige schriftstellerische Nebentätigkeit eines angestellten Schriftleiters für seinen ArbG (BFH BStBl III 1955, 153); ebenso für einen WP, der neben seiner unselbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer WP-GmbH gelegentlich auch selbstständige Arbeit als WP leistete (BFH BStBl III 1957, 12... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2024 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem für 2025 noch geltenden Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mah... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 28 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der selbstständigen Arbeit ist im Gesetz nicht definiert; er bildet den Gegensatz zum Begriff der nichtselbstständigen Arbeit iSv § 19 EStG (BFH BStBl II 1979, 188; BFH/NV 2011, 585), die im Gesetz ebenfalls nicht definiert ist, nach st Rspr jedoch durch § 1 LStDV zutreffend umschrieben wird (BFH BStBl II 1991, 409; BFH BStBl II ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 1181 [Autor/Stand] Verträge, die mit einer Steuerhinterziehung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres gem. §§ 134, 138 BGB nichtig,[2] sondern nur dann, wenn die Steuerhinterziehung der Hauptzweck des Vertrages ist.[3] Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BGH ist dies regelmäßig nicht der Fall, wenn bei Grundstückskaufverträgen – zum Zwecke der Hinterziehung von (... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Prüfungsrechte

Rz. 1289 [Autor/Stand] Der Prüfauftrag der FKS wird umgesetzt durch Betretungsrechte von Geschäftsräumen und Grundstücken, Auskunfts- und Einsichtsrechte und Vorlage- und Auskunftspflichten. Nach der Neuregelung mit dem Gesetz vom 11.7.2019 (s. Rz. 1263.5) kann die FKS die Prüfung und Ermittlungen von Scheinselbständigkeit auch ohne konkreten Arbeitsort durchführen. Dazu kann... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 5 Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18.12.1974[1] Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen haben. Zweck Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung Dauer 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolg... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bildungsurlaub / 2 Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in der Fassung vom 4.2.2021, in Kraft ab 1.7.2021[1] Anspruchsberechtigung Beschäftigte in Baden-Württemberg (Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen sowie sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (inkl. Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behi... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Warum wird ein Immissionssc... / 1.1 Definition

Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG sind Immissionen "Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnliche Umwelteinwirkungen". Wichtig Unterschied zwischen Immission und Emission Emission ist der Austrag bzw. Ausstoß von Luftverunreinigungen in Form von Dampf, Gasen oder Partikeln sowie Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen, die bei Pr... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Entsorgungsbetriebe / 2.3.3 Nicht mehr als 40 % der Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristet (§ 42 Abs. 3 BT-E)

Nach § 42 Abs. 3 BT-E darf die sachgrundlose Befristung, sofern sie länger als 2 Jahre währen soll, nicht dazu führen, dass mehr als 40 % der beim Arbeitgeber begründeten Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund abgeschlossen wären. Der Wortlaut dieser Vorschrift ist ungenau. Gemeint haben die Tarifvertragsparteien, dass nicht mehr als 40 % der Arbeitsverhältnisse bei einem... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Entsorgungsbetriebe / 3 In-Kraft-Treten und Laufzeit

Der BT-E ist zeitgleich mit dem TVöD am 1.10.2005 in Kraft getreten. Der dem BT-E zugrunde liegende TVöD kann schriftlich gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres. Der frühestmögliche Beendigungstermin war der Ablauf des 31.12.2009. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht auch ohne ausdrückliche Erwähnung unt... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Entsorgungsbetriebe / 2.3.5 Übernahmeverpflichtung (§ 42 Abs. 5 BT-E)

§ 42 Abs. 5 BT-E enthält eine bedingte Übernahmeverpflichtung, Beschäftigten, mit denen eine Befristung von länger als 2 Jahren vereinbart wurde, sind nach Ablauf der Befristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Der Übernahmeanspruch besteht allerdings nur dann, wenn im Fall des Ausscheidens des Beschäftigten für den betreffenden Funktionsbereich erneut e... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Vorsorgekartei / 6 Was passiert, wenn der Betrieb eingestellt wird?

Bis vor wenigen Jahren musste die Vorsorgekartei bei kritischen Risiken (z. B. dem Umgang mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen) bei Erlöschen des Betriebes komplett dem Unfallversicherungsträger übergeben werden. Zurzeit gibt es keine entsprechenden Regelungen mehr. Da mit dem Erlöschen des Betriebes ja auch Arbeitsverhältnisse in der bestehenden Form beendet... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3 Zeitliche Zuordnung des Arbeitslohns (Abs. 1 S. 2, 3)

Rz. 6 § 38a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG enthält Regelungen zur zeitlichen Zuordnung des Arbeitslohns; hierzu wird zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen unterschieden. Rz. 7 Laufender Arbeitslohn ist derjenige Arbeitslohn, der regelmäßig für aufeinander folgende Zeiträume gezahlt werden soll.[1] Da es auf die bestimmungsgemäße Zahlung ankommt, nicht aber darauf, für ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Entsorgungsbetriebe / 2.1 Geltungsbereich (§ 40 BT-E)

In § 40 BT-E ist der Geltungsbereich des BT-E geregelt. Die Regelungen des BT-E gelten danach grundsätzlich für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe unabhängig von deren Rechtsform, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist. Der Geltungsbereich des BT-E ist sonach nicht arbeitgeber-, sondern betriebsbezogen a... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Vorsorgekartei / 1 Inhalt

Verbindlicher Inhalt der Vorsorgekartei ist ausschließlich Anlass der Vorsorge, Tag der Vorsorge, Bestätigung der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung).[1] Darüber hinaus sind die sog. Personenstammdaten, wie Name, Geburtsdatum und Privatanschrift des Beschäftigten, sowie die Arbeitgeberanschrift unverzichtbar, damit die Daten der Kartei entsprechend zuzuordnen sind. W... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Vorsorgekartei / 5 Was passiert beim Ausscheiden des Beschäftigten?

Nach ArbMedVV bekommt der Arbeitnehmer beim Ausscheiden eine Kopie der ihn betreffenden Angaben aus der Vorsorgekartei ausgehändigt. Ähnliches gilt auch in Bezug auf Unterlagen zum Umgang mit besonders kritischen Gefahrstoffen während der Betriebszugehörigkeit (§ 14 Abs. 4 GefStoffV). Da ein Beschäftigter darüber hinaus ohnehin persönlich eine ärztliche Bescheinigung über je... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 6 Anwendung der ELStAM bei verschiedenartigen Bezügen, Abs. 5a

Rz. 23 § 39e Abs. 5a EStG regelt die Anwendung der ELStAM bei verschiedenartigen Bezügen von einem Arbeitgeber. Die Vorschrift wurde mWv 1.1.2017 eingeführt und schließt an die bisherigen Nichtbeanstandungsregelungen der Verwaltung an.[1] Auch wenn ein Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge zahlt, wäre die Lohnsteuer aufgrund des Grundsatzes eines einheitlichen Dienstverhältni... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3 Datenbereitstellung durch das BZSt, Abs. 3

Rz. 12 Das BZSt hält die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers zum automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber bereit, § 39e Abs. 4 S. 1 EStG. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale umfassen die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt, die gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 EStG (i. E. vgl. Rz. 6) sowie zusätzlich die Merkmale ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 4.1 Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 16 Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM seine Identifikationsnummer und den Tag seiner Geburt mitteilen (§ 39e Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG). Mit dieser Mitteilung wird der Arbeitgeber zur Nutzung der Identifikationsnummer für Zwecke des Lohnsteuerabzugs während des Dienstverhältnisses berechtigt.[1] Der Arbe... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 9 Nichtteilnahme am Abrufverfahren, Abs. 7

Rz. 28 § 39e Abs. 7 EStG beinhaltet eine Härtefallregelung. Die Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren ist grundsätzlich verpflichtend. Bei Nichtteilnahme gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens (§§ 328 ff. AO). Zudem haftet der Arbeitgeber in Höhe des Differenzbetrages der von ihm einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer zuzüglich ggf. Kirchensteuer u... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 4.2 Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Arbeitgeber hat nach § 39e Abs. 4 S. 2 EStG zu Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM durch Datenfernübertragung abzurufen. Zum Zweck des Abrufs ist zunächst eine Authentifizierung des Arbeitgebers notwendig (§ 39e Abs. 4 S. 3 EStG). Dies erfolgt durch eine einmalige Registrierung auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" (sog. ELSTER-Authentifizi... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 10 Verfahren bei fehlender Identifikationsnummer, Abs. 8

Rz. 31 Ist einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt, bspw. weil er erstmals einen Wohnsitz im Inland begründet oder erstmals ein Dienstverhältnis im Inland aufnimmt, können ELStAM weder automatisiert gebildet noch vom Arbeitgeber abgerufen werden. Für diese Fälle wird das elektronische Verfahren zum Abruf der Lohnsteuerab... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.4 Umfang der vom BZSt gespeicherten Daten

Rz. 8 § 39e Abs. 2 EStG verpflichtet das BZSt zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber Daten zu speichern und vorzuhalten. Das BZSt verknüpft die Daten zur eindeutigen Identifizierung mit der Identifikationsnummer (§ 139b EStG) sowie dem Tag der Geburt in der ELStAM-Datenbank. Zudem kann das BZSt mithilfe der jeweilig... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 5 Laufender Abruf und Anwendung der ELStAM, Abs. 5

Rz. 21 Der Arbeitgeber hat die abgerufenen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs des Arbeitnehmers anzuwenden. Die Verpflichtung gilt zeitlich, solange bis das BZSt geänderte ELStAM bereitstellt oder der Arbeitgeber dem BZSt die Beendigung des Dienstverhältnisses anzeigt. Danach darf der Arbeitgeber die ELStAM nicht mehr verwenden, § 39e Abs. 5 S. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Verrechnungskonto / 2.1 GmbH – Verrechnungskonto für Auslagen des Geschäftsführers

In der Praxis verauslagt der GmbH-Geschäftsführer oft Ausgaben für die GmbH wie z. B. Bewirtungskosten oder Spritkosten. Andererseits entnimmt der Geschäftsführer aus der GmbH bestimmte Leistungen, z. B. zahlt eine private Rechnung vom GmbH-Konto oder nutzt ein betriebliches Fahrzeug für private Zwecke. Um einen Ausgleich zu ermöglichen und damit der Gewinn/Verlust der Gesel... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Benötigt ein Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die Lohnsteuerabzugsmerkmale seines Arbeitnehmers, werden diese ihm in Form elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Abruf bereitgestellt (ELStAM-Verfahren). Im ELStAM-Verfahren ist die Finanzverwaltung für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugs... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.1 Freiwillige Zahlung bei verfallbarer Anwartschaft ist Arbeitslohn

Ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft, der aus dem Dienstverhältnis ausscheidet und von seinem Arbeitgeber eine freiwillige Ersatzleistung für den Verlust seiner Anwartschaft erhält, erzielt insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG vor. mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Mitteilungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen können ihre Verpflichtungen im Rentenbezugsmitteilungsverfahren nur erfüllen, wenn die Arbeitgeber am Verfahren mitwirken. Die Arbeitgeber müssen spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres – bzw. nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres – der betrieblichen Versorgungseinrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Le... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Rückforderung der Energiepreispauschale

Lohnsteuer (LSt) in Höhe der Energiepreispauschale ist i.R.d. Veranlagung vom Arbeitnehmer zurückzufordern, wenn bei Auszahlung durch den Arbeitgeber die Voraussetzungen des § 117 EStG vorlagen. Das FG entschied, dass der Arbeitgeber verpflichtet gewesen sei, an die betroffenen Arbeitnehmer jeweils 300 EUR zu zahlen (§ 117 Abs. 2 S. 1 EStG) und diese Zahlungen auf die abzufü... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Menschen mit Behinderung / 3 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Regelungen. Sie betreffen z. B. die folgenden Bereiche: besondere Berücksichtigung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren; Benachteiligungsverbot, z. B. bei der Zuweisung von Tätigkeiten oder dem beruflichen Aufstieg; Berücksichtigung Schwerbehinderter bei inner- und außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen; behi... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Musikschullehrer / 3.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Musikschullehrer / 3.1 Beide Rechtsformen möglich

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Musikschullehrer / 3.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv... mehr