Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Teil H: Personen- und Beruf... / 102 Soldaten, Disziplinarverfahren, Pflichtverteidiger [Rdn 1169]

Rdn 1170 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1171 1. Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) folgt dem Grundsatz der Wahlverteidigung. Ein Soldat hat jederzeit das Recht, in allen Verfahrenslagen die Unterstützung eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen. Rdn 1172 2. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers für einen...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 108 Soldaten, Entlassung, Reservisten [Rdn 1225]

Rdn 1226 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1227 1. Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr sind gem. § 1 ResGmehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 40 Beamte, Disziplinarverfahren, materielle Fragen [Rdn 504]

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Entgelttransparenz: Neue Pf... / 1 Vor der Einstellung: Pflichten im Bewerbungsprozess (Art. 5 ETRL)

Arbeitgeber müssen Bewerbern bereits vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses transparente Informationen zum Entgelt zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere das Einstiegsentgelt oder eine Entgeltspanne, ggf. einschlägige Tarifverträge, die Anwendung finden. Die Informationen müssen so früh bereitgestellt werden, dass Bewerber eine fundierte Entscheidung treffen und t...mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.1 Die Personaldaten

Im Zentrum aller Dinge der Entgeltabrechnung stehen die relevanten Daten der einzelnen Personalfälle im Betrieb. Sind diese nicht vollständig und fehlerfrei, so kommt es auch in der Payroll zu Problemen. Zu unterscheiden sind die Stammdaten und die Bewegungsdaten. Stammdaten Die Stammdaten erfordern insbesondere im Zuge des Onboardings neuer Mitarbeiter einen gewissen Aufwand,...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 3 Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 37]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 101 Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1151]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 41 Beamte, Statusverlust durch Gesetz [Rdn 525]

Rdn 526 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beamte, Allgemeines, Teil H Rdn 462. Rdn 527 1. Der Verlust der Beamtenstellung tritt im Fall einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. im Fall der Verurteilung wegen einer Volksverhetzung bereits von sechs Monaten automatisch mit Rechtskraft des Urteils ein. Fehler im strafrechtlichen Verfahren können im Disziplinarve...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 5 Typische Problemstellungen und Umgang in der Praxis

Die größten Problemstellungen in Deutschland entstehen an den Schnittstellen zwischen HR/Compensation und Legal: belastbare Definition von "gleichwertiger Arbeit" und der Vergleichsgruppen, Abbildung des weiten Entgeltbegriffs in Daten und Policies, prozessfeste Dokumentation/Beweisführung und Mitbestimmung/Tarifverträge sowie Datenschutz in Auskunftsprozessen. Eine der größten He...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 106 Soldaten, Entlassung, Berufssoldaten [Rdn 1204]

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Teil C: Vollzug / 46 Strafvollzug, Erwachsene, Gesundheitsfürsorge [Rdn 493]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 2 Bewährung, Auflagen [Rdn 9]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 29 StrEG-Entschädigung, Schaden [Rdn 594]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 38 Erwachsene, Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafe, freie Arbeit [Rdn 409]

Rdn 410 1. In § 293 EGStGB werden die Bundesländer ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie, unentgeltliche und nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Arbeit abgewendet werden kann. Von dieser Möglichkeit haben mittlerweile alle Länder – sicherlich auch aufgrund der begrenzten Anzahl von Haftplätzen...mehr

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Teil G: Gnade / 3 Gnade, formelle Fragen [Rdn 26]

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Teil C: Vollzug / 27 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsgegenstand [Rdn 236]

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Freibeträge für Kinder und ... / a) Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG)

Berücksichtigungsfähig sind Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG). Häufig streitanfällig ist die Frage, wann eine Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG endet. Ende der Berufsausbildung: Hierzu hat der BFH entschieden, dass eine Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. ...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 1. Als arbeitssuchend gemeldet (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG)

Ein über 18 Jahre altes Kind wird berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG). Der BFH musste sich mit der Frage beschäftigen, wie zu verfahren ist, wenn die Agentur für Arbeit das arbeitsuchende Kind au...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 40 Abs. 1 definiert als Anforderung an die Förderung das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, das der Förderung mit dem Lohnkostenzuschuss und der begleitenden Betreuung von Arbeitsverhältnissen zugrunde liegen muss. Dafür gilt ohne besondere gesetzliche Regelung aufgrund der allgemeinen Vermittlungsgrundsätze, dass ein...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1.1 Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 67 Eine Förderung ist nach Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Eine solche Vermutung ist auf Tatsachen zu stützen. Erforderlich ist zunächst, dass die Beendigung eines anderen Beschäftigung...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 35 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.10.2007 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 10.10.2007 (BGBl. I S. 2326) als § 16a in das SGB II eingefügt und mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) wortgleich in § 16e überführt. Danach wurde sie ...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 31 Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode ausgeweitet worden. Einerseits ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e umgestaltet worden. Zugleich wurde mit § 16i ein neues Förderinstrument in das SGB II eingefügt. Durch beide Instrumente sollen Langzeitarbeitslosen zugleich ve...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.2 Rückzahlungspflichten

Rz. 79 Zu Rückzahlungspflichten nimmt Abs. 3 Satz 2 auf § 92 Abs. 2 SGB III Bezug. Dafür gilt kraft gesetzlicher Normierung anders als nach § 92 Abs. 2 Satz 3 SGB III eine Begrenzung auf den für die letzten 6 Monate bewilligten Förderbetrag. Dieser Betrag dürfte regelmäßig nicht den in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Förderbe...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.4 Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit einschießlich. Integrationskurs und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Abs. 3)

Rz. 33 Die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit ist nicht nur für den Fall der vorherigen Ablehnung, sondern auch für Abbruch und für den Ausschluss des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus einem von ihm zu vertretenden Grund relevant. Brisante mögliche Rechtsfolge bei Zumutbarkeit ist die Möglichkeit der Feststellu...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt (zuvor in § 16 Abs. 3 geregelt) und durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Seither wurde sie mehrf...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.7 Öffentlich geförderte Beschäftigung/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Rz. 60 Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist sehr umstritten, Gegner und Befürworter tragen ihre Argumente immer wieder und unaufhörlich vor. § 16e enthielt als Ersatz die Förderung von Arbeitsverhältnissen sozusagen als Gegenvorschlag zum sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschrift sollte allerdings auch die Grundlage zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvar...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 2.1 Gesprächsversäumnis und Verpflichtung nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 setzt ein Gesprächsversäumnis voraus. Ein solches Versäumnis liegt nicht nur vor, wenn die leistungsberechtigte, eingeladene Person auf die Einladung zum Gespräch nicht erscheint, sondern auch dann, wenn der Leistungsberechtigte nicht selbst zum Gespräch erscheint, aber der Termin von einem Bevollmächtigten wahrgenommen wird. Ebenso ist von einem Versäumn...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.1 Allgemeine Hinweise

Rz. 71 Die Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch einen schwerbehinderten Beschäftigten, die mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde, deutet an, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung auch nicht erfolgreich hätte zur Wehr setzen können. Ein Tatbestand für eine Leistungsminderung kann dennoch vorliegen, wenn der arbeitgeberseitigen Kündigu...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.5 Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Abs. 4)

Rz. 87 Abs. 4 enthält einen Coaching-Auftrag an das Jobcenter und eine Freistellungspflicht durch den Arbeitgeber dafür. Die Gesetzesbegründung ist hinsichtlich der Ziele bzw. Inhalte der beschäftigungsbegleitenden Betreuung besonders umfassend ausgelegt worden. Tatsächlich wird angestrebt, den Arbeitnehmer personen- und verhaltensorientiert zu stabilisieren, seine Kompetenz...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.2 Dauer und Höhe der Förderung

Rz. 48 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Obergrenze für die Möglichkeit der Förderung eines Arbeitsverhältnisses, jedoch nicht bezogen auf das Arbeitsverhältnis selbst, sondern zunächst bezogen auf den zu fördernden Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Fristen ist also nicht erheblich, ob die Förderungen bei einem oder bei verschiedenen Arbeitgebern stattgefunden haben. Die Förderzei...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 97 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich bereits aus § 37 Abs. 1 und musste deshalb nicht nochmals ausdrücklich in Abs. 1 aufgenommen werden. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.1 Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Beurteilung des Tatbestands der Weigerung, eine zumutbare Arbeit fortzuführen, durch arbeitsvertragswidriges Verhalten i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 69 Das LAG Niedersachsen hat rechtsextremistische Aktivitäten auch in der Öffentlichkeit mit breiter Medienberichterstattung dem außerdienstlichen Verhalten zugeordnet, mit dem keine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzt würden, zumal der Arbeitgeber kein öffentlicher Arbeitgeber ist und keine politische Tendenz verfolge (LAG Niedersachsen, Urteil v. 21.3.2019, 13...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die mittelbar in eine selbständige Erwerbstätigkeit, sozialvers...mehr

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Sauer, SGB II, SGB III SGB ... / 2.1 Vermittlungsvorrang nach Abs. 1

Rz. 7 Die Vorschrift definiert und begrenzt den Vorrang der Vermittlung als eines der zentralen Elemente der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.7.2026. Sie enthält Elemente aus § 3 a. F. Durch die Anordnung der Regelung in einer eigenständigen Vorschrift und der Definition eines Vermittlungsvorranges wird die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.8 Vollständige Regelbedarfsminderung (Abs. 7)

Rz. 167 Abs. 7 trifft erstmals nach dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 zum damaligen Minderungsrecht wieder das geltende Recht verschärfende Minderungsregelungen. Die Einfügung des Abs. 7 mit Wirkung zum 28.3.2024 ist vorrangig fiskalisch bedingt gewesen. Sie galt (zunächst) nur befristet und ist deshalb mit Ablauf des 27.3.2026 entfallen. Rz. 168 Schon seit der vorläufigen U...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.3 Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, Integrationskurse, Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 überträgt den Tatbestand des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf zumutbare Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Das sind alle Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 16 ff. Leistungsminderungsbewehrt sind der Nichtantritt, Abbruch oder der gegebene Anlass zum Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (auch als Sofortmaßnahme, seit dem 1.8....mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20, jedoch 30 ...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2 Hinweise zur Beurteilung der Tatbestände nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2.6.2.2.1 Allgemeine Hinweise Rz. 71 Die Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch einen schwerbehinderten Beschäftigten, die mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde, deutet an, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung auch nicht erfolgreich hätte zur Wehr setzen können. Ein Tatbestand für eine Leistungsminderung kann dennoch vorliegen, wenn de...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1.2 Einstellung beim früheren Arbeitgeber

Rz. 72 Abs. 3 Satz 1 sieht ferner einen Förderungsausschluss in Fällen des § 92 Abs. 1 Nr. 2 SGB III vor, wenn der Arbeitnehmer bei einem früheren Arbeitgeber eingestellt wird. Grundsätzlich gilt das für jeden früheren Arbeitgeber unabhängig von den Gründen, den Rahmenbedingungen und insbesondere auch von den Gründen, die zur Beendigung der Beschäftigung geführt haben. Der F...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 103 Bergwitz, Arbeitgeberweisungen: unbillig und doch verbindlich?, NZA 2017, 1553. Bienert, Wichtiger Grund bei Eigenkündigung und Umzug zum Lebensgefährten und Arbeitsuchendmeldung, info also 2018, 51. Bittner, Eigenbemühungen des Arbeitslosen nur noch gegen Förderleistungen der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses?, NZS 2017, 693. Bischofs, Die...mehr