Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64a Unterst... / 2.1 Organisierter Leistungsmissbrauch

Rz. 4 In § 64a wird an mehreren Stellen die Bekämpfung des "organisierten Leistungsmissbrauchs" als Ziel definiert, ohne jedoch selbst zu definieren, was unter dem "organisierten Leistungsmissbrauch" zu verstehen ist. Allerdings liefert die Gesetzesbegründung eine Begriffsbeschreibung. Danach liegt ein organisierter Leistungsmissbrauch insbesondere dann vor, wenn mehrere Per...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.2 Ausübung des Mitbestimmungsrechts

Im BetrVG ist nicht geregelt, in welcher Form der Betriebsrat seine Zustimmung in den mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen muss. Grundsätzlich stehen 2 Instrumente zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts zur Verfügung: die schriftformgebundene Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) und die richterrechtlich anerkannte formlose Regelungsabrede...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.9 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 4.3 Wann nach dem BMF Arbeitslohn vorliegt und wann nicht

Diese beiden BFH-Urteile hat das BMF[1] zum Anlass genommen, zur steuerlichen Behandlung von Rabatten, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, wie folgt Stellung zu nehmen: Danach sind Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Rabatte Arbeitslohn, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und sie im Zusammenhang mit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 79 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ständiges Dienstverhältnis (Nr. 1)

Rz. 10 Die Ausschließungsgründe des Abs. 2 gelten nur für Zeugen. Nach Abs. 2 Nr. 1 (ständiges Dienstverhältnis) sind nicht nur Bürovorsteher und sonstige Büromitarbeiter (auch Schreibhilfen, Boten) des Notars ausgeschlossen, sondern auch seine Hausangestellten und alle Personen, die ihm sonst wirtschaftliche oder persönliche Dienste aufgrund eines ständigen Dienstverhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 2 Aufklärungs- und Hinweispflichten

Hinweispflicht auf Sperrzeit Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich nach § 38 SGB III schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit frühzeitig nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Die Verletzung der Pflicht führt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III zu einer Sperrzeit von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Erneute Verpflichtung (Abs. 2)

Rz. 13 Gemäß § 26 S. 1 BNotO hat der Notar die Verpflichtung der bei ihm beschäftigten Personen bei der Einstellung vorzunehmen. § 26 S. 1 BNotO verknüpft unmittelbar die Begründung eines Anstellungsverhältnisses mit der Notwendigkeit der Verpflichtung des Mitarbeiters. § 26a Abs. 3 BNotO stellt entsprechend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem beauftragten Dienst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.3 Bedingte Aufhebungsverträge

Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass auch bedingte Aufhebungsverträge abgeschlossen werden können. Einschränkungen ergeben sich dabei jedoch aus dem arbeitsrechtlichen Schutzprinzip. Die Vereinbarung der Bedingung darf also nicht dazu führen, dass zwingende Arbeitnehmerschutznormen umgangen werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Kündigungsschutzgesetz, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 3 Aufhebungsverträge mit besonderen Personengruppen

Minderjährige können Aufhebungsverträge grundsätzlich nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen.[1] Hatte der gesetzliche Vertreter jedoch den Minderjährigen ermächtigt, das Arbeitsverhältnis zu begründen, kann er auch einen Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung abschließen.[2] Nach allgemeiner Meinung umfasst die wirksame Ermächtigun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Der zu verpflichtende Personenkreis

Rz. 4 "Beschäftigte Personen" sind grundsätzlich alle für den Notar tätigen und in die Büroorganisation eingegliederten Personen.[5] Die Pflicht ist allgemein weit zu verstehen, denn § 26 S. 1 BNotO stellt nicht auf die "von (dem Notar) beschäftigten", sondern auf die "bei ihm beschäftigten Personen" ab. Auf die Dauer und den Umfang des Beschäftigungsverhältnisses kommt es n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.2 Vereinbarung eines Überlegungs- und Widerrufsvorbehalts

Ein spezielles gesetzliches Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht für Aufhebungsverträge gibt es nicht. Zwar gelten Arbeitnehmer als "Verbraucher" i. S. v. § 13 BGB und Arbeitgeber als "Unternehmer" i. S. v. § 14 BGB.[1] Eine Aufhebungsvereinbarung, die im Betrieb geschlossen wird, etwa am Arbeitsplatz oder im Personalbüro, ist jedoch nicht außerhalb von Geschäftsräumen i. S. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 26 S. 1 BNotO bestimmt, dass der Notar die bei ihm beschäftigten Personen mit Ausnahme der Notarassessoren und der ihm zur Ausbildung zugewiesenen Referendare bei der Einstellung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes [1] (VerpflG) förmlich zu verpflichten hat. Nach § 26a Abs. 3 S. 1 BNotO sind auch Dienstleister zur Verschwiegenheit zu verpflichten, dem der Notar zur In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 7 Stufenplan

Die stufenweise Wiedereingliederung kann von einer Rehabilitationseinrichtung, der Krankenkasse oder anderen Stellen angeregt werden. Auch Arbeitgeber können die stufenweise Wiedereingliederung anregen. Über die Maßnahme wird ein Stufenplan erstellt, dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zustimmen müssen. Der Stufenplan enthält insbesondere Beginn und Ende der Maßnahme, Einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Der versicherungsrechtliche Status des Arbeitsunfähigen bleibt während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten. Aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts erfolgt keine neue versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, kommen die Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1 Rechtliche Grundlagen für die Wirksamkeit

Wie jeder Vertrag kommt auch der Aufhebungsvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme.[1] Voraussetzung ist insoweit immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche Wille, das Arbeitsverhältnis sofort oder später zu beenden. Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, ist nach § 154 Abs. 2 BGB re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch einen Aufhebungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Diese soll vor Übereilung schützen, der Rechtssicherheit dienen und die Arbeitsgerichte entlasten, indem sie die Beweiserhebung im Prozess erleichtert und Streitigkeiten darüber vermeidet, ob überhaupt ein Aufhebungsvertrag geschlos...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 3 Beteiligung des Arbeitgebers

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen der stufenweisen Wiedereingliederung stets zustimmen. Außerdem muss der Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein und darf seine bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten können. Die stufenweise Wiedereingliederung zielt darauf ab, das vorhandene Arbeitsverhältnis zu erhalten. Die Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ist freiwillig....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bedarf für ihre Wirksamkeit u. a. der Schriftform. Je nach Konstellation und beabsichtigter Regelung bestehen darüber hinaus zahlreiche Fallstricke, wie etwa die Unzulässigkeit bestimmter Bedingungen oder das Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige. Dieser Beitrag informiert über die rechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.1 Vertrag eigener Art

Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit ausschließlich zu Rehabilitationszwecken erfolgt.[1] Die Vereinbarung über die stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit ist vielmehr als Vertrag eigener Art nach §§ 241, 311 BGB anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 1 Ziel

Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll dessen medizinische Rehabilitation unterstützen, ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern. Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitnehmer- oder Personalvertretung, Arbeitgeber, Arzt, Betriebsarzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte kann ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung wird im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbart. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer und ist nicht auf behinderte Menschen beschränkt.[1] Es ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.4 Aufhebungsvertrag während Probezeit

Sieht der Arbeitgeber die Probezeit als nicht bestanden an, will er dem Arbeitnehmer aber eine weitere Bewährungschance einräumen, lässt sich eine faktische Verlängerung der Probezeit dadurch erreichen, dass der Arbeitsvertrag mit einer überschaubaren, längeren Frist einvernehmlich aufgehoben und dem Mitarbeiter für den Fall der Bewährung in der "Nachspielzeit" eine bedingte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 8. Übernahme von Rechtsverhältnissen mit Dritten, insb. Vertragsübernahmen

Rz. 46 Die soeben beschriebene Schuldübernahme ist nur ein Unterfall der "Übernahme bestehender Rechtsverhältnisse mit Dritten". Hierzu gehört insbesondere die Vertragsübernahme. Grundsätzlich gilt: Soweit auf solche Rechtsverhältnisse nur (untechnisch) verwiesen wird und sich daran Regelungen anknüpfen, die diese nicht unmittelbar rechtlich berühren, sondern voraussetzen, b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Funktion und Funktionsweise einer Signatur

Rz. 8 § 39a Abs. 1 S. 2 BeurkG verlangt für einfache elektronische Zeugnisse eine sog. qualifizierte elektronische Signatur. Die EU-eIDAS-VO unterscheidet zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur.[14] Wo die elektronische der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt wurde,[15] verlangt das Gesetz in der Regel eine qualifizierte elektr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Als Zeuge oder zweiter Notar soll bei der Beurkundung nicht zugezogen werden, wer (2) Als Zeuge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / M. Anwaltsnotar als Honorarkonsul

Rz. 112 Der Notar, der zugleich Honorarkonsul eines anderen Staates ist, hat sowohl im notariellen wie im konsularischen Tätigkeitsbereich Beurkundungszuständigkeiten. Als Konsularbeamter ist er nicht nur den Weisungen des Entsendestaates unterworfen. Er hat vielmehr auch die Interessen dieses Staates zu wahren. Bei seiner notariellen Tätigkeit ist er jedoch unabhängig und m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Aufbewahrung der Verpflichtungserklärungen (§ 46 NotAktVV)

Rz. 10 Die Niederschrift über die Verpflichtung muss in der Generalakten aufbewahrt werden. Dadurch soll der Dienstaufsicht eine effektive und schnelle Kontrollmöglichkeit über die Beachtung dieser Vorschrift gegeben werden. Die Verpflichtung ist nach § 1 VerpflG mündlich vorzunehmen; dabei ist auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen (§ 1 Abs. 2 V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Vertrauensperson

Rz. 209 Besteht ein sachlicher Grund dafür, dass der Verbraucher nicht persönlich am Beurkundungsverfahren teilnimmt, so soll nur eine Vertrauensperson als Vertreter des Verbrauchers zugelassen werden (S. 2 Nr. 1 Fall 2). Die Forderung, dass solche Personen, die im Lager der anderen Vertragsseite stehen und insoweit möglicherweise gegensätzliche Interessen verfolgen, möglich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / J. Vollmacht; ständiges Geschäftsverhältnis (Nr. 8)

Rz. 99 Die Tatbestände der Nr. 8 n.F. entsprechen im Wesentlichen denen der Nr. 5 a.F. Rz. 100 Das Mitwirkungsverbot bei gewillkürter Vertretungsmacht (Fall 1) erlangt nur dann Bedeutung, wenn eine Vollmacht zwar vorlag, der Notar jedoch nicht tätig geworden ist. Ansonsten greift bereits das umfassendere Mitwirkungsverbot der Nr. 7.[216] War der Notar zuvor aufgrund einer Vol...mehr

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Entgelttransparenz: Neue Pf... / 2 Im laufenden Arbeitsverhältnis: Auskunftsrechte von Arbeitnehmern (Art. 7 ETRL)

Alle Arbeitnehmer haben nach Art. 7 ETRL ein individuelles Auskunftsrecht, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die bislang im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verankerte Schwelle von mehr als 200 Beschäftigten[1] entspricht nicht den Vorgaben der ETRL. Gleiches gilt für die bisherigen Begrenzungen zur Häufigkeit und zum inhaltlichen Zuschnitt der Anfrage: Währen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2 Behandlung der Aufstockungsbeträge

Die Vergütung während der Altersteilzeit besteht neben dem reduzierten Arbeitsentgelt aus Aufstockungsleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Aufstockung des Arbeitsentgelts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG sowie die zusätzlichen Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG. Im Folgenden werden beide Komponente...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 110 Soldaten, gerichtliche Disziplinarmaßnahmen [Rdn 1235]

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Teil E: Register / 7 Bundeszentralregister, Eintragungen, Entfernung [Rdn 90]

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Teil E: Register / 15 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, erweitertes [Rdn 238]

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Teil E: Register / 12 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Allgemeines [Rdn 175]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 37 Strafvollzug, Erwachsene, Arbeit [Rdn 383]

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 51 Sicherungsverwahrung, Vollzug, Unterbringung, Einzelfragen [Rdn 663]

Rdn 664 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 562 m.w.N. Rdn 665 Die Ausgestaltung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung ist über die Vorgaben des § 66c StGB hinaus landesgesetzlich geregelt (→ Sicherungsverwahrung, Vollzug, landesrechtliche Vollzugsgesetze, Teil A Rdn 653). Die meisten Landesgesetze beruhen bereits systematis...mehr

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Teil D: Daten / 14 Daten, Datenlöschung, Dokumentations- und Benachrichtigungspflichten [Rdn 119]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 24 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Auflagen und Nebenbestimmungen [Rdn 227]

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Teil E: Register / 1 Bundeszentralregister, Allgemeines [Rdn 1]

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3 Kurzüberblick über die neuen Pflichten

Recruiting-Transparenz Eine zentrale Neuerung der ETRL ist, dass der Schutzbereich bereits vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses ansetzt. Auch Bewerber profitieren von gesteigerter Transparenz und haben Anspruch auf Informationen zu Gehaltsstrukturen, die ihnen eine faire Beurteilung ihrer Entgeltperspektiven ermöglichen. Bewerber müssen Informationen über Einstiegsentgelt...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 38 Beamte, Allgemeines [Rdn 462]

Rdn 463 Literaturhinweise: Gansen, Kommentar zum Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Loseblatt, 72. Aufl. 2025 Herrmann, Herausforderung des Dienst- und Disziplinarrechts durch Verfassungsfeinde, NVwZ 2023, 128 Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht-Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021 Masuch, Vom Maß der Freiheit – Der Beamte zwischen Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot, NVw...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 61 Jugendliche, Vollstreckung, Jugendarrest [Rdn 805]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 109 Soldaten, Entlassung, Soldaten auf Zeit [Rdn 1230]

Rdn 1231 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1232 1. Bei Soldaten auf Zeit kann gem. § 55 Abs. 4 SG während der ersten vier Dienstjahre eine Entlassung infolge eines Strafverfahrens vergleichsweise unkompliziert erfolgen (Rdn 1255). Eine fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG ist ausschließlich unter den en...mehr