Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Ausbildung / 3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem Fall erhält der Auszubildende zusamm...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 4 Wartezeit (§ 4 HBUG)

Rz. 14 Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. Der Anspruch muss nicht neu erworben werden, wenn bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist von vier Monaten ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein anderes Arbeitsverhältnis begründet wird. ...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2.5 Umsetzung des Anspruchs

Die Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt in 2 Schritten: Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für 12 Monate Bei Bewährung Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung Im Einzelnen: Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags sind ...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2.1 Voraussetzungen

Die/der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Während von dem in § 16a Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelten Übernahmeanspruch nur Auszubildende erfasst werden, die ihre Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote "befriedigend" abgeschlossen haben, reicht für den Übernahmeanspruch nach § 16a Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil – das erfolgrei...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.3 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht,[1] erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2.3 Inhalt des Anspruchs

Die Übernahmeverpflichtung ist auf eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ausgerichtet. Allerdings handelt es sich um keine echte unbefristete Übernahme, da sie zunächst auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt ist und erst dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt, wenn die/der Auszubildende sich in den 12 Monaten nach der Ausbildung bewährt hat. Gleichwohl ist es dem A...mehr

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Ausbildung / 3.9.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis ist das Ausbildungsentgelt (§ 8) des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungsverhältnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich n...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2.6 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung zu § 16a TVAöD

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist und eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und zu besetzender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, stellt sich ...mehr

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Ausbildung / 2.2.2 Nichtige Vereinbarungen

§ 12 Abs. 1 Satz 1 BBiG bestimmt, dass eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, nichtig ist. Praxis-Beispiel Vereinbarung, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht, wenn ein Auszubildender nicht spätestens 11 Wochen vor Ablauf des Ausbildungsvert...mehr

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Ausbildung / 2.6.3 Sonstiger Anspruch auf Übernahme

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, Berufseinsteigern nicht nur eine Ausbildungsstelle, sondern auch eine langfristige Perspektive zu bieten. Dementsprechend gehen Arbeitgeber mittlerweile dazu über, Auszubildenden schon bei Beginn der Ausbildung die Übernahme zu garantieren. Diese Zusage kann grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.1.3 Inhalt des Anspruchs

Die Übernahmeverpflichtung ist auf eine dauerhafte Weiterbeschäftigung auf einer Stelle bzw. einem Arbeitsplatz ausgerichtet, die/der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung ermöglicht. Allerdings enthält § 16a Abs. 1 TVAöD keine ausdrückliche Regelung über den Umfang der Arbeitszeit in dem aufgrund der Übernahmeverpflichtung abzuschließenden Arbeitsverhältnis. § 16a Abs. 1 TV...mehr

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Ausbildung / 2.6.2 Tariflicher Anspruch auf Übernahme

Weder der Allgemeine Teil des TVAöD noch der Besondere Teil BBiG sahen bis zum 31.12.2009 eine Übernahmeverpflichtung vor. Im Besonderen Teil BBiG (§ 16a) war lediglich geregelt, dass die Tarifvertragsparteien auf eine Übernahme "hinwirken". Im Rahmen der Tarifrunde 2010 hatten sich die Tarifvertragsparteien erstmals auf eine tarifvertragliche Verpflichtung zur Übernahme von...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2 Anspruch auf Übernahme nach § 16a Abs. 2 TVAöD

Von der Regelung des § 16a Abs. 2 TVAöD werden diejenigen Auszubildenden erfasst, die ihre Ausbildung nicht mit mindestens der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen haben. Diese Auszubildenden haben nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung einen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung ein dienstlicher bzw. betr...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.1.1 Voraussetzungen

Den Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Bestehen der Abschlussprüfung mit mindestens der Gesamtnote “Befriedigend” haben die Tarifvertragsparteien i.Ü. an dieselben Voraussetzungen geknüpft, wie sie schon für den bisherigen Anspruch nach § 16a galten, so dass insoweit auf die Ausführungen unter Ziffer 2.6.2.2.1 verwiesen wird. Neu ist die Erforde...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 6 Ausschluss von Doppelansprüchen (§ 6 HBUG)

Rz. 24 (1) Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, soweit Beschäftigten für das laufende Kalenderjahr bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle Bildungsurlaub gewährt worden ist. (2) Die Beschäftigungsstelle ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäftigten eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten Bildungsurlaub au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.1.5 Umsetzung des Anspruchs

Mit der Formulierung "Auszubildende werden … übernommen" haben die Tarifvertragsparteien zwar einen Anspruch auf Übernahme statuiert, nicht aber das automatische Entstehen eines Arbeitsverhältnisses.[1] Zur Umsetzung des Anspruchs bedarf es vielmehr eines Vertragsabschlusses. Der Anspruch auf Übernahme ist deshalb auf die Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung des Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.1.4 Geltendmachung des Anspruchs

Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen, da die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis in unmittelbarem Anschluss an das Ausbildungsverhältnis erfolgen soll. Es empfiehlt sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen (s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.2.2 Auswahlentscheidung

Für den Fall, dass eine über einen vom Arbeitgeber festgestellten dienstlichen bzw. betrieblichen Dauerbedarf hinausgehende Anzahl von Auszubildenden die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, muss der Arbeitgeber eine Auswahlentscheidung treffen. Da i. d. R. nicht alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahrgangs ihre Ausbildung am selben Tag beenden, gibt es nicht einen k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.3.3 Fälligkeit des Ausbildungsentgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TVAöD ist das Ausbildungsentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbildenden der TVöD Anwendung findet, ist das Ausbildungsentgelt somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 TVöD), wobei unter dem letzten Tag eines Monats der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.1.2 Verhalten während der Berufsausbildung

Bei einem Berufsausbildungsverhältnis besteht gem. § 13 Satz 1 BBiG die Hauptpflicht des Auszubildenden darin, sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die Auszubildenden sind gem. § 13 Satz 2 BBiG insbesondere dazu verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben so...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 1 Grundsätze (§ 1 HBUG)

Rz. 1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.1 Gesetzlicher Anspruch auf Übernahme

Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis haben nur die Mitglieder der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsorgane (§§ 78a BetrVG, 56 BPersVG [1] und die vergleichbaren Regelungen der LPersVG). Die gesetzlichen Regelungen wirken zwingend und unabdingbar innerhalb ihres Anwendungsbereichs; daneben können tarifliche Übernahmerechte eigenständig b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.2.4 Geltendmachung des Anspruchs

§ 16a Abs. 2 TVAöD enthält keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Weise der Auszubildende den Anspruch geltend machen muss. Allerdings empfiehlt es sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen. Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.4 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 erstattet (siehe hierzu Ziffer 3.6.2). Die Tarifvertragsparteien haben die Begriffe "Abordnung" und "Zuweisung" im TVAöD nicht näher erläutert. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie die Begriffe i. S. d. § 4 TVöD verstanden wissen wollen, wo sie dem Begriff der "Abordnung" in der Protokollerkl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / Zusammenfassung

Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung und Fortbildung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.1 Probezeit

Nach § 20 Satz 1 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis zwingend mit einer Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Auszubildende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Auszubildende wiederum muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Argentinien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 7 Noch nicht angetretene Arbeitsverhältnisse

Nach § 103 InsO kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags ablehnen, wenn dieser zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt ist. Allerdings greift § 103 InsO nicht im Fall eines noch nicht angetretenen Arbeitsverhältnisses. § 113 InsO ist insofern eine Spezialregelung für alle Arbeitsverhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Bei befristeten Dienstverhältnissen sind Zeitwertkonten steuerlich nun auch dann anzuerkennen, wenn die sich während der Beschäftigung ergebenden Guthaben bei normalem Ablauf während der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses, d. h. innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung, nicht durch Freistellung ausgeglichen werden können. Am Ende der Befristung nicht ausgeglic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 6 Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Bei (zulässig) befristeten Arbeitsverhältnissen kommt nach § 15 Abs. 4 TzBfG eine ordentliche Kündigung (= Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist) nur dann in Betracht, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, kann außerhalb der Insolvenz nicht ordentlich gekündigt werden. Ist allerdings das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.1 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis

Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer [1] im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis oder mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und anderen Arbeitnehmern, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 5.2 Beendigung des Dienstverhältnisses vor oder während der Freistellungsphase

Eine planwidrige Verwendung liegt im Übrigen vor, wenn das Dienstverhältnis vor Beginn oder während der Freistellungsphase beendet wird (z. B. durch Erreichen der Altersgrenze, Tod des Arbeitnehmers, Eintritt der Invalidität, Kündigung) und der Wert des Guthabens an den Arbeitnehmer oder seine Erben ausgezahlt wird. Lohnsteuerlich gelten dann die allgemeinen Grundsätze, d. h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 1 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz in der Insolvenz

Nach § 113 Satz 1 InsO kann ein Arbeitsverhältnis (Unterfall des dort genannten Dienstverhältnisses), bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) ist, vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Damit gibt die Vorschrift ke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 3 Anwendbare Kündigungsfrist

Nach § 113 Satz 2 InsO muss bei der Kündigung in der Insolvenz eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende eingehalten werden, wenn nicht eine kürzere Frist greift. Diese Frist gilt auch dann, wenn in anderen Gesetzen, im Tarifvertrag oder einzelvertraglich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind. Die Vorschrift ist auch auf Änderungskündigungen und Kündigungen befri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / 3 Abfindungsanspruch

Eine betriebsbedingte Kündigung löst keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch aus. Ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis vielmehr grundsätzlich ohne gesonderte Entschädigung. In der Kündigungserklärung kann der Arbeitgeber jedoch die Zahlung einer Abfindung anbieten, die nur dann gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 8 Schadensersatzanspruch nach der InsO

Der Arbeitnehmer kann Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 113 Satz 3 InsO verlangen, wenn der Insolvenzverwalter kündigt. Es handelt sich hierbei um eine einfache Insolvenzforderung. Der Schadensersatzanspruch entsteht nur für die Zeitspanne der tatsächlichen Beendigung bis zum Ablauf der Frist, mit der der Insolvenzverwalter hätte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 9.3 Gerichtliche Bestätigung einer Namensliste

Der Insolvenzverwalter bzw. im Fall der Eigenverwaltung der Schuldner kann das Verfahren nach § 126 InsO nutzen und dadurch gerichtlich bestätigen lassen, dass für die Kündigungen der im Einzelnen benannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt und dass die Kündigungen auch im Übrigen sozial gerechtfertigt sind. Da nur im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Ausgleich durch Auszahlung

Es gilt für die Arbeitsentgelte aus einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung das Zuflussprinzip. Sofern Zeitguthaben aus sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten werden, erfolgt dessen Verbeitragung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.[1] Achtung Besonderheit bei beendetem oder ruhenden Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.1 Umfang der Zuführungen

Der Zweck eines Zeitwertkontos ist der Aufbau eines Guthabens mit dem Ziel der Freistellung während des bestehenden Dienstverhältnisses. Dieser Zweck wird i. d. R. solange erfüllt, wie die dem Konto zugeführten Beträge auch durch Freistellung noch vollständig aufgebraucht werden können. Bei Zeitwertkonten, bei denen die Beteiligten erkennbar die im Sozialversicherungsrecht fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Die flexible Verteilung der Arbeitszeit mittels Zeitkonten berührt, z. B. durch Regelungen zum Auf- und Abbau von Zeitsalden, Fragen der betrieblichen Arbeitszeitverteilung und löst deshalb regelmäßig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. In e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 5.4 Betriebsräte

Auch in der Insolvenz gilt § 15 Abs. 1 und 3 KSchG. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen [1] bis auf folgende Ausnahmen: Bei Stilllegung des ganzen Betriebs ist zunächst eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu prüfen, wobei ggf. ein Arbeitsplatz freizukündigen ist.[2] Kommt diese nicht in Betracht, kann nach § 15 Abs. 4 KSchG frühestens z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.3.1 Zeitpunkt des Störfalls

In einem Störfall soll das Entgelt zurückgerechnet und nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt seiner Entstehung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Beitragssätze, die zum Zeitpunkt des Störfalls gelten. Als Tag des Störfalls gilt: bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers der Tag, an dem die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialauswahl / 1.1 Im Anwendungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes

Bei betriebsbedingten Gründen, die den Arbeitgeber zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer 4 soziale Gesichtspunkte, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung zur Sozialauswahl besteht in Be...mehr