Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.5 Dauer (§ 5 BfG M-V)

Rz. 45 Der Anspruch auf Freistellung besteht für 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf 5 Arbeitstage...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3 Wartezeit

Rz. 15 Der Anspruch auf Bildungsfreistellung setzt eine bestimmte Dauer des Bestehens des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses voraus. Dieser Zeitraum wird auch als "Wartezeit" bezeichnet. Die bestehenden Gesetze zum Bildungsurlaub sehen generell eine 6-monatige Wartezeit vor, nur das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg verlangt in § 4 Satz 1 BZG BW eine Wartezeit von ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.3 Wartezeit (§ 11 WBG SH)

Rz. 97 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses erworben.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 2 BfG M-V)

Rz. 42 Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben nach § 2 BfG M-V Beschäftigte, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeits- oder Dienstverhältnisses ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.3 Wartezeit (§ 2 Abs. 4 BfG ST)

Rz. 88 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.3 Wartezeit (§ 6 BremBZG)

Rz. 23 Arbeitnehmer erwerben den Freistellungsanspruch erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.3 Wartezeit (§ 3 Abs. 3 AWbG NW)

Rz. 61 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.3 Wartezeit (§ 24 BbgEBG)

Rz. 14 Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden, allerdings muss der Anspruch nicht erneut erworben werden, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle anschließt.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 2 AWbG NW)

Rz. 60 Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeiter und Angestellte, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, wenn die Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Für Arbeitnehmer in einem Betrie...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 5 WBG SH)

Rz. 96 Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, Landesbeamte und Landesrichter...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.7 Anrechnung (§ 2 Abs. 1, 5 NBildUG)

Rz. 56 Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, der schon vorher in dem betreffenden Kalenderjahr gewährt wurde. Wenn ein Freistellungsanspruch nach einer anderen Rechtsnorm besteht, geht dieser dem Bildungsurlaub nach dem NBildUG vor. Der Bildungsurlaub verfällt aber nicht, sondern kann für eine andere Weiterbil...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.7 Anrechnung (§ 3 Abs. 6, § 4 AWbG NW)

Rz. 65 Die in einem früheren Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr wahrgenommene Arbeitnehmerweiterbildung wird angerechnet. Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechtsvorschriften, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, können nur auf den Anspruch nac...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.5 Dauer (§ 23 BbgEBG)

Rz. 16 Bei einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche erhöht oder verringert sich der jeweilige Anspruch entsprechend. Endet das Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Zweijahreszeitraums, so verringert sich der Anspruch gemäß Absatz 1...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 22 Das BremBZG gilt nach § 2 BremBZG für Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen ...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.2 Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen dienen dem Arbeitgeber vorrangig dazu, sich vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ein Bild über relevante Gesundheitskriterien des Bewerbers zu machen. Inwieweit ihm das allerdings überhaupt erlaubt ist, unterscheidet sich im Einzelfall: Wo besondere Risiken für den Bewerber, aber auch für Dritte bestehen, sind vor Aufnahme der Tätigkeit (bzw. zum E...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neueinstellung und Einarbei... / 1 Vor der Einstellung

Je besser ein Mitarbeiter mit seinen Möglichkeiten und Kompetenzen zu seiner neuen Arbeitsstelle und den anfallenden Tätigkeiten passt, desto geringer ist das Risiko, dass es zu gesundheitlichen Problemen oder Sicherheitsrisiken kommt. Anders herum betrachtet steigt dadurch ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass das Arbeitsverhältnis lange gehalten und effektiv gestaltet wer...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.1 Fragen der körperlichen Eignung im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch sind direkte Fragen nach Behinderungen und Krankheiten nicht zulässig oder rechtlich mindestens extrem heikel, wenn der Arbeitgeber nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen will. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sich aber ein Bild davon machen, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die ganz konkret die anstehende Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Betrieb neue Mitarbeiter anwirbt und einstellt, spielen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Anfang an eine Rolle. Schon bei der Auswahl von Bewerbern sollten die Kriterien berücksichtigt werden, die für sicheres und gesundes Arbeiten relevant sind, um ein möglichst erfolgreiches und lang andauerndes Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Tritt der n...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 960 EUR (bis 31.12.2025: 840 EUR) im Kalend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 16 EStG sind die Vergütungen steuerfrei, die Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung dienstlicher Reisekosten, beruflich veranlasster Umzugskosten oder beruflich veranlasster Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Vergütungen an Arbeitnehmer außerhalb d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.1 Grundsatz

Vergütungen für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind als Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren und werden den gewerblichen Einkünften des Mitunternehmers zugerechnet. Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Marokko entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Pflegeversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Marokko muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeitliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2023). Hinzu kommen Vorstell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 8 [Leistungen infolge NS-Unrechts]

Rz. 1 Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren nach den Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts sind nach § 3 Nr. 8 S. 1 EStG steuerfrei. Die gesetzlichen Grundlagen für derartige Leistungen ergeben sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG, dem Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der K...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Fristen

Rz. 16 Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen nicht den tariflichen Ausschlussfristen, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, denn hier handelt es sich nicht um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um Ansprüche, die das Betriebsratsmitglied kraft seines Amtes geltend machen kann. Rz. 17 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Jedoch kommt...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kernregelung eines jeden Aufhebungsvertrages ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da es sich bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag im Gegensatz zur Kündigung um ein gegenseitiges Rechtsgeschäft handelt, muss hierüber zwischen den Parteien ein Einvernehmen erzielt werden. Anlass für die Herstellung eines solchen Einve...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung, d. h....mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 10 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Die einvernehmliche Begründung, Aufhebung oder Änderung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist möglich. Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen, kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den Vo...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien unterliegt, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil, weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklun...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirku...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2 Entbindung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung

Wird ein Aufhebungsvertrag zwischen den Arbeitsvertragsparteien abgeschlossen, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum vorgesehenen rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses einen Beschäftigungsanspruch. Zugleich kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer bis zum rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich weiter zur Arbeit erscheint und...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 6 Aufhebung des Aufhebungsvertrags

Oftmals liegen zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und der vereinbarten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses längere Zeiträume (z. B. bei Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Zeitspanne von 6 Monaten oder mehr). Entfallen während dieser Zeit die für den Abschluss des Aufhebungsvertrags ursächlichen Gründe, können die Parteien vor E...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 5 Gebot des fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Nach Auffassung des BAG ist dieses Gebot eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsv...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 17 Jahreszahlungen und Gratifikationen

Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung [1] davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt" ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung nicht gleich. Dies gilt schon deshalb, weil die Interessenlage der Parteien eine andere ist. Besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Beendigu...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 2 Störung der Geschäftsgrundlage

Der Aufhebungsvertrag kann auch aus sonstigen Gründen unwirksam sein. Vorrangig zu nennen ist die Störung der Geschäftsgrundlage durch anderweitige Beendigungstatbestände, z. B. eine arbeitgeberseitige Kündigung. Hier gilt nach Auffassung des BAG[1] Folgendes: Der Aufhebungsvertrag steht in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 16 Werkswohnungen

Die Parteien des Aufhebungsvertrags sollten beachten, inwieweit und zu welchen Konditionen Werkswohnungen o. Ä. vom Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch weiter genutzt werden dürfen. Zu beachten ist, dass die verbilligte Überlassung von Wohnraum gravierende steuerrechtliche Konsequenzen vor dem Hintergrund der §§ 24, 34 EStG (sog. "Fünftel-Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.2 Inhaltsirrtum

Ein Irrtum über den Inhalt einer Willenserklärung, der zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigen kann, liegt vor, wenn der äußere Tatbestand der Erklärung dem Willen des Erklärenden entspricht, dieser aber über die Bedeutung und Tragweite der Erklärung irrte. Als Faustformel lässt sich hier festhalten: Der Erklärende weiß, was er sagt, er weiß aber nicht, was er dami...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.2 Anrechnung von Urlaub

Die Freistellung des Arbeitnehmers kann unter Anrechnung von (Rest-)Urlaubstagen erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass die Anrechnung von Urlaubstagen nicht automatisch erfolgt. In der Aufhebungsvereinbarung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Freistellung unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage geschieht. Nach Meinung des BAG könne nicht davon au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Arbeitslohn aus mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rz. 65 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein ArbN, der im selben Zeitraum nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn bezogen hat, der dem LSt-Abzug unterliegt, wird von Amts wegen zur ESt veranlagt (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG). IdR handelt es sich um ArbN mit Steuerklasse VI, die > Mehrere Dienstverhältnisse haben (> Steuerklassen Rz 26 ff). Von dieser Pflichtveranlagung werden auch d...mehr