Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Überblick

Rz. 284 Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, § 2 S. 1 KSchG. § 2 KSchG soll den Arbeit...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Arbeitspapiere, Zeugnis

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.6: Antrag auf einstweilige Verfügung: Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugnis Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugnis Wir b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 202. Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie v 21.12.2015, BGBl I 2015, 2553

Rn. 222 Stand: EL 119 – ET: 12/2016 Geändert wurden die §§ 4d u 6a EStG mit Wirkung zum 01.01.2018. Im Einzelnen: § 4d Abs 1 EStG: Betrifft den BA-Abzug bei einer Unterstützungskasse. In § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 S S 2 EStG wird der Begriff des Leistungsanwärters angepasst u das Mindestalter abgesenkt, dh der Kreis der Leistungsanwärter ausgedehnt. Das Alter beträgt vor 2009 28 Jahre, a...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Keine Abmahnung bei Nichtanwendbarkeit des KSchG

Rz. 270 Eine Abmahnung ist nur erforderlich, wenn das KSchG auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.[687] Dementsprechend ist erst nach Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. dazu Rdn 46 ff.) die Erteilung einer vorherigen Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. In Kleinbetrieben muss überhaupt nicht abgemahnt werden (zum Begriff ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IV. Form

Rz. 35 Während "in früheren Zeiten" sowohl im Dienstvertragsrecht als auch im Arbeitsvertragsrecht Klarheit bestand, dass in beiden Rechtsgebieten die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses auch mündlich erfolgen konnte, es sei denn, in den vertraglichen Regelungen war ein Formerfordernis wirksam vereinbart, hat die Einführung des § 623 BGB für Arbeitsverhältnisse e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IV. Freistellungsklausel

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Recht, den Arbeitnehmer einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Im Rahmen eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrags wird eine solche widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge dagegen...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / III. Rechtsprechung des BAG zu Kündigungen außerhalb des KSchG

Rz. 15 Das BAG unterstreicht zunächst eindeutig, dass der durch Generalklauseln vermittelte Schutz nicht dazu führen dürfe, dass den Kleinunternehmern praktisch die im KSchG vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt würden.[17] Für die Bestimmung des Inhalts und der Grenzen eines Kündigungsschutzes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sei die Bedeutung grundrech...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 6 Von dem Kündigungsverbot werden alle Arten der Kündigung einschließlich der Änderungskündigung, der Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen, der Betriebsstilllegung und der Insolvenz erfasst.[20] Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot gilt auch für Kündigungen vor Dienstantritt sowie für außerordentliche Kündigungen, selbst bei gravierenden arbeitsvertraglichen...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / J. Abwicklungsvertrag

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.2: Abwicklungsvertrag Zwischen _________________________ GmbH, – Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Arbeitnehmer – wird Folgendes vereinbart: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Klageverzicht Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehen...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / IV. "Brutto = Netto"-Klauseln

Rz. 48 Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bruttobeträge.[106] Der Arbeitgeber ist zwar gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der ihm obliegenden Haftung Gesamtschuldner mit dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 EStG). Im Innenverhältnis ist aber in der Regel allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung.[107] Der Arbeitnehmer muss da...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Soziale Gesichtspunkte

Rz. 144 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind im Rahmen der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Keinem dieser Kriterien kommt ein genereller und absoluter Vorrang zu.[359] Es bestehen bzgl. der Gewichtung keine abstrakten Vorgaben.[360] Auf eine Heranziehung zusä...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 3. Neueinstellung

Rz. 90 Besonders zu beachten ist, dass nach § 14 Abs. 2a S. 4 TzBfG auf die Befristung bei Existenzneugründungen § 14 Abs. 2 S. 2–4 TzBfG entsprechende Anwendung findet. Danach ist die sachgrundlose Befristung unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Entsprechend den oben unter 2. dargestellten Grund...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen

Rz. 249 Der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, das beanstandete Verhalten abzustellen bzw. nicht zu wiederholen. Für den Wiederholungsfall sind ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen benannt werden. Es reicht die Ankündigung, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Die ...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abfindung

Rz. 63 § 3 BetrAVG verbietet die Abfindung von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften. Dieses gesetzliche Verbot, das nicht abdingbar ist, bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn in diesem Zusammenhang Abfindungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen (§ 3 Abs. 1 S. 1 BetrAVG). Während des Arbeitsverhältnisses können somit Abfindung...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / I. Allgemeines

Rz. 92 Das ArbGG enthielt bis zum 1.4.2008 keine eigenständigen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit im Urteilsverfahren. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008 wurde mit § 48 Abs. 1a ArbGG eine Regelung über den Gerichtsstand des Arbeitsortes in den Gesetzestext eingefügt. Darüber hinaus enthält nur § 48...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / H. Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 137 Die Insolvenzsicherung von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus betrieblicher Altersversorgung sind in den §§ 7 ff. des BetrAVG geregelt. Besteht danach Insolvenzschutz, ist der Pensions-Sicherungs-Verein VvaG (PSV) als Träger der Insolvenzsicherung eintrittspflichtig. Die Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage gehen in diesem Fall gem. § 7 BetrAV...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / B. Arbeitskampfmaßnahmen i.e.S. (Streiks und Aussperrungen)

Rz. 9 Für das Verständnis von Streiks und Aussperrungen und der damit verbunden Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat die Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 28.1.1955[8] grundlegende Bedeutung: Während eines rechtmäßigen Streiks (siehe Rdn 16 ff.) bzw. einer rechtmäßigen Aussperrung (vgl. Rdn 39 ff.) sind die wechselseitigen Hauptleistungspflichten des Arbeitsve...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Wirksamkeit der Gestaltung

Rz. 125 In mehreren Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht die Umstrukturierungspraxis unter Einschaltung einer BQG bereits im Prinzip gebilligt[125] und die Praxis in neueren Entscheidungen im Wesentlichen bestätigt. Rz. 126 Abzugrenzen ist die – rechtswirksame – Gestaltung einer übertragenden Sanierung mittels einer Transfergesellschaft vom sog. "Lemgoer Modell". Ander...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Zwischenschaltung von Transfergesellschaften

Rz. 19 Betriebsübergänge können auch durch die Zwischenschaltung von Transfergesellschaften vermieden werden. Dieses Modell sieht vor, dass Mitarbeiter, meist mit einem sogenannten dreiseitigen Vertrag, in eine Transfergesellschaft überführt werden und von dort aus dann von einem neuen Arbeitgeber (Erwerber) übernommen werden. Das BAG geht seit jeher davon aus, dass diese Mo...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / IV. Rechtsfolgen der Entbindung und Rückabwicklung

Rz. 23 Wenn das Arbeitsgericht den Arbeitgeber von der Weiterbeschäftigungspflicht entbindet, hat dies zur Folge, dass das gesetzliche Weiterbeschäftigungsverhältnis gem. § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG – ex nunc – endet. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zu dieser Entscheidung tatsächlich beschäftigt, dann bleiben die bis dahin angefallenen Vergütungsansprüche gem. § 611 Ab...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Betriebsänderung und Sozialplanansprüche unter der Geltung der Insolvenzordnung

Rz. 95 Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung im eröffneten Insolvenzverfahren, so hat er dieselben Vorschriften zu beachten wie das Management außerhalb der InsO, allerdings mit folgenden Erleichterungen: Rz. 96mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / b) Elternzeitvertretung

Rz. 112 § 23 TzBfG stellt klar, dass § 21 Abs. 1 BEEG eine eigenständige Rechtsgrundlage für eine Befristung ist.[274] Liegen die in § 21 Abs. 1 BEEG normierten Tatbestandsvoraussetzungen vor, ist ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, gegeben, ohne dass noch weitere Voraussetzungen hinzukommen müssen. Rz. 113 Nach § 21 Abs. 1 BEEG l...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / A. Einführung

Rz. 1 In der anwaltlichen Praxis kommt dem Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag zur Vermeidung bzw. Beilegung eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreits erhebliche Bedeutung zu. Während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis (nicht den Arbeitsvertrag!) im gegenseitigen Einvernehmen tatsächlich aufhebt, also selbst den Beendigungstatbestand setzt, knüpft der Abwick...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.1: Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung In der Angelegenheit _________________________./._________________________ wg. Kündigung (und/oder: Entzug von Tätigkeiten, Freistellung, Bonus, Aktienoptionen, Pkw, ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Abweichende Vereinbarung, Verzicht, Widerruf

Rz. 38 Schließlich besteht unabhängig von der nach Abs. 5 erforderlichen Unterrichtung auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und seinem bisherigen Arbeitgeber sowie dem neuen Inhaber zur Überleitung des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber abzuschließen.[81] In diesem Fall ruht die Fortführung des Arbeitsvertrags auf einem eig...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / II. Nichtigkeit gem. § 134 BGB oder § 138 BGB

Rz. 33 Wie jeder Vertrag kann auch der Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) nichtig sein. Rz. 34 Wird ein Aufhebungsvertrag rückdatiert, um die Folgen des § 158 SGB III (früher: § 143a SGB III) zu umgehen, verstößt dieser Vertrag gegen § 138 BGB, wenn beide Parteien diesen Zweck verfolge...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Kündigung aus anderen Gründen beim Betriebsübergang

Rz. 45 Da die Vorschrift des § 613a BGB lediglich den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse anlässlich des Betriebsübergangs garantiert, nicht aber die Geltendmachung anderer Kündigungsgründe ausschließen will, können der Altarbeitgeber oder der Neuarbeitgeber durchaus im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang kündigen, wenn sie hierfür andere triftige Gründe als ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / Literaturtipps

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Grundsätze der Prüfung

Rz. 53 Die soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung hat im Gegensatz zur Beendigungskündigung zwei Voraussetzungen: Zum einen müssen der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen Gründe i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG entgegenstehen, also personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe. Das entspricht im Wesentlichen dem Maßstab der Beendigungskündi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Anspruch auf Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte

Rz. 277 Nach st. Rspr. des BAG kann der Arbeitnehmer darauf klagen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verbleib der objektiv zu Unrecht erteilten Abmahnung konkrete Beeinträchtigungen für das berufliche Fortkommen erwarten lässt.[706] Die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung kann der Arb...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 5. Sonderfall: Lösende Aussperrung

Rz. 44 Die lösende Aussperrung ist heute nahezu bedeutungslos und dadurch ein überwiegend theoretisches Problem: Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 21.4.1971[45] festgehalten, dass es den arbeitskampfberechtigten Arbeitgebern im Einzelfall offenstehen muss, Arbeitsverhältnisse arbeitskampfbedingt mit sofortiger Wirkung zu beenden (lösend...mehr

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§ 24 Kammertermin / B. Streitige Verhandlung

Rz. 6 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll sich die streitige Verhandlung vor der Kammer unmittelbar an die erfolglose Güteverhandlung anschließen. Dies ergibt sich aus § 61a Abs. 3 ArbGG. Rz. 7 Praxishinweis Diese Vorstellung ist angesichts des praktisch gegebenen und vom Gesetz in § 61a Abs. 4 ArbGG auch anerkannten Erfordernisses einer schriftsätzlichen Vorbereitung ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und gesetzliche Ausnahmen

Rz. 55 Der Kündigungsschutz der §§ 168 ff. SGB IX besteht in allen Betrieben, unabhängig von der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Er besteht auch dann, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer über die in § 154 SGB IX vorgeschriebene Pflichtzahl hinaus beschäftigt wird. Vom besonderen Kündigungsschutz erfasst sind grundsätzlich alle Kündigungen, also ordentliche und außero...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / G. Unverfallbarkeit

Rz. 47 Eine im Kündigungsschutzverfahren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wesentliche Arbeitnehmerschutzvorschrift ist die Regelung des § 1b i.V.m. § 2 BetrAVG über die Unverfallbarkeit. Diese Regelung besagt, dass die Versorgungsanwartschaften auch beim "Störfall" der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen ihres Entgeltcharakters aufrechterhalten bleib...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 1. Entschädigung

Rz. 41 Nach § 24 Nr. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG muss es sich bei der Zahlung um eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit handeln. Die Zahlung der Abfindung muss eine Gegenleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen.[51] Dies ist nicht der Fall, wenn die Beendigung des ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 1. Entlassungsentschädigung

Rz. 52 Als Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III sind alle Geld- oder Sachbezüge anzusehen, die der Arbeitgeber für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dessen Auflösung zahlt und zwar unabhängig von ihrem Rechtsgrund und ihrer Bezeichnung (z.B. Abfindungen nach § 9 KSchG, Leistungen für betriebliche Altersversorg...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 76 Die Einigungsgebühr ist eine Wertgebühr gem. § 13 RVG, die grundsätzlich in jeder Angelegenheit, d.h. auch bei außergerichtlicher Tätigkeit anfallen kann und die in Nr. 1000 VV geregelt ist. Sie kann nach der durch das Kostenänderungsgesetz 2021 geänderten, klarstellenden Vorbemerkung 1 auch neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen, nicht aber neben...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / a) Freier Arbeitsplatz

Rz. 95 Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus.[212] Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind.[213] Ausreichend ist es auch, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb der Kündigungsfrist frei wird und der Arbeitgeber dies bei Ausspruch der Kündigung mi...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Nr. 1 – Vorübergehender Arbeitskräftebedarf

Rz. 94 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Hierbei handelt es sich um einen sehr allgemeinen Oberbegriff möglicher Sachgründe. Der vorübergehende betriebliche Bedarf kann in Form eines vorübergehend erhöhten Arbeitskräftebedarfs (z.B. Schlussverkauf, zei...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Vertragliche Unverfallbarkeit

Rz. 59 Wie bereits dargelegt, ist Voraussetzung für ein Fortbestehen der erteilten Versorgungszusage, dass die Voraussetzungen der gesetzlichen Unverfallbarkeitsregeln erfüllt sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber im Laufe des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage mit vertraglicher Unverfallbarkeit versprochen hat. Dies kann z.B. dann der F...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / III. Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten

Rz. 3 Auch durch Schiedsvertrag kann die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen hiervon gelten für die in § 101 Abs. 1 ArbGG genannten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und die in § 101 Abs. 2 ArbGG genannten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis von Bühnenkünstlern, Film...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Einheitliche Klagefrist

Rz. 1 Für alle Klagen, die sich gegen eine schriftliche arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses richten, gilt, unabhängig vom Inhalt der Klagebegründung, eine einheitliche Klagefrist von drei Wochen. Hat der Arbeitgeber nur mündlich gekündigt, so gilt die Drei-Wochen-Frist nicht. Damit wird dem Schriftformerfordernis der Kündigung nach § 623 BGB ausdrücklich ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Interessenabwägung

Rz. 214 Im Wege der Interessenabwägung (vgl. dazu Rdn 53 ff.) ist zu ermitteln, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zugemutet werden kann. Die Lösung des Arbeitsverhältnisses muss in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheinen. Nach der Rspr. des BAG[530] muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall d...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / V. Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 57 Das Arbeitsverhältnis wird auch im Fall des § 1a KSchG nicht durch eine Vereinbarung, sondern durch die arbeitgeberseitige Kündigung beendet. Es liegt somit kein Tatbestand der Arbeitsaufgabe i.S.d. § 159 SGB III vor. Die Anweisungslage ist diesbezüglich eindeutig.[64] Die Konstellation des § 1a KSchG ist zu vergleichen mit dem Abschluss eines Abwicklungsvertrags nach...mehr