Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.10 Jugendarbeitsschutzgesetz

Das JArbSchG sieht die Pflicht zur ärztlichen Begutachtung der Jugendlichen vor Aufnahme einer Tätigkeit und in deren Verlauf vor.[2] Mithilfe dieser Untersuchungen soll gesundheitlichen Schädigungen der Jugendlichen durch die Beschäftigung vorgebeugt werden. Arbeitgeber von Jugendlichen haben die anlässlich der Untersuchungen erstellten ärztlichen Bescheinigungen bis zur Be...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 3.1 Lösung bei gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, ist die Speicherung der Arbeitnehmerdaten durch § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG legitimiert.[1] Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen auch nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einer Kollektivvere...mehr

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Job Ghosting / 4 Zeitraum im Laufe des Arbeitsverhältnisses

Letztlich kommt noch der Fall eines Ghostings im Laufe des Arbeitsverhältnisses in Betracht. 4.1 Ghosting seitens des Arbeitnehmers Auch hier geht der Kontaktabbruch häufiger von Arbeitnehmern aus, indem diese schlicht nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Grundsätzlich kann auch für diese Konstellation eine Vertragsstrafe vereinbart und ggf. Schadensersatz verlangt werden, beispi...mehr

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Mitarbeitergespräch

Begriff Der kontinuierliche Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist der grundlegendste Prozess in der Mitarbeiterführung und -entwicklung. Der ständige unmittelbare Kontakt zwischen dem Vorgesetzten und seinen Mitarbeitern hat einen ausschlaggebenden Einfluss auf den Führungserfolg des Vorgesetzten. Die wichtigsten Führungsfragen wie Zielvereinbarung, Lob und Aner...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.4 Anspruch des Arbeitgebers gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer

Rz. 24 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist oder Zahlungen nicht mehr anfallen; in diesen Fällen gilt § 28e Abs. 1, d. h., der Arbeitgeber hat den vollen Beitrag zu zahlen (BT-Drs. 11/2221 S. 24). Mit Urteil v. 12.10.1977 (5 AZR 443/76) hat das BAG ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Ersta...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.2 Erstreckungsregel bei Syndikusanwälten (§ 46b Abs. 3 BRAO)

Rz. 66 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bezieht sich, wie sich aus §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 46a Abs. 1 Satz 2 BRAO ergibt, auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Rz. 67 Werden nach einer Zulassung nach § 46a BRAO weitere Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt aufgenommen oder tritt innerhalb bereits bestehender Arbeitsverhältnisse eine wesentliche Änderung der Tätigkei...mehr

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Job Ghosting / 4.2 Ghosting seitens des Arbeitgebers

Bricht der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis den Kontakt zu einem Arbeitnehmer ab, hängen die Rechtsfolgen von den konkreten Umständen ab. Erfolgt der Kontaktabbruch mit einer Kündigung, gelten nach der Wartezeit zugunsten des Arbeitnehmers die Vorschriften des Kündigungsschutzrechts. Bei einer Kündigung während der ersten 6 Monate greift jedoch der allgemeine Kündig...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.5 Erstreckung und Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Rz. 73 Zwar führt regelmäßig ein Arbeitgeberwechsel zur Beendigung der Befreiungswirkung einer einmal erteilten Befreiung. Etwas anderes gilt jedoch für den Fall eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Ein Betriebsübergang ist zwar mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden, bei einem Betriebsübergang tritt aber der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten des im Zeitpunkt des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.7 Unterschied zum Behindertenbegriff des § 19 SGB III

Rz. 22 Nach § 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen behindert, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Hierzu zählen auch lernbehinderte Menschen (= Personen, die in ihrem Lernen umfänglich und lan...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.2 Umfang der Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3)

Rz. 35 Die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 tritt ein, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen; sie kann weder ausgeschlossen noch vereinbart werden; sie unterliegt nicht der Privatautonomie. Dabei erstreckt sich die Versicherungsfreiheit sämtlicher in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Personen nicht auf etwaige (weitere) Beschäftigungen, die...mehr

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Job Ghosting / 3.1 Ghosting seitens des Arbeitnehmers

Praktisch relevant sind Fälle, in denen der neu eingestellte Arbeitnehmer kündigt, bevor das Arbeitsverhältnis begonnen hat. 3.1.1 Zulässigkeit der Kündigung Grundsätzlich sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses vor Dienstbeginn zulässig.[1] Die Umstände des Einzelfalls können zwar ergeben, dass die Kündigung für diesen Zeitraum a...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 105 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Erstreckung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, B+P 2026, 63. ders., Tite...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.1 Kurzfristige Beschäftigungen nach § 8 SGB IV (Nr. 1)

Rz. 38 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 bereits seit dem 1.1.2013 nur noch die Versicherungsfreiheit der sog. kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten ...mehr

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Job Ghosting / 3.1.1 Zulässigkeit der Kündigung

Grundsätzlich sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses vor Dienstbeginn zulässig.[1] Die Umstände des Einzelfalls können zwar ergeben, dass die Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen ist, im Zweifelsfall ist aber von der Zulässigkeit auszugehen.[2] Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beginnt die Kündigun...mehr

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Job Ghosting / 3.2 Ghosting seitens des Arbeitgebers

Seltener, aber gleichwohl denkbar sind Fälle, in denen der Arbeitgeber nach Vertragsschluss und vor dem vereinbarten Dienstbeginn den Kontakt zum zukünftigen Arbeitnehmer abbricht. Das Unterlassen weiterer Kommunikation an sich hat jedoch keine Rechtswirkungen, soweit nicht ausdrücklich bestimmte Informationspflichten vereinbart wurden. Wenn kein vertraglicher Kündigungsaussc...mehr

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Job Ghosting / 4.1 Ghosting seitens des Arbeitnehmers

Auch hier geht der Kontaktabbruch häufiger von Arbeitnehmern aus, indem diese schlicht nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Grundsätzlich kann auch für diese Konstellation eine Vertragsstrafe vereinbart und ggf. Schadensersatz verlangt werden, beispielsweise für die Überstunden anderer Mitarbeiter.[1] Die Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch sind die §§ 280 Abs. 1, 28...mehr

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Job Ghosting / 7 Präventive Maßnahmen

Durch transparente und zeitnahe Kommunikation lassen sich Ghosting-Risiken wirksam reduzieren. Wichtige Maßnahmen sind: Klare Erwartungen kommunizieren: Zu Beginn des Bewerbungsprozesses sollten Recruiter den Ablauf, die nächsten Schritte und die Entscheidungskriterien transparent erklären. Das schafft Orientierung und vermittelt Wertschätzung. Zeitnahe Rückmeldungen: Arbeitgebe...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 5 Personalabbauplanung

Möglichkeiten des Personalabbaus Es können verschiedene Ursachen sein, die im Unternehmen zu einem Personalüberhang führen: Konjunkturelle oder saisonale Einflüsse, aber auch geplante Veränderungen im Unternehmen wie Standortverlagerungen, die Aufgabe von Geschäftsfeldern oder Rationalisierungen machen es erforderlich, Personal zu reduzieren und den Personalabbau zu planen. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1 Grundtatbestände der Versicherungsfreiheit (Abs. 1)

Rz. 18 Regelungsgegenstand von Abs. 1 Satz 1 ist die Versicherungsfreiheit von Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn für sie eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem besteht oder zu erwarten ist. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf das Beschäftigungsverhältnis, für das die Gewährleistung einer...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.1 Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 21 Den Tatbeständen des Abs. 1 ist gemeinsam, dass sie Versicherungsfreiheit von Personen regeln, die zwar grundsätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Art von Beschäftigungsverhältnis stehen, die aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem haben. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.3 Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Abs. 1 Satz 3 regelt die Zuständigkeit, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 zu entscheiden; danach entscheidet das zuständige Bundesministerium bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber, die Genossenschaft oder die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Diese Gewährleistungsentscheidung ist zwingende Vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.3 Unterbliebene Abzüge ohne Verschulden des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Abzug der Arbeitnehmeranteile vom Lohn oder Gehalt ist dem Arbeitgeber später als bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nur dann erlaubt, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Maßstab für das Verschulden sind Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit (hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.1.2010, 9 Sa 580/09). Es entsprich...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.10 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Die Gleichstellung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen....mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 5 regelt abschließend unter welchen Voraussetzungen Rentenversicherungsfreiheit entweder für die Sachverhalte, die die Versicherungspflicht begründen, oder aber für alle versicherungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalte besteht. Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn für sie eine Anwartschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.2 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 27 Weiterhin werden von der Versicherungsfreiheit nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Berufssoldaten und die Soldaten auf Zeit erfasst. Wer Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, ergibt sich aus den Bestimmungen des Soldatengesetzes (SG); vgl. Zweiter Abschnitt Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit §§ 37 ff. SG. Bei diesen Personen liegt die Versicherungsf...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.3 Eingliederung/Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch hat Anspruch darauf, dass er entsprechend seinen Neigungen und (verbliebenen) Fähigkeiten dauerhaft einer dem Unterhalt dienenden Arbeit nachgehen kann. Für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen gelingt der Einstieg bzw. der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben oft nur mithilfe von gezielten Leistungen – näml...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 Die in § 5 enthaltenen Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit, die als Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind (BSG, Urteil v. 29.1.1981, 11 RA 22/80), normieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht, weil bereits aufgrund anderer Umstände die Einbeziehung in den Schutzbereich der gesetzlichen Rentenversicherung entbehrlich ist. Es liegt nämlich eine anderweitig...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.8 Teilmonat

Rz. 26 Soweit Arbeitnehmerpflichtbeiträge nur für einen Teilmonat, z. B. wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, vorliegen, gilt die auf den Kalendertag bezogene Beitragsbemessungsgrenze (vgl. auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.5). Rz. 27 Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.5 Anwendung von Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 4 (Satz 5)

Rz. 99 Soweit die Regelung in Satz 4 greift, ordnet Satz 5 insoweit auch die Anwendung von Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 4 an. Rz. 100 Abs. 3 Satz 4 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften des SGB X über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren an. Rz. 101 Abs. 4 Satz 4 sieht vor, dass in den Fällen, in denen bei einer Mehrfachbeschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.5 Sonstige verfahrensrechtliche Wirkungen

Rz. 75 Der Befreiungsbescheid führt nicht nur zum Ruhen der Beitrags- und Leistungspflicht, sondern zu einer Beendigung des Rechtsverhältnisses (BSG, Urteil v. 20.6.1962, 1 RA 66/59). Rücknahme und Widerruf richten sich nach §§ 45, 48 SGB X. Ein Verzicht auf Befreiung ist nicht möglich. Soweit das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis endet, verliert der Verwaltungsakt ...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem einmal grundlegend geändert – und zwar durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 § 3 hatte bis zum 31.12.2017 folgenden Text: "Die Rehabilitationsträger wirken...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.2 Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Abs. 1a)

Rz. 45 Mit dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 1a wird eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Ermittlungsvorschrift für Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich geschaffen (vgl. zu den Gesetzesmotiven BR-Drs. 425/18 S. 2, 28 = BT-Drs. 19/4668 S. 10, 32). Rz. 45a Durch die Ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.4 Sonderreglung bei sonstigen Beschäftigten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Satz 2 sieht vor, dass für Personen nach Satz 1 Nr. 2 die Versicherungsfreiheit nur gilt, wenn sie die in Nr. 1 oder in Nr. 2 zusätzlichen Versorgungsansprüche haben – Anspruch auf Vergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Beihilfeanspruch – und nach Nr. 3 innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in ein Rechtsverhältnis nach Nr....mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arb...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 28 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solche...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen und Rechtsfolgen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers. Ein einseit...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 6. Gibt es Nachweiserleichterungen nach § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer, die in den Jahren 2021 bis 2026 in der Ukraine tätig waren und dort besteuert wurden?

Hat ein Steuerpflichtiger in einem oder mehreren Veranlagungszeiträumen zwischen 2021 und 2026 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine von der Besteuerung freizustellen sind, so kann für die Anwendung von § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz auf den erforderlichen Nachweis (Steuerbescheid und Zahlungsnachweis /...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Schwerbehinderte Menschen

Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, haben die im SGB IX [1] normierten Anzeigepflichten zu beachten.[2] Nach § 163 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber eine umfassende Anzeigepflicht gegenüber der für seinen Geschäfts- oder Unternehmenssitz zuständigen Agentur für Arbeit (und mittelbar dem Integrationsamt) bezüglich seiner Beschäftigu...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1 Voraussetzungen

Der Weiterbeschäftigungsanspruch stellt nach den Grundsätzen des Großen Senates geringe formale, jedoch hohe materielle Anforderungen: Die Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers überwiegen. Das ist anzunehmen bei offensichtlich unwirksamer Kündigung oder bei erstinstanzlichem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess (der in der Praxis relevante Fall). Es dürfe...mehr