Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aktivrente / 2.2 Aktivrente in Steuerklasse VI

Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Beschäftigte in einem Dienstverhältnis mit Steuerklasse VI müssen dem Arbeitgeber für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Diese Erklärung kann z. B. per E-Mail e... mehr

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Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve... mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.2 Vorteile bei verbundenen Unternehmen

Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen eingeräumt, greift die Steuervergünstigung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden dem Arbeitgeber nahestehen. So wird der Rabattfreibetrag z. B. bei Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns nur für diejenigen Vorteile gewährt, die von dem Arbeitgeber selbst, also von demjenigen Konzernunternehmen eingeräumt werden,... mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 603,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru... mehr

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Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl... mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 1 Grundzüge

Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht pauschal versteuert wird, gelten als deren Werte die um 4 % geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige A... mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.1 Vorteil vom eigenen Arbeitgeber

Der Preisvorteil muss zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags gewährt werden. Dabei kann es sich auch um Sachbezüge handeln, die dem Arbeitnehmer ausschließlich wegen seines früheren oder künftigen Dienstverhältnisses zufließen.[1] Rechnet der Arbeitgeber Sachzuwendungen zunächst zu Endverkaufspreisen ab und gewährt er den Belegschaftsrabatt nachträglich in Form von Gutsch... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aktivrente / 4 Aktivrente in der Steuererklärung

Grundsätzlich muss die Aktivrente nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Arbeitgeber melden die steuerfreien Beträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Daher ist die Angabe in der Einkommensteuererklärung nur erforderlich, wenn der Arbeitgeber die Aktivrente nicht oder teilweise nicht berücksichtigt hat. Auch bei der Erfassung... mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund seines Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner Produktpalette gewährt, sind innerhalb gewisser Grenzen – 1.080 EUR im Kalenderjahr – kein geldwerter Vorteil, also nicht abgabenpflichtig (Rabattfreibetrag). Außerdem wird ein Wertabschlag von... mehr

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Aktivrente / 1.3 Erreichen der Regelaltersgrenze

Begünstigt sind alle Personen, die ihren Arbeitslohn für eine Tätigkeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erhalten.[1] Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Beschäftigte ohne Abschläge eine Regelaltersrente beziehen können. Die Regelaltersgrenze wird für die Jahrgänge ab 1947 stufenweise auf 67 Jahre angehoben und liegt für Personen, die ab 1964 geboren... mehr

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Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.12.2025 zufließen.... mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 5.2 Ermittlung des steuerlichen Vorteils

Maßgebend für die Preisfeststellung ist grundsätzlich der Kalendertag, an dem die Ware oder Dienstleistung an den Beschäftigten abgegeben wird. Der maßgebende Angebotspreis wird zunächst um 4 % gemindert (Bewertungsabschlag). Der geminderte Preis ist der Geldwert des Sachbezugs. Der Unterschiedsbetrag zum etwaigen Entgelt ergibt den Arbeitslohn.[1] Arbeitslöhne dieser Art aus d... mehr

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Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.1 Dienstverhältnis

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Unternehmer, öffentliche Körperschaft, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichte... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis

Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei Arbeitgeberwechsel Die Pauschalie... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsprechung is... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.5 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Infographic Anwendung bei umlagefinanzierten Pensionskassen und bei kapitalgedeckter bAV Zuwendungen an Direktversicherungen oder Pensionskassen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden[1], sind durch Anwendung der Vervielfältigungsregelung über die Grenze von 1.752 EUR hinaus mit 20 % pauschalierungsfähig. Das pauschalierungsfähige Volumen ergibt... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.2 Bildungsmaßnahmen im Rahmen oder als Ausfluss des Dienstverhältnisses

Bei Reisen im Rahmen oder als Ausfluss eines konkreten Dienstverhältnisses sind die Fahrtkosten nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend eine außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers gelegene Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte aufsucht.[1] Hierunter fallen z. B. Fahrten zu Berufsschulen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2 Teilwert vor Beendigung des Dienstverhältnisses (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)

4.2.1 Grundgedanke des Teilwertverfahrens Rz. 102 Für die aktive Anwartschaft beruht das Teilwertverfahren auf der Modellvorstellung, der Arbeitgeber habe zu Beginn des Dienstverhältnisses eine fiktive Versicherung abgeschlossen und finanziere die bei Eintritt des Versorgungsfalls geschuldete Leistung durch gleichbleibende Jahresbeiträge. Die Jahresbeiträge sind keine tatsäch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.3 Teilwert nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 3 S. 2 Nr. 2)

Rz. 134 Nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit fortbestehender Anwartschaft oder nach Eintritt des Versorgungsfalls entspricht der Teilwert dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres. Ein Prämienbarwert wird nicht mehr abgezogen. Mit dem Ausscheiden endet die weitere Erdienung im bisherigen Dienstverhältnis; mit Eintritt des Versorgung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.5 Beendigung des Dienstverhältnisses und Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 179 Satz 5 erfasst das Wirtschaftsjahr, in dem das Dienstverhältnis unter Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft endet, sowie das Wirtschaftsjahr des Eintritts des Versorgungsfalls. Beide Ereignisse beenden die weitere Bewertung nach dem bisherigen Erdienungsmodell ganz oder teilweise. Bei einem ausgeschiedenen Berechtigten entfällt die Annahme künftiger Dienstzeiten... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Arbeitgeber haften nur für ihr Beschäftigungsverhältnis

Die Arbeitgeber haften gegenüber den Einzugsstellen nur für die Beiträge, die sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei ihnen erzielt, ergibt und nicht für die Beiträge aus allen Beschäftigungen. mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Hilfstätigkeit für Hauptarbeitgeber

Abgrenzungsprobleme ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer über seine vertraglichen Pflichten aus der Haupttätigkeit hinaus für seinen Arbeitgeber tätig wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine echte Nebentätigkeit handelt oder ob diese weitere Betätigung zur Haupttätigkeit gehört. Einheitliches Arbeitsverhältnis bei Hilfstätigkeit Wenn die Nebentä... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei... mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.2 Sonderfälle

Steht z. B. ein Steuerpflichtiger in mehreren Arbeitsverhältnissen, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nur einmal gewährt. Ob der Werbungskosten-Pauschbetrag anwendbar ist oder die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden, ist bei derselben Einkunftsart einheitlich zu entscheiden. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei mehreren Arbeitsverhältnissen Ein... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber

Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend; es ist also nicht erforderlich, dass bei einem Arbeitgeber gleich... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.2 Leistungen aus sonstigen Gründen

Nicht durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind Leistungen, die der Arbeitgeber kraft öffentlich-rechtlicher Verpflichtung gewährt. Der Veranlassungszusammenhang zwischen Dienstverhältnis und Einnahme kann auch kraft Gesetzes entfallen, z. B. im Fall des Arbeitnehmer-Kommanditisten; dessen Arbeitslohn gehört kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu den Ein... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.4.3 Pensionsverpflichteter und Pensionsberechtigter

Rz. 18 Pensionsverpflichteter ist derjenige Stpfl., dessen betriebliche Sphäre die unmittelbare Versorgungsverpflichtung zuzurechnen ist und der sie bilanziell zu erfassen hat. Pensionsberechtigter ist der Gläubiger der zugesagten Versorgung. Ein Arbeitsverhältnis ist für die Anwendung des § 6a nicht schlechthin erforderlich. Abs. 5 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass Abs.... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.3 Nebentätigkeit während Vorruhestand

Bei Bezug von Vorruhestandsleistungen ist auch dann kein einheitliches Dienstverhältnis anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis für seinen früheren Arbeitgeber tätig wird.[1] Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung kann bei dieser Sachlage unter den Voraussetzungen des § 40a EStG vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Keine Pauschal... mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.1 Grundsätze

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Jahr 2026 1.230 EUR.[1] Ab 2027 ist eine Erhöhung um 200 EUR auf 1.430 EUR geplant.[2] Das BVerfG sieht in dem möglichen Zusammentreffen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags mit steuerfreiem oder pauschal versteuertem Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber – z. B. nach § 3 Nr. 16 ESt... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.5 Steuerfreie Ehrenamtspauschale

Eine Besonderheit ergibt sich für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen. Für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung ab 2026 von bis zu jährlich 960 EUR[1] (2025: 840 EUR) zum Ansatz. Die sog. Ehrenamtspauschale kommt für Vergütungen ... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 2 Ausbildungsdienstverhältnisse

Wird ein Steuerpflichtiger im Rahmen eines Dienstverhältnisses erstmalig zu einem Beruf ausgebildet und stellt die Verpflichtung, sich ausbilden zu lassen, den wesentlichen Gegenstand des Dienstvertrags dar (Ausbildungsdienstverhältnis), sind die mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden Ausgaben des Steuerpflichtigen als Werbungskosten anzuerkennen.[1] Es ist für den Werbun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.1 Grundgedanke des Teilwertverfahrens

Rz. 102 Für die aktive Anwartschaft beruht das Teilwertverfahren auf der Modellvorstellung, der Arbeitgeber habe zu Beginn des Dienstverhältnisses eine fiktive Versicherung abgeschlossen und finanziere die bei Eintritt des Versorgungsfalls geschuldete Leistung durch gleichbleibende Jahresbeiträge. Die Jahresbeiträge sind keine tatsächlich geschuldeten Prämien und setzen kein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.3 Barwert der gleichbleibenden Jahresbeträge

Rz. 109 Die gleichbleibenden Jahresbeträge werden nach dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip bestimmt. Ihr Barwert muss zu Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, dem damaligen Barwert der künftigen Pensionsleistungen entsprechen. Das Gesetz fingiert damit eine konstante Jahresnettoprämie, die bei Dienstbeginn die gesamte nach den ... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.1 Jahresfreibetrag

Das steuerfreie Volumen von 8.112 EUR ist ein Jahresfreibetrag, der auch dann in vollem Umfang beansprucht werden kann, wenn das Dienstverhältnis nicht während des ganzen Kalenderjahres besteht oder Beiträge nur während eines Teils des Kalenderjahres geleistet werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der steuerfreie Höchstbetrag im selben Jahr erneut in Anspruch genommen we... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerhalb seines Dienstverhältnisses zu ver... mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.2 Begriff des anderen Rechtsverhältnisses

Rz. 190 Ein anderes Rechtsverhältnis ist jede rechtliche Beziehung zwischen Pensionsberechtigtem und Pensionsverpflichtetem, die kein Dienstverhältnis ist und aus der die Versorgungszusage betrieblich veranlasst hervorgeht. In Betracht kommen insbesondere Auftrag, Geschäftsbesorgungs-, Werk-, Kauf- oder Mietvertrag sowie gesellschaftsrechtliche und gesetzliche Schuldverhältn... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.5 Beginn und Dauer des Verteilungszeitraums sowie Vordienstzeiten

Rz. 118 Maßgebender Beginn ist grundsätzlich der tatsächliche Eintritt in das Dienstverhältnis, nicht der Zeitpunkt der Zusageerteilung. Das gilt auch, wenn die Zusage erst nach vielen Dienstjahren erteilt wird. Der dadurch entstehende Erstrückstellungseffekt ist gesetzlich angelegt: Die erreichbare Leistung wird rechnerisch auf die gesamte berücksichtigungsfähige Dienstzeit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.1 Regelungszweck und Anwendungsbereich

Rz. 188 Abs. 5 ist eine persönliche und bewertungsrechtliche Öffnungsklausel. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass eine unmittelbare Pensionszusage nicht nur im Rahmen eines Dienstverhältnisses erteilt werden kann, während Abs. 3 und 4 ihre Rechtsfolgen sprachlich mehrfach an Beginn und Beendigung eines Dienstverhältnisses knüpfen. Durch die entsprechende Anwendun... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Aufteilung des Freibetrags

Infographic Aufteilung pro rata Bei dem Freibetrag i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung handelt es sich um einen Jahresbetrag. Dieser kann in gleichen monatlichen Raten (2026: 4.056 EUR : 12 = 338 EUR) berücksichtigt werden (Aufteilung pro rata). Praxis-Beispiel Monatlich gleichbleibende Berücksichtigung des Freibetrags mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.3 Arbeitgeberwechsel, Vertragsänderung, Neuabschluss, Änderung der Versorgungszusage

Wurde für einen Arbeitnehmer vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG in einer vor dem 1.1.2005 geltenden Fassung pauschaliert, liegen bei diesem Arbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung für Zuwendungen an Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ein Leben lang vor. Ohne Bedeutung sind Vertrag... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.9 Wartezeiten und Berücksichtigung des Mindestalters

Rz. 132 Wird eine Zusage erst nach Beginn des Dienstverhältnisses erteilt, darf der Zwischenzeitraum nur dann als Wartezeit behandelt werden, wenn die Zusage dies ausdrücklich vorsieht. Die Regel verhindert, dass die bereits zurückgelegte Dienstzeit nachträglich in eine bewertungssteigernde Wartezeit umgedeutet wird. Eine echte Wartezeit schränkt den Leistungsanspruch für de... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage[2] und den zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[3] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen ... mehr