Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 5 Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ist wie die übrigen Entgeltersatzleistungen steuerfrei.[1] Die unmittelbare Zahlungsverpflichtung hat für diese Entgeltersatzleistung der Arbeitgeber. Demzufolge ist das Kurzarbeitergeld im Lohnkonto sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses, spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Es unt...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 10 Arbeitgeberpflichten

Für die Erfassung der steuerfreien Entgeltersatzleistungen bei der Einkommensteuer des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerverfahren bestimmte Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Auszahlung unmittelbar durch den Arbeitgeber oder durch eine andere Zahlstelle erfolgt. Diese Arbeitgeberpflichten ergeben sich jedoch nur, wenn der Ar...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.1 Arbeitsverhältnis ohne Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Es stellt sich die Frage, wer für die Leasingraten aufkommt, wenn der Arbeitgeber während des laufenden Leasings nicht mehr verpflichtet ist, an den Arbeitnehmer Gehalt zu zahlen und somit keine Entgeltumwandlung mehr stattfinden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Langzeiterkrankung den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum ü...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 4 Wartezeit (§ 4 BzG BW)

Rz. 17 Der Anspruch auf Bildungszeit wird erstmals nach 12-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben. Schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Beschäftigungsverhältnis, ein Ausbildungsverhältnis oder ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bei derselben Arbeitgeberin oder bei demselben Arbeitgeber an, ist für das Entstehe...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5 Störfälle

Die Laufzeiten des Überlassungsvertrags und des Einzel-Leasingvertrags sind in der Regel gleichlaufend und betragen regelmäßig 36 Monate. Dieses Konstrukt beruht auf der Annahme, dass es dem Arbeitnehmer während der gesamten Laufzeit der Verträge möglich ist, einen Teil seines Gehalts in die Raten aufzuwenden und umzuwandeln. Dies wird auch der Regelfall sein. Allerdings könn...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.2 Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende

Auch das Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Leasingvertrag. Der Arbeitgeber bleibt daher verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund vertraglicher Regelung mit ihm das Leasingrad an den Arbeitgeber zurückgeben muss. Allerdings werden sowohl der Arbeitgeber als auch andere Arbeitnehmer a...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen und Rechtsfolgen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers. Ein einseit...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1.2 Dienstrad-Überlassungsvertrag

Parallel zu dem Einzel-Leasingvertrag sollte der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Arbeitnehmer einen Dienstrad-Überlassungsvertrag abschließen. Die Laufzeit des Überlassungsvertrags entspricht der des Leasingvertrags. Regelungsgegenstand sind insbesondere die Überlassung des Dienstrads auch zur privaten Nutzung sowie die Finanzierung des Dienstrads. Aus Sicht des Arbeitgebers ...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 2 Anspruchsberechtigte (§ 2 BzG BW)

Rz. 10 (1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, 2. die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen sowie andere Personen, die wegen ihrer Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Arbeitnehmerähnliche Personen in diesem Sinne sind auch Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereic...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1 Voraussetzungen

Der Weiterbeschäftigungsanspruch stellt nach den Grundsätzen des Großen Senates geringe formale, jedoch hohe materielle Anforderungen: Die Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers überwiegen. Das ist anzunehmen bei offensichtlich unwirksamer Kündigung oder bei erstinstanzlichem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess (der in der Praxis relevante Fall). Es dürfe...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1.1 (Rahmen-)Leasingvertrag

Ausgangspunkt ist der Leasing-Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Dienstleister als Dienstrad-Anbieter.[1] Alternativ kann Vertragspartner eine mit dem Dienstleister kooperierende Leasinggesellschaft oder eine Bank sein. Leasingnehmer ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Leasinggeber ist entweder der Dienstleister oder die kooperierende Leasinggesellschaft. In dem Lea...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.2 Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt: Nimmt der Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung das Änderungsangebot unter Vorbehalt an, kann er nicht auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den ursprünglichen Bedingungen klagen. Es besteht also kein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch. Der Vorbehalt hat die Wirkung, dass die geänderten Bedingungen zunächst bis...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.3 Gehaltspfändungen

Auch insoweit müssen die Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zwar Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht.[1] Allerdings darf der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung der überlassenen Waren auf das Arbeitsent...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Das BetrVG regelt in § 102 Abs. 5 BetrVG (und entsprechend § 85 Abs. 2 BPersVG) unter bestimmten Voraussetzungen als Folge des Widerspruchs der Arbeitnehmervertretung gegen eine Kündigung einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung schon während des Kündigungsschutzprozesses. Dieser Weiterbeschäftigungsanspruch stellt für den Arbeitnehmer hohe formale Anforderungen, führt ...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2.1 Entgeltumwandlung

Meist wird das Leasing des Dienstrads über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziert. Hierbei kommt der Arbeitnehmer selbst für die Leasingraten auf, indem er für die Dauer der Fahrradüberlassung auf einen Teil seines Bruttolohns in Höhe der Leasingrate des Arbeitgebers "verzichtet". Der Arbeitgeber behält damit die monatliche Leasingrate von dem Bruttolohn des Arbeitnehme...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1.2 Obsiegen im Kündigungsschutzprozess

Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, überwiegen seine Beschäftigungsinteressen. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hatte jedoch Gelegenheit, in einem ordentlichen Prozessverfahren die Kündigungsgründe vorzutragen und Beweismittel zu benennen. Führt die erstinstanzliche Würdigung dennoch da...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 5 Verhältnis der Bildungszeit zu anderen Freistellungen (§ 5 BzG BW)

Rz. 20 (1) Der nach diesem Gesetz bestehende Anspruch auf Bildungszeit ist ein Mindestanspruch. Andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge über Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung bleiben davon unberührt. (2) Freistellungen, die aufgrund der in § 5 Abs. 1 BzG BW genannten Regelungen erfolgen, werden auf den A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.2 Beschäftigte

Rz. 182 Im Rahmen des § 8 Abs. 7 TzBfG gilt – z. B.im Unterschied zu § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG – das "Pro-Kopf-Prinzip".[1] Auf den Beschäftigungsumfang kommt es nicht an. Teilzeitbeschäftigte sind insofern den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, sind zu berücksichtigen.[2] Hierzu gehören Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 4.2 Vorgehensweise des Arbeitgebers

Rz. 56 Zunächst hat der Arbeitgeber vor Durchführung der Erörterung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs überhaupt erfüllt. Fehlt eine gesetzliche Voraussetzung, besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht zur Erörterung. Dann können auch nicht die Fiktionswirkungen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 eintreten. Da ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.2.1 Klage auf Geltung der gesetzlichen Fiktion

Rz. 199 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang kraft gesetzlicher Fiktion, sofern der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht rechtzeitig abgelehnt hat. Die neuen Arbeitszeiten gelten dann automatisch, sodass grundsätzlich keine Klage erforderlich ist. Bestreitet der Arbeitgeber jedoch die Fiktionswirkung...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.1 Arbeitgeber

Rz. 179 Für die Bestimmung der Arbeitnehmerzahl kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut auf den Arbeitgeber an. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist daher grundsätzlich das Unternehmen und nicht der Betrieb.[1] Unterhält der Arbeitgeber neben Arbeitsverhältnissen in Deutschland auch solche im Ausland, ist auf das Territorialitätsprinzip[2] abzustellen, sodass diese mitzuzählen s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.1 Allgemeines

Rz. 9 Vorauszuschicken ist, dass sich der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit nach § 8 TzBfG nicht nur auf die Verringerung und gegebenenfalls Neuverteilung der Arbeitszeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers richtet, sondern sich auf den Betrieb als organisatorische Einheit bezieht.[1] Vom Anspruch umfasst ist daher auch die Zuweisung eines anderen Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4 Änderung der Verteilung der Arbeitszeit durch Arbeitgeber (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 145 Nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG kann der Arbeitgeber die entweder nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG oder § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG erfolgte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse an der Änderung das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber diese spätestens 1 Monat vorher angekündigt hat. § 8 Abs....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.1 Umfang der Arbeitszeitverringerung

Rz. 29 Inhaltlich muss der Arbeitnehmer einen konkreten Umfang der Verringerung verlangen. Diesen kann er in Stunden oder aber auch in Prozentsätzen, gemessen an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, angeben. Sein Teilzeitbegehren ist nicht hinreichend bestimmt, wenn hierin nur ein bloßer Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Da das TzBfG keine Vorgaben über den Umfang ei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 207 Der Arbeitnehmer trägt als Gläubiger des Teilzeitanspruchs nach allgemeinen Grundsätzen[1] die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen und damit dafür, dass sein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, der Arbeitgeber i. d. R.[2] mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt – in diesem Zusammenhang ist der Grundsatz der abgestuften Dar...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4.3 Interessenabwägung

Rz. 153 Besonderes Gewicht kommt im Rahmen des § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG i. d. R. der Interessenabwägung zu. Eine Änderung der Arbeitszeitverteilung ist nur möglich, wenn das betriebliche Interesse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der bisherigen Zeiten erheblich überwiegt. Rz. 154 Die Interessenabwägung muss sich auf den jeweiligen Einzelfall...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.6 Rechtsfolgen eines fehlerhaften Antrags

Rz. 46 Wenn der Arbeitnehmer keine Angabe über den Umfang der Verringerung der Arbeitszeit bzw. keine Angabe hinsichtlich des Termins, zu dem die Teilzeittätigkeit beginnen soll, macht, ist die Geltendmachung gemessen an § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG inhaltlich fehlerhaft.[1] Bezüglich der fehlenden Angabe des gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung könnte der Fehler dadur...mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4a Was passiert, wenn ich im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, mein Arbeitsverhältnis beende oder den Arbeitgeber wechsele?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats endet oder Sie den Arbeitgeber wechseln, erhalten Sie die Aktivrente nur anteilig. Dabei wird von 30 Kalendertagen im Monat ausgegangen und der Freibetrag wird entsprechend der tatsächlichen Kalendertage aufgeteilt. Falls durch diese tageweise Aufteilung der Aktivrente der Betrag von 2.000 Euro in diesem Monat nicht vollständi...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nahtlosigkeitsregelung / 2.1.1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Endet während eines Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers die Höchstanspruchsdauer auf Krankengeld, muss das Arbeitsverhältnis nicht beendet werden, um Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung zu beziehen. Ein Aufrechterhalten der "rechtlichen Hülle Arbeitsverhältnis" kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer dadurch Anwartschaften bei einer betrieblichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Was passiert, wenn ich gleichzeitig Arbeitslohn aus zwei Dienstverhältnissen erziele und der Höchstbetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird?

Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt oder durch schlüssiges Verhalten das Beschäftigungsverhältnis beendet hat (z. B. durch Verlassen des Arbeitsplatzes), einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder die Arbeitgeberkündigung aufgrund arbeitsvertragswidrigem Verhaltens beruht. Entscheidend für das Vorliegen des S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1.3 Sonstige Beteiligung an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Ein Sperrzeitsachverhalt kann auch bei einer formalen Arbeitgeberkündigung vorliegen, wenn die Begleitumstände der Kündigung darauf schließen lassen, dass der Arbeitnehmer an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt war, in Wahrheit also ein verdeckter Aufhebungsvertrag vorliegt. Ein solcher Beteiligungssachverhalt kann z. B. dann vorliegen, wenn der Arbeitslos...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4 Ruhenszeitraum

Dem Ziel der Ruhensregelung entsprechend ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist geendet hätte.[1] Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist. Beim Fehlen einer solchen Kündigung beginnt sie mit dem Tag der Verei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt ein, wenn Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Arbeitslosigkeit herbeiführen, indem sie selbst kündigen oder durch schlüssiges Verhalten das Arbeitsverhältnis beenden, einen Aufhebungsvertrag schließen oder durch arbeitsvertragswidrigem Verhalten die Arbeitgeberkündigung herbeiführen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein "wicht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 1 Vorbemerkung

Die Begriffe der geringfügigen Beschäftigung bzw. des sogenannten "Minijobs" sind sozialversicherungsrechtliche Begriffe aus § 8 Abs. 1 SGB IV, aus denen sich unmittelbar keine arbeitsrechtlichen Folgen ableiten lassen. Vielmehr sind diese besonderen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse "normale" (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse, auf die die allgemeinen ar...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 3 Sperrzeitfolgen

Der Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe führt zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Dies bedeutet, dass der Zahlungsbeginn der Leistung um die Dauer der Sperrzeit hinausgeschoben wird. Die Sperrzeit dauert grundsätzlich 12 Wochen, im Falle einer besonderen Härte beträgt die Sperrzeit 6 Wochen.[1] Eine solche Härte kann in den Umständen der Beendigung des Ar...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2 Wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe

Wann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" ermöglicht es, einer Vielzahl von Sachverhalten, die die Beendigung einer Beschäftigung rechtfertigen können, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsverwaltung ist dabei maßgeblich durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.3 Befristung

Für die Befristung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Arbeitsverhältnissen. Die Zulässigkeit der Befristung richtet sich nach § 14 TzBfG, und für die Arbeitsverhältnisse, die in den Geltungsbereich des TVöD fallen, ist daneben auch § 30 TVöD zu beachten, der weitere Einschränkungen enthält. Wegen der Einzelheite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1.1 Eigenkündigung

Die Sperrzeitregelung erfasst die ordentliche und die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers. Ob eine Kündigung fristgemäß oder fristlos erfolgte und ob sie rechtlich begründet ist oder nicht, ist für das Vorliegen eines Sperrzeitsachverhalts unerheblich. Die Ablehnung einer Änderungskündigung des Arbeitgebers (verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertr...mehr