Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 4 Ausgestaltung im individuellen Arbeitsverhältnis

Insbesondere bei der Bereitstellungsvariante Bring Your Own Device kann es sich anbieten eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Hier kann unter anderem geregelt werden, welche Konfigurationseinstellung und Datenschutzvorgaben eingehalten werden müssen. Weiter sollte hier geregelt werden, inwieweit der Arbeitgeber Herausgaberechte hat, welcher Aufwendungsersatzanspruch best...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.4 Verzicht auf entstandene Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 25 Ein Verzicht auf entstandene Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nach der Rechtsprechung des BAG zulässig; diese Vorgehensweise sei sachgerecht und praktisch brauchbar. Es liege – so das BAG[1] – vielfach im Interesse beider Parteien, Nerven und Geldkosten durch Streitigkeiten im Vergleichswege zu bereinigen. Es könne nicht angenommen werden, dass d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.2 Verzicht auf entstandene Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 20 Auch in diesen Fällen geht das Bundesarbeitsgericht zu Recht davon aus, dass ein solcher Verzicht gegen § 12 EFZG verstößt.[1] Begründet wird dies in einer noch zu der Vorläufer-Norm des § 9 LohnFG ergangenen Entscheidung[2] mit der Erwägung, auch in dieser Konstellation befinde sich der Arbeitnehmer weiterhin in einer Abhängigkeitssituation vom Arbeitgeber. Hier seie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.1 Verzicht auf künftige Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 19 Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur[1] verstößt ein solcher Verzicht auf noch nicht entstandene Ansprüche gegen das gesetzliche Verbot des § 12 EFZG und ist damit nach § 134 BGB unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht[2] führt zur Begründung aus, dass der infolge seiner abhängigen Stellung in seiner Entscheidungsfreiheit beschränkte Arbeitnehmer davor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Gesundheitszustand

Rz. 12 Fragen zum Gesundheitszustand sind nur zulässig, soweit an ihrer Beantwortung für die Arbeit, den Betrieb und die übrigen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse besteht. Dies gilt insbesondere für Fragen nach früheren Erkrankungen. Fragen nach bestehenden Erkrankungen sind zulässig, soweit ein enger Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis besteht. Fragen...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.3 Wahl der geeigneten Trennungsoption

Wie zuvor erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trennung. So kann ein Unternehmen Zeitverträge von Mitarbeitern auslaufen lassen und diese nicht mehr verlängern. Eine weitere Option sind Kündigungen. Dabei ist zwischen ordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden. Darüber hinaus kann eine Trennung mithilfe eines ...mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.3 Anspruchsdauer

Rz. 8 § 30 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG geht über § 617 BGB, der die Pflicht zur Krankenfürsorge für alle Dienstverpflichteten (nicht nur für Arbeitnehmer[1]) normiert, hinaus: So setzt § 30 JArbSchG abweichend von § 617 BGB kein dauerndes Dienstverhältnis voraus; zur Krankenfürsorge verpflichtet bleibt auch der Arbeitgeber, der Jugendliche kurzfristig und vorübergehend bzw. gering...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Vorschlagsrecht

Rz. 19 Verfügt der Arbeitgeber in seinem Betrieb über keine besondere Personalplanung, so ist der Betriebsrat – nach umfassender Unterrichtung durch den Arbeitgeber – berechtigt, deren Einführung vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht betrifft insbesondere auch die Methode der Personalplanung. Nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge für die Ein...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.4 Das Fernmeldegeheimnis

Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung betrieblicher Mobilgeräte, besteht die Frage, ob er dadurch zum Anbieter im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird. Dies hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber neben den Regeln des Datenschutzrechts zusätzlich auch das Fernmeldegeheimnis zu beachten hat. Das Fernmeldegeheimnis schützt den In...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe...mehr

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Agiles Vergütungssystem: Ge... / 2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Bei der Aus- und Neugestaltung von agilen, neuen Vergütungselementen und Strukturen sind stets die gesetzlichen Mindestbedingungen zu beachten. Diese sind unveränderbar und im Einzelfall je nach angedachtem "Währungsbestandteil" immer vorab zu prüfen. Wesentliche zu beachtende gesetzlichen Bestimmungen sind im Arbeitsverhältnis z. B.: Arbeitsschutzgesetze Arbeitszeit Mindestlohn...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 2 Sinn und Zweck der Mobilgeräte-Bereitstellung

Die meisten Unternehmen stellen ihren Arbeitnehmern zur Erreichbarkeit und zur Erledigung der Arbeitsaufgaben Mobilgeräte (z. B. Smartphones, Laptops etc.) zur Verfügung. Im Hinblick auf die immer flexibler werdenden Arbeitsmethoden haben sich in der Praxis unterschiedliche Bereitstellungsmodelle für Mobilgeräte etabliert. Die Wahl des richtigen Bereitstellungsmodells hat erh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 94 BetrVG dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 GG; 2 Abs. 2 GG). Der Arbeitgeber ist deshalb lediglich berechtigt, vom Arbeitnehmer solche Informationen einzufordern und zu sammeln, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Dem Schu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Persönliche Verhältnisse

Rz. 8 Fragen nach Wohnort, Geburtsdatum, Familienstand und Zahl der Kinder sind bereits deshalb zulässig, um dem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Grundsätzlich unzulässig sind jedoch Fragen nach einer Religions- oder Parteizugehörigkeit oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.[1] Etwas anderes gilt ausnah...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.5 Löschkonzepte und Datenlöschung bei Beendigung der Nutzung

Abschließend sind personenbezogene Daten bei Beendigung der Gerätenutzung zu löschen. Nach den Grundsätzen der Speicherbegrenzung[1] dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Rückgabe eines Mobilgeräts muss der Arbeitgeber daher sic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Weitere Beschäftigungen

Rz. 9 Die Frage nach weiteren Beschäftigungen ist grundsätzlich zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten. Dies dürfte auch für die Frage an den im Rahmen eines sog. "Mini-Jobs" Beschäftigten nach weiteren geringfügigen Beschäftigungen gelten. In der Vergangenheit hatte die Rechtsprechung eine Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen vom Arbeitgeber na...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.7 Vorstrafen

Rz. 14 Fragen nach Vorstrafen sind nur ausnahmsweise zulässig, sofern die in Aussicht genommene Tätigkeit in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einer Vorstrafe stehen könnte.[1] Praxis-Beispiel Ein Kassierer oder Buchhalter kann nach Vorstrafen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten, ein Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten gefragt werden. Die Frage nach ei...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.16 Schmutzzulagen

Rz. 70 Schmutzzulagen sind lediglich dann als fortzuzahlendes Arbeitsentgelt anzusehen, wenn mit ihnen die mit außergewöhnlicher Beschmutzung von Körper und eigener Arbeitskleidung verbundene Arbeitsleistung zusätzlich belohnt werden soll. In einem solchen Fall stellen sie quasi eine Erschwerniszulage dar.[1] Stellt der Arbeitgeber besondere Arbeitskleidung, so spricht dies ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 In den §§ 92-105 BetrVG sind zugunsten des Betriebsrats umfassende Mitwirkungsrechte normiert, sofern der Arbeitgeber Maßnahmen in personellen Angelegenheiten ergreift. Je weiter der Arbeitgeber durch seine Maßnahme in mögliche Rechte der Arbeitnehmer eingreift, so insbesondere in den Fällen personeller Einzelmaßnahmen, desto weitreichender sind auch die Beteiligungsre...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2 Stellenausschreibung

Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass offene Arbeitsplätze allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Kein Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat bei der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er Arbeitsplätze in Teilzeitform anbietet. Die Pflichten des Arbeitgebers hierzu bestimmen sich nach §...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.1 Allgemeine Geltung des Datenschutzrechts

Bei der Bereitstellung von Mobilgeräten sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, für welches Bereitstellungsmodell sich ein Unternehmen entscheidet, denn bei der Nutzung von Mobilgeräten für betriebliche Zwecke werden regelmäßig personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern verarbeitet, etwa E-Mail-Adressen, Te...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krank...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1 Gegenstand der Mitbestimmung

Unter Personalfragebögen i. S. d. § 94 BetrVG sind formularmäßig gefasste oder schematisierte Zusammenstellungen von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers oder eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers zu verstehen.[1] Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich daher nicht nur auf Einstellungsfragebögen, sondern auch auf die schr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Versetzung

Rz. 16 Die Versetzung wird in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht in § 95 Abs. 3 BetrVG legal definiert. Darunter zu verstehen ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Um die Zuweisung eines anderen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.5 Verzicht auf den Zuschlag nach §§ 10, 11 EFZG

Rz. 26 Nach herrschender Rechtsprechung[1] ist ein Verzicht auf den Zuschlag nach § 10 EFZG [2] bzw. § 11 EFZG [3] generell unzulässig, unabhängig davon, ob die Ansprüche fällig sind und ob das Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Begründet wird dies mit dem Schutzzweck des Heimarbeitsgesetzes. Auch die Literatur teilt diese Auffassung.[4] Rz. 27 Die Komplexität der vorstehend...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsübergang

Rz. 21 Ein Betriebsübergang hat individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen. Die individualrechtlichen Auswirkungen ergeben sich im Wesentlichen aus § 613a BGB. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ein. Diese kann auch nur befristet erfolgen, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können auch mehrere Unternehmen gemeinsame Betriebe haben. Diese Regelung beinhaltet lediglich eine Klarstellung, da der Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bereits vorher von der Rechtsprechung anerkannt war. Mit dem Gemeinschaftsbetrieb zusammenhängende Fragen wie z.B., ob die Unternehmen tatsächlich vereinbart haben oder von der ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 1 Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung arbeitszeitbezogener Veränderungswünsche des Arbeitnehmers

Der Zweck des Teilzeit- und Befristungsgesetz ist, Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, Volumen und Lage der Arbeitszeit an deren jeweilige Lebenssituation anzupassen. Hierfür sieht § 7 TzBfG zunächst eine Erörterungspflicht des Arbeitgebers vor. Äußert ein Arbeitnehmer einen Wunsch hinsichtlich der Veränderung von Dauer oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Der unter den Anwendungsbereich des BetrVG fallende Personenkreis wird durch den in § 5 BetrVG verwendeten Arbeitnehmerbegriff bestimmt. Danach sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.1 Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs

Nach § 8 TzBfG kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unbefristet verringert wird. Weitere Ansprüche auf Reduzierung der individuellen Arbeitszeit können sich für Arbeitnehmer in Eltern- und Pflegezeit oder aus speziellen tarifvertraglichen oder betrieblichen Bestimmungen ergeben. Nachstehend werden die Voraussetzungen des allgemeinen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.7 Senkung von Beschäftigungskosten bei Arbeitnehmerüberlassung und sonstigen Dienstleistern

Nahezu alle Unternehmen setzen in der Regel Fremdfirmen zur Erledigung bestimmter, auch wiederkehrender Aufgaben ein. Typische Einsatzfelder sind hier z. B. Reinigung und Instandhaltung. Klassische Vertragsformen sind Dienst- und Werkverträge. Diese Verträge können in aller Regel grundlos und innerhalb vergleichsweise kurzer Fristen gekündigt werden. Darüber hinaus kommen in ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.6 Ungeeignete Instrumente

Folgende Instrumente eignen sich in der Praxis nicht zur kurzfristigen Personalkostenreduzierung: das Unterlassen des Abschlusses neuer Zielvereinbarungen (meist dürfte eine Pflicht vereinbart sein, jährlich neue Ziele zu verhandeln. Verweigert der Arbeitgeber solche Gespräche oder werden unrealistische Ziele gesetzt, kommt ein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht, de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 2.1 Relevanz ausgewählter ESRS für den Einkauf

Der Einkauf wird durch die ESRS in besonderem Maße adressiert, da ein erheblicher Teil der berichtspflichtigen Informationen im Rahmen einer lebenszyklusbezogenen Betrachtung aus der vorgelagerten Lieferkette stammt. Der Einkauf fungiert damit als zentrale Schnittstelle für die Erhebung, Plausibilisierung und Bereitstellung ESG-relevanter Lieferantendaten. Im Fokus der weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.41 § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)

• 2024 Handwerkerleistungen bei freiwilliger Vorauszahlung / § 35a EStG Das FG Düsseldorf hat mit Urteil v. 18.7.2024, 14 K 1966/23 E entschieden, dass bei steuerlich motivierten An- bzw. Vorauszahlungen ohne Zahlungsaufforderung auf erst im Folgejahr erbrachte Handwerkerleistungen § 35a EStG keine Anwendung findet. Das Urteil des FG Düsseldorf dürfte aber nicht dahingehend z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.16 § 8 EStG (Einnahmen)

• 2021 Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer/Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt, bemisst sich der steuerliche Nutzungsvorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Anzuwenden ist dabei grundsätzlich die 0,03 % - Methode. Nutz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.49 § 112 ff. EStG (Energiepreispauschale)

• 2022 Steuerbarkeit der Energiepreispauschale / § 119 EStG Es stellt sich die Frage, ob die Energiepreispauschale steuerbar ist. Dies dürfte zu verneinen sein. Nach § 119 EStG haben Stpfl. mit Einkünften aus aktiver nichtselbständiger Tätigkeit die Energiepreispauschale als Einnahme im Rahmen von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Bei den übrigen Anspruchsberechtigten mit E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte)

• 2021 Tarifermäßigung für Corona-Hilfen / Neustarthilfe für Soloselbständige / § 34 EStG / § 24 EStG Es stellt sich die Frage, ob für Corona-Hilfen die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vor dem Hintergrund anzuwenden ist, dass es sich bei ihnen um Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a oder b EStG und damit um außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG han...mehr