Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.7 Vergütung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist die "Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt", in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Während außerhalb von Arbeitsverhältnissen ein Vertragsschluss ohne Vereinbarung der wesentlichen Bestandteile des Vertrags im Zweifel nicht angenommen werden ka...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

Bei der Entgeltfortzahlung besteht kein Unterschied zu Arbeitsverhältnissen, da das EFZG auch auf Ausbildungsverhältnisse uneingeschränkt anwendbar ist.[1]mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig drei Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstage...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.8 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 18 BBiG regelt die Berechnung und Fälligkeit der Vergütung. Diese Vorschrift ist nicht nur wegen ihres zwingenden Charakters[1] von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil es in Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Überlegungen zur Bemessung der Vergütung insbesondere bei Urlaub, Annahmeverzug[2] und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[3] gibt. § 18 BBiG gibt dagegen für d...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.5 Urlaub

Keine Besonderheiten bestehen in Ausbildungsverhältnissen an sich im Hinblick auf den Urlaubsanspruch.[1] Klar ist, dass auch schwerbehinderte Auszubildende [2] einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 SGB IX haben. Für jugendliche Auszubildende gilt freilich § 19 JArbSchG, wonach sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch haben....mehr

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Korrespondenz zwischen HR u... / 12 Disziplinarmaßnahmen

Ist das Unternehmen mit den Leistungen oder dem Verhalten eines Mitarbeiters nicht zufrieden, wird es zunächst versuchen, durch geeignete Führungsmaßnahmen wie Gespräche etc. auf eine Änderung hinzuwirken. Gelingt es der Führungskraft nicht, den Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, folgt als nächste Stufe die schriftliche Ermahnung. Für schriftliche Missbilligungen gibt es vi...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 2 Haftung des Auszubildenden

Die Haftung des Auszubildenden bei Verstoß gegen die ihn treffende Pflicht, beispielsweise ihm überlassene Arbeitsmittel, Maschinen oder sonstige Sachen des Ausbildenden nicht zu beschädigen, richtet sich dem Grunde nach wie nach den für Arbeitnehmer geltenden Rechtsgrundsätzen.[1] Das Bundesarbeitsgericht (BAG) differenziert bei Schäden, die durch eine betrieblich veranlass...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.2.2 Rechtsfolgen bei fehlender Eignung

Anders als § 27 Abs. 1 BBiG in ihrem Eingangssatz suggeriert, ist ein Ausbildungsvertrag nach richtiger Ansicht nicht nichtig, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.[1] Daher besteht für den Auszubildenden die Möglichkeit, Annahmeverzugsentgelt zu verlangen und je nachdem, ob der Mangel behebbar ist, nach entsprechender Abmahnung oder im Einzelfall sogar ohne vorherige Ab...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2 Notwendige Vertragsinhalte und wichtige Regelungen für das Berufsausbildungsverhältnis

Wichtig ist für den Inhalt von Ausbildungsverträgen § 11 BBiG. Die Vorschrift liest sich so, als sei sie eher eine formale Vorschrift, ähnlich dem NachwG in Arbeitsverhältnissen. Einen entscheidenden Unterschied bildete hier bisher § 11 Abs. 2 BBiG. Diese Vorschrift führte im Zusammenhang mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BBiG eine Pflicht für beide Seiten ein, eine Urkunde ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.4 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis (§ 16 Abs. 4 TVSöD)

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme Auszubildender nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Dies dürfte erst recht in Bezug auf die Übernahme von Studierenden nach Ablauf des Ausbildungs- und Studienverhältnisses gelten, da der Ressourceneinsatz Ausbildende...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.1 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung (§ 16 Abs. 5 TVSöD)

Gem. § 16 Abs. 5 TVSöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Studierende im Anschluss an das Ausbildungs- und Studienverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft tariflicher Fiktion. Diese Fiktion tritt gru...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5 Anspruch bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonde...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.4 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. d

Wird der Studierende im Anschluss an das erfolgreich bestandene Ausbildungs- und Studienverhältnis in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen, endet dieses aber aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb von 5 Jahren seit seiner Begründung, so besteht ebenfalls eine Rückzahlungspflicht. § 18 Abs. 2 Buchst. d TVSöD ist so formuliert worden, dass nicht nur die arbeitnehm...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungs- und Studienverhältnis ist das Studienentgelt des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungs- und Studienverhältnisses, wenn das Ausbildungs- und Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.2 Übernahme

Einen § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – entsprechenden Übernahmeanspruch hatten die Tarifvertragsparteien für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im TVSöD anfänglich nicht vorgesehen. Dies hat sich jedoch in der Tarifrunde 2025 geändert: Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf eine Regelung zur Übernahme von dual Studierenden nach dem TVSöD in...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.1 Bindungsdauer, Abs. 1

Die Verpflichtung, beim Ausbildenden nach Beendigung des ausbildungsintegrierten dualen Studiums für die Dauer von 5 Jahren beruflich tätig zu sein, greift nur ein, wenn die Beschäftigung diejenige Qualifikation erfordert, die der Studierende durch seine Ausbildung erworben hat. Diese Voraussetzung fordert einen Vergleich zwischen der Ausbildung des Studierenden und den Arbe...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.3 Verminderung des Rückzahlungsbetrages, Abs. 4

Geht der Studierende im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene ausbildungsintegrierte duale Studium mit dem Ausbildenden ein Beschäftigungsverhältnis ein, vermindert sich der nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Gesamtbetrag gemäß Abs. 4 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss des Studiums bestand, um 1/60 (5 Jahre = 60 Monate)...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.3 Berechnung des Rückzahlungsbetrages

Im Hinblick auf die Berechnung des zurückzuerstattenden Betrages gelten die Regelungen wie im Regelfall (siehe hierzu Ziffer 2.21.2.2.2). Der zurückzuerstattende Gesamtbetrag wird daher auf 75 % gekürzt, wenn berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden absolviert wurden. Außerdem wird er um jeden vollen Monat, in dem nach Abbruch des Studienteils ein Beschäftigungsv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.6 Erschwerniszulagen/-zuschläge

Nach § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA gelten die landesbezirklichen Tarifverträge über Erschwerniszuschläge für Arbeiter und Erschwerniszulagen für Angestellte auch im TVöD fort. Sofern die Laufzeit dieser Tarifverträge auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung befristet war und die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG nicht ausgeschlossen wurde, finden die Regelungen zu Erschwe...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.3.3 Änderungen des TVSöD

Der TVSöD ist seit seinem Inkrafttreten mehrfach geändert und ergänzt worden: Erhöhung der Entgelte nach § 8 Abs. 1 Satz 2 zum 1.4.2021 und 1.4.2022 um jeweils 25,00 EUR, Erhöhung der Entgelte nach § 8 Abs. 2 Satz 2 zum 1.4.2021 um 50,00 EUR und zum 1.4.2022 um weitere 25,00 EUR; Verlängerung der Laufzeit (§ 21 Abs. 3 Buchst. a) bis zum 31. Dezember 2022[1] Einheitliche Bemess...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 13 TVSöD)

§ 13 Abs. 1 TVSöD regelt einen Rechtsanspruch des Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs- und Studienverhä...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.2 Fälligkeit des Studienentgelts (§ 8 Abs. 3 TVSöD)

Die Regelung zur Fälligkeit in Abs. 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil –. Danach wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Dies gilt auch für die Studienzulage, da sie Bestandteil des Studienentgelts ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbilde...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.1 Entfall der Rückzahlungspflicht

In § 18 Abs. 5 Satz 1 TVSöD haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn die Studierenden nach endgültigem Nichtbestehen der notwendigen Studienprüfung oder nach Kündigung infolge des Abbruchs des Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend der im Ausbildungsverhältnis erworbenen Qualifikation übernommen werden und dieses fü...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.4 Die §§ 12, 13 TVöD (VKA) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2017 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2016 schon und am 1.1.2017 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sind an ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.2 Lehrkräfte

Entgeltgruppe 10: Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation. Entgeltgruppe 11: Lehrkräfte an Pflegeschulen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 13: Lehrkräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) enthalten wie folgt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeiten, z...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.3 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach Abs. 2 bzw. nach Abs. 5 Satz 2 entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Ausbildungs- und Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Aus diesem Grund sind in den Beendigungsfällen nach § 18 Abs. 2 Buchstaben a bis c alle auf der Grundlage des TVSöD geleisteten Zahlungen unverzüglich einzustellen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21 Rückzahlungsgrundsätze (§ 18 TVSöD)

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Ze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.3 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. c

Nach § 18 Abs. 2 Buchstabe c ist der Studierende auch bei einer Ablehnung des Angebots auf Weiterbeschäftigung zur Erstattung der Ausbildungskosten verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Ausbildende dem Studierenden eine Weiterbeschäftigung entsprechend der durch das Studium erworbenen Abschlussqualifikation ermöglicht. Schlägt der Studierende das angebotene Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.2 Ausnahme vom Entfall der Rückzahlungspflicht

Die Rückzahlungspflicht greift jedoch ein, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht mindestens für die in § 18 Abs. 5 Satz 3 TVSöD festgelegte Bindungsdauer fortbesteht, sondern innerhalb dieser Zeit aus einem vom Beschäftigten zu vertretenden Grund endet. Die Bindungsdauer nach § 18 Abs. 5 Satz 3 bemisst sich abweichend vom Regelfall nach der tatsächlich durchgeführten Dauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Anrechnungsmechanismus

Rz. 49 § 35 Abs. 1 EStG sieht vor, dass der von der ESt abziehbare Betrag durch folgende Höchstgrenzen beschränkt wird: den potenziellen Anrechnungsbetrag (Rz. 56ff.), die tatsächlich gezahlte GewSt (Rz. 76ff.), die anteilige tarifliche ESt (Rz. 87ff.), die insgesamt zu entrichtende ESt (Rz. 115ff.). Hierbei ist zu beachten, dass die für die jeweiligen Grenzen verwendeten Begriff...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.3.1 Allgemeine Hinweise zum TVSöD

Der TVSöD schafft eine Ausbildungsmöglichkeit für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.1). Auf Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.2) findet der TVSöD keine Anwendung. Die vereinbarten Ausbildungs- und Studienbedingungen im TVSöD basieren auf der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Mast...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2.3 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 4 Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern

Grundsätzlich werden Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern anerkannt. Die Arbeitsleistung muss jedoch über die familienrechtliche Pflicht zur Mitarbeit hinausgehen. Darüber hinaus müssen das Dienstverhältnis und der Arbeitsvertrag ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden sowie einem Fremdvergleich mit dritten Personen standhalten.[1] Die Überlassung eines F...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 21 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Pfändungswirkungen enden mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem Drittschuldner, damit insbesondere auch mit Arbeitgeberwechsel. Die Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber erfordert daher eine neue Pfändung. Die Pfändung folgt dem Arbeitnehmer in ein neues Arbeitsverhältnis bei dem anderen Drittschuldner nicht nach. Ein Verbot, das Arbeitsverhältnis aufzulösen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt nach § 833 Abs. 1 ZPO auch bei einer Inhaltsänderung des Arbeitsverhäl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung von Lohn / 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Pfändung gegenstandslos. Zu empfehlen ist ein kurzer Hinweis des Arbeitgebers an den bzw. die Gläubiger. Diese Mitteilung sollte sich auf die Tatsache des Ausscheidens beschränken. Keinesfalls sollte im Hinblick auf das Datenschutzgesetz mitgeteilt werden, wo nunmehr der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Keine Beendigung des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Von einer zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird allerdings nur dann ausgegangen, wenn sie während der Schwangerschaft erfolgte.[1] Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vor Beginn der S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20 Pfändungsfortwirkung für ein Arbeitsverhältnis beim gleichen Drittschuldner

20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt na...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung von Lohn / 13 Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Lohnpfändung in seinem Bestand nicht berührt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen: Der Arbeitnehmer bleibt Inhaber des gesamten Lohnanspruchs, kann das Arbeitsverhältnis beenden, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit gehen. Die Pfändung erfasst den Nettolohn, sodass der Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 4 Pfändung und Arbeitsverhältnis

Der Schuldner wird von der Pfändung durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses unterrichtet.[1] Grundsätzlich obliegt es ausschließlich dem Arbeitnehmer als Schuldner, Zulässigkeit und Wirksamkeit der Einkommenspfändung zu prüfen und ggf. hiergegen Rechtsmittel einzulegen.[2] Das Vollstreckungsverfahren und Einwendungen dagegen betreffen das Rechtsverhältnis des Arbeitnehmers...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1 Beschäftigungsverhältnis/Entgeltabrechnung

1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenk...mehr