Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.3 Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Beschäftigungsende in der ELStAM-Datenbank abzumelden, indem er den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich meldet.[1] Hierüber erhält er eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung darf frühestens am Tag des Ausscheidens versendet werden.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.3 Arbeitnehmer ohne neues Dienstverhältnis

Ist der Arbeitnehmer zwischenzeitlich nicht bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt, kann der frühere Arbeitgeber die ELStAM für das erste Dienstverhältnis abrufen und dem Lohnsteuerabzug zugrunde legen. Für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist der bereits im Lohnkonto eingetragene bzw. gezahlte und elektronisch an die Finanzverwaltung mitgeteilte Arb...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 4 Zahlung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Juli infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr betrug 55.200 EUR. Der Arbeitnehmer hat bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen und wurde vom alten Arbeitgeber in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Wie ist...mehr

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Kurzarbeit / 1 Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

Kurzarbeit führt nicht zur Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, sondern lediglich zu einer zeit- bzw. teilweisen Suspendierung der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben durch Kurzarbeit grundsätzlich unberührt. Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Die Ein...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 6 Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung

Ist die Befristung unwirksam, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Vertrag dann frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen. Es sei denn, die Parteien haben die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrags ausdrücklich vereinbart. Der Arbeitnehmer kann auch ohne zusätzliche Vereinbarung im Arbe...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund

1.1.1 Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifve...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.2 Befristung bei neu gegründeten Unternehmen

Nach § 14 Abs. 2a TzBfG gilt eine besondere Regelung für neu gegründete Unternehmen. In den ersten 4 Jahren nach der Gründung darf ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund für die Dauer von bis zu 4 Jahren befristet bzw. ein zunächst kürzer befristeter Arbeitsvertrag bis zu dieser Gesamtdauer mehrfach verlängert werden. Voraussetzung ist auch hier, dass es sich um eine Neuei...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung

Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Aus bestimmten Gründen kann eine Befristung auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund 1.1.1 Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertr...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.4 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat bei jeder Einstellung nach § 99 BetrVG beteiligt[1] werden. Als Einstellung gilt dabei auch jede Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags.mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Aus bestimmten Gründen kann eine Befristung auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund 1.1.1 Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für...mehr

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Rentner / 2.3 Entlastungsbetrag bei mehreren Dienstverhältnissen

Erhält ein Altersrentner nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, hat jeder Arbeitgeber den ermittelten Altersentlastungsbetrag in voller Höhe anzusetzen. Der Arbeitslohn eines weiteren Dienstverhältnisses wird nicht berücksichtigt. Hierdurch kann sich im Vergleich zum tatsächlich zu berücksichtigenden Altersentlastungsbetrag insgesamt ein höherer Jahresbetrag erg...mehr

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Lehrer und Erzieher / 1 Lehrer und Erzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

Lehrer und Erzieher, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis oder vergleichbares Dienstverhältnis) stehen, sind in der Regel in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versicherungsfrei. Sie sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn eine freiwillige Krankenversicherung[1] oder eine Versicherung bei einem pr...mehr

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Sabbatical / 1 Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses

Während eines Sabbaticals (Sabbatjahres) besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung durchgehend fort, wenn die Freistellung von der Arbeitsleistung mit Bezug von Arbeitsentgelt aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV von flexiblen Arbeitszeitregelungen in Anspruch genommen wird. Verwendung von angespartem Arbe...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.1 Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 6 Pflichtveranlagung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht immer dann, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen hat, also ein Beschäftigungsverhältnis nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.[1] Bei einer zusammengefassten Lohnabrechnung durch Dritte [2] ist der Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Pfli...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Die Regelung des Fortbestehens des Beschäftigungsverhältnisses für längstens einen Monat ist einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung anzuwenden. 1.1 Voraussetzungen Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer in den einzelnen Sozialversicherungszweigen setzt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt voraus. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend,...mehr

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Abfindung / 2 Abfindungen in laufenden Beschäftigungsverhältnissen

Als Abfindungen deklarierte Zahlungen, die bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis geleistet werden, sind nicht beitragsfrei, sondern stellen in vollem Umfang sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.2 Befristung mit sachlichem Grund

In allen anderen Fällen sind Befristungen nur wirksam, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.[1] In § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–8 TzBfG sind einige Sachgründe aufgeführt: Wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschluss...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.1 Hohe Besteuerung bei Steuerklasse VI vermeiden

Wird der Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach der Steuerklasse VI besteuert, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens kann zur Minderung des Lohnsteuerabzugs für gering verdienende Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben, für das zweite o...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden ge...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Arbeitgeber haften nur für ihr Beschäftigungsverhältnis

Die Arbeitgeber haften gegenüber den Einzugsstellen nur für die Beiträge, die sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei ihnen erzielt, ergibt und nicht für die Beiträge aus allen Beschäftigungen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 EStG gilt auch für die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, vgl BMF v 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213 Rz 44. Nach Rz 47 (Wohnungseigentümer und Mieter) dieses BMF-Schreibens müssen Aufwendungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein oder durch Bescheinigung des Verwalter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 3 Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich verlängert werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Falls die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt ist, darf diese nicht überschritten werden (z. B. § 14 Abs. 2 TzBfG: maximal 3 Verlängerungen ohne Sachgrund). Mit Sachgrund ist die Verlängerung von Befristungen praktisch unbegrenzt möglich.[1] Kettenarbeitsverhä...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese Kriterien werden auch im Rahmen der Arbeitnehmereig...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3.2 Befristeter Zeitarbeitsvertrag umfasst einen Entleihereinsatz

Von einer dauerhaften Auswärtstätigkeit i. S. d. ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher ist dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen während seines Zeitarbeitsverhältnisses nur an ein Unternehmen überlassen werden kann und damit für die gesamte Dauer des Leiharbeitsverhältnisses in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Entleih...mehr

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Unterbrechung der Beschäfti... / 1.4 Meldungen nach Ablauf des Krankengeldhöchstanspruchs

Das sozialversicherungsrechtliche (nicht arbeitsrechtliche) Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers endet, wenn die Höchstbezugsdauer von Krankengeld (Aussteuerung) erreicht wird. Zum Ablauf der sich an das Ende des Krankengeldbezugs anschließenden Monatsfrist muss eine Abmeldung erstellt werden (Abgabegrund "34"). Diese Regelung gilt auch für die Bezieher von Krankenta...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 2,9 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1.3 Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes

Die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zum Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile bestimmt sind.[1] Achtung Eine "Sprinterklausel" bzw. die "Turboprämie" stellt ebenfalls kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgel...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 1 Beginn der Beschäftigung

Der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist grundsätzlich auch der Beginn der Sozialversicherungspflicht. Als Folge der Versicherungspflicht entsteht die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt grundsätzlich mit dem Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme, sofern auch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Ist der Beginn ...mehr

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Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Hilfstätigkeit für Hauptarbeitgeber

Abgrenzungsprobleme ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer über seine vertraglichen Pflichten aus der Haupttätigkeit hinaus für seinen Arbeitgeber tätig wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine echte Nebentätigkeit handelt oder ob diese weitere Betätigung zur Haupttätigkeit gehört. Einheitliches Arbeitsverhältnis bei Hilfstätigkeit Wenn die Nebentä...mehr

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Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Sachgrundlose Befristung bei älteren Arbeitnehmern (§ 14 Abs. 3 TzBfG)

Die sachgrundlose Befristung ist bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate beschäftigungslos i. S. d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen ist, Transfer-Kurzarbeitergeld bezogen oder an einer ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.4 Angehörige

Arbeiten Familienmitglieder oder Angehörige in einem Unternehmen des Steuerzahlers mit, können die Beteiligten entscheiden, ob die Mitarbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder aufgrund der familienrechtlichen Beziehungen erfolgen soll. Als steuerliche Arbeitnehmer kommen auch der Ehegatte, die Kinder oder sonstige Angehörige des Arbeitgebers in Betracht.[1] Die Rechtspr...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

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Hinzuverdienst / 1 Pensionsbezug

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Wenn für den Arbeitslohn im e...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.1 Überführung einer kurzfristigen Beschäftigung in eine Dauerbeschäftigung

Bei Aushilfen, die zunächst als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden und bei denen sich abzeichnet, dass die Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung überschritten wird, sollten Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht umstellen. Das gilt auch, soweit die kurzfristige Beschäftigung im weiteren Verlauf den Charakter eine...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 6 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10. bis 28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 13,90 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer wird von der Aushilfskraft getragen. Fallen für die Beschäftigung B...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.2 Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass der Zweck des Arbeitsverhältnisses oder genauer das konkrete Ereignis, das über die Zweckbefristung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden muss. Hieran sollte dem Arbeitgeber schon deshalb gelegen sein, weil er als derjenige, der sich im Zweifel a...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 2,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 603 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3 Arbeitsgerichtlicher Vergleich oder Urteil

Arbeitsverhältnisse enden in den meisten Fällen durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Mit dem so vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses sind zeitgleich das Ende des Beschäftigungsverhältnisses und damit die Beendigung der Versicherungspflicht und der Mitgliedschaft verbunden. Es gibt allerdings Sachverhalte, in denen ein Arbeitsverhältnis durch de...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.1 Begünstigte Personen

Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine Person Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, wenn sie a...mehr

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Geschäftsführer / 4 Zuständigkeit der Zivilgerichte

Das Anstellungsverhältnis eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH ist in aller Regel als freies Dienstverhältnis und nicht als Arbeitsverhältnis einzustufen. Der Geschäftsführer ist damit kein Arbeitnehmer der GmbH. Aus diesem Grund sind für Klagen des Geschäftsführers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags nicht Arbeitsgerichte, sondern Zivilgerichte zuständig.[1] Auc...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.2 Prüfung der Zusammenballung

Eine Zusammenballung liegt vor, wenn[1]: die gezahlte Abfindungssumme höher ist als der durch die Auflösung des Dienstverhältnisses bis Jahresende entgehende Arbeitslohn oder die Jahreseinkünfte mit der Abfindung und etwaigen Einkünften aus einer neuen Beschäftigung höher sind, als dies ansonsten bei ungestörter Fortsetzung des Dienstverhältnisses der Fall gewesen wäre. Maßstab...mehr

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Rentner / 1 Hinzuverdienst unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäft...mehr