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Gesetzesradar / 3.18 Steuerfreie Aktivrente

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Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Referentenentwurf Regierungsentwurf Bundestag Bundesrat Verkündung
veröffentlicht am 9.10.2025 verabschiedet am 15.10.2025 1. Lesung am 14.11.2025, 2./3. Lesung am 5.12.2025 1. Beratung am 21.11.2025 abschließende Beratung und Zustimmung am 19.12.2025 im BGBl. I 2025 Nr. 361

Wesentliche Inhalte

Mit der Aktivrente erhalten Erwerbstätige ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 EUR/Monat steuerfrei (nicht unter Progressionsvorbehalt). Dieser Steuerfreibetrag darf nur in einem Arbeitsverhältnis (auch Steuerklasse VI) geltend gemacht werden. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können die Aktivrente nicht nutzen. Auch Minijobber bleiben außen vor, ebenso wie Einkünfte aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.


Anzuwenden ab: 1.1.2026

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungssysteme auf die Anforderungen der Aktivrente vorbereitet sind. Implementieren Sie Prüfroutinen zur Überwachung der Monatsgrenze und passen Sie Ihre Payrollprozesse an, um die Steuerfreiheit korrekt abzubilden und die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin korrekt zu berechnen. Da Softwareanbieter noch an Lösungen arbeiten, können kurzfristige Anpassungen erforderlich werden.

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Aktivrente. Identifizieren Sie die betroffene Zielgruppe und prüfen Sie bestehende Arbeitsverträge auf Anpassungsbedarf. Da weiterhin offene Fragen bestehen, die in Fachkreisen diskutiert werden, ist mit zeitnahen Klarstellungen zu rechnen. Verfolgen Sie die Entwicklungen, wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen

Offizielle Seite des Deutschen Bundest...

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