Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 25 regelt, was sowieso gilt. Da durch ein Beschäftigungsverbot das bestehende Arbeitsverhältnis nicht berührt wird, hat die Frau nach Ende des Beschäftigungsverbots einen Anspruch auf vertragsgerechte ("Weiter"-) Beschäftigung, wie ihn jeder Beschäftigte hat. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag ist durch das Beschäftigungsverbot nicht beendet worden, sondern gilt weiter...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Räumlicher Geltungsbereich des MuSchG – Auslandsbezug

Rz. 65 Besonderheiten können bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug auftreten, sei es, weil der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, sei es, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, dessen Pflichten der Arbeitnehmer im Ausland zu erfüllen hat. Hinweis Territorialprinzip Dabei gilt als Grundregel, dass die Geltung des MuSchG sich als staatliches Arbeitssc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 207 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.6 Prävention – Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers liegt in der Prävention.[1] Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Beteiligten das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortsetzen können und hierfür sämtliche Hilfen zur Beratung sowie alle finanziellen Möglichkeiten möglichst frühzeitig ausschöpfen. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, so fr...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung

Wird ein Arbeitnehmer diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob die Entschädigung steuerfrei bleibt oder steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, richtet sich danach, welche Art von Schaden ausgeglichen wird. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 7 BUrlG sind für das Urlaubsrecht wesentliche Vorschriften zusammengefasst. Die Vorschrift regelt 3 zentrale Punkte, die die Erfüllung der bestehenden Urlaubsansprüche betreffen: Festlegung des Urlaubszeitpunkts unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1, 2 BUrlG), Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 BUrlG) und Ausbezahlung von of...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.3 Übertragung von Teilurlaubsansprüchen

Rz. 149 Auch Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a BUrlG erlöschen zum Jahresende, es sei denn, es liegt eine der beiden Übertragungsmöglichkeiten vor. Voraussetzung ist auch hier, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachkommt. Grundsätzlich ist der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG im Jahr der Einstellung zu nehmen, da die...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.4 Entstehen und Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs

Rz. 203 Sind zum Zeitpunkt der Beendigung Urlaubsansprüche offen, entsteht automatisch der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach Aufgabe der Surrogatstheorie mit der Beendigung auch dann, wenn die Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war und der Arbeitnehmer beim Aussche...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ende eines Beschäftigungsverbots

Rz. 5 Der Gesetzgeber beschränkt den Anspruch auf vertragsgerechte Beschäftigung auf die Beschäftigungsverbote nach § 2 Abs. 3 MuSchG. Beschäftigungsverbote sind demnach solche nach §§ 3-6, 10 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 MuSchG, also nicht nur die Schutzfrist nach der Entbindung. Der Anspruch besteht nach dem Ende jedes Beschäftigungsverbots und kann daher während ein...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.4 Fragerecht und Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist. Demnach darf der Arbeitgeber danach fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zwischen der Verletzung der Hauptleistungspflichten und den Nebenpflichtverletzungen zu unterscheiden. Die Nichtleistung lässt zunächst nur den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entfallen, begründet aber nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Hauptleistungspflicht kommt in Betracht, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2.2.1 Werbungskostenabzug

Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können im Fall von beruflich bedingten Schadensersatzpflichten, z. B. wegen eines Kraftfahrzeugunfalls auf einer ausschließlich betrieblich oder beruflich bedingten Fahrt, die von ihnen erbrachten Ersatzleistungen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen, einschließlich des selbst geleistete...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z.B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der H...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr.[1] Der Anspruch auf Zusatzurlaub tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.[2] Ist die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als 5 Tage pro Woche verteilt, ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.3 Ermäßigte Besteuerung

Werden Schadenersatzzahlungen als Entschädigungen[1] identifiziert, kann die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung [2] für außerordentliche Einkünfte in Anspruch genommen werden. Abgrenzungsfälle zur ermäßigten Besteuerung sind z. B. Folgende: Wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung für ein umfassendes Wettbewerbsverbot des Ausscheidenden...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Nach dem BUrlG hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Urlaub als Freistellung von der Arbeitspflicht. Regelungen dazu, wie dieser Anspruch geltend zu machen ist, finden sich nicht. § 7 BUrlG regelt in den Absätzen 1 und 2 folgende Abfolge: Die Festlegung des Urlaubs geschieht durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2 Stornogebühren bei Stornierung eines Urlaubs

Es kommt vor, dass ein vom Arbeitgeber zunächst genehmigter Urlaub aufgrund dienstlicher Erfordernisse storniert werden muss. Wenn der Arbeitnehmer diesbezüglich bereits eine Reise oder Unterkunft fest gebucht hat, fallen bei einer Stornierung im Regelfall entsprechende Stornierungsgebühren an. Übernimmt der Arbeitgeber bei einem derartigen Sachverhalt die anfallenden Storno...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.3 Bestehen von Urlaubsansprüchen

Rz. 202 Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch hat. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende oder zum 31.3. als Ende des Übertragungszeitraums ausscheidet. Bei einer Beendigung zum 31.12. ist Voraussetzung der Abgeltung, dass ein Übertragungsgrund nac...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.5 Höhe

Rz. 205 Die Höhe der Urlaubsabgeltung bestimmt sich nach § 11 BUrlG. Abzustellen ist daher grundsätzlich auf den Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hat ein Arbeitnehmer seine Arbeit im Referenzzeitraum unverschuldet versäumt, ist auf den gewöhnlichen Arbeitsverdienst für die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete regelmäßige Arbeitszeit...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.3 Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderung

Rz. 206 Ein Urlaubsabgeltungsanspruch ist auch dann entstanden und erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer mit Erwerbsminderung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Auf die früher bedeutsame Unterscheidung zwischen Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit[1] kommt es in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr an, da auch bei Arbeitsunfähigkeit der offene Urlaubsanspruc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 3 Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 4 GG). Das ist nicht nur ein Programmsatz, sondern ein konkreter, objektiv-rechtlicher Schutzauftrag, aus dem das BVerfG[1] auch die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen abgeleitet hat. Das MuSchG verwirklicht den staatlichen Schutzauftrag, der s...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 209 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 4 Unmittelbar mit dem Ende des Beschäftigungsverbots besteht ein Anspruch, entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen beschäftigt zu werden. Inwieweit der Arbeitgeber der Frau eine andere als die früher ausgeübte Tätigkeit zuweisen kann, bestimmt sich nach den allgemeinen arbeitsvertraglichen Bestimmungen.[1] Zudem ist es Arbeitgeber und Arbeitnehmerin unbenom...mehr

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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2 Einzelfälle

4.2.2.1 Arbeitsverhältnis Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 regelt in Satz 2 das Schicksal des Erholungsurlaubs, wenn er wegen den Beschäftigungsverboten nicht genommen werden kann. Ohne diese Regelung würde es zum Verfall des Urlaubs am 31.3. des Folgejahres kommen, wenn im Anschluss an die Schutzfristen Elternzeit in Anspruch genommen wurde und der Erholungsurlaub dann am Ende des Übertragungszeitraums verfiel. Durch die...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.6 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Untergang des Urlaubsanspruchs

Rz. 181 In der Vergangenheit waren bei Untergang des befristeten Urlaubsanspruchs wegen Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche nach den §§ 275 Abs. 1, 4, 280, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB zu prüfen. Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen war, dass der Arbeitgeber die Nichtgewährung des Urlaubs zu vertreten hatte. Bei dem Schadensersatzanspruch handelte es ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.2 Grundsatz

Rz. 122 Der Urlaubsanspruch ist bei Erfüllung der dem Arbeitgeber vorgegebenen Mitwirkungshandlungen (zum Inhalt der Mitwirkungsobliegenheiten oben Rz. 7 ff.) auf das Kalenderjahr zeitlich befristet. Urlaubsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom 1.8. bis zum 31.7. des Folgejahres bestanden hat, wird nicht der Urlaub fü...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.6 Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer

Rz. 40 Da nach den gesetzlichen Regelungen die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, hat der Arbeitnehmer kein Recht, bei Ablehnung des Urlaubsantrags sich selbst zu beurlauben. Lehnt der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ab, ohne dass einer der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG genannten Verweigerungsgründe vorliegt, so kann der Arbeitnehmer die Abgabe der F...mehr

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Privatentnahmen / 3 Welche Vorgänge als Privatentnahmen behandelt werden müssen

Es handelt sich um Entnahmen, wenn im Laufe eines Wirtschaftsjahres Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und andere Leistungen), aus dem Betrieb für den eigenen Haushalt und für andere betriebsfremde Zwecke (z. B. für Spenden) entnommen werden.[1] In § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist geregelt, mit welchem Wert die Sachentnahmen anzusetzen sind. Bei der Umsatzsteu...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.3 In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

Rz. 137 Die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe müssen nicht das gleiche Gewicht haben wie die betrieblichen Gründe. Es genügen sachliche Gründe. Dies ist weitgehend anerkannt.[1] Typischer Fall der Übertragung aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund ist die Arbeitsunfähigkeit, wenn diese der Inanspruchnahme von Urlaub im Urlaubsjahr entgegenste...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.6 Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind (Nr. 6)

Rz. 51 In den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes fallen Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind, und ihnen Gleichgestellte i. S. v. § 1 Abs. 1 und 2 HAG. Das MuSchG stellt ausschließlich auf die heimarbeitsrechtliche Definition ab. Danach gilt es für im Bereich der Heimarbeit für die Heimarbeiterinnen und die Hausgewerbetreibenden. Die Begriffe werden in § 2 HAG defi...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Die Normwirkung der Betriebsvereinbarung tritt aber nur dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung fällt. Ob dies der Fall ist, muss den Regelungen der Betriebsvereinbarung selbst entnommen werden. Arbeitgeber und Betriebsrat können im Rahmen der Verhandl...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.4 Ermessen des Integrationsamts

Bevor es eine Entscheidung trifft, muss das Integrationsamt auf eine gütliche Einigung hinwirken[1], d. h. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Als Ergebnis einer solchen Einigung ist z. B. denkbar: Die Zurücknahme des Zustimmungsantrags durch den Arbeitgeber oder eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, trifft da...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.6 Verjährung des Anspruchs auf Urlaub

Rz. 148 Nach den Entscheidungen des BAG[1] kann es bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zu einem uneingeschränkten Kumulieren von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre kommen. Eine Grenze für das Kumulieren der Urlaubsansprüche gibt es nicht. Die 15-Monatsfrist bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auch auf die Fälle, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.2 Ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers

Rz. 43 § 7 Abs. 1 BUrlG enthält nicht nur ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. So ist die Befugnis des Arbeitgebers anerkannt, den Urlaub auch ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers festzulegen. Die Festlegung erfolgt weder nach § 315 BGB noch nach § 243 BGB. Der Arbeitgeber erfüllt mit der Festlegung seine Pflicht zur Urlaubsgewährung (dies ist zu trennen von der...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.5 Diskriminierungsverbot bei der Einstellung

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht benachteiligen.[1] Das gilt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) allerdings nur dann, wenn der Bewerber die Schwerbehinderung deutlich mitteilt. Tut er das nicht, kann er sich auch nicht auf eine Diskriminierung wegen seiner Schwerbehinderung berufen. H...mehr