Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6.1 Datenschutzrechtliche Einordnung im Beschäftigungskontext

Die Durchführung eines Social Engineering Audits geht regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten einher. Erfasst werden typischerweise das Verhalten des einzelnen Mitarbeiters gegenüber dem simulierten Angriff (z. B. Anklicken eines Links, Eingabe von Zugangsdaten, Weitergabe vertraulicher Informationen) sowie Metadaten wie Zeitpunkt und Art de... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und von Arbeitnehmern (§ 42 Abs. 1 GKG)

Rz. 106 Für Ansprüche dieser Art ist der dreifache Jahresbetrag maßgebend, wenn nicht der geltend gemachte Gesamtbetrag geringer ist. Beachten Sie, dass die Wertermittlung für eine Klage, die das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich von Eingruppierungsstreitigkeiten betrifft, in § 42 Abs. 2 GKG besondere Wertbestimmungen mit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4 Unzulässigkeit der Pauschalierung in den Fällen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG (Abs. 4)

Rz. 47 Nach § 40a Abs. 4 EStG ist die Pauschalierung unzulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitsstunde 19 EUR überschreitet (Nr. 1; Rz. 48) oder zu demselben Arbeitgeber mehr als ein Arbeitsverhältnis besteht und für eines dieser Arbeitsverhältnisse der individuelle LSt-Abzug vorgenommen wird (Nr. 2; Rz. 50). Die Einschränkungen des § 40a Abs. 4 EStG gelten nu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.2 Umfang der Pauschalierung

Rz. 12 Pauschaliert wird die LSt[1] des Arbeitnehmers (zum Begriff Arbeitnehmer vgl. § 19 EStG Rz. 19a ff.). Es kann sich sowohl um unbeschränkt als auch um beschr. stpfl. Arbeitnehmer handeln.[2] Rz. 13 Die Pauschalierung ist für jedes Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers zulässig; die LSt kann daher für denselben Arbeitnehmer in mehreren Arbeitsverhältnissen nach § 40a ESt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 40 EStG, um eine Vereinfach... mehr

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Kostenerstattung (Auslandsa... / 3 Beschäftigung im Ausland

Mitglieder, die im Ausland beschäftigt[1] sind und während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft erforderlich sind, erhalten die ihnen zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber.[2] Hinweis Arbeitsverhältnis Erfasst werden nur Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht mit inländischen Arbeitgebern. Die Voraussetzungen fü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.[1] Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer au... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.1 Wahlrecht des Arbeitgebers

Rz. 7 Die Pauschalierung erfolgt durch den Arbeitgeber. Arbeitgeber ist grundsätzlich derjenige, mit dem der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Tätigkeiten in 2 Betrieben desselben Arbeitgebers sind für Zwecke der Pauschalierung zusammenzurechnen.[1] Bei Konzernen ist Arbeitgeber das einzelne Konzernunternehmen, nicht der Konzern als Ganzes oder das herrschen... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIII. Verfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 42 Abs. 2 GKG)

Rz. 107 In Verfahren vor den Arbeitsgerichten wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses oder wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist der Streitwert nicht nach § 42 Abs. 1 GKG, sondern nach § 42 Abs. 2 GKG zu ermitteln, was zu ermäßigten Werten führt. Streitwert ist höchstens der Bruttoarbeitsverdienst für 3 Monate; Abfindungen werden nic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 26 In § 40a Abs. 2 und 2a EStG ist eine Pauschalierung für geringfügig Beschäftigte vorgesehen. Die Definition einer pauschalierungsfähigen geringfügigen Beschäftigung ergibt sich aus dem Verweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. [1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. d. F. ab dem 1.10.2022[2] vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Bes... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Modifikation der Geschäftsgebühr in Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich aus dem Auftrag des Mandant... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2115 und 2118, 2119 des Kostenverzeichnisses... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1 Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung (Abs. 1)

Rz. 19 § 40a Abs. 1 EStG ermöglicht die Pauschalierung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss hierzu auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale oder die Vorlage einer Bescheinigung für den LSt-Abzug verzichten (Rz. 9). Der Begriff "kurzfristige Beschäftigung" ist in § 40a Abs. 1 S. 2 EStG definiert; auf das Vorliegen der sozialversicherungsre... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umschulung / 2 Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Findet die Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, rechnen die gezahlten Vergütungen während der Umschulungszeit zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Dienstverhältnisses auch lohnsteuerfreie Vergütungsbestandteile zahlen (z. B. steuerfreie Reisekosten).[1] Nicht vom Arbeitgeber erstattete Aufwe... mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Vollzeitarbeitnehmer; auch geringfügig Beschäftigte (Mitarbeiter in Minijobs) können den Anspruch erlangen. Uner... mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.2 Ende der Elternzeit

Die Elternzeit endet im Grundsatz spätestens einen Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes bzw. nach Ablauf des in der späteren Lebenszeit des Kindes genommenen Zeitraums spätestens einen Tag vor dessen 8. Geburtstag. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Wurde das Kind am 1. Mai geboren, so endet die voll und unmittelbar nach der Geburt in Anspruch genommene Elternzeit am 30. Apri... mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 2 Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer bedarf für die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses keines Kündigungsgrundes. Er hat jedoch in der Regel die für ihn geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Dies gilt grundsätzlich auch im Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit. Jedoch gilt während der Elternzeit eine Sonderregel: Will der Arbeitnehmer in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elte... mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.2 Voraussetzungen

Der Kündigungsschutz greift grundsätzlich nur, wenn die Voraussetzungen für die Elternzeit nach dem BEEG vorliegen und das Arbeitsverhältnis durch das Verlangen des Arbeitnehmers nach Elternzeit bzw. dessen Antritt modifiziert wurde. Bei anderen Freistellungen gilt der Kündigungsschutz grundsätzlich nicht.[1] Während des besonderen Kündigungsschutzes als Arbeitnehmer in der ... mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1 Kündigung während der Elternzeit

Zu unterscheiden ist zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1... mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.6 Beendigung aus sonstigen Gründen

Der Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers. Nicht erfasst werden indes Befristungen. Befristete Arbeitsverhältnisse laufen grundsätzlich auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer zum Endzeitpunkt Elternzeit in Anspruch nimmt. Ebenfalls nicht vom Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst werden Eigenkündigungen durch den Arbeitnehmer und Aufhebungsvertr... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umschulung / 3 Schulische Umschulung

Die schulische Umschulung wird u. a. erforderlich, weil der Arbeitnehmer erkrankt ist und seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann bzw. um den Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Sie findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, sondern regelmäßig in entsprechenden Bildungseinrichtungen. Diese Maßnahmen werden bei Vorliegen weiterer Voraussetzunge... mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.3 Dauer

Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt bereits vor Antritt der Elternzeit, und zwar grundsätzlich ab dessen Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ("Antragsschutzzeitraum"). Für dieses Verlangen kommt es auf den Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber an. Die Vorverlegung des Kündigungsschutzes vor die Elternzeit ist allerdings zeitlich auf 8 Wochen (vor dem tatsächlichen ... mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1], die sich in einer Elternzeit im Sinne des BEEG befinden. Er gilt sowohl für Vollzeit-, als auch für Teilzeitbeschäftigte. Üben Teilzeitbeschäftigte ihre Tätigkeit während der Kindererziehung aus, so gilt Folgendes: Leist... mehr

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Umschulung / Zusammenfassung

Begriff Umschulungen zu einer anderen Qualifikation gibt es in 2 verschiedenen Ausprägungen: Die berufliche Umschulung und die schulische Umschulung. Der Begriff der "Um"-Schulung setzt in beiden Fällen voraus, dass es nicht um eine erstmalige berufliche Qualifikation geht. Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Umschüler schon in einem anderen Beruf tätig war, unabhängig dav... mehr

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Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa... mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 2 Begriff des schwierigen Arbeitsverhältnisses – "Low Performance"

Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein. Man weiß vermeintlich genau, was mit" Low Performance" gemeint ist. Einmal Low Performer – immer Low Performer. Erst auf den zweiten Blick erschließt sich, wie vielfältig, individuell und komplex der Begriff ist. Die Schlechtleistung kann zahlreiche Ursachen und Gründe haben, die jeweils ein unterschiedliches Vorgehen – persön... mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 4 Kündigung als letztes Mittel

Arbeitsrecht spielt in schwierigen Arbeitsverhältnissen immer dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Trennungswunsch in greifbare Nähe rückt. Im Vorfeld der Entwicklung eines Konfliktes wird es wenig beachtet. Arbeitsrecht steht für Konfrontation. Wesentliches Ziel ist es, das Arbeitsrecht mit dem Aspekt der Führung in einer Weise zu verbinden und frühzeitig zu beachten, so da... mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 1 Einleitung

Low Performance gehört zu den regelmäßigen Herausforderungen im Unternehmen. Sie ist Teil des Arbeitsalltags und beschäftigt Führungskräfte und Personalverantwortliche in gleicher Weise. Nach den allgemeinen Erfahrungswerten in der Beratung gibt es im Unternehmen ca. 20 % herausragende Arbeitsverhältnisse, 70 % gute und solide Arbeitsverhältnisse und ca. 10 % problematische ... mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 3 AZU – Analyse, Zielbestimmung, Umsetzung – als strukturierte Vorgehensweise

AZU klärt, welche Situation die Führungskraft im Arbeitsverhältnis vorfindet – Analyse – und wie das eigentliche Ziel – Fortsetzung als ausgeglichenes Arbeitsverhältnis oder Trennung – lautet. Auf der Ebene der Umsetzung – U – wird erarbeitet, wie das in Ebene Z definierte Ziel umgesetzt werden kann. Abb. 2: Methodik AZU Im Rahmen der Analyse werden in den fünf Feldern Arbeitsl... mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3.1 Beschränkung in der Berufsfreiheit

Nach § 12 BBiG ist eine Vereinbarung nichtig, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt. Von der Norm erfasst ist zunächst nur eine unmittelbare Beschränkung der beruflichen Tätigkeit nach Ende der Ausbildung. Damit sind Regelungen gemeint, die es dem Auszubildenden verbieten, nach... mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 5 Zusammenfassung

Die Komplexität von Arbeitsverhältnissen lässt sich über die Anwendung der Methodik AZU strukturieren und systematisieren. Die Erfahrung in der Anwendung von AZU hat gezeigt, dass frühzeitiges Handeln wesentlich dafür ist, ob ein Arbeitsverhältnis positiv fortgesetzt werden kann oder ob eine Trennung die sinnvolle Lösung ist. Wesentlich ist es, die Probleme im Arbeitsverhält... mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3.3 Vertragsstrafen

Während Vertragsstrafen in Arbeitsverhältnissen lediglich der Klauselkontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterliegen[2], verbietet § 12 Abs. 2 Nr. 2 BBiG Vertragsstrafen zulasten von Auszubildenden vollständig. Derartige Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Hinweis Ausnahme Wird – nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG zulässig – in den letzten 6 Monaten des laufenden Ausbildungsverhältnis... mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 2 Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses, Pflichten des Ausbildenden

Wie im allgemeinen Arbeitsrecht auch, ist die Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses nur unvollkommen geregelt. Der potenzielle Arbeitgeber hat in dieser zeitlichen Phase beispielsweise selbstverständlich für die Beachtung von Datenschutzvorschriften[1] zu sorgen. Es existieren dabei keine besonderen gesetzlichen Regelungen für die Grenzen der Eignungsdiagnostik bei Bewerber... mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.7 Vergütung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist die "Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt", in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Während außerhalb von Arbeitsverhältnissen ein Vertragsschluss ohne Vereinbarung der wesentlichen Bestandteile des Vertrags im Zweifel nicht angenommen werden ka... mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen... mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

Bei der Entgeltfortzahlung besteht kein Unterschied zu Arbeitsverhältnissen, da das EFZG auch auf Ausbildungsverhältnisse uneingeschränkt anwendbar ist.[1] mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig drei Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstage... mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.8 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 18 BBiG regelt die Berechnung und Fälligkeit der Vergütung. Diese Vorschrift ist nicht nur wegen ihres zwingenden Charakters[1] von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil es in Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Überlegungen zur Bemessung der Vergütung insbesondere bei Urlaub, Annahmeverzug[2] und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[3] gibt. § 18 BBiG gibt dagegen für d... mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.5 Urlaub

Keine Besonderheiten bestehen in Ausbildungsverhältnissen an sich im Hinblick auf den Urlaubsanspruch.[1] Klar ist, dass auch schwerbehinderte Auszubildende [2] einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 SGB IX haben. Für jugendliche Auszubildende gilt freilich § 19 JArbSchG, wonach sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch haben.... mehr

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Korrespondenz zwischen HR u... / 12 Disziplinarmaßnahmen

Ist das Unternehmen mit den Leistungen oder dem Verhalten eines Mitarbeiters nicht zufrieden, wird es zunächst versuchen, durch geeignete Führungsmaßnahmen wie Gespräche etc. auf eine Änderung hinzuwirken. Gelingt es der Führungskraft nicht, den Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, folgt als nächste Stufe die schriftliche Ermahnung. Für schriftliche Missbilligungen gibt es vi... mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 2 Haftung des Auszubildenden

Die Haftung des Auszubildenden bei Verstoß gegen die ihn treffende Pflicht, beispielsweise ihm überlassene Arbeitsmittel, Maschinen oder sonstige Sachen des Ausbildenden nicht zu beschädigen, richtet sich dem Grunde nach wie nach den für Arbeitnehmer geltenden Rechtsgrundsätzen.[1] Das Bundesarbeitsgericht (BAG) differenziert bei Schäden, die durch eine betrieblich veranlass... mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.2.2 Rechtsfolgen bei fehlender Eignung

Anders als § 27 Abs. 1 BBiG in ihrem Eingangssatz suggeriert, ist ein Ausbildungsvertrag nach richtiger Ansicht nicht nichtig, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.[1] Daher besteht für den Auszubildenden die Möglichkeit, Annahmeverzugsentgelt zu verlangen und je nachdem, ob der Mangel behebbar ist, nach entsprechender Abmahnung oder im Einzelfall sogar ohne vorherige Ab... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Berufsausbildung: Regelunge... / 2 Notwendige Vertragsinhalte und wichtige Regelungen für das Berufsausbildungsverhältnis

Wichtig ist für den Inhalt von Ausbildungsverträgen § 11 BBiG. Die Vorschrift liest sich so, als sei sie eher eine formale Vorschrift, ähnlich dem NachwG in Arbeitsverhältnissen. Einen entscheidenden Unterschied bildete hier bisher § 11 Abs. 2 BBiG. Diese Vorschrift führte im Zusammenhang mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BBiG eine Pflicht für beide Seiten ein, eine Urkunde ... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.4 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis (§ 16 Abs. 4 TVSöD)

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme Auszubildender nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Dies dürfte erst recht in Bezug auf die Übernahme von Studierenden nach Ablauf des Ausbildungs- und Studienverhältnisses gelten, da der Ressourceneinsatz Ausbildende... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.1 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung (§ 16 Abs. 5 TVSöD)

Gem. § 16 Abs. 5 TVSöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Studierende im Anschluss an das Ausbildungs- und Studienverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft tariflicher Fiktion. Diese Fiktion tritt gru... mehr