Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.3 Doppelwoche

Rz. 12 Beispiel Ein Arbeitnehmer hat nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag, bezogen auf die 5-Tage-Woche, im Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Nach Anschaffung einer wartungsintensiven Spezialmaschine haben Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, dass jeder 2. Freitag einer Woche arbeitsfrei ist, die ursprünglich am (freien) Freitag zu erbringende Arb...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / Zusammenfassung

Überblick Wird das Berufsausbildungsverhältnis nicht infolge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags vorzeitig beendet, so endet es grundsätzlich mit Ablauf der im Ausbildungsvertrag oder in der entsprechenden Ausbildungsverordnung festgelegten Ausbildungszeit. Für den Fall, dass der Auszubildende bereits vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung besteht, end...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Verbot von Ketten- und Weiterverleih

Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG ist die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeiter nur zulässig, wenn zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. D. h., ein Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist untersagt. Zudem können auch nur Arbeitnehmer nach dem AÜG überlassen werden und keine freien oder dem Unternehmen sel...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 1.1 Ablauf der Ausbildungszeit

Das Berufsausbildungsverhältnis endet nach § 21 BBiG grundsätzlich mit dem Ablauf der in der entsprechenden Ausbildungsordnung oder im Ausbildungsvertrag festgelegten Ausbildungszeit, ohne dass es einer Kündigung seitens des Ausbildenden bedarf. Das gilt auch dann, wenn die Abschlussprüfung erst später erfolgt. Liegt der Zeitpunkt der Abschlussprüfung nur kurze Zeit nach Abla...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2.2 Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht keine direkte vertragliche Beziehung. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt der Leiharbeitnehmer vielmehr Arbeitnehmer des Verleihers. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sofern die Arbeitnehmerüberlassung nicht illegal ist. Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharb...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 1 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 AÜG bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment).[1] Der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 AÜG schützt Stammarbeitnehmer jedoch nic...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 3 Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Das Berufsbildungsgesetz enthält keine Regelung zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Berufsausbildungsverhältnis bereits vor Ausbildungsbeginn gekündigt werden kann. Da § 22 Abs. 1 BBiG die Kündigung vor Ausbildungsantritt nicht regelt, sind gemäß § 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätze und Rechtsvorschriften anzuwenden, s...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.7 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment).[1] Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 8 Änderung der Anzahl der vertraglich geschuldeten Arbeitstage

Rz. 25 Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr, d.h. mit Blick in die Zukunft für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Ar...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 3 Werktage

Rz. 3 Als Werktage gelten nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das bedeutet, dass insbesondere auch Samstage als Urlaubstage gelten. Das BUrlG geht insoweit von einer 6-Tage-Woche aus. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit auch auf den Sonntag und die gesetzlichen Feiertage verteilt wird (z.B. in der Gast...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 2 Besonderheiten bei minderjährigen Auszubildenden

Ist der Auszubildende noch nicht 18 Jahre alt und damit minderjährig, kann der Ausbildende eine Kündigung grundsätzlich nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] § 113 BGB , wonach der Minderjährige bei Vorliegen einer Ermächtigung seitens der gesetzlichen Vertreter zur Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für die zur Durchf...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.1 Umfang der Handlungsvollmacht

Der Umfang der Handlungsvollmacht ist im Innenverhältnis, genau wie bei anderen Vollmachten, frei bestimmbar. Dies schränkt die Vollmacht im Außenverhältnis aber nur selten ein. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit der Vertragspartner auf das Bestehen der Vollmacht vertrauen durfte. Dies ist im Fall der Handlungsvollmacht zum Teil durch das Gesetz vorgegeben (§§ 54 ff. HGB...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 1.3 Beendigung bei Wiederholungsprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich gemäß § 21 Abs. 3 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, kraft Gesetzes, ohne dass der Ausbildende dies verweigern könnte. Eine Frist zur Geltendmachung der Verlängerung ist nicht vorgesehen. Vor Ablauf der im Ausbildu...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Für Leiharbeitnehmer gelten gegenüber dem Verleiher (Arbeitgeber) die allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, z. B. Mitteilung der Identifikationsnummer und des Geburtstags für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt; Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag abg...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3 Employer of Record

Ein relativ neues Phänomen ist die Nutzung ausländischer Unternehmen als fiktiven Arbeitgeber vor Ort. Bei einer längeren Entsendung, aber auch bei Workation-Vereinbarungen besteht das Problem darin, dass oftmals die Regelungen des Beschäftigungsstaates – auch hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht – gelten. Dafür ist in der Regel ein Betriebssitz vor Ort erforderlich, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenschutz: Diese Regeln s... / 4 Besonderheiten bei Daten von Mitarbeitenden

Personenbezogene Daten von Mitarbeitenden dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies dem Unternehmen gestattet ist. Dabei sind die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen zu beachten. Auch hier gilt, dass der Betroffene auch seine Einwilligung in Bezug auf den Umgang mit seinen Daten erteilen kann. Diese Einwilligung darf aber nicht durch Druckau...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Gratifikation: Anspruch / 8 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind. In diesem Fall kann der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer keine Lohnzahlung verlangen. Beispiele für solche ruhenden Arbeitsverhältnisse sind die Inanspruchnahme von Eltern- oder Pflegezeit oder von unbezahltem Urlaub. 8.1 S...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.6 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei befristetem Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, der vor dem für die Jahressonderzahlung maßgebenden Stichtag endet, haben auch dann keinen Anspruch auf eine anteilige Zahlung, wenn eine solche für Arbeitnehmer vorgesehen ist, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Stichtag ausscheiden.[1] Endet das Arbeitsverhältnis dagegen durch eine ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs[1] gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzahlungen vom Bestand...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 1.2 Überblick über die Auswirkungen je nach Zweck der Sonderzahlung

Je nachdem, welchen Zweck die Sonderzahlung verfolgt, sind damit unterschiedliche Folgen verbunden, die hier im Überblick aufgezeigt werden sollen. Eine vertiefte Darstellung findet sich unter den Punkten "Wegfall des Gratifikationsanspruchs aus krankheitsbedingten Gründen" und "Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis". Sonderzahlung mit Entgeltchar...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5 Flexibilisierung durch Stichtagsregelungen

Eine weitere Möglichkeit, Sonderzahlungen zu flexibilisieren, ist, im Arbeitsvertrag sog. Stichtagsregelungen zu vereinbaren. Dabei wird der Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung bzw. Gratifikation vom Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag abhängig gemacht, sodass die Sonderzahlung zumindest dann entfällt, wenn der Arbeitnehmer vo...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8.4 Sonderfall: Sonderzahlungen und Mutterschutz

Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen des § 3 MuSchG (hier ruht das Arbeitsverhältnis nicht, es wird nur modifiziert) sind nicht zu berücksichtigen. Das Diskriminierungsverbot untersagt es, dass ein Arbeitgeber Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation anteilig leistungsmindernd berücksichtigt.[1]mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.1 Sonderzahlung ohne Entgeltcharakter

Zunächst ist für eine zulässige Stichtagsklausel Voraussetzung, dass die zugrunde liegende Sonderzahlung keine Belohnung für geleistete Arbeit darstellt. Die Sonderzahlung darf also weder "reinen" Entgeltcharakter, noch einen "Mischcharakter" haben. Denn eine Verknüpfung von Stichtagsregelung und einer Zahlung, die der Arbeitnehmer zumindest auch für geleistete Arbeit erhält...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.4 Beendigungsgrund

Weiter zu betrachten ist, ob die Stichtagsklausel – wie Rückzahlungsklauseln jedenfalls bei Fortbildungsvereinbarungen – auch danach differenzieren müssen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem Verantwortungsbereich des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers herrührt. Das BAG war jedenfalls der Ansicht, dass es nicht unbillig oder treuwidrig sei, Arbeitnehmer im Fal...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 1 Überblick

Gratifikationen werden häufig mit einer Rückzahlungspflicht für den Fall gekoppelt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft vorzeitig ausscheidet. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber grundsätzlich Sonderzahlungen arbeitsvertraglich mit Bindungsklauseln versehen, solange die Zahlungen nicht ausschließlich Gegenleis...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.4 Gratifikation in 2 Teilbeträgen

Gelegentlich kommt es in der Praxis vor, dass eine Gratifikation in 2 Teilbeträge aufgeteilt wird, die je zur Hälfte in der Jahresmitte und zum Ende des Jahres fällig sind. Dann stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der zulässigen Bindungsdauer die Teilleistungen einzeln oder insgesamt zu betrachten sind. So hatte ein Arbeitnehmer eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgeha...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8.2 Sonderzahlungen zur Belohnung der Betriebstreue

Wird mit der Sonderzahlung allein die Betriebstreue honoriert, kommt eine Kürzung für Ruhenszeiten nicht in Betracht. Denn der Arbeitnehmer war auch während der Ruhenszeiten betriebstreu, sodass der volle Zahlungsanspruch erworben wurde.[1] Ein Kürzungsrecht kann daher nicht vereinbart werden, gegebenenfalls kann jedoch ein vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt zum Tragen kom...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt

Beträgt eine Weihnachtsgratifikation weniger als ein Monatsgehalt, kann der Arbeitnehmer nur bis zum 31.3. des Folgejahres gebunden werden. Sieht eine Rückzahlungsklausel in diesem Fall die Rückzahlung der Gratifikation auch bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers am 31.3. oder später vor, ist sie insoweit unwirksam.[1] Diese Rechtsprechung wird oft verkannt. Die Entscheidung...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2 Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte im Arbeitsvertrag

Die Zusage einer Gratifikation erfolgt ohne besondere Hinweise stets verbindlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Achtung Bindung des Arbeitgebers an die Sonderzahlung durch entsprechende Formulierung Heißt es im Arbeitsvertrag "der Arbeitgeber bezahlt an die Arbeitnehmerin ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Gehalts, zahlbar im November eines jeden Jahres", bindet ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 1 Begriff der Gratifikation/Sonderzahlung

Die Gratifikation/Sonderzahlung ist eine arbeitgeberseitige Leistung aus dem Arbeitsverhältnis, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt gewährt wird.[1] Ohne spezielle Anspruchsgrundlage kann der Arbeitgeber grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob er überhaupt eine Gratifikation gewähren will. Er kann im Rahmen des arbeitsrechtlich...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8.3 Sonderzahlungen mit Mischcharakter

Bei Sonderzahlungen mit Mischcharakter entsteht nicht automatisch ein Kürzungsrecht, wenn ein Ruhenstatbestand vorliegt. Vielmehr muss ein solches vereinbart sein.[1]mehr

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Gratifikation: Anspruch / 6 Flexibilisierung durch Rückzahlungsklauseln

Eine Flexibilisierung der Sonderzahlungen lässt sich grundsätzlich auch durch Rückzahlungsklauseln erreichen. Bereits bezahlte Gratifikationen können durch diese im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangt werden. Voraussetzung bei vertraglich vereinbarten Klauseln ist insbesondere, dass die Sonderzahlung keinen Entgeltcharakter hat. Tiefergehende Ausführu...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" ange...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.3 Exkurs: Blockteilzeit-Sabbatical als einfache Alternative zum Wertguthabenkonto

Die Einführung von Langzeitkonten als Wertguthabenkonten geht nicht selten auf das Interesse von Arbeitnehmern an Sabbaticals zurück, also längeren "Auszeiten" innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses unter Aufrechterhaltung von Entgeltzahlung und Sozialversicherungsschutz. Allerdings bedarf die Realisierung derartiger Vorhaben jedenfalls dann keiner (vergleichsweise aufwänd...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.5 Sonderfall: Treuwidrigkeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Fall einer wirksamen Stichtagsklausel vor dem Stichtag, um die Zahlung zu vermeiden, z. B. weil der Arbeitnehmer einem gewünschten Verzicht auf die Gratifikation nicht zugestimmt hat, kann dies treuwidrig sein. In diesem Fall wäre die Bedingung gemäß § 162 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten anzusehen. Der Anspruch würde – unabhä...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 7.4 Sonderfall: unbefristete Erwerbsunfähigkeit

Wichtig wird die Formulierung einer Zusage, wenn der Arbeitnehmer nach langjähriger Arbeitsunfähigkeit und Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld und später eine Rente beantragt hat und der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit auf sein Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitnehmers verzichtet. Wenn arbeitsvertraglich als Voraussetzung für den Gratifikat...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8.1 Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter

Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter können für die Dauer der Elternzeit für jeden Monat um 1/12 gekürzt werden.[1] Schließlich hat der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht. Dasselbe gilt für Zeiten, in denen andere Ruhenstatbestände vorliegen, wie den oben genannten, z. B. in Form von Pflegezeit oder unbezahltem Urlaub. Ein solches Kürzungsrecht...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 3 Rückzahlung in voller Höhe

Die Gratifikation ist bei einem Ausscheiden während des zulässigen Bindungszeitraums immer in voller Höhe zurückzuzahlen. Ob die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung oder ganz generell beim Ausscheiden im zulässigen Bindungszeitraum ausgelöst wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Soweit der Arbeitnehmer im zulässigen Bindungszeitraum se...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 10 Sonderzahlungen und Insolvenz des Arbeitgebers

Im Insolvenzfall des Arbeitgebers gilt: Ansprüche auf variable Sonderzahlungen, die (zumindest auch) Entgelt für geleistete Arbeit sind, entstehen, auch wenn sie erst nach dem Ende des Bezugsjahres fällig werden, regelmäßig zeitanteilig im Bezugsjahr. Für Zeiten vor Insolvenzeröffnung sind die betreffenden Ansprüche Insolvenzforderungen nach § 108 Abs. 3 InsO, Zeiten nach Ins...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.1 Einzelvertragliche Abreden als Anspruchsgrundlage

Gratifikationen werden häufig individuell in Arbeitsverträgen vereinbart. Eine übliche Klausel lautet etwa wie folgt: Praxis-Beispiel Gratifikationsvereinbarung im Arbeitsvertrag "Der Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation sowie ein Urlaubsgeld, jeweils in Höhe eines halben Monatsgehalts, zahlbar Ende November (Weihnachtsgratifikation) bzw. Ende Juni (Urlaubsgeld) ei...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / Zusammenfassung

Überblick Rückzahlungsklauseln dienen dazu, bereits bezahlte Gratifikationen, oft auch Sonderzahlungen genannt, im Fall der (bei Zahlung nicht erwarteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen zu können. Da durch weitreichende Rückzahlungsklauseln die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt wird, bestehen rechtliche Grenzen der Zulässigkeit. Gesetze, Vor...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.2 Transparenz

Stichtagsklauseln in Arbeitsverträgen müssen klar und verständlich formuliert sein i. S. d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Deshalb sollte klargestellt werden, dass ein Anspruch auf eine im Arbeitsvertrag konkret genannte Sonderzahlung erst bei Erreichen des Stichtags entsteht; denn ansonsten droht die Widersprüchlichkeit und damit Unwirksamkeit.[1] Zudem muss eine Klausel den genau...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Adressaten der Friedenspflicht

Rz. 23 Das Verbot des § 74 Abs. 2 richtet sich an den Arbeitgeber, den Betriebsrat und jedes einzelne Betriebsratsmitglied in seiner Funktion als Betriebsrat. Jedes Mitglied des Betriebsrats hat sich bei seiner Betriebsratstätigkeit innerhalb der Grenzen zu halten, die dem Betriebsrat gezogen sind[1], mithin auch die Friedenspflicht nach Abs. 2 zu beachten. Etwas anderes gil...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Rahmenbedingungen für Wertguthabenmodelle und Abgrenzung zu sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen

Ein Beschäftigungsverhältnis wird bis zur Dauer von 3 Monaten angenommen, wenn während dieser Zeit Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Solche Arbeitszeitregelungen bezwecken keine (längerfristige) Freistellung von der Arbeits...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 9 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zuletzt stellt sich die Frage, inwieweit der Betriebsrat bei der Gewährung von Sonderzahlungen mitzubestimmen hat. Bei tarifvertraglichen Sonderzahlungen kann der Betriebsrat wegen § 87 Abs. 1 BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG nicht mitbestimmen, sofern der Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthält. Im Übrigen greift für Sonderzahlungen, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beru...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.3 Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage

Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation entsteht häufig auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, d. h. ohne dass es eine tarifvertragliche oder ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt, durch betriebliche Übung beim Arbeitgeber und damit oft vom Arbeitgeber ungewollt. Die betriebliche Übung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Anspruchsgrundlag...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 4 Erbschaftsteuerpflicht

Im Erbschaftsteuerrecht wird abweichend vom Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht nicht ausdrücklich zwischen beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht unterschieden. Allerdings führen die Bestimmungen in § 2 Abs. 1 ErbStG letztlich zum gleichen Ergebnis.[1] Unbeschränkte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerpflicht liegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, wenn der Erblasser...mehr