Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5 Anspruch bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonde... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.4 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. d

Wird der Studierende im Anschluss an das erfolgreich bestandene Ausbildungs- und Studienverhältnis in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen, endet dieses aber aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb von 5 Jahren seit seiner Begründung, so besteht ebenfalls eine Rückzahlungspflicht. § 18 Abs. 2 Buchst. d TVSöD ist so formuliert worden, dass nicht nur die arbeitnehm... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungs- und Studienverhältnis ist das Studienentgelt des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungs- und Studienverhältnisses, wenn das Ausbildungs- und Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist d... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.2 Übernahme

Einen § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – entsprechenden Übernahmeanspruch hatten die Tarifvertragsparteien für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im TVSöD anfänglich nicht vorgesehen. Dies hat sich jedoch in der Tarifrunde 2025 geändert: Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf eine Regelung zur Übernahme von dual Studierenden nach dem TVSöD in... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.1 Bindungsdauer, Abs. 1

Die Verpflichtung, beim Ausbildenden nach Beendigung des ausbildungsintegrierten dualen Studiums für die Dauer von 5 Jahren beruflich tätig zu sein, greift nur ein, wenn die Beschäftigung diejenige Qualifikation erfordert, die der Studierende durch seine Ausbildung erworben hat. Diese Voraussetzung fordert einen Vergleich zwischen der Ausbildung des Studierenden und den Arbe... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.3 Verminderung des Rückzahlungsbetrages, Abs. 4

Geht der Studierende im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene ausbildungsintegrierte duale Studium mit dem Ausbildenden ein Beschäftigungsverhältnis ein, vermindert sich der nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Gesamtbetrag gemäß Abs. 4 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss des Studiums bestand, um 1/60 (5 Jahre = 60 Monate)... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.3 Berechnung des Rückzahlungsbetrages

Im Hinblick auf die Berechnung des zurückzuerstattenden Betrages gelten die Regelungen wie im Regelfall (siehe hierzu Ziffer 2.21.2.2.2). Der zurückzuerstattende Gesamtbetrag wird daher auf 75 % gekürzt, wenn berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden absolviert wurden. Außerdem wird er um jeden vollen Monat, in dem nach Abbruch des Studienteils ein Beschäftigungsv... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.6 Erschwerniszulagen/-zuschläge

Nach § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA gelten die landesbezirklichen Tarifverträge über Erschwerniszuschläge für Arbeiter und Erschwerniszulagen für Angestellte auch im TVöD fort. Sofern die Laufzeit dieser Tarifverträge auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung befristet war und die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG nicht ausgeschlossen wurde, finden die Regelungen zu Erschwe... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.3.3 Änderungen des TVSöD

Der TVSöD ist seit seinem Inkrafttreten mehrfach geändert und ergänzt worden: Erhöhung der Entgelte nach § 8 Abs. 1 Satz 2 zum 1.4.2021 und 1.4.2022 um jeweils 25,00 EUR, Erhöhung der Entgelte nach § 8 Abs. 2 Satz 2 zum 1.4.2021 um 50,00 EUR und zum 1.4.2022 um weitere 25,00 EUR; Verlängerung der Laufzeit (§ 21 Abs. 3 Buchst. a) bis zum 31. Dezember 2022[1] Einheitliche Bemess... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 13 TVSöD)

§ 13 Abs. 1 TVSöD regelt einen Rechtsanspruch des Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs- und Studienverhä... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.2 Fälligkeit des Studienentgelts (§ 8 Abs. 3 TVSöD)

Die Regelung zur Fälligkeit in Abs. 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil –. Danach wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Dies gilt auch für die Studienzulage, da sie Bestandteil des Studienentgelts ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbilde... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.1 Entfall der Rückzahlungspflicht

In § 18 Abs. 5 Satz 1 TVSöD haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn die Studierenden nach endgültigem Nichtbestehen der notwendigen Studienprüfung oder nach Kündigung infolge des Abbruchs des Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend der im Ausbildungsverhältnis erworbenen Qualifikation übernommen werden und dieses fü... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.4 Die §§ 12, 13 TVöD (VKA) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2017 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2016 schon und am 1.1.2017 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sind an ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.2 Lehrkräfte

Entgeltgruppe 10: Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation. Entgeltgruppe 11: Lehrkräfte an Pflegeschulen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 13: Lehrkräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) enthalten wie folgt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeiten, z... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.3 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach Abs. 2 bzw. nach Abs. 5 Satz 2 entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Ausbildungs- und Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Aus diesem Grund sind in den Beendigungsfällen nach § 18 Abs. 2 Buchstaben a bis c alle auf der Grundlage des TVSöD geleisteten Zahlungen unverzüglich einzustellen. ... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21 Rückzahlungsgrundsätze (§ 18 TVSöD)

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Ze... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.3 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. c

Nach § 18 Abs. 2 Buchstabe c ist der Studierende auch bei einer Ablehnung des Angebots auf Weiterbeschäftigung zur Erstattung der Ausbildungskosten verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Ausbildende dem Studierenden eine Weiterbeschäftigung entsprechend der durch das Studium erworbenen Abschlussqualifikation ermöglicht. Schlägt der Studierende das angebotene Beschä... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.2 Ausnahme vom Entfall der Rückzahlungspflicht

Die Rückzahlungspflicht greift jedoch ein, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht mindestens für die in § 18 Abs. 5 Satz 3 TVSöD festgelegte Bindungsdauer fortbesteht, sondern innerhalb dieser Zeit aus einem vom Beschäftigten zu vertretenden Grund endet. Die Bindungsdauer nach § 18 Abs. 5 Satz 3 bemisst sich abweichend vom Regelfall nach der tatsächlich durchgeführten Dauer ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Anrechnungsmechanismus

Rz. 49 § 35 Abs. 1 EStG sieht vor, dass der von der ESt abziehbare Betrag durch folgende Höchstgrenzen beschränkt wird: den potenziellen Anrechnungsbetrag (Rz. 56ff.), die tatsächlich gezahlte GewSt (Rz. 76ff.), die anteilige tarifliche ESt (Rz. 87ff.), die insgesamt zu entrichtende ESt (Rz. 115ff.). Hierbei ist zu beachten, dass die für die jeweiligen Grenzen verwendeten Begriff... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.3.1 Allgemeine Hinweise zum TVSöD

Der TVSöD schafft eine Ausbildungsmöglichkeit für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.1). Auf Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.2) findet der TVSöD keine Anwendung. Die vereinbarten Ausbildungs- und Studienbedingungen im TVSöD basieren auf der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Mast... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Berechnung und... / 2.3 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitnehmer / 4 Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern

Grundsätzlich werden Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern anerkannt. Die Arbeitsleistung muss jedoch über die familienrechtliche Pflicht zur Mitarbeit hinausgehen. Darüber hinaus müssen das Dienstverhältnis und der Arbeitsvertrag ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden sowie einem Fremdvergleich mit dritten Personen standhalten.[1] Die Überlassung eines F... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 21 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Pfändungswirkungen enden mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem Drittschuldner, damit insbesondere auch mit Arbeitgeberwechsel. Die Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber erfordert daher eine neue Pfändung. Die Pfändung folgt dem Arbeitnehmer in ein neues Arbeitsverhältnis bei dem anderen Drittschuldner nicht nach. Ein Verbot, das Arbeitsverhältnis aufzulösen... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt nach § 833 Abs. 1 ZPO auch bei einer Inhaltsänderung des Arbeitsverhäl... mehr

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Pfändung von Lohn / 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Pfändung gegenstandslos. Zu empfehlen ist ein kurzer Hinweis des Arbeitgebers an den bzw. die Gläubiger. Diese Mitteilung sollte sich auf die Tatsache des Ausscheidens beschränken. Keinesfalls sollte im Hinblick auf das Datenschutzgesetz mitgeteilt werden, wo nunmehr der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Keine Beendigung des Ar... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschaftsgeld / 2.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Von einer zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird allerdings nur dann ausgegangen, wenn sie während der Schwangerschaft erfolgte.[1] Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vor Beginn der S... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20 Pfändungsfortwirkung für ein Arbeitsverhältnis beim gleichen Drittschuldner

20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt na... mehr

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Pfändung von Lohn / 13 Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Lohnpfändung in seinem Bestand nicht berührt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen: Der Arbeitnehmer bleibt Inhaber des gesamten Lohnanspruchs, kann das Arbeitsverhältnis beenden, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit gehen. Die Pfändung erfasst den Nettolohn, sodass der Arbeitgeb... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 4 Pfändung und Arbeitsverhältnis

Der Schuldner wird von der Pfändung durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses unterrichtet.[1] Grundsätzlich obliegt es ausschließlich dem Arbeitnehmer als Schuldner, Zulässigkeit und Wirksamkeit der Einkommenspfändung zu prüfen und ggf. hiergegen Rechtsmittel einzulegen.[2] Das Vollstreckungsverfahren und Einwendungen dagegen betreffen das Rechtsverhältnis des Arbeitnehmers... mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit). mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschaftsgeld / 1 Beschäftigungsverhältnis/Entgeltabrechnung

1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenk... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Arbeitslosigkeit / 2 Beschäftigungslosigkeit

Die Voraussetzung der Beschäftigungslosigkeit erfüllt, wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.[1] Das Gesetz stellt dabei auf einen leistungsrechtlichen Beschäftigungsbegriff ab, der sich im Schutzinteresse der Arbeitnehmer vom beitrags- und arbeitsrechtlichen Beschäftigungsbegriff unterscheidet. Entscheidend für das Vorliegen von Beschäftigungslosigkeit ist danac... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.1 Lohnsteuerpauschalierung ohne Antrag zulässig

Die Lohnsteuerpauschalierung ist nicht von einer ausdrücklichen Zulassung durch das Finanzamt abhängig. Der Arbeitgeber selbst hat das (Wahl-)Recht zur Pauschalierung. Dabei muss die Lohnsteuerpauschalierung nicht einheitlich für alle Betroffenen durchgeführt werden. Die Pauschalierung kann auf einen oder bestimmte Arbeitnehmer beschränkt werden. Wird die Frage geprüft, ob d... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer nach Rechtsprechung des BAG

Das BAG hat zahlreiche Entscheidungen zum Grad der persönlichen Abhängigkeit und damit zum Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft gefällt. Trotz Inkrafttreten des § 611a BGB mit der Legaldefinition eines Arbeitnehmers ist die hierzu ergangene Rechtsprechung weiterhin wichtig für die Abgrenzung zwischen angestellter Tätigkeit und freier Mitarbeit. Neben Urteilen, die bereits u... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Ein-Euro-Job / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlic... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitslosengeld / 2.4.1 Nahtlosigkeitsregelung

Arbeitnehmer, die wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende versicherungspflichtige Beschäftigung unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen auszuüben, können – trotz der fehlenden Verfügbarkeit – Arbeitslosengeld im Wege der sog. Nahtlosigkeitsregelung erhalten.[1] Vorausset... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer sind Personen, die im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Legaldefinition des Arbeitsvertrags und damit auch des Arbeitnehmers findet sich in § 611a BGB. Lohnsteuer: Der Arbeitnehmerbegriff ist geregelt in § 1 LStDV und mittelbar durch § 19 Abs. 1 EStG. Die Verwaltungsanweisungen R 1... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitslosengeld / 2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, Eigenbemühungen unternimmt, d. h. sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verf... mehr

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Flüchtling / 1.5 Ein-Euro-Job

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, auch nicht eines faktischen Arbeitsverhältnisses, verrich... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Norm steht der Anspruch allen Frauen i.S.d. § 1 Abs. 2 MuSchG zu, die wegen eines Beschäftigungsverbots nicht in vollem Umfang beschäftigt werden können. Da Anspruchsverpflichteter der Arbeitgeber ist, ist der Geltungsbereich allerdings auf Frauen beschränkt, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber i.S.d. § 2 Abs. 1 MuSchG stehe... mehr

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Mutterschaftsgeld / 2.4 Beamtinnen

Ein Beamten- oder Dienstverhältnis als Dienstordnungsangestellte ist einem Arbeitsverhältnis nach § 1 MuSchG nicht gleichzusetzen. Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (z. B. Beamtinnen), haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für sie ist vielmehr die "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen" maßgebend, die eine Weiterzahlun... mehr