Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XX. Schutz des Gläubigers bei Lohnverschleierung

1. Fingiertes Einkommen Rz. 314 Arbeitet der Schuldner bei einem Dritten ohne jede Vergütung oder nur gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung, wird zum Schutz des Gläubigers eine angemessene Vergütung fingiert (§ 850h Abs. 2 ZPO).[451] In der Praxis sind diese Fälle dann anzutreffen, wenn der Schuldner gegen ein geringes Taschengeld bei seinem Ehepartner oder die Kinde...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIII. Pfändung bevorrechtigter Gläubiger (Unterhaltsgläubiger)

1. Allgemein Rz. 158 Ein Unterhaltsgläubiger ist nicht verpflichtet, das Arbeitseinkommen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO zu pfänden. Bei der Nutzung des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen" erfolgt nicht automatisch eine Pfändung gem. § 850d ZPO, da das Formular weder einen festen Antrag noch einen dur...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / IV. Leistungen der Vermögensbildung

1. Vermögenswirksame Leistungen Rz. 39 Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zur Vermögensbildung durch den Arbeitnehmer zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbringt, sind ebenso wie die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitseinkommens, also ohne zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, zweckgebunden nach Maßgabe der §§ 2, 10 und 11 5...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VIII. Bedingt pfändbare Bezüge

1. Gesetzliche Regelung Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / X. Weitere Ansprüche

1. Altersteilzeit Rz. 78 Durch das Altersteilzeitgesetz [132] wurde älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs spätestens ab 31.12.2009 vermind...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten

a) Gesetzliche Grundlagen Rz. 114 Aus dem Wortlaut des § 850c Abs. 4 ZPO a.F. (jetzt § 850c Abs. 6 ZPO [175]), der durch das 4. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen v. 28.2.1978,[176] in Kraft getreten am 1.4.1978, eingeführt worden ist, ist zu schließen, dass der Drittschuldner einen Unterhaltsberechtigten, dem der Schuldner Unterhalt gewährt oder zu Unterhalt verpfli...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Blindengeld

Rz. 49 Leistungen, die einem Blinden als Schadensersatz nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften wegen eines Unfalles zustehen, der zu seiner Erblindung geführt hat, sind nicht auf das Blindengeld anzurechnen; die Abtretung und damit die Pfändung derartiger Ansprüche zum Zweck der Anrechnung ist unwirksam.[78]mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VII. Gänzlich unpfändbare Bezüge

Rz. 48 Die in § 850a Nr. 7 und 8 ZPO genannten Sterbe- und Gnadenbezüge und die Blindenzulagen sind ohne Ausnahme unpfändbar. Das gilt auch für Beitragsforderungen privater Pflegeversicherungsunternehmen, diese Ansprüche sind auch nicht nach § 850b ZPO bedingt pfändbar.[77] 1. Blindengeld Rz. 49 Leistungen, die einem Blinden als Schadensersatz nach bürgerlich-rechtlichen Vorsc...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIV. Zusammentreffen bevorrechtigter und nicht bevorrechtigter Pfändung

1. Allgemein Rz. 196 Treffen mehrere Pfändungen nach § 850c ZPO aufeinander, gilt der Grundsatz der Priorität; derjenige Gläubiger, dessen Pfandrecht zuerst wirksam geworden ist, wird auch zuerst befriedigt. Werden mehrere Pfändungen gleichzeitig wirksam, sind sie nach dem Verhältnis der Forderungen aufzuteilen. Rz. 197 Dieser Grundsatz gilt auch in dem Fall des Zusammentreffe...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XV. Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen/Sozialgeldleistungen

1. Allgemein Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fa...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Billigkeitsgründe

Rz. 57 Bei der Voraussetzung der Billigkeit ist auf die Gesamtumstände abzustellen. Die Billigkeit muss jedoch der Gläubiger nachweisen.[96] Die Pfändung eines Taschengeldanspruchs der Schuldnerin gegenüber ihrem – ihr gegenüber unterhaltspflichtigem – Ehemann entspricht nur der Billigkeit, wenn zu einer Leistungsfähigkeit der Schuldnerin eine Bedürftigkeit auf Gläubigerseit...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Besonderheit: Insolvenz

Rz. 204 Von dem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO ausgenommen ist die Zwangsvollstreckung durch Unterhaltsgläubiger in den Teil der Bezüge, der nach den § 850d ZPO für diese (privilegierten) Gläubiger erweitert pfändbar ist und nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 89 Abs. 2 S. 2 InsO), sog. Vorrechtsbereich. Rz. 205 Allerdings muss hierbei der Anspruch des Unterhaltsgl...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Inhalt des Antrags

Rz. 293 Ergibt sich die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners hat der Gläubiger in der Praxis regelmäßig keine Schwierigkeiten, seinen Antrag auf Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen zu begründen. Nach der Aufgabenverteilung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren obliegt de...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / c) Anhörung des Schuldners

Rz. 134 Der Antrag auf Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten kann zugleich mit dem Pfändungsantrag oder später gestellt werden, darf jedoch nicht vor Erlass des Pfändungsbeschlusses beschieden werden.[242] Wird der Antrag gleichzeitig mit dem Pfändungsantrag gestellt, ist der Schuldner nicht anzuhören (§ 834 ZPO). Das Vollstreckungsgericht muss zunächst von dem ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / e) Wirkung des Beschlusses

Rz. 143 Zunächst ist festzuhalten, dass es keine sittenwidrige Härte darstellt, wenn der Schuldner wegen der Höhe der Schuld und der Geringfügigkeit seines Einkommens über viele Jahre hinweg, möglicherweise auf immer, mit dem nach § 850c ZPO errechneten unpfändbaren Betrag auskommen muss. Hierauf ist bei der Entscheidung keinerlei Rücksicht zu nehmen.[254] Rz. 144 Der Beschlu...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Mehrere Pfändungsgläubiger

Rz. 331 Haben mehrere Gläubiger das verschleierte Arbeitseinkommen gepfändet, gilt auch i.R.d. § 850h Abs. 2 ZPO das Prioritätsprinzip, das Pfandrecht des rangersten Gläubigers geht dem des nachrangigen Gläubigers vor (§ 804 Abs. 3 ZPO).[475] Rz. 332 Dies bedeutet für den Gläubiger, dass ein Einziehungsprozess nur unter besonderen Umständen durchzuführen ist, sobald der Dritt...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Verrechnungsantrag

Rz. 207 Pfändet zunächst ein Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen einer gewöhnlichen Geldforderung und wird nachrangig die Pfändung eines Unterhaltsgläubigers wirksam, kann auch diese letzte, bevorrechtigte Pfändung das Pfändungspfandrecht des erstpfändenden Gläubigers nicht mehr zerstören (§ 804 Abs. 3 ZPO). Da jedoch bei der Unterhaltspfändung die dem Schuld...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Besonderheit: Insolvenz

Rz. 290 Von dem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO ausgenommen ist auch die Zwangsvollstreckung durch einen Gläubiger aufgrund eines Deliktsanspruchs in den Teil der Bezüge, der nach den § 850d ZPO für diese (privilegierten) Gläubiger erweitert pfändbar ist und nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 89 Abs. 2 S. 2 InsO), sog. Vorrechtsbereich. Rz. 291 Mit einer Deliktsfor...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Nachweis der vergeblichen Vollstreckung

Rz. 55 Den Nachweis, dass die bisherige Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird, kann der Gläubiger nachweisen durch:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altenteil

Rz. 70 Bei einem Altenteil (Leibgeding) handelt es sich um Nutzungen und/oder wiederkehrende Leistungen, die der Schuldner als Gegenleistung aus Anlass einer Grundstücksübergabe zur Altersversorgung der Veräußerer zahlen muss.[119] Der Begriff des Altenteils in § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO entspricht demjenigen in Art. 96 EGBGB.[120] Rz. 71 Das Altenteil muss nicht dinglich im Gru...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Lebensversicherung auf den Todesfall

Rz. 76 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, sind unpfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Eine solche Zahlung soll i.d.R. in erster Linie zur Deckung der Bestattungskosten dienen.[128] Die beschränkte Unpfändbarkeit von Lebensversicherungsverträgen n...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Altersteilzeit

Rz. 78 Durch das Altersteilzeitgesetz [132] wurde älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs spätestens ab 31.12.2009 vermindern und damit die...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Entscheidung

Rz. 281 Vor der Entscheidung ist der Gläubiger zu hören, da überwiegende Belange des Gläubigers einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrags entgegenstehen können (§ 850f Abs. 1 ZPO). Nach dem Wortlaut des Gesetzes ([...] einen Teil belassen [...]) darf die Erhöhung der Freibeträge jedoch nicht dazu führen, dass das ganze Arbeitseinkommen gänzlich unpfändbar wird, ein Rest des pf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / f) Konkurrenz: Pfändung zu Abtretung

Rz. 146 Bei einer vorrangigen Gehaltsabtretung kann § 850c Abs. 6 ZPO keine Anwendung finden, hierüber muss das Gericht beschließen. Der Zessionar einer Gehaltsabtretung kann den Vorteil einer Nichtberücksichtigung somit nur erlangen, wenn er sich einen Titel besorgt, das Arbeitseinkommen pfändet und einen entsprechenden Antrag stellt. Erst mit der Zustellung des dann erwirk...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 158 Ein Unterhaltsgläubiger ist nicht verpflichtet, das Arbeitseinkommen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO zu pfänden. Bei der Nutzung des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen" erfolgt nicht automatisch eine Pfändung gem. § 850d ZPO, da das Formular weder einen festen Antrag noch einen durch Ankreuzen...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XII. Lohnrückstand, Lohnnachzahlung

Rz. 155 Ein Lohnrückstand, der noch auszuzahlen ist, oder eine Lohnnachzahlung ist immer für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den er/sie hätte gezahlt werden müssen bzw. für den er/sie bestimmt war. Die nachträgliche Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen führt nicht zum Verlust des Pfändungsschutzes. Nach dem Wortlaut des § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO si...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsberechtigter

Rz. 173 Das Rangverhältnis mehrerer Berechtigter regelt sich nach § 850d Abs. 2 ZPO. Hierbei wird auf § 1609 BGB verwiesen: Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Festsetzung des unpfändbaren Betrags

Rz. 189 Die Festsetzung des Freibetrags erfolgt nach Erfahrungsgrundsätzen. Der Schuldner ist vor der Pfändung nicht zu hören (§ 834 ZPO). Ist der Schuldner der Auffassung, dass der Pfändungsfreibetrag unrichtig festgesetzt worden ist, kann er im Wege der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO vorgehen.[316] Rz. 190 Nach Ansicht des LG Hannover[317] kann der Schuldner auch ü...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VI. Zweckgebundene Ansprüche

Rz. 47 Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ("Heiratsbeihilfen"), die der Drittschuldner dem Arbeitnehmer zusätzlich gewährt, sind für einen "normal" pfändenden Gläubiger unpfändbar. Diese Ansprüche können ausnahmsweise nur von solchen Gläubigern gepfändet werden, die gerade wegen dieser Ereignisse eine...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Vermögenswirksame Leistungen

Rz. 39 Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zur Vermögensbildung durch den Arbeitnehmer zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbringt, sind ebenso wie die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitseinkommens, also ohne zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, zweckgebunden nach Maßgabe der §§ 2, 10 und 11 5. VermBG und gem. § 2 Abs. 7 5....mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Verzicht oder Abtretung

Rz. 216 In der Praxis kommt es durchaus vor, dass der Unterhaltsgläubiger sein Vorrecht nicht immer in Anspruch nimmt (zur Erhaltung der Arbeitsmoral des Schuldners). Auch hier erhält der nachrangige Gläubiger nichts, da das Prioritätsprinzip entgegensteht. Rz. 217 Der Verrechnungsantrag greift auch in diesem Fall, das Vollstreckungsgericht muss in seinem Beschluss eine fikti...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Arbeitnehmersparzulage

Rz. 40 Die Arbeitnehmersparzulage ist kein Bestandteil des Lohns bzw. Einkommens. Nach der Neufassung des 5. VermBG [43] v. 4.3.1994 entsteht der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind (§ 13 Abs. 4 des 5. VermBG). Sie wird auf Antrag durch das für die Besteuerung des Arbeitnehmer...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Antrag

Rz. 230 Der Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Einkommen muss nicht gleichzeitig mit dem Pfändungsantrag gestellt werden. Ist jedoch bereits ein Einkommen durch einen Gläubiger gepfändet und stellt dann ein weiterer Gläubiger den Antrag auf Zusammenrechnung aller Einkommen, können die Rechte des erstpfändenden Gläubigers auch nach der Zusammenrechnung nicht mehr beeinträch...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Soziale Gründe

Rz. 269 § 850f Abs. 1 Alt. 1 ZPO ist mit Wirkung v. 1.7.1992 in das Gesetz eingefügt worden und soll der Situation der ständig steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Sofern die Pfändungsfreibeträge nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder die festgelegten Freibeträge bei einer Unterhaltspfändung unter die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts i.S.d. SGB II bzw....mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rz. 114 Aus dem Wortlaut des § 850c Abs. 4 ZPO a.F. (jetzt § 850c Abs. 6 ZPO [175]), der durch das 4. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen v. 28.2.1978,[176] in Kraft getreten am 1.4.1978, eingeführt worden ist, ist zu schließen, dass der Drittschuldner einen Unterhaltsberechtigten, dem der Schuldner Unterhalt gewährt oder zu Unterhalt verpflichtet ist, grds. immer zu...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XVIII. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (§ 850g ZPO)

Rz. 305 Soweit sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nachträglich ändern,[437] kann sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger eine entsprechende Änderung des Pfändungsbeschlusses beantragen (§ 850g ZPO, z.B. Änderung der Zahl der Unterhaltsberechtigten durch Tod, Heirat, Geburt). Antragsberechtigt sind auch Dritte, denen de...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Rz. 296 In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass, wenn in dem Urteil, dem sonstigen Vollstreckungstitel oder in der Anspruchsbegründung keine Feststellungen zur Schuldform getroffen wurden und auch der Schuldner bei einer eventuellen Anhörung keine weiteren Erkenntnisse vorträgt, das Vollstreckungsgericht selbstständig prüfen muss, ob eine vorsätzlich begangene un...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / I. Gesetzliche Regelungen

Rz. 1 Die Lohnpfändung zeigt oftmals nicht nur Erfolg durch die unmittelbare Geldleistung des pfändbaren Betrags, sondern sie zeigt auch Wirkung im Hinblick auf die mit der Lohnpfändung verbundenen Folgen für den Schuldner. Selbst der häufigere Besuch des Gerichtsvollziehers ist dem Schuldner oftmals lieber als die Pfändung des Arbeitslohns, mit der unmittelbar sein Arbeitge...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / g) Informationsgewinnung

Rz. 148 Es ist in der Praxis nicht einfach für den Gläubiger, Informationen über die Unterhaltspflichten des Schuldners zu erhalten. Die Auskunftsverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher hilft dem Gläubiger nicht weiter, da dieser den Schuldner nur nach seinen Geldforderungen zu befragen hat. Die Auskünfte erwachsener Hausgenossen sind alle freiwillig (§ 806a Abs. 2 ZPO). ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 160 Bei der Arbeitseinkommenspfändung werden solche Gläubiger bevorrechtigt, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden; das sind der Ehegatte/Lebenspartner, der getrenntlebende Ehegatte/Lebenspartner, der frühere Ehegatte/Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, ein Elternteil nach §§ 1615l, 1615n, BGB. Rz. 161 Bei der Pfändung wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 6. Beispiele unter Berücksichtigung der Rangfolge nach § 1609 BGB, § 850d Abs. 2 ZPO

Rz. 193 Beispiel 1 Der Schuldner hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Ein nichteheliches (weiteres) Kind pfändet wegen rückständigen und laufenden Unterhalts. Lösung: Alle Kinder sind gleichrangig, § 1609 Nr. 1 BGB. Alle Kinder haben untereinander gleichen Rang, § 850d Abs. 2 ZPO. Hier bietet sich – wie bisher – eine Quotenregelung an. Die gerichtliche Festsetzung könnte lau...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 196 Treffen mehrere Pfändungen nach § 850c ZPO aufeinander, gilt der Grundsatz der Priorität; derjenige Gläubiger, dessen Pfandrecht zuerst wirksam geworden ist, wird auch zuerst befriedigt. Werden mehrere Pfändungen gleichzeitig wirksam, sind sie nach dem Verhältnis der Forderungen aufzuteilen. Rz. 197 Dieser Grundsatz gilt auch in dem Fall des Zusammentreffens einer "no...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / b) Laufende Forderungen

Rz. 201 Die Tatsache, dass die einmal ins Leere gegangene Pfändung nicht wieder auflebt, wird bei der Lohnpfändung angezweifelt. Die Pfändung in den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Arbeitslohns gegenüber dem Drittschuldner erstreckt sich nicht nur auf die nächstfällige Auszahlung des Lohns, sondern erfasst auch das zukünftige Arbeitseinkommen solange, bis die Gläu...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 234 Die Zusammenrechnung erfolgt aufgrund konstitutiven Beschlusses des Vollstreckungsgerichts. Wird die Zusammenrechnung zugleich mit der Pfändung beantragt, wird der Schuldner vor Erlass des Beschlusses nicht gehört (§ 834 ZPO). Erfolgt die Zusammenrechnung erst zeitlich nach der bereits erfolgten Pfändung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör zu gewähren.[339] Rz. 235 F...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 261 Diese Vorschrift will zugunsten des Schuldners erreichen, dass trotz des standardisierten Lohnpfändungsverfahrens die individuellen Bedürfnisse im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen sind. Ein Pfändungsschutz bei Leistungen einer Versicherung (z.B. Unfallversicherung) besteht jedoch nicht für selbstständige Gewerbetreibende oder ehemals selbstständig Tätige. Eink...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Deliktsansprüche

Rz. 283 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Fahrlässigkeit des Deliktanspruchs reicht nicht aus, bedingter Vorsatz dagegen genügt), kann er beantragen, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt ...mehr