Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 746 Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz erfordert i. d. R. eine Änderung der Arbeitsbedingungen und stellt daher eine Versetzung i. S. d. § 95 Abs. 3 BetrVG dar. Diese bedarf in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern einer Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG). Entsprechende Regelungen finden sich in § 75 BPersVG und den Bestimmungen der Landes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.3 Gleichartigkeit weiterer Vertragspflichtverletzungen

Rz. 423 Mit Ausspruch der Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber regelmäßig konkludent auf ein Kündigungsrecht wegen der Gründe, die Gegenstand der Abmahnung waren (BAG, Urteil v. 19.11.2015, 2 AZR 217/15 [1]). Nach Erteilung der Abmahnung ist daher eine weitere Vertragspflichtverletzung erforderlich, die ihrerseits Grund für die ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung ist....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.2 Kündigung innerhalb der Wartezeit

Rz. 247 Innerhalb der Wartezeit soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erproben. Bewährt dieser sich nicht, kann der Arbeitgeber "frei" kündigen, d. h. auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es nicht an. Die Kündigung unterliegt aber den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB.[1] Dabei ist darauf zu achten, dass über diese Generalklauseln nicht der Schutz des Kündigungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.3 Lang andauernde krankheitsbedingte Leistungsunfähigkeit

Rz. 610 Auch bei einer bereits lang andauernden krankheitsbedingten Leistungsunfähigkeit ist auf der 1.Stufe der Prüfung der sozialen Rechtfertigung eine negative Prognose dahingehend erforderlich, die Arbeitsunfähigkeit werde voraussichtlich längere oder nicht absehbare Zeit andauern (BAG, Urteil v. 12.7.2007, 2 AZR 716/06 [1]; BAG, Urteil v. 20.11.2014, 2 AZR 664/13 [2]). Au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 634 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.5 Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit

Rz. 616 Auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers kann einen personenbedingten Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt (BAG, Urteil v. 26.9.1991, 2 AZR 132/91 [1]). Eine erhebliche krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit (z. B...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.9 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 111 Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden oder droht er, zahlungsunfähig zu werden (§§ 17, 18 InsO), und hat das Amtsgericht (§ 2 InsO) auf seinen Antrag oder auf Antrag eines Gläubigers (§§ 13, 14 InsO) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, um alle Gläubiger zu befriedigen und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von den restlichen Verbindli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.3 Änderung der Arbeitsbedingungen

Rz. 744 Grds. hat der Arbeitgeber auch Arbeitsplätze mit einer geringeren Vergütung oder ansonsten schlechteren Arbeitsbedingungen im Wege der Änderungskündigung anzubieten, soweit die neue Tätigkeit dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände noch zumutbar ist (BAG, Urteil v. 21.4.2005, 2 AZR 132/04 [1]). Hierzu zählt grds. auch die nachträgliche Befristung eines ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 333 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.2 Einzelfälle

Rz. 299 Nach Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist die Wiedereinstellung verlangen, wenn es ihm gelingt, eine positive Gesundheitsprognose überzeugend darzulegen (BAG, Urteil v. 27.6.2001, 7 AZR 662/99 [1]). Dem Arbeitgeber ist die Wiedereinstellung aber nicht zuzumuten, wenn er den Arbeitsplatz berechtigterweise wieder...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.5 Vollmacht

Rz. 155 Dem Vertreter kann die Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft verliehen werden (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht wird erteilt durch Erklärung gegenüber demjenigen, der als Vertreter auftreten soll, oder gegenüber dem Dritten (§ 167 Abs. 1 BGB). Beispiel Die Vollmacht zum Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere enthalten in: der Einzel- bzw. Spezialvollmacht zu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 660 Bei allen personenbedingten Kündigungen ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht etwa deswegen unzumutbar, weil in der Vergangenheit vom Arbeitnehmer zu vertretende Pflichtverletzungen aufgetreten sind. Deshalb ist die Kündigung auch dann sozial gerechtfertigt, wenn nach dem Zeitpunkt, an dem die Kündigungserklärung zugegangen ist, die tatsächlichen Grundla...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Begriff

Rz. 313 Eine Kündigung kann nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dann sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG). Der Wortlaut gibt nur wenig Anhaltspunkte, um welche Gründe es sich hier handelt. Rz. 314 Die Abgrenzung zur aus dringenden betrieblichen Gründen bedingten Kündigung besteht darin, da...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.6 Zweifel an der Vollmacht

Rz. 158 Wer eine Kündigung von einem Dritten im Namen des Vertragspartners erhält, sollte bei Zweifeln an der Vollmacht die Kündigung unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) zurückweisen. Dem Kündigungsempfänger steht eine gewisse Überlegungszeit zu.[1] Nach Ansicht des BAG ist eine Zeitspanne von einer Woche unter gewöhnlichen Umständen ausreichend, um die ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Rz. 953 Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen (BAG, Urteil v. 21.2.2001, 2 AZR 39/00 [1]). Rz. 954 Insofern ist zu berücksichtigen, dass ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.6 Zusammentreffen von Kündigungsgründen

Rz. 368 Kommen mehrere verhaltensbedingte Kündigungsgründe in Betracht, ist zunächst jeder Kündigungsgrund auf seine Eignung zu prüfen. Rz. 369 Bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, ist zunächst zu prüfen, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen. Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Wirksamkeit ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.8 Kündigungsschutzklage bei Vertretungsmängeln

Rz. 163 Ob der Arbeitnehmer gem. §§ 4, 7 KSchG innerhalb von 3 Wochen Klage erheben muss, wenn er sich in Vertretungsfällen auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen will, erscheint fraglich. Rz. 164 Im Fall des § 180 Satz 1 BGB erfährt der Arbeitgeber i. d. R. erst durch die Klageschrift von der Kündigung durch den Dritten und wird daher von der Klage überrascht. Im Fall d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Rz. 769 Da betriebsbedingte Gründe zur ordentlichen Kündigung berechtigen, kommt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine außerordentliche fristlose Kündigung regelmäßig nicht in Betracht. Ist ein Arbeitnehmer jedoch vertraglich oder tarifvertraglich nicht mehr ordentlich kündbar, lässt die Rechtsprechung in engen Ausnahmefällen eine außerordentliche Kündigung zu (BAG...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.4.2 Abreden zum Vorteil des Arbeitnehmers

Rz. 202 Der Arbeitgeber, der zur Kündigung berechtigt ist, ist nicht gezwungen, eine Kündigung auszusprechen. Aus der Vertragsfreiheit folgt, dass er auf die außerordentliche Kündigung verzichten und nur eine ordentliche Kündigung aussprechen kann. Ebenso kann er von einer Kündigung ganz absehen und es bei einer Abmahnung belassen.[1] Rz. 203 Darüber hinaus kann der Schutz de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.4 Rechtsfolge: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Bewertung

Rz. 934 § 1 Abs. 4 KSchG schränkt als Rechtsfolge die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung deutlich ein: Das Verhältnis der 4 Hauptkriterien des § 1 Abs. 3 KSchG zueinander, das die Tarifvertrags- bzw. Betriebspartner in einer Auswahlrichtlinie festgelegt haben, darf nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Das Arbeitsgericht kontrolliert in einem Kündigungsschut...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.2 Betrieblicher Geltungsbereich

Rz. 218 Gem. § 23 Abs. 1 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz in allen Betrieben und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, aber nicht in sog. Kleinbetrieben, in denen i. d. R. 5 oder weniger Arbeitnehmer bzw. (bei Arbeitsverhältnissen nach dem 31.12.2003) 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden.[1] Auch im Kleinbetrieb müssen jedoch die §§ 4–7,...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 396 In der Regel ist bei allen Formen der Pflichtwidrigkeiten – auch bei Störungen im Vertrauensbereich – vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich (BAG, Urteil v. 29.6.2017, 2 AZR 302/16 [1]). Eine Abmahnung ist vor allem dann notwendig, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstell...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 2 Anwendbarkeit von Ausschlussfristen im Arbeitsverhältnis

Ausschlussfristen haben nicht automatisch im Arbeitsverhältnis Geltung. Die Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist kann sich ergeben aus einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einer ergänzenden Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag, in dem eine Ausschlussfrist enthalten ist, der Anwendbarkeit eines solchen Tarifvertrags kraf...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.5 Inhaltliche Rahmenbedingungen tariflicher Ausschlussfristen

Wie bereits aus den unterschiedlichen Formulierungen tariflicher Ausschlussfristen ersichtlich wird, kann es eine Rolle spielen, ob nur "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder daneben auch "solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", von der Ausschlussfrist erfasst sind. Ausgeschlossen sind damit jedenfalls immer solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhäl...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 1 Kategorisierung der Einzelfälle

Auch wenn die nachfolgende Darstellung von Einzelfällen unverzichtbar ist, bietet sich gleichwohl vorab eine Kategorisierung möglicher Fallkonstellationen an. Dabei ist einerseits zwischen den verschiedenen Formulierungen von Ausschlussfristen und andererseits zwischen möglicherweise erfassten Ansprüchen bzw. Rechten zu unterscheiden. Eher selten werden nur "vertragliche Ansp...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.7 Darlehen/Vorschüsse

Nach Ansicht des BAG fallen auch Ansprüche auf Rückzahlungen von Arbeitnehmerdarlehen unter Ausschlussfristen, wenn sie "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Zusammenhang stehen", erfassen. Je nachdem kann ein Darlehen sogar unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" fallen.[1] Maßgeblich für diese Beurteilung ist, ob das Besteh...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 2.3 Entlassungsbegriff

Eine Entlassung erfolgt meist durch ordentliche Arbeitgeberkündigung. Aber auch Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen fallen unter den Begriff der Entlassung, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst werden.[1] Bei Änderungskündigungen ist zwar möglich, dass einige Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ohne sich gegen die Kündigung zu wehren, oder eine Annahme unter V...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5.1 Einzelfälle zum Verbot der unangemessenen Benachteiligung

Das BAG hat aus dem Verbot der unangemessenen Benachteiligung folgende Grundsätze abgeleitet: Ist der Fristbeginn in sich widersprüchlich geregelt und daher unklar, ob die Frist nun mit der "Fälligkeit" des Anspruchs oder mit der "Entstehung" des Anspruchs beginnt, ist die Ausschlussfrist intransparent und daher unwirksam.[1] Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsvert...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.1 Einleitung

Die Tarifvertragsparteien können grundsätzlich frei festlegen, welche Ansprüche von Ausschlussfristen erfasst sein sollen. Ausschlussfristen können regelmäßig alle Ansprüche erfassen, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn ein nur entfernter Zusammenhang besteht. Dabei können die Tarifvertragsparteien grundsätzlich auch die zeitlic...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.6 Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsveräußerer seine Ansprüche form- und fristgerecht geltend gemacht, ist diese Geltendmachung wegen des Schutzzwecks des § 613a BGB auch dem Betriebsübernehmer gegenüber wirksam. Andererseits muss der Arbeitnehmer im Fall eines Betriebsübergangs die Ansprüche gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis au...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.20 Ansprüche im Zusammenhang mit Urlaub

Die Behandlung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Hinblick auf Ausschlussfristen unterschied sich früher sehr von der Behandlung anderer Ansprüche, da das BAG dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insoweit Sonderregelungen entnahm.[1] Danach war der gesetzliche Mindesturlaub ohnehin Ausschlussfristen entzogen und da sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche am...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.2 Zeitliche Komponenten tariflicher Ausschlussfristen

Die Tarifvertragsparteien können die Dauer der Ausschlussfrist grundsätzlich frei ausgestalten. Dabei werden häufig 2-stufige Ausschlussfristen vereinbart, die nicht nur die außergerichtliche Geltendmachung, sondern darauf aufbauend auch die gerichtliche Geltendmachung binnen einer bestimmten Frist vorsehen. Meist betragen diese Fristen nicht weniger als 2 Monate, auch wenn ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.13 Lohnsteuererstattungsansprüche

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuerschuld nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, der Arbeitgeber haftet lediglich nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG gegenüber den Finanzbehörden für die ordnungsgemäße Abführung. In diesem Umfang haften beide gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner.[1] Auf dieses Ausgleichsverhältnis sind die §§ 421-426 BGB als zivilrechtliche Vo...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.19 Überzahlung

Rechtsgrundlage für die Rückforderung sind die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung.[1] Auch diese Ansprüche werden im Zweifel von einer Ausschlussfrist erfasst, selbst wenn diese z. B. nur für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" gelten soll. Entsteht die Überzahlung nach der zeitlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so kommt es auf die F...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.23 Zeugnisanspruch

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis [1] ist Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Er wird daher regelmäßig von Ausschlussfristen erfasst und zwar ohne Rücksicht darauf, dass er erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Die Ausschlussfrist für den Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses beginnt an dem Tag, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt....mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind;[1] erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.16 Ruhegeld und Ansprüche der Hinterbliebenen

Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung sind ebenso wie solche auf Vorruhestandsleistungen[1] weitgehend einem Anspruchsverlust durch Ausschlussfristen entzogen. Keiner Ausschlussfrist unterliegt das Stammrecht der betrieblichen Altersversorgung, weil es keinen Fälligkeitszeitpunkt kennt.[2] Dies gilt gleichermaßen für den Durchführungsweg einer ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.5 Betriebsratstätigkeit

Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtsstellung vorgenommen hat und für die ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG besteht, unterliegen keinen Ausschlussfristen. Dies gilt selbst für umfassende Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die damit in Zusammenhang stehen"). Bei den Aufwendungen...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.2 Zweistufige Ausschlussfristen

Verlangt eine zweistufige Ausschlussfrist neben der schriftlichen auch die gerichtliche Geltendmachung von "Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis", so war die Erhebung der Kündigungsschutzklage allein zur wirksamen Geltendmachung der Annahmevergütungsansprüche nicht ausreichend. Zur Einhaltung der zweiten Stufe bedurfte es zusätzlich regelmäßig einer bezifferten Klageerhebung...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.3 Wirksamkeit der Entlassungen

Die anzeigepflichtigen Entlassungen werden nach § 18 KSchG erst nach Ablauf eines Monats ab der Anzeige wirksam, sofern die Agentur für Arbeit nicht ihre Zustimmung zum früheren Wirksamwerden gibt (Sperrfrist). Bei Nichteinhaltung dieser von der Agentur für Arbeit auf 2 Monate verlängerbaren Sperrfrist und Fehlens einer früheren Zustimmung der Agentur für Arbeit wird die Ent...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.1 Grundsätzliches

Ausschlussfristen werden regelmäßig in Tarifverträgen vereinbart, üblicherweise am Ende des Tarifvertrags noch vor den Schlussbestimmungen. Die Vereinbarung von Ausschlussfristen ist als Inhaltsnorm eines Tarifvertrags grundsätzlich zulässig. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.[1] Findet der Tarifvertrag, i...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.6 Vergleich mit tariflichen Ausschlussfristen

Soweit nicht Unterschiede aufgezeigt wurden, gelten i. Ü. die Ausführungen zu tariflichen Ausschlussfristen entsprechend für einzelvertragliche Ausschlussfristen. Wegen der unterschiedlichen Wirkung und Zielrichtung der jeweiligen Inhaltskontrolle ist darauf zu verweisen, dass einzelvertragliche Ausschlussfristen natürlich zur Disposition der Vertragsparteien stehen. So ist ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.22 Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Das BAG hat den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung jedenfalls dann tariflichen Ausschlussfristen unterworfen, wenn diese auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasste.[1] Auch insoweit muss der Berechtigte also seine Ansprüche geltend machen. Da die Karenzentschädigung kein Entgelt für geleistete Arbeit und auch kein Surrogat hierzu ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 8 Berücksichtigung von Ausschlussfristen im gerichtlichen Verfahren

Die Berücksichtigung von Ausschlussfristen im gerichtlichen Verfahren ist davon abhängig, ob sie aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung, Tarifbindung oder Allgemeinverbindlicherklärung Anwendung finden. Sind Ausschlussfristen einzelvertraglich oder durch einzelvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vereinbart, so muss deren Geltung durch den Schuldner dargelegt un...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.4 Auslegung von Ausschlussfristen

Für die Auslegung von tariflichen Ausschlussfristen gelten die Auslegungsgrundsätze für Tarifverträge. Für den normativen Teil von Tarifverträgen gilt die sog. objektive Auslegungsmethode. Diese stellt nicht auf den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien bei Abschluss des Tarifvertrags ab, sondern auf den aus der Regelung selbst zum Ausdruck kommenden Inhalt. Die tarif...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.9 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen ist grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers. Dennoch können weit gefasste Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Verbindung stehen") auch Entgeltfortzahlungsansprüche erfassen. Dies hat das BAG vor Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgese...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.4 Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte vertragsgemäße Beschäftigung nach dem Arbeitsvertrag wird von Ausschlussfristen nicht erfasst. Das BAG hält den Beschäftigungsanspruch für ein absolutes Recht, das einer Ausschlussfrist nicht unterfällt. Es sieht seine Grundlage letztlich in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und damit durch eine Wertentsc...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.8 Arbeitnehmererfindungen

Im Bereich der Arbeitnehmererfindungen gibt es zunächst für bestimmte Fälle gesetzliche Ausschlussfristen. So ist die in § 6 Abs. 2 ArbnErfG normierte Frist eine Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme der Diensterfindung für den Arbeitgeber. Wahrt dieser die Frist nicht, kann der Arbeitnehmer über die Erfindung frei verfügen.[1] Existiert eine Vereinbarung zu der Erfindung,...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.1 Einstufige Ausschlussfristen

Bei einstufigen Ausschlussfristen sieht die Rechtsprechung allein die Erhebung der Kündigungsschutzklage als ausreichende Anspruchserhebung für Vergütungsansprüche an, die nach dem Wirksamwerden der Kündigung fällig werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.[1] Nach Ansicht des BAG ist das Gesa...mehr