Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 1 Grundlagen

Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinne die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeben sich mang...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.1 Auswirkungen auf den Arbeitsvertragsschluss

Die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Dieser Grundsatz wird auch durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Hieran hat sich auch durch die RL 2019/1152/EU nichts geändert. Wichtig Schriftform ist nicht konstitutiv Weder die Nachweis-Richtlinie, die RL 2019/1152/EU oder das N...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab; er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.11 Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs

Erforderlich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 NachwG – bisher in Nr. 8 geregelt – die Aufnahme der Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs des Arbeitnehmers im schriftlichen Nachweis. Hier hat der Gesetzgeber zu Recht keinen inhaltlichen Änderungsbedarf gesehen, da Art. 4 Abs. 2 Buchst. i RL 2019/1152/EU die Angabe abstrakter Kriterien für die Urlaubsgewährung nur dann vorsie...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.15.2 Betriebsvereinbarungen

Sind für das Unternehmen oder den Betrieb Betriebs- oder Dienstvereinbarungen abgeschlossen, so hat der schriftliche Nachweis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 NachwG auch einen entsprechenden Hinweis zu enthalten. Bestehen solche nicht, entfällt die Hinweispflicht. Anders als bei Tarifverträgen sind die Betriebsvereinbarungen nicht näher zu bezeichnen, da für den Arbeitnehmer ke...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.3 Formelle Anforderungen an den Nachweis nach § 2 Abs. 1 und 1a NachwG

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die für das Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Urkunde schriftlich niederzulegen, diese eigenhändig zu unterzeichnen[1] und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Insbesondere die strenge Schriftform wurde im Gesetzgebungsverfahren sowohl von der Opposition als auch von den Sachverständig...mehr

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Leistungsorientierte Vergüt... / 2.2.3 Optionspläne

Eine Option ist das Recht, eine Aktie zu einem im Voraus fixierten Preis in der Zukunft zu erwerben. Gegenüber den RSUs weisen die Optionen somit zwei Unterschiede auf: Bei der Optionsausübung muss der Mitarbeiter etwas für die Aktie bezahlen und der Zeitpunkt der Aktienübertragung ist nicht fix, sondern kann durch den Optionsinhaber innerhalb der Ausübungsfrist frei bestimm...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.4 Darlegungs- und Beweislast

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so muss der Arbeitnehmer den betrieblichen Bezug seines Verhaltens darlegen.[1] Im Übrigen trägt im Schadensersatzprozess der geschädigte Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für die weiteren, vorstehend aufgezählten Voraussetzungen.[2] Dies gilt auch für die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Verschuldensvorwurf gem...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 6 Inkrafttreten

Das ursprüngliche NachwG trat zum 1.7.1995 in Kraft. Hinsichtlich der zum 1.8.2022 in Kraft getretenen Neufassung gilt nunmehr die Übergangsvorschrift des § 5 NachwG. Danach ist zunächst klar, dass die erweiterten Nachweispflichten und die Fristen nach § 2 Abs. 1 Satz 4 NachwG für solche Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.7.2022 beginnen, gelten. "Auf Verlangen" haben Arbe...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.18 Praktikanten

§ 2 Abs. 1a NachwG passt die Anforderungen, die an einen Nachweis nach § 2 Abs. 1 NachwG zu stellen sind, für Praktikumsverhältnisse an. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1a NachwG mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele Beginn und Dauer des Praktikums Dauer der regelmäßigen tägliche...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.2.1 Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Nach der Rechtsprechung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftungserleichterung bei rein privatem Handeln des Arbeitnehmers – der Arbeitgeber soll nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet werden.[1] Dabei genügt für eine betrieblich veranlasste Tätigkeit nicht ...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.7 Arbeitsentgelt

Die bisherige Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG a. F. erforderte eine Angabe über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. Dies reicht nach der Richtlinie 2019/1152/EU nicht mehr aus. Achtung Vorgaben der EU-Richtlinie Di...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 2.3 Praktikanten

§ 1 Satz 2 und § 2 Abs. 1a NachwG treffen Sonderregelungen für Praktikanten, die teilweise rechtssystematisch misslungen sind. Nach § 1 Satz 2 NachwG gelten sämtliche Bestimmungen des NachwG für Praktikanten im Sinne des § 22 Abs. 1 MiLoG. Ein Praktikant mit Anspruch auf Mindestlohn nach § 22 Abs. 1 MiLoG ist danach Arbeitnehmer im Sinne des NachwG. Allerdings löst auch § 22...mehr

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Leistungsorientierte Vergüt... / 2.2.4 Weitere Aspekte bei der Mitarbeiterbeteiligung

Bei der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung gilt es, neben dem Vergütungsaspekt weitere Themen zu beachten. Die wichtigsten sind: Besteuerung und Deklaration Verbuchung Kostenbelastung Beschaffung der Aktien Arbeitsrecht Corporate Governance Knackpunkt (steuerliche) Bewertung Erfolgt die Vergütung in bar, stellt dies kaum eine größere Herausforderung bei der Besteuerung und Dek...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 7.2 Schadensersatzansprüche

Die rechtzeitige Erteilung eines schriftlichen Nachweises ist eine (gesetzliche) Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen den Arbeitgeber.[1] Der Anspruch ist auf Ersatz des sich aus der Nichterteilung des Nachweises ergebenden Schadens geri...mehr

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Leistungsorientierte Vergüt... / 2.2.1 Aktienpläne

Mitarbeiter werden Aktionäre und dadurch Miteigentümer Der Klassiker unter den Mitarbeiterbeteiligungen ist der Aktienkaufplan. Dem Mitarbeiter wird die Möglichkeit geboten, Aktien seines Arbeitgebers (oder einer Gruppengesellschaft) zu erwerben. Wenn die Gesellschaft nicht börsennotiert ist, kann dies sehr attraktiv sein, weil man nur als Mitarbeiter zu dieser Gelegenheit k...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 2.2 Aushilfen

Nach § 1 Nr. 1 NachwG a. F. bestand eine Nachweispflicht des Arbeitgebers dann nicht, wenn der Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt wurde. Diese Ausnahme hat der Gesetzgeber gestrichen, nachdem Art. 1 Abs. 3 der RL 2019/1152/EU nur noch bei äußerst geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (3 Stunden pro Woche), deren Tatbestand zud...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 7. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher und Widerspruchsmöglichkeit des Leiharbeitnehmers (sog. Festhaltenserklärung)

Rz. 18 Vor Inkrafttreten des AÜG-Änderungsgesetzes führten bestimmte Verstöße gegen das AÜG, namentlich die illegale Arbeitnehmerüberlassung bei fehlender Überlassungserlaubnis, ipso iure zur Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher (§ 10 Abs. 1 AÜG a.F.). Rz. 19 Seit der Neufassung sind nunmehr noch zwei weitere Fälle der Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Inhalt des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 144 Für den Inhalt des fingierten Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher gelten die allgemeinen Grundsätze.[336] Nach § 10 Abs. 1 S. 3 AÜG gilt die zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarte Arbeitszeit als vereinbart. Im Übrigen bestimmen sich Inhalt und Dauer des Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 AÜG nach den für den Betrieb des Entleihers geltenden Vorschr...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers

Rz. 403 Da das auf das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers anwendbare Recht allein dem Privatrecht zuzuordnen ist, bestimmt sich bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung die Wahl des auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbaren Rechts nach der ROM I-Verordnung vom 17.6.2008 (VO EG 593/08). Die VO EG 593/08 regelt, welches nationale Privatrecht auf das Leiharbei...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Beendigung des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 146 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Entleiherbetrieb geltenden Vorschriften und sonstigen Regelungen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fiktion des § 10 AÜG Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der das fingierte Arbeitsverhältnis als befristet gilt, wenn die Tätigkeit beim Entleiher nur befristet vorgesehen war und für das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

a) Wirkungen der gesetzlichen Fiktion Rz. 143 Zentrale Rechtsfolge einer Überschreitung der Überlassungshöchstdauer ist, dass gleichzeitig mit dem Unwirksamwerden des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert wird. Die Fiktion tritt unabhängig vom Willen oder der Kenntnis der Beteiligten ein und ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / G. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher und Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers

I. Rechtslage bis zum 1.4.2017 Rz. 249 In § 9 Nr. 1 AÜG a.F. ist für die illegale Arbeitnehmerüberlassung geregelt, dass Verträge zwischen dem Verleiher und dem Entleiher und zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam sind. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. wird in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert. Die Vors...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / ee) Statusklage

Rz. 155 Soweit ein Solo-Selbstständiger im Rechtsweg den Status eines Arbeitnehmers geltend macht, ist Statusklage zu erheben. Darin muss sich der Mitarbeiter abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Dabei kommt es weder darauf an, ob er die Arbeitnehmereigenschaft für einen bestimmten Zeitraum zum Streitgegenstand erhebt, noch ob er übe...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / II. Vorrang der tatsächlichen Vertragspraxis vor der Vertragsgestaltung

Rz. 22 Ständiger, nunmehr durch § 611a Abs. 1 S. 6 BGB bestätigter Rechtsprechung entspricht es, dass der Bezeichnung des Vertrages nur eine indizielle Wirkung zukommt. Abzustellen ist auf die tatsächliche Durchführung, wobei bei einer Diskrepanz zwischen Vereinbarung und tatsächlicher Durchführung Letztere maßgebend ist.[36] Das BAG begründet den Vorrang damit, dass sich au...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 3. Vermutungsregelung (§ 611a Abs. 3 BGB RefE-I)

Rz. 6 Ebenfalls über das Ziel der Festschreibung der bisherigen Rechtslage weit hinaus ging die im Referentenentwurf angedachte Vermutungsregelung des § 611a Abs. 3 BGB RefE-I. Danach sollte das Bestehen eines Arbeitsvertrages widerleglich vermutet werden, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses festgestellt h...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit – Rückforderung von Honoraren

Rz. 139 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / gg) Rechtsweg

Rz. 169 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer i.S.d. Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbild...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Überlassungshöchstdauer im Wandel der Zeit

Rz. 64 Die zulässige Dauer einer erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung unterliegt einem stetigen Wandel. Bei Inkrafttreten des AÜG am 12.10.1972 galt eine Überlassungshöchstdauer von drei Monaten. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. war die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis oder ihre Verlängerung zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass der Verleiher de...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) UStG und LStDV

Rz. 104 Die steuerrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ebenfalls nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB – und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV [173] –,sondern über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV . D...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt

Rz. 68 Nicht einschlägig ist das Konzernprivileg, wenn der überlassene Arbeitnehmer "zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt" wurde. Der Begriff "und" ist missverständlich.[124] Richtigerweise kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.[125] Das Bindewort soll allein zum Ausdruck bringen, dass es nich...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Rechtslage seit 1.4.2017

Rz. 35 Durch § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG wurde der Kettenverleih ausdrücklich verboten: Die Überlassung und das Tätigwerden von Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer ist nur zulässig, soweit zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. Mit § 10a AÜG will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die in §§ 9, 10 AÜG geregelten Sanktionen auch im Mehrpersonenve...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / Literaturtipps

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht – Nichtanwendbarkeit des AÜG

Rz. 294 Nach ganz überwiegender Meinung scheidet Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 AÜG von vornherein aus, wenn der Überlassene kein Arbeitnehmer ist. Die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG – Arbeitnehmereigenschaft des Überlassenen – ist dann nicht gegeben. Selbstständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher überlassen werden.[443] Der Erlaubnispflicht unterli...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Praxisrelevanz – Renaissance der Freien – Mitarbeiter – Verträge?

Rz. 273 Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[430] Gleichwohl ist Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich verboten, es sei denn, der...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis zum 1.4.2017

Rz. 249 In § 9 Nr. 1 AÜG a.F. ist für die illegale Arbeitnehmerüberlassung geregelt, dass Verträge zwischen dem Verleiher und dem Entleiher und zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam sind. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. wird in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert. Die Vorschrift dient dabei insbesonder...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Wirkungen der gesetzlichen Fiktion

Rz. 143 Zentrale Rechtsfolge einer Überschreitung der Überlassungshöchstdauer ist, dass gleichzeitig mit dem Unwirksamwerden des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert wird. Die Fiktion tritt unabhängig vom Willen oder der Kenntnis der Beteiligten ein und kann als zwingende Arbeitnehmerschutz...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Definition und bisherige Rechtslage

Rz. 32 Kettenverleih (oder auch Weiterverleih genannt[49]) liegt vor, wenn ein Entleiher die ihm von einem Verleiher überlassenen Leiharbeitnehmer nicht selbst einsetzt, sondern an andere Entleiher zur Arbeitsleistung weiterverleiht. In der Praxis kann einerseits die Einschaltung von Subunternehmern dazu führen, dass der ursprüngliche Auftragnehmer zum Zwischenverleiher wird,...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht

Rz. 307 Ist die Selbstständigkeit des Solo-Selbstständigen im Verhältnis zu seinem Auftraggeber an sich geklärt (s. zuvor Fallgruppe 1), empfiehlt es sich trotzdem, in einem zusätzlichen zweiten Schritt gleichwohl zu prüfen bzw. bei der Gestaltung zu berücksichtigen, ob im Beispielsfall (s. zuvor Fallgruppe 1) trotz eines zwischen dem IT-Spezialisten und der Consulting GmbH ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Richtlinienkonformität der Bereichsausnahme

Rz. 60 Gewisse Fragezeichen bestehen hinsichtlich der Konformität der in § 1 Abs. 3 Nr. 2b und 2c AÜG vorgesehenen Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst mit der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG . Im arbeitsrechtlichen Schrifttum wird teilweise bezweifelt, dass die AÜG-Novelle aufgrund der umfassenden Einschränkung des Anwendungsbereichs des AÜG für den Bereich des öf...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Offenlegungspflicht

Rz. 207 Seit dem 1.4.2017 ist gesetzlich geregelt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Dies ist nach § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG zunächst in dem Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher vorzusehen.[432] Praxishinweis Mit dieser Neuregelung schließt sich der Gesetzgeber der nach alter Rechtslage von einer Mindermeinung in ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / c) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 222 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte. Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 1. Arbeitsrechtliche Abgrenzung

Rz. 73 Die arbeitsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ab 1.4.2017 über den Arbeitnehmerbegriff in § 611a BGB n.F. (s. dazu im Einzelnen oben ausführlich § 2 Rdn 1 ff.): § 611a BGB Arbeitsvertrag (ab 1.4.2017) (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines ander...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / bb) Zukünftige Lohnhöhe

Rz. 130 Von besonderer Praxisrelevanz ist die Frage, welchen Lohn der Arbeitgeber dem vermeintlichen Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeiter in Zukunft nach (gerichtlicher) Klärung, dass dieser in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer ist, zahlen muss (vgl. beispielhaft die Einkommenssituation in der IT-Branche[217]). Rz. 131 Zur Transparenz der Vergütung können Tarifverträge oder au...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Überblick

Rz. 345 § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten ist. Bereits nach der bisherigen Rechtslage gilt, dass sich die Unterrichtung auch auf die Beschäftigung von Personen erstreckt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Mehrfachsanktionierung

Rz. 420 Bei Verstößen gegen den Grundsatz des Equal Treatment sieht das AÜG als Sanktionen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG) sowie die Versagung bzw. den Widerruf der Erlaubnis[1011] (§§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 AÜG) vor. Kritisiert wird hier u.a., dass die tarifvertragliche Abweichungsmöglichkeit von EqualTreatment durch das ne...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Folgen der Deregulierung und AÜG-Reform 2011

Rz. 7 Die Hartz-Reformen stimulierten ein erhebliches Wachstum der Zeitarbeitsbranche. Während 2003 noch rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt wurden, waren es 2010 bereits doppelt so viele. Der zur Kompensation der neu geschaffenen Freiräume eingeführte Gleichstellungsgrundsatz erreichte das angestrebte Ziel eines angemessenen Schutzes der Zeitarbeitnehmer...mehr