Bei der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung gilt es, neben dem Vergütungsaspekt weitere Themen zu beachten. Die wichtigsten sind:

  • Besteuerung und Deklaration
  • Verbuchung
  • Kostenbelastung
  • Beschaffung der Aktien
  • Arbeitsrecht
  • Corporate Governance

Knackpunkt (steuerliche) Bewertung

Erfolgt die Vergütung in bar, stellt dies kaum eine größere Herausforderung bei der Besteuerung und Deklaration dar. Bereits aber bei einem Bonus, bei dem die Leistungsperiode und der Auszahlungszeitpunkt auseinanderfallen, können Fragen bei der steuerlichen Erfassung aufkommen. Noch komplexer wird es bei der Mitarbeiterbeteiligung. Hier stellt sich nicht nur die Frage nach dem Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung, sondern auch nach dem steuerlichen Wert. Insbesondere wenn die Aktien nicht kotiert sind und somit kein offizieller Marktwert vorhanden ist, muss die Wertermittlung anders erfolgen. Die Wertbasis, die man allenfalls intern fürs Performance Management heranzieht, weicht dabei vielfach vom Wert für Steuerzwecke ab. Daher muss für Steuerzwecke oftmals eine separate Bewertung erstellt werden, die sich nach den Vorschriften im entsprechenden Land richtet.

Die Ausgestaltung des Plans beeinflusst auch seine Verbuchung. Resultieren für die Gesellschaft Verpflichtungen aus dem Plan, müssen diese entsprechend den anzuwendenden Accounting-Standards abgebildet werden, dies sowohl für Gruppen- als auch Einzelabschlusszwecke.

Werden Mitarbeiterbeteiligungen im Konzern angeboten, werden grundsätzlich die Aktien der Topgesellschaft herausgegeben. Die Mitarbeiter sind aber vielfach nicht bei der Muttergesellschaft, sondern bei einer operativen Gesellschaft angestellt. Damit die Kosten dort getragen werden, wo sie hingehören, werden konzerninterne Kostenbelastungsvereinbarungen getroffen. Solche Vereinbarungen gilt es, frühzeitig auf- und umzusetzen, damit die Konzernverhältnisse klar sind und die Auswirkungen dieser Vereinbarungen rechtzeitig abgeklärt werden können. Dabei geht es vor allem um die steuerliche Absetzbarkeit solcher Belastungen bei der operativen Gesellschaft, die Auswirkungen auf die Verbuchung sowie die Deklarationspflichten.

Beschaffung der Aktien ist im Voraus zu klären

Wenn Anwartschaften auf Aktien oder Optionen herausgegeben werden, müssen die Aktien erst in der Zukunft bereitgestellt werden. Bereits beim Eingehen dieser Verpflichtung sollte jedoch definiert werden, wie die benötigten Aktien beschafft werden. Es gilt zu klären, ob neue Aktien mittels Aktienkapitalerhöhung herausgegeben werden oder ob bestehende Aktionäre einen Teil ihrer Aktien abgeben. Sind die Aktien börsennotiert, können diese auch am Markt beschafft werden. Je nach Beschaffungsart gilt es, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Die Mitarbeiterbeteiligung als Teil der Gesamtvergütung stellt ein Entgelt für Arbeitsleistung dar. Die Ausgestaltung muss daher auf die rechtliche Durchsetzbarkeit geprüft werden. Vor allem Verfallsklauseln während der Vesting-Periode bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind arbeitsrechtlich heikel.

Bei großen und vor allem bei börsennotierten Gesellschaften ist die Vergütung des Managements sowie des Verwaltungsrats ein wichtiges Thema. Je nach Land und Branche gilt es, spezifische Regeln bei der Ausgestaltung und Offenlegung zu beachten.

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