Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.1 Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Rz. 3 Der Unternehmer ist gemäß Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Beschäftigte sind die Versicherten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Leitende Angestellte und Auszubildende zählen mit. Nicht mitgezählt werden der Unternehmer selbst, Familienangehörige ohne Beschäftigungsverhältnis und ...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.2 Höhe und Dauer der Förderung (Satz 2)

Rz. 6 Nach § 89 Satz 2 darf der Eingliederungszuschuss 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Einzelheiten zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt sind in § 91 geregelt. Die Grenze von 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts ist eine absolute Höchstgrenze. Auch in Ausnahmefällen darf diese Grenze nicht überschritten werden. Ledigli...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.2 Teilarbeitslosigkeit

Rz. 6 Abs. 2 Nr. 1 definiert die Teilarbeitslosigkeit. Die §§ 138 bis 140 sind eingeschränkt anwendbar. Zu unterscheiden ist Teilarbeitslosigkeit insbesondere von Arbeitslosigkeit. Versicherungspflicht nach Maßgabe der Entgeltgrenzen in § 8 SGB IV kann eintreten und entfallen; mit Eintritt von Arbeitslosigkeit aber entsteht der Anspruch auf Teil-Alg i. d. R. nicht oder er er...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5 Einführung von Kurzarbeit

Rz. 17 Die Einführung von Kurzarbeit kann auf unterschiedliche Art und Weise. Sie kann auf kollektivrechtliche Basis durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aber auch – in betriebsratslosen Betrieben – auf individualrechtlicher Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Die Vereinbarung kann mit jedem Arbeitnehmer formlos getroffen werden. Möglich ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.1 Aktuelle Rechtsprechung

Rz. 38 Im Falle der Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 4 Satz 2 muss diese rechtmäßig sein, um die Ablehnung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für Bewerbungskosten rechtfertigen zu können (Bay. LSG, Urteil v. 23.3.2021, L 10 AL 71/20). Rz. 38a Mangels Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei A...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.4 Leistungsentgelt

Rz. 22 Abs. 2 Nr. 4 geht von der Überlegung aus, dass ein Arbeitnehmer in einem 2. Dienstverhältnis nach der Lohnsteuerklasse VI besteuert wird. Beim Teil-Alg soll die Lohnsteuerklasse den Steuerabzug bei der Berechnung des Leistungsentgelts bestimmen, die für das verlorene Beschäftigungsverhältnis zuletzt maßgebend war. Damit hat es der Arbeitnehmer in der Hand, durch Änder...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.1 Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Abs. 1)

Rz. 3 Anspruch auf Kug haben nach Abs. 1 auch Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiter beziehen und soweit sich aus den Abs. 2 und 3 nicht anderes ergibt. Rz. 4 Unter Heimarbeiter i. S. v. § 103 sind die Heimarbeiter nach § 12 Abs. 2 SGB IV zu verstehen. Heimarbeiter sind demnach Per...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen unter denen Kug durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. Das Instrument der Kurzarbeit soll in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Entlassungen zu vermeiden helfen. Eingearbeitetes Personal soll im Betrieb gehalten werden, wenn dies nur temporär durch eine Verringerung der Arbeitszeit möglich ist und im Anschluss dara...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.4 Erlöschen

Rz. 24 Nr. 5 enthält 3 Erlöschenstatbestände, die Besonderheiten des Teil-Alg berücksichtigen, und mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 über das Erlöschen des Alg korrespondieren. Das Erlöschen vernichtet das Stammrecht auf Teil-Alg. Nr. 5 Buchst. a erlaubt dem Teilarbeitslosen lediglich gelegentliche Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten oder solche als mithelfender Familie...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.3 Anwartschaftszeit

Rz. 7 Die Regelung zur Anwartschaftszeit für das Teil-Alg nach Abs. 2 Nr. 2 lehnt sich systematisch an die Regelungen der §§ 142 (Anwartschaftszeit), 143 (Rahmenfrist) für das Alg an. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Teil-Alg sich allein auf den Verbleib einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen bezieht. Andere Versicherungspflichtzeiten, etwa der...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 15 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Kug sind in § 98 geregelt. Die persönlichen Voraussetzungen sind danach erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder aus zwingenden Gründen im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Zudem ist Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.2 Grundlegende Rechtsprechung

Rz. 49 Eine Bedrohung von Arbeitslosigkeit liegt z. B. nicht vor, wenn der Antragsteller einen Arbeitsplatz ungekündigt innehat, auch wenn der ausgeübte Beruf in einigen Jahren vom Arbeitsmarkt verschwinden wird; denn in diesen Fällen ist das Drohen der Arbeitslosigkeit nicht ausreichend konkret, und es ist noch durchaus möglich, dass der Antragsteller in der Zwischenzeit ei...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.2 Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden

Rz. 7 Die Unfallversicherungsträger arbeiten gemäß § 20 Abs. 1 mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden eng zusammen. Institutionell wird gemäß § 20 Abs. 2 eine landesbezogene Stelle eingerichtet. Durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 20 Abs. 3 die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden sowie mit Betriebsräten und Personalräten geregelt (vgl. im einzelne...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.1 Betriebsvereinbarung

Rz. 18 Kurzarbeit kann im Rahmen einer zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossenen Betriebsvereinbarung eingeführt werden (BAG, Urteil v. 18.11.2015, 5 AZR 491/14; Petzold, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 95 Rz. 5; Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 11). Grundsätzlich hat der Betriebsrat über die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.2 Arbeitsvertrag

Rz. 22 In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelung kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur individualrechtlich durch eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern oder durch Kündigung der Arbeitsverhältnisse unter gleichzeitige Anbietung neuer Arbeitsverträge mit reduzierter Arbeitszeit (Änderungskündigung). Eine Kurzarbeitervereinbarung...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.4 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 10d Schulische Ausbildungen, öffentliche-rechtliche Dienstverhältnisse mit Beamtenanwärtern und Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz sind keine versicherungspflichtigen Beschäftigungen, eine Förderung nach § 44 ist ausgeschlossen. Rz. 11 Personen, die als Beschäftigte versicherungspflichtig sind, stehen in einem Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.2 Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten. Sie stehen der Arbeitsvermittlung im Ergebnis nicht zur Verfügung und können demnach nicht arbeitslos i. S. d. Abs. 1 sein. Es kommt nicht darauf an, ob eine Maßnahme jederzeit abgebrochen werden kann oder von kürzerer Dauer als 6 Wochen ist. Rz. 10 Die Teilnahme a...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.3 Förderungsdauer bei älteren Arbeitnehmern (Satz 3)

Rz. 17 Satz 3 – der zum 1.1.2015 eingefügt worden ist – regelt, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, die Förderdauer bis zu 36 Monate betragen kann, wenn die Förderung aktuell bis zum 31.12.2023 begonnen hat. Zwar ist der Umfang der Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den letzten Jahren gestiegen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.9 Sozialversicherungs-/Steuerrecht

Rz. 31 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht nämlich während des Bezugs von Kug weiter, § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 2 Nr. 2. Dies gilt auch bei Kurzarbeit mit vollständigem Arbeitsausfall, der sog. "Kurzarbeit-Null" (Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 6). In der Arbeitslosenversicherung unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht m...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1 Anspruch auf Teil-Alg

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Teil-Alg. Der Anspruch auf Teil-Alg entsteht an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. durch Rückwirkung als erfüllt gelten. Teilarbeitslosigkeit (Abs. 1 Nr. 1) besteht nach Verlust einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen (Abs. 2 Nr. 1). Die Teilarbeitslosmeldung (Abs. 1 Nr...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.2 Gleitzonenbestimmungen in Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält für die Gleitzonenarbeitsentgelte im Kontext mit der Übergangsregelung nach Abs. 1 und der Ausdehnung der Gleitzone auf 850,00 EUR monatlich Regelungsverweise auf die für die gesetzliche Rentenversicherung in das SGB VI eingefügten Vorschriften (hier insbesondere § 276b SGB VI). § 276b SGB VI ist aus Gründen des Bestandsschutzes vor dem Hintergrund der ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.2 Bemessung mit besonderen Bemessungszeiträumen

Rz. 15 Die Anwendung des § 150 Abs. 3 Nr. 2 ist möglich, soweit kein weiteres Beschäftigungsverhältnis in die Bemessung einfließt. Die für den Regelbemessungszeitraum aufgestellten Grundsätze sind auch für den verlängerten Bemessungszeitraum zu beachten. § 150 Abs. 2 Nr. 4 über Pflegezeiten, Familienpflegezeiten und Nachpflegephasen mit verringerter durchschnittlicher wöchen...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.1 Anwendung der Alg-Vorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich sind auf das Teil-Alg alle Vorschriften über das Alg anzuwenden, die den Besonderheiten des Teil-Alg nicht entgegenstehen. Eine Anspruchseinheit von Teil-Alg und Alg besteht nicht. Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung stellt klar, dass sich die entsprechende Anwendung der Alg-Vorschriften nicht nur auf das Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen bezieh...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung von 400,01 EUR bis 450,00 EUR monatlich in Bezug auf die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, werden damit Bestandsschutz-...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

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Sterbegeld / 4.4 Bemessung des Sterbegeldes

Als Sterbegeld wird für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für weitere zwei Kalendermonate das Tabellenentgelt des Verstorbenen gewährt. Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetages. Ist das Entgelt noch n...mehr

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Sterbegeld / 14.5 Urlaubsabgeltung

Hinsichtlich der Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung, sofern das Arbeitsverhältnis vor dem Tod des Beschäftigten beendet wurde, wird auf den Beitrag "Urlaub" verwiesen.mehr

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Sterbegeld / 14.4 Urlaubsansprüche

Es ist mit dem Unionsrecht (Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG) unvereinbar, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten endet.[1] Zur Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung siehe Beitrag "Urlaub", Gliederungspunkt 8.13.mehr

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Sterbegeld / 13 Ausschlussfrist

Der Anspruch auf Sterbegeld ist kein arbeitsvertraglicher Anspruch, denn die Sterbegeldberechtigten haben nicht die Funktion von Beschäftigten des Arbeitgebers. Damit findet die Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD für Ansprüche der Hinterbliebenen auf Zahlung von Sterbegeld keine Anwendung.[1] Die Ansprüche unterliegen jedoch der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB. Ansp...mehr

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Sterbegeld / 7 Altersteilzeit

Verstirbt ein Altersteilzeitbeschäftigter, erhalten die Sterbegeldberechtigten ein auf der Grundlage des durch Altersteilzeit gekürzten Tabellenentgelts berechnetes Sterbegeld. Es kommt für die Berechnung des Sterbegeldes nicht darauf an, welches Entgelt der Beschäftigte erhalten hätte, wenn er sich nicht in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befunden hätte. Sterbegeld wi...mehr

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Sterbegeld / 11 Konkurrenzen

Seit 1.1.2008 wird kein Sterbegeld aus der Zusatzversorgung (§ 35 ATV/ATV-K, § 85 VBL-Satzung) mehr gezahlt. Gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der Zusatzversorgung der VBL bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Das Sterbegeld aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ist zum 31.12.2004 gestrichen worden, sodass hier keine Konkurrenz entstehen ...mehr

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Sterbegeld / 14.2 Arbeitszeitkonten

Besteht ein Arbeitszeitkonto (§ 10 Abs. 1 bis 5 TVöD) bzw. ein Langzeitarbeitszeitkonto (§ 10 Abs. 6 TVöD), hat der Beschäftigte arbeitszeitrechtlich vorgearbeitet. Endet das Beschäftigungsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten, so ist das Zeitguthaben zu errechnen und der sich hieraus nach der Versteuerung und Verbeitragung ergebende Nettobetrag an die Erben auszuzahlen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.2 Auflösung und Abwicklung

Rz. 20 Gründe für die Auflösung der GmbH sind in § 60 Abs. 1 GmbHG nicht abschließend aufgeführt. Im Gesellschaftsvertrag können gemäß § 60 Abs. 2 GmbHG weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden. Die GmbH wird gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG aufgelöst durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit, durch Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegeben...mehr

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DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

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DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

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DRK-TV / 2.3.1 Arbeitsvertrag (§ 3 Abs. 1 DRK-TV)

Die Bestimmung, dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird, war schon (in § 4) des DRK-TV a. F. enthalten. Die fehlende Schriftform führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, es kann jedoch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer führen, da ein fehlender schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. Niedersc...mehr

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DRK-TV / 3.1.1 DRK-Überleitung

Die Mitarbeiter werden gem. § 4 TVÜ-DRK entsprechend ihrer Beschäftigungszeit der Stufe der sich nach der Zuordnungstabelle ergebenden Entgeltgruppe zugeordnet, die der Stufe vorhergeht, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte. Die Verweildauer in der zugeordneten Stufe wird einmalig im Rahmen der Überleitun...mehr

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DRK-TV / 4.1.6 Entgelt

Gem. § 2 der Anlage 5 wird für diese rotkreuzspezifischen Hilfstätigkeiten ein Stundenentgelt (Arbeitnehmerbrutto) in Höhe von 8,00 EUR ab dem 1.7.2013 8,50 EUR ab dem 1.1.2014 gezahlt. Dieses Stundenentgelt kann bis zur Grenze der geringfügigen Beschäftigung gem. § 8 SGB IV im Monat erzielt werden. Geringfügig Beschäftigte, die andere Tätigkeiten verrichten als vorstehend aufgef...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.8 40. Änderungstarifvertrag v. 14.6.2013

40. Änderungstarifvertrag vom 14.6.2013 (Inkrafttreten zum 1.7.2013) Verdi hatte am 20.11.2012 von seinem eingeräumten Sonderkündigungsrecht der Anlage 5 Gebrauch gemacht, und die Regelungen über die geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisse fristgerecht zum 1.1.2013 gekündigt. In § 4 der ursprünglichen Anlage 5 war eine Sonderregelung zum Ausspruch einer Kündigung enthal...mehr