Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht möglich ist.[2] Es handelt sich hierbei zunächst um die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, die im Lohnkonto aufzuzeichnen sind:

  • Name,
  • Geburtstag,
  • Anschrift sowie
  • ggf. die persönliche Identifikationsnummer.

Ferner sind die (elektronischen) Besteuerungsmerkmale in das Lohnkonto zu übernehmen:

  • Steuerklasse,
  • Zahl der Kinder,
  • Religionszugehörigkeit,
  • etwaige Steuerfreibeträge, die als ELStAM vom Finanzamt festgestellt worden sind, sowie
  • ein Hinzurechnungsbetrag, wenn der Arbeitnehmer die Übertragung des Grundfreibetrags auf ein 2. Dienstverhältnis geltend gemacht hat.[3]

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