Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 150 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 ist im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens nach der direkten Bruttomethode (vgl. Rz. 152) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). Dadurch sollen das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Anlagen und die Entwicklung im abgelaufenen GJ dargestellt werden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Abs. 3 wurde eingefügt dur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 267 Abs. 4a setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in den des § 266 Abs. 2 Buchst. a bis e aufgeführt sind, ohne einen auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" iSd. § 268 Abs. 3. Analog ist bei einer KGaA ein auf der Aktivseite ausgewiesener Korrekturposten "Nicht d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der Angabe der Bewertungsmethoden kommt für die VG des Umlaufvermögens und hierunter für die Vorräte besondere Bedeutung zu. Eine globale Angabe für alle in § 266 Abs. 2 B.I. (Vorräte) aufzuführenden VG genügt jedoch nicht, vielmehr muss der Möglichkeit Rechnung getragen werden, dass innerhalb des Postens "Vorräte" einzelne Bestände nach unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 215 [Autor/Zitation] Unter diesem Posten sind alle während des abgelaufenen GJ entstandenen Vertriebskosten auszuweisen, die dem Vertriebsbereich entweder direkt oder indirekt über Schlüsselungen zuzurechnen sind. Da Vertriebskosten nicht aktivierbar sind, ist der Gesichtspunkt des Umsatzbezugs ohne Bedeutung (Perioden- statt Umsatzbezug); auch bereits angefallene Vertrie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Angaben nach HGB

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die nachfolgend aufgeführten Angaben müssen nach HGB im Anhang gemacht werden, wenn sie in Ausübung des in den jeweiligen Regelungen enthaltenen Wahlrechts nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen wurden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mengen- und wertmäßig verursachte Bestandsveränderungen

Rz. 48 [Autor/Zitation] Bestandsveränderungen können sowohl auf Änderungen der Menge als auch auf Änderungen des Werts von fertigen und unfertigen Erzeugnissen zurückgehen. § 277 Abs. 2 Halbs. 1 stellt klar, dass grds. beide Arten von Veränderungen in den Posten Nr. 2 eingehen. Inwieweit die ausgewiesenen Bestandsveränderungen mengen- oder wertbedingt sind, ist aus bilanzanal...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ort und Form von Angaben

Tz. 81 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Angaben (disclosures) können, soweit in einem Standard nicht ausdrücklich anders gefordert, wahlweise entweder in der Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) etc. oder im Anhang gemacht werden (IAS 1.47f.); hierbei ist das Stetigkeitsprinzip zu beachten (vgl. Tz. 67ff.). Der überwiegende Tei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Änderung von Schätzungen

Tz. 56 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (d) hat ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht uU Angaben darüber zu machen, ob es Schätzungen von Beträgen, die in früheren Zwischenberichtsperioden des aktuellen Geschäftsjahres oder in früheren Geschäftsjahren dargestellt wurden, geändert hat (zB Vornahme oder Rücknahme von außerplanmäßigen Abschreibungen, Änderung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umbuchungen

Rz. 173 [Autor/Zitation] Umbuchungen zeigen weder Mengen- noch Wertänderungen an, sondern lediglich (formale) Ausweisänderungen innerhalb des Anlagevermögens. Zu Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen vgl. Rz. 165. Umbuchungen treten vor allem bei dem Posten "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" (vgl. Rz. 199 f.) sowie bei den auf immaterielle VG geleisteten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anlagespiegel (Abs. 2 aF – aufgehoben)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 aF war wahlweise in Bilanz oder Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens (insbes. Ausweis von Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). § 268 Abs. 2 wurde durch das BilRUG aufgehoben (vgl. Rz. 5) und ist nach Art. 75 Abs. 1 Satz 2 EGHGB letztmalig für vor dem 1.1.20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Da es sich bei § 277 um ergänzende Vorschriften zur Gliederung der GuV nach § 275 handelt, ergibt sich eine Reihe von Querverbindungen zu anderen Rechtsnormen. Die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) ist auch grundlegend für die Ermittlung der Größenklasse von KapGes. nach § 267. Aufgrund des Wahlrechts in § 277 Abs. 3, außerplanmäßige Abschreibu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgrenzung der Einzelposten untereinander

Rz. 26 [Autor/Zitation] Das Stetigkeitsgebot bezieht sich nicht nur auf die Ausübung von Ausweiswahlrechten und Spielräumen, sondern auch auf die Abgrenzung der Einzelposten untereinander, da anderenfalls eine Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Abschlüsse nicht gegeben wäre. Rz. 27 [Autor/Zitation] Stetig vorzugehen ist zB bei der Abgrenzung von: Beteiligungen und Wertpapiere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Übereinstimmung mit Bilanzzahlen

Rz. 62 [Autor/Zitation] Der unter dem Posten Nr. 2 auszuweisende Betrag muss grds. mit der Bestandsveränderung, wie sie sich aus einem Vergleich der Bilanzposten des Berichtsjahres und des Vorjahres ergibt, übereinstimmen. Abweichungen können sich ergeben, wenn fertige Erzeugnisse und (Handels-)Waren in der Bilanz zusammen ausgewiesen werden. Eine Bestandsveränderung der fert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 270 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Vorläufer der Regelung fanden sich in § 151 Abs. 4 Satz 1 und 2 AktG 1965. § 270 enthält demgegenüber einige Anpassungen an die durch das BiRiLiG 1985 eingeführten Begrifflichkeiten. Insbesondere sind die Begriffe "Kapitalrücklage" und "Gewinnrücklagen" an die Stelle der "offenen Rücklagen" getreten. Zudem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Leistungen für Schadenbeseitigungen

Rz. 72 [Autor/Zitation] Neben den aktivierbaren Leistungen werden von Betriebsabteilungen häufig auch Leistungen erbracht, die zu keinen aktivierbaren Posten führen (zB Beseitigung von Schäden an Gebäuden, Maschinen usw. durch eigene Abteilungen) oder die zu Lasten von Rückstellungen gehen (zB Beseitigung von Bergschäden, für die Bergschädenrückstellungen bestehen). In beiden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Ausweis des Rohergebnisses (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Welche Erträge und Aufwendungen zu einem Posten "Rohergebnis" zusammengefasst werden dürfen, wird in § 276 Satz 1 genau festgelegt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die GuV wird vielfach das in § 264 Abs. 2 geforderte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Ertragslage nicht allein vermitteln können. Das Gesetz sieht daher eine Reihe von Angabepflichten im Anhang vor, die sich auf Posten der GuV beziehen und die wichtige Informationen zur Analyse der Ertragslage enthalten. Zum Teil können Angaben a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 160 [Autor/Zitation] Als erste Spalte des Anlagespiegels sind die gesamten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu Beginn des GJ zum Anlagevermögen zählenden VG auszuweisen. Dabei bestimmt sich der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach § 255. Zu überhöhten Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie zur Behandlung von Zuschüssen vgl. Rz. 164...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Untergliederungen, die alternativ in Bilanz/GuV oder Anhang vorzunehmen sind

Rz. 99 [Autor/Zitation] Bisweilen erlaubt es das Gesetz auch, Untergliederungen entweder in Bilanz/GuV oder im Anhang vorzunehmen, zB Vermerk eines aktivierten Disagios (§ 268 Abs. 6), Ausweis des Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen und eines bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivpostens, der nicht im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 277 ergänzt die Vorschriften des § 275 zur Gliederung der GuV, indem wichtige GuV-Posten definiert und zusätzliche Vorschriften zum Ausweis bestimmter Erträge und Aufwendungen kodifiziert werden. Definiert werden zum einen die Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) und zum anderen die Bestandsveränderungen (§ 277 Abs. 2). Während die Definition der Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Um die Ertragslage analysieren zu können, ist nicht nur die Information über das Jahresergebnis notwendig, sondern auch die Kenntnis der einzelnen Erträge und Aufwendungen, die zu dem Jahresergebnis geführt haben. Daher enthält § 275 Vorschriften zur Gliederung der GuV. Allerdings sind diese allein nicht hinreichend, um eine zwischenbetriebliche Verglei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXII. Weitere gesetzlich vorgesehene Posten

Rz. 195 [Autor/Zitation] Das HGB und das AktG sehen weitere Posten vor, die beim Vorliegen entsprechender Sachverhalte gesondert auszuweisen sind. Soweit diese Posten als Untergliederung oder Davon-Vermerk zu bestimmten gesetzlichen Posten ausgestattet sind, sind sie bei den jeweiligen Posten behandelt. Darüber hinaus kommen insbes. in Betracht: § 277 Abs. 3 Satz 2: Erträge un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Handelswaren

Rz. 213 [Autor/Zitation] Werden Waren, die ohne Bearbeitung veräußert werden, verkauft, so treten an die Stelle der Herstellungskosten die Anschaffungskosten der Waren. Auch Abschreibungen auf Handelswaren können in den Posten Nr. 2 einbezogen werden (Kliem/Müller in Beck BilKomm.14, § 275 HGB Rz. 268). Besteht ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Werbungskosten

Rz. 29 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Abziehbar sind die Verbindungsgebühren und die festen Kosten des Telekommunikationsanschlusses (Anschlussgebühr, Grundgebühr für Telefon und Internet), soweit sie anteilig auf berufliche und andere Verbindungen entfallen und die berufliche Nutzung des Telekommunikationsanschlusses im Verhältnis zur privaten Nutzung insgesamt nicht nur von un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke ist eine Voraussetzung, dass Wohnraum vergünstigt überlassen wird. Jedoch fehlt es an einer gesetzlich festgelegten Regelung, ab wann eine vergünstigte Wohnraumüberlassung vorliegt. Eine vergünstigte Wohnraumüberlassung liegt immer dann vor, wenn Wohnraum unentgeltlich (umsonst) überlassen wird oder di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen für den Abzug als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Anschaffungskosten eines Computers (PC) / Notebooks sind WK, wenn das Gerät ein Arbeitsmittel des Stpfl ist (BFH/NV 2004, 1241). Ein > Arbeitsmittel iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 EStG ist der PC aber nur, wenn er so gut wie ausschließlich der Berufsausübung oder der Fortbildung dient. Wird ein privat angeschaffter PC zu nicht mehr als 10 % pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Schätzungen

Tz. 118 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 unterscheidet ebenso wie IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" zwischen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden (accounting policies) und Änderungen von Schätzungen (accounting estimates). Die beiden Sachverhalte werden bilanziell unterschiedlich behandelt. Eine Schätzung ist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung des Einflusses von Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 132 [Autor/Zitation] Art. 31 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL ging davon aus, dass jede Abweichung von den gesetzlich geregelten oder den bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Vergleichbarkeit der JA beeinträchtigt. Deswegen ist in Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 auch nach dem BilRUG noch vorgeschrieben, dass der Einfluss von Abweichungen auf die Vermögens-, Finan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.15–16A regelt, welche Anhangangaben in einem verkürzten Abschluss mindestens enthalten sein müssen, mittels derer die Adressaten eines Zwischenberichts über bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Unternehmens informiert werden sollen, die sich seit der Aufstellung des letzten Geschäftsberichts ereignet haben. Die Konzeption de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 445 [Autor/Zitation] Der Begriff der außergewöhnlichen Bedeutung nimmt Bezug auf die das Unternehmen prägenden Vorgänge (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Rz. 446 [Autor/Zitation] Dabei soll die von der Praxis zu § 277 Abs. 4 Satz 1 aF entwickelte Abgrenzung nach der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit indiziell weiter herangezogen werden können (Begr.RegE BilRUG, BT-D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Freiwillige Untergliederungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Freiwillige Untergliederungen nach Abs. 5 Satz 1 können nur unter Beachtung der vorgeschriebenen Gliederung erfolgen (Poll in BeckOK HGB[45], § 265 Rz. 15), so dass diese als Grundlage beizubehalten ist. Untergliederungen der in den Schemata der §§ 266 und 275 aufgeführten Posten können in folgender Weise vorgenommen werden: Aufgliederung des Postens i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Angabe

Rz. 141 [Autor/Zitation] Der Anhang muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV die Angabe des Materialaufwands des Geschäftsjahres enthalten (Nr. 8 Buchst. a). Die Angabe hat sich nach der für die GuV-Gliederung bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zu richten (§ 275 Abs. 2 Nr. 5) und den Aufwand in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zeitliche Differenzen

Rz. 29 [Autor/Zitation] Zu den Grundvoraussetzungen für die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 gehört, dass sich Abweichungen in den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in späteren GJ voraussichtlich steuerwirksam abbauen. Im Hinblick auf den zeitlichen Ausgleich werden deshalb folgende Arten von Differenzen unterschieden: Rz. 30 [Autor/Zitation] Zeitlich unb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen

Rz. 115 [Autor/Zitation] Im Folgenden seien an einigen Beispielen die Probleme dargestellt, die sich für die Feststellung, ob eine Änderung von Bewertungs- und Abschreibungsmethoden vorliegt oder nicht, ergeben können. Rz. 116 [Autor/Zitation] Durchbrechungen des Grundsatzes der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1) durch Nichtbeibehaltung einzelner Wertansätze sind auch in Ausn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Tz. 97 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, ist der Stetigkeitsgrundsatz in Bezug auf die angewendeten Rechnungslegungsmethoden zu beachten. Dies bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich von Jahr zu Jahr dieselben Rechnungslegungsmethoden anzuwenden haben (IAS 8.13). Dieser Grundsatz gilt uE auch für die Zwi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzierungsaufwendungen

Tz. 148 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Inhalt des Postens Finanzierungsaufwendungen (finance costs) ist nicht definiert. Eine Saldierung der Finanzaufwendungen mit -erträgen ist im Übrigen ausgeschlossen (sa. IFRIC Update Oktober 2004 und November 2006). Das IFRS IC vertritt die Auffassung, dass die nach IAS 1.82 auszuweisenden finance costs iVm. dem in IAS 1.32 verankerten S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Arten von Erlösschmälerungen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Preisnachlässe: Als Erlösschmälerungen kommen in erster Linie Preisnachlässe in Betracht. Preisnachlässe sind Barzahlungsnachlässe (§ 2 RabattG), Mengennachlässe (§ 7 RabattG) und Sondernachlässe (§ 9 RabattG). Skonti (Barzahlungsnachlässe) sind demnach nicht als zinsähnliche Aufwendungen auszuweisen, sondern bei der Ermittlung der Umsatzerlöse in Abzu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Materialaufwand

Tz. 127 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Grundsätzlich gelten für den Materialaufwand bzw. für den korrespondierenden Bilanzposten Vorräte am Zwischenberichtsstichtag die gleichen Erfassungs- und Bewertungsgrundsätze wie am Abschlussstichtag (IAS 34.IE.B25f.) (zur Bilanzierung von Vorräten vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 2, Tz. 31ff.). Gemäß IAS 2 werden beim Verkauf von Vorräten die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 5 Satz 1 sind Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung in der GuV gesondert unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Sie sind damit Bestandteil des Finanzergebnisses. Der Wortlaut des Gesetzes ist jedoch in mehrfacher Hinsicht interpretationsbedürftig (Roß/Philippsen,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter

Rz. 373 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Kapital der Kommanditisten gesondert auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG). Eine Aufgliederung in das Kapital des einzelnen Gesellschafters wird uE nicht als erforderlich, aus praktischen Gründen (bspw. im Falle einer Abschreibung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 AktG, bei positivem und...mehr