Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 4 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft

Bei der Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf ein Einzelunternehmen sind in der Übertragungsbilanz der Körperschaft nach dem Wortlaut des Gesetzes folgende Wertansätze möglich: Abbildung 3 Das Bewertungswahlrecht ist gesellschafts-, nicht gesellschafterbezogen auszuüben. Bei einer Personengesellschaft als übernehmendem Rechtsträger müssen die Vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 9.2 Ansatz der untergehenden Anteile der übernehmenden Personengesellschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Die Anteile sind grundsätzlich mit ihrem Buchwert anzusetzen. Dieser Buchwert ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG zu erhöhen[1] um Teilwertabschreibungen, die in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommen (und zwischenzeitlich nicht rückgängig gemacht) worden sind, um Minderungen der AfA-Bemessungsgrundlage nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge. Ein sich aus diesem höheren Wertansatz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / II. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Der nach § 304 Abs. 2 AktG mindestens jährlich zu zahlende Ausgleichsanspruch muss einem Betrag entsprechen, der nach der bisherigen Ertragslage der Organgesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie/Geschäftsanteile verteilt w...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.2 Exkurs – Besonderheiten wegen existenzsichernden Leistungen

Rz. 20 Die Grundpauschale für existenzsichernde Leistungen im bisherigen Recht (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) fehlt in Abs. 3. Da nach der neuen Systematik des SGB IX i. d. F. des BTHG 2020 – mit Ausnahme des von § 134 erfassten Personenkreises – grundsätzlich keine existenzsichernden Leistungen durch Träger der Eingliederungshilfe mehr gewährt werden, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.1 Grundlagen der Vergütungsvereinbarung

Rz. 15 Die Vertragsparteien haben unter Berücksichtigung der Leistungsmerkmale nach Abs. 2 und unter Beachtung der Grundsätze nach § 123 Abs. 2 (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit) Leistungspauschalen für die zu erbringenden Leistungen festzulegen. Der bisherige Begriff "Maßnahmepauschale" (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) wird durch "L...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.5 Inhalte von Landesrahmenverträgen

Rz. 10 Im Gegensatz zu den Vorgaben der inhaltlichen Ausgestaltung der Eingliederungsvereinbarungen (§ 125 SGB XII) ist der Katalog der Vereinbarungsgegenstände des Abs. 1 Satz 2 abschließend (Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, § 131 Rz. 12; Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 131 Rz. 18), wobei eine weitgehende Auslegung der vorgegebenen Regelun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.3 Gepräge-Gesetzgebung

Rz. 25 Die grundlegende Änderung der Rspr. zur Beurteilung der GmbH & Co. KG war für viele Beteiligte von Nachteil. Es entfiel z. B. die Möglichkeit, bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft die Aufdeckung stiller Reserven – insbesondere im Grundbesitz – zu vermeiden, indem eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, die unab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben bez...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] mit Wirkung ab dem Vz 2022 in das EStG eingeführt worden und befreit die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.[2] Die Steuerbefreiung der Einkünfte aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen erfolgte, um einen Anr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anpassung des Gebäudenormalherstellungswerts wegen Alters, sog. Alterswertminderung (Abs. 4 Satz 1 und Satz 2)

Rz. 81 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudewert auf der Grundlage des Gebäudenormalherstellungswerts ermittelt, vgl. § 259 Abs. 2 BewG. Der Gebäudenormalherstellungswert, stellt den Sachwert eines neu errichteten Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt dar und berücksichtigt demzufolge das Alter des Gebäudes nicht. Vom Gebäudenormalherstellungswert ist daher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anpassung wegen Abbruchverpflichtung (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 151 [Autor/Stand] Bei bestehender Abbruchverpflichtung für das Gebäude ist die Alterswertminderung gemäß § 259 Abs. 4 Satz 5 BewG abweichend von den § 259 Abs. 4 Sätzen 2 bis 4 auf das Verhältnis des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt zur tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer begrenzt. Besteht für das zu bewertende Gebäude eine Abbruchverpflichtung, ist damit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Kreditinstitute

Kreditinstitute haben – unabhängig von ihrer Rechtsform – grds. die Regelungen für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.[1] Davon ausdrücklich ausgenommen sind die Regelungen über die Darstellung der GuV in Staffelform. Stattdessen gelten durch Rechtsverordnung erlassene Formblätter und andere Vorschriften.[2] Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2 Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren[1] fasst die Positionen der laufenden Geschäftstätigkeit stark zusammen und ordnet sie der Betriebsabrechnung zu. Anstelle der Bestandserhöhungen, des Material- und Personalaufwands und der Abschreibungen (laut Gesamtkostenverfahren) sind die auf die Umsatzerlöse entfallenden Herstellungskosten, die Vertriebskosten und die allgemeinen Verwaltungskos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.1 Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren[1] entspricht der herkömmlichen Vorstellung von der Gestaltung der GuV. Das Geschäftsergebnis (= Jahresüberschuss oder -fehlbetrag) folgt aus einer Gegenüberstellung der laufenden Erträge (insbesondere der Umsatzerlöse) und der laufenden Aufwendungen (insbesondere der Material-, Personalaufwendungen und Abschreibungen) einschließlich der Finanzerträ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen auf Ebene der Körperschaft

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch § 8 Abs 3 S 3 KStG wird verhindert, dass sich Einlagen als gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge auf das Einkommen auswirken. Soweit die Einlage als Ertrag verbucht wurde, ist deshalb nach uE zutr hM eine außerbilanzielle Korrektur vorzunehmen (zB s B. Lang in E&Y, KStG, § 8 Rn 479ff; s Roser, in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 97)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 259 BewG ist die zentrale Vorschrift für die Bewertung von Grundbesitz im Rahmen des Sachwertverfahrens für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift schreibt im einzeln vor, in welcher Art und Weise die durch § 258 BewG gemachten Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudesachwerts, vgl. § 258 Abs. 1 BewG, umzusetzen sind. Rz. 2 [Autor/Stand] Bei § 259 BewG ist di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rechtsfolgen bei einer verbilligten Nutzungsüberlassung

Tz. 97 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verbilligte Nutzungsüberlassung ist kein einlagefähiger Vermögensvorteil und führt deshalb nicht zu einer verdeckten Einlage; dazu s Tz 42ff. Bei der Kö erfolgt in diesen Fällen also weder eine (Aufwands-)Buchung noch eine außerbilanzielle Korrektur; damit weist die Kö allerdings ein aus gesellschaftsrechtlichen Gründen überhöhtes Einko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2 Abweichungen in der Steuerbilanz

Aufwendungen und Erträge einerseits und Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen andererseits können in Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen. Den Steuerbilanzen, die von den Handelsbilanzen abweichen, könnte dann die GuV für steuerrechtliche und handelsrechtliche Zwecke zur Seite gestellt werden. In der Praxis wird man sich eine solche Doppelarbeit ersparen und die s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen

Tz. 230 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschr aus dem eingebrachten BV fortgeführt werden, ob Bewertungsfreih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.2 Entnahmen

Tz. 344 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für Entnahmen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umw in das HReg/GenReg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), aus dem eingebrachten BV gilt die Rückwirkungsfiktion nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Übernehmerin anzuwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2025 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Beteiligungskorrekturgewinn bei Abwärtsverschmelzung (§ 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 111 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach dem durch das SEStEG eingefügten § 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG sind im Fall der Abwärtsverschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Kap-Ges in der stlichen Schlussbil der übertragenden MG die Anteile an der übernehmenden TG mind mit dem Bw, erhöht um frühere st-wirksame (noch nicht rückgängig gemachte) Tw-Abschr, um st-wirksame Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.1 Einlagen

Tz. 338 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für Einlagen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umw in das HReg/GenReg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), in das BV der eingebrachten Sachgesamtheit gilt die Rückwirkung nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Übernehmeri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Dazu s Urt des BFH v ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Umw-Kosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umw-Kosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 90 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird eine MG auf ihre TG verschmolzen und erhält der AE der MG als Ersatz für die wegfallende Beteiligung an der MG die bisher von dieser gehaltenen Anteile an der TG, führt dies hr-lich und auch stlich nicht zu einem Durchgangserwerb, dh zu einem Erwerb eigener Anteile durch die TG mit anschließender Sachauskehrung dieser Anteile an den AE ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Büroausstattung

Auch Aufwand für die aufwendige Büroausstattung gehört vor allem bei Gewerbetreibenden und Einkünften aus selbstständiger Arbeit, insbesondere von Freiberuflern, zu den abziehbaren Betriebsausgaben. Deshalb können auch die Abschreibungen bei Anschaffung von Orientteppichen nicht ohne weiteres als unangemessen gekürzt werden.[1] S. auchgesonderten Abschnitt. Ein Esstisch mit S...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Büroeinrichtung / 3.1 Es gibt Ausnahmen von der "normalen" Abschreibung

Von der linearen Abschreibung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gibt es jedoch auch Ausnahmen für den Unternehmer: Wirtschaftsgüter bis 250 EUR netto können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden[1] und Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Büroeinrichtung / 3 Wie Büroeinrichtungsgegenstände abgeschrieben werden können

Die Abschreibung für Wirtschaftsgüter ist regelmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear durchzuführen[1] und auch für Büroeinrichtungsgegenstände anzuwenden. Das Steuerrecht folgt hierbei den Regelungen des Handelsrechtes. Die regelmäßige Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern kann der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemeinen Wirtschaftsgüter entnommen werden. N...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden

Nach § 6 Abs. 2a EStG können Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, die beweglich, abnutzbar und selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind, alternativ für die Anwendung der Poolabschreibung zu einem Sammelposten zusammengefasst werden. Dieser Sa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Büroeinrichtung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abschreibung Sammelposten Geringwertiges Wirtschaftsgutmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebswirtschaftliche Aus... / 2 Die Finanzbuchhaltung als Grundlage der BWA

BWAs werden aus den Daten der Finanzbuchhaltung erstellt. Um eine aussagekräftige BWA zu generieren, bedarf es, neben der Hinterlegung der zutreffenden Gewinnermittlungsart, jedoch einer exakten Datenbasis – sprich der zeitnahen und zeitlich richtig abgegrenzten korrekten Erfassung der Geschäftsvorfälle. Eine einmalige Erfassung von Jahresabschlussbuchungen beeinflusst das E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.1.1 Aufbau: Zeilen

Die Zeilen der Kostenstatistik I weisen die Erlöse und Kosten sowie bestimmte Zwischenergebnisse wie Gesamtleistung, Rohertrag, betrieblicher Rohertrag, Gesamtkosten, Betriebsergebnis, Ergebnis vor Steuern und vorläufiges Ergebnis aus. Gesamtleistung Die Gesamtleistung stellt die Summe der ersten 3 Positionen der BWA dar. Sie setzt sich zusammen aus den Umsatzerlösen, den Best...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Büroeinrichtung / 3.2 Gegenstände der Büroeinrichtung bis 800 EUR Anschaffungskosten werden sofort abgeschrieben

Bei Vorliegen geringwertiger Wirtschaftsgüter haben Unternehmer nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG die Möglichkeit der Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung. Die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter betragen netto 250 EUR bis 800 EUR[1]. Die Vollabschreibung setzt gemäß § 6 Abs. 2 und 2a EStG voraus, dass es sich um abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Wi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.3 Zulassung

Nach der REACH-Verordnung können besonders besorgniserregende Stoffe einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen dann nur noch für die in einem solchen Zulassungsverfahren positiv beschiedenen Verwendungen eingesetzt werden (s. Art. 59 Abs. 1 1907/2006/EG) – man kann auch von einem Komplettverbot mit Erlaubnisvorbehalt sprechen. Diese beso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 5a EStG ist nach einhelliger Auffassung eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist.[1] Die einzelnen Absätze der Norm haben folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt, dass auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland den Gewinn von Handelsschiffen im internationalen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr