Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige AfA zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein AfA-Wahlrecht (vgl. § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Leistungsabschreibung

Rn. 161 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Leistungs-AfA wird der jährliche AfA-Betrag nach der Leistungsabgabe von VG bemessen. Beispiel: Der AfA-Ausgangswert einer Anlage beträgt 90.000 EUR. Bei einer geschätzten Gesamtkapazität der Anlage von 9.000 Betriebsstunden ergibt sich ein Werteverzehr für die Anlage i. H. v. 10 EUR pro Betriebsstunde. Damit lässt sich bei einer Inan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Lineare Methode

Rn. 152 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der linearen AfA-Methode wird der AfA-Ausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der AfA-Ausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu reduzieren. Der jährliche AfA...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. AfA-Verfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungs-AfA regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch die tatsächlich ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 167 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der AfA-Plan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten AfA-Lauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines AfA-Plans liegen indes regelmäßig Pr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abschreibungsausgangswert

Rn. 138 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der planmäßigen AfA bilden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 die AHK (vgl. zum Wertmaßstab der AHK HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.; steuerrechtlich ergeben sich die AHK als Bemessungsgrundlage aus § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4ff. EStG). Die AHK sind damit der AfA-Ausgangswert, der mittels einer festgelegten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abschreibungsbeginn

Rn. 142 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der AfA-Zeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als AfA zu verteilen sind, bestimmt. Der AfA-Zeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 165 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Steuerrechtliche Wahlrechte können seither losgelöst von der HB in Anspruch genommen werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Insoweit können handels- und steuerrechtlich – innerhalb der gesetzlich vorg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragen der Zuschreibungstechnik

Rn. 385 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die Frage zu beantworten, in welcher Reihenfolge bei einem eindeutig vorgegebenen RBW die planmäßigen AfA, außerplanmäßigen AfA sowie Zuschreibungen vorzunehmen sind. Diese Frage ist bilanzpolitisch bedeutungsvoll; denn je nach der gewählten Zuschreibungstechnik können sich unterschiedliche AfA- und Zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Perioden-AfA einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Perioden-AfA des gesamten VG zusamm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Progressive Methode

Rn. 159 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der progressiven Methode wird ein Wertminderungsverlauf abgebildet, der sich umgekehrt zur degressiven Methode verhält. Dementsprechend werden in den Anfangsjahren geringe und gegen Ende der ND hohe AfA-Beträge als Aufwand erfasst. Verfahrenstechnisch werden zunächst die Beträge nach der geometrisch- oder arithmetisch-degressiven AfA-Met...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abschreibungsende

Rn. 149 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das AfA-Ende wird im Normalfall über die Festlegung der ND bestimmt. Werden VG vor Ablauf der planmäßigen ND veräußert, sind diese VG bis zum Veräußerungszeitpunkt noch zeitanteilig abzuschreiben, wobei auch in diesem Fall die Berechnung aus Vereinfachungsgründen auf monatlicher Basis (statt nach Tagen) erfolgen kann (vgl. zum AfA-Beginn HdR...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Angaben im Anhang

Rn. 181 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Ist der Bilanzierende zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet, hat er gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 auch über Abweichungen von Bewertungsmethoden zu berichten (Angabe, Begründung, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die VFE-Lage). Zu den Pflichtangaben gehören u. a. der Wechsel der AfA-Methoden (sofern der Methodenwechsel nicht bereits vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR (2012): "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Rn. 145 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Festlegung der AfA-Höhe ist zu bestimmen, über welche ND der Ausgangswert (AHK) zu verteilen ist. Die ND ist der Zeitraum, über den ein VG voraussichtlich von einem UN genutzt werden kann. Die ND kann grds. in die technische, die wirtschaftliche und die rechtliche ND unterschieden werden (vgl. zu den ND-Kategorien im steuerrechtliche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 232 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einem UN-Erwerb im Wege eines "asset deal" kann ein entgeltlich erworbener GoF entstehen (vgl. HdR-E, HGB § 246, Rn. 30; WP-HB (2023), Rn. F 318), wenn die für die Übernahme des UN-Teils bewirkte Gegenleistung das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Reinvermögen, bestehend aus den Zeitwerten der einzelnen erworbenen VG abzgl. der Zeitwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ermittlung des Zuschreibungsbetrags

Rn. 357 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Als absolute Wertobergrenze gelten bei den VG des nicht abnutzbaren AV die AHK nach § 255. Bei VG des abnutzbaren AV liegt sie um die planmäßigen AfA, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, niedriger. Die Wertobergrenze bilden somit die fortgeführten AHK. Dieser Sachverhalt sei an folgendem vereinfachten Beispiel verdeutlicht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 258 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Technische Anlagen und Maschinen sind VG, die der Leistungserstellung im UN dienen. Ihre ND ist zeitlich begrenzt. Daher sind planmäßige AfA gemäß § 253 Abs. 3 vorzunehmen. Zudem müssen außerplanmäßige AfA gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 durchgeführt werden, wenn zum BilSt eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Die Wahl der AfA-Methode steht dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abnutzbares Anlagevermögen

Rn. 364 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 WG des abnutzbaren AV sind mit ihren – um AfA (einschließlich AfaA), erhöhte Absetzungen, Sonder-AfA, Abzüge nach § 6 EStG und ähnliche Abzüge – verminderten AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Der sich hieraus ergebende Buchwert bildet sowohl den Ausgangswert, auf den in der Zukunft eine Teilwert-AfA, soweit der Teilwert...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundstücke

Rn. 238 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige AfA ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche, Kiesgruben, Bergbau)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 268 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Ansatz von VG des UV erfolgt bei der Zugangsbewertung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 mit ihren AHK (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.). Bei der Folgebewertung sind gemäß § 253 Abs. 4 AfA auf den niedrigeren Wert vorzunehmen (strenges NWP), der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis für die entsprechenden VG zum BilSt ergibt, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 262 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zur Betriebsausstattung gehören VG, die zur Ausstattung des Produktionsbetriebs zählen und keine technischen Anlagen oder Maschinen sind (z. B. LKW, Gleisanlagen, Laboreinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeuge). Unter den Begriff der Geschäftsausstattung lassen sich insbesondere VG aus dem (kaufmännischen) Verwaltungsbereich subsumieren ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Planmäßige Nutzungsdauer

a) Abschreibungsbeginn Rn. 142 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der AfA-Zeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als AfA zu verteilen sind, bestimmt. Der AfA-Zeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bonner-Hd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 218 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolgen (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.; HdR-E, HGB § 255,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 305). Ein verpfli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertung von Handelswaren

Rn. 309 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zur Bewertung von Handelswaren nach dem NWP ist deren beizulegender Wert zum BilSt nach h. M. grds. sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu bestimmen (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 771; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 519; Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 396). Danach ergibt sich der beizuleg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rn. 265 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zukünftige Wertminderungsverläufe im Normalfall nicht vorhersehbar. Planmäßige AfA sind für diese VG daher grds. nicht zulässig (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 470; im Sonderfall von "abgebrochenen" Anlagen im Bau, deren Fortsetzung nicht absehbar ist, kann jedoch die Durchführung von planmäßig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz ;2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen

Rn. 359 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Von den sog. nachträglichen AK (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 43ff.) unterscheiden sich Zuschreibungen dadurch, dass der "Zugangsbetrag" bei einer nachträglichen Berücksichtigung der AK bislang noch nicht bilanzwirksam erfasst worden ist, während der i. R.e. Wertaufholung zugeschriebene Betrag in früheren Jahren bereits als Zugang in der Bilanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Rn. 297 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch Haufe HGB-Komm. (2024), § 253, Rn. 293). Ggf. kön...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 243 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die privatrechtlich wie Grundstücke behandelt werden (vgl. ADS (2023), § 266, Rn. 104). Beispiele für grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht, das Bergwerksrecht oder andere Abbaurechte, das Wohnungseigentum und die Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (vgl. auch HdR-E, HGB § 266, Rn. 19ff.). Rn. 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertung von geleisteten Anzahlungen

Rn. 311 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Geleistete Anzahlungen sind mit dem hingegebenen Geldbetrag zu bewerten. Ist abzusehen, dass der Vertragspartner seine geschuldete Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbringen kann und auch mit einer Rückerstattung der Anzahlung nicht zu rechnen ist, wird eine außerplanmäßige AfA notwendig. Die geleistete Anzahlung ist auf den Betrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorstand ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Bewertung von liquiden Mitteln

Rn. 329 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bilanzierung der liquiden Mittel (Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten) wird es i. d. R. keine Bewertungsprobleme geben. Eine außerplanmäßige AfA wird meist nur im Fall des Kursrückgangs bei Fremdwährungsguthaben und Sortenbeständen notwendig werden. Eine außerplanmäßige AfA ist bei Kurssenkungen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abschreibungsmethoden

a) Überblick Rn. 150 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die bei der Ermittlung von planmäßigen AfA bei abnutzbaren VG zu verwendende Methode wird in § 253 Abs. 3 nicht konkretisiert. Demnach überlässt der Gesetzgeber dem Bilanzierenden die Wahl der AfA-Methode. AfA-Methoden lassen sich grds. in zwei Gruppen unterteilen, die Zeit- und Leistungs-AfA. Bei der Zeit-AfA werden während der g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung des Abschreibungsplans

a) Vorbemerkungen Rn. 167 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der AfA-Plan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten AfA-Lauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines AfA-Plans liegen in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Sonderfälle

a) Geringwertige Wirtschaftsgüter Rn. 182 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz ;2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemildertes Niederstwertprinzip

a) Grundsatz Rn. 193 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für alle VG des AV, d. h. unabhängig von ihrer ND, sind die fortgeführten AHK (RBW) mit ihrem beizulegenden Wert am BilSt zu vergleichen. Ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung eine Wertminderung am BilSt, die voraussichtlich dauernd ist, hat eine außerplanmäßige AfA auf den niedrigeren beizulegenden Wert zu erfolgen (vgl. § 25...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen einer Wertaufholung

Rn. 348 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 253 Abs. 5 muss eine Wertaufholung i. R.d. Einzelbewertung aktivierter VG immer dann vorgenommen werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 224 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Entgeltlich erworbene immaterielle VG des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind gemäß § 253 Abs. 3 planmäßig über die ND abzuschreiben. Gerade immaterielle VG können unbefristet begründet sein, wie bspw. Gewinnungsrechte, Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten. Allerdings kann von einer fehlenden Befristung nicht zwingend auf eine zeitl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bauten auf fremden Grundstücken

Rn. 254 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bauten auf fremden Grundstücken sind Bauwerke, die dem wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden zuzurechnen sind, aber auf fremden Grundstücken, d. h. Grundstücken, die nicht im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden stehen, errichtet wurden. Fremde Grundstücke liegen etwa vor, wenn der Bilanzierende als Erbbaubere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Einzelwertberichtigung

Rn. 313 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Prinzipiell gilt der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung. Danach ist jede Forderung unter Berücksichtigung ihrer "individuell anhaftenden Risiken und ggf. der damit zusammenhängenden zukünftigen Aufwendungen" (Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 565) auf ihre Werthaltigkeit hin zu beurteilen. Rn. 314 Stand: EL 4...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 269 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das NWP lässt sich aus dem Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4; HdR-E, Kap. 2, Rn. 105ff., 114) ableiten. Das Imparitätsprinzip verpflichtet den Bilanzierenden, eingetretene Verluste bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu erfassen. Für VG des UV ist daher an jedem BilSt (Bewertungszeitpunkt) zu prüfen, ob der Börsen- oder Marktprei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 312 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 AfA durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle vorhersehbaren Risiken un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 272 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller AfA die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2024), § 253, Rn. 287). Da sich die Bewertungsgenauigk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Bewertung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 327 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen gegen verbundene UN sowie Forderungen gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werfen keine spezifischen Bewertungsprobleme auf. Solche Forderungen resultieren aus LuL oder kurzfristigen Darlehensgewährungen. Die Bewertung der Forderungen gegen verbundene UN bzw. gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertungsstichtag

Rn. 203 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Ermittlung des beizulegenden Werts sind gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Wertverhältnisse zum BilSt relevant. Wertbeeinflussende Tatsachen, die nach dem BilSt eingetreten sind, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden (vgl. zur Unterscheidung wertaufhellender und wertbeeinflussender Tatsachen HdR-E, HGB § 252, Rn. 87).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung des Niederstwertprinzips für die Steuerbilanz

Rn. 330 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bewertung des UV für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist in § 6 EStG geregelt. Dem UN steht hiernach ein Wahlrecht zu, die WG des UV mit den AHK (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) oder alternativ zum niedrigeren Teilwert anzusetzen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; zum Teilwe...mehr