Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachanlagevermögen

a) Grundstücke Rn. 238 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige AfA ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche, Kiesgr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strenges Niederstwertprinzip

1. Vorbemerkungen Rn. 269 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das NWP lässt sich aus dem Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4; HdR-E, Kap. 2, Rn. 105ff., 114) ableiten. Das Imparitätsprinzip verpflichtet den Bilanzierenden, eingetretene Verluste bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu erfassen. Für VG des UV ist daher an jedem BilSt (Bewertungszeitpunkt) zu prüfen, ob der Börse...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Relevanter Markt

aa) Vorbemerkungen Rn. 285 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Bewertung von Forderungen

aa) Vorbemerkungen Rn. 312 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 AfA durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle vorhers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einzelfälle

1. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 218 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die AfA nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen das Anscha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 334 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Seit dem BilMoG enthält das HGB in § 253 Abs. 5 ein rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot. Danach dürfen weder im AV noch im UV niedrigere Wertansätze aufgrund von außerplanmäßigen AfA "beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen". Es ist also im Jahr des Wegfalls der Gründe für eine außerplanmäßige AfA eine Zuschreibu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wertaufholung bei unterschiedlichen Buchwerten in Handels- und Steuerbilanz

Rn. 382 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unterschiedliche Buchwerte in HB und StB ergeben sich etwa bei Verschmelzungs- und Spaltungsfällen (vgl. so noch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 658, m. w. N.) sowie insbesondere dann, wenn eine außerplanmäßige AfA in der HB steuerrechtlich nicht oder nur teilweise nicht erfolgt.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erfassung einer Wertaufholung in der Bilanz

Rn. 393 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Aus der Bilanz sind weder Wertaufholungen auf VG des UV noch des AV ersichtlich. Bei VG des AV müssen Zuschreibungen des GJ grds. im Anlagespiegel ausgewiesen werden. Zuschreibungen aus VJ sind dort indes nicht zwingend, sondern nur bei dessen freiwilliger Erweiterung um eine Spalte "Kumulierte Zuschreibungen" offenzulegen. I.d.R. werden sie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine AfA auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilige VG sol...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ableitung aus dem Börsenpreis

Rn. 275 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unter dem Börsenpreis ist derjenige Kurs zu verstehen, der an einer regulierten Börse zum BilSt festgestellt wird, sofern es zu Umsätzen am entsprechenden Marktplatz gekommen ist (vgl. WP-HB (2023), Rn. F 187). Dabei können sowohl Kurse an in- als auch ausländischen Börsen wertrelevant sein (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 759). Rn. 276 Stand: EL...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beizulegender Wert

Rn. 282 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Können weder Börsen- noch Marktpreise für den zu bewertenden VG ermittelt werden, ist der beizulegende Wert für die Folgebewertung maßgeblich. Börsen- oder Marktpreise können bspw. bei schwachem Organisationsgrad eines Markts fehlen oder ein Markt ist überhaupt gar nicht existent. Rn. 283 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim beizulegenden Wert hand...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 285 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung durchzuführen, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Bewertung von Wertpapieren

Rn. 328 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des UV werden grds. zu deren AK bewertet. Anschaffungsnebenkosten sind zu berücksichtigen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 27ff.). Zum BilSt ist dieser historische Ausgangswert mit dem jeweils beizulegenden Wert zu vergleichen. Dessen Ermittlung bereitet keine Schwierigkeiten, wenn es sich bei den Wertpapieren um börsennotierte Titel h...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Absatz- und Beschaffungsmarkt

Rn. 296 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abweichend von der oben beschriebenen Vorgehensweise wird insbesondere für Handelswaren die Ermittlung sowohl eines absatz- als auch beschaffungsmarktorientierten Werts gefordert (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. WP-HB (2023), Rn. F 186). Nach hier vertretener Ansicht ist jedoch für Zwecke eines Niederstwerttests allein der Absatzmarkt rel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Wertaufholungsverbot für den Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 374 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 3f. enthalten die Regelungen zur wahlweisen (nur VG des Finanz-AV; vgl. Abs. 3 Satz 6) und pflichtgemäßen außerplanmäßigen AfA (alle VG des AV und UV; vgl. Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4). Hierauf nimmt § 253 Abs. 5 Satz 1 Bezug und fordert eine Wertaufholung bei Wegfall der Gründe nach einer vorangegangenen Niederstwert-AfA. Demnach fa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen

Rn. 371 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 WG des nicht abnutzbaren AV (Grund und Boden sowie Beteiligungen) sowie des UV sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit ihren AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Analog zu den abnutzbaren WG des AV kann ein niedrigerer Teilwert nur dann angesetzt werden, wen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2025), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ableitung aus dem Marktpreis

Rn. 278 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Marktpreis ist "derjenige Preis, der an einem Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Art und Güte zu einem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt gewährt wurde" (WP-HB (2023), Rn. F 187). Dabei ist bei der Bestimmung des relevanten Markts insbesondere auf eine angemessene räumliche Abgrenzung des Markts, die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Rn. 448 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Im Handelsrecht sind Immobilien im AV als Sachanlagen auszuweisen, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 sowie § 266 Abs. 2). Nach IFRS wird bei Immobilien zusätzlich zwischen (in die Betriebsprozesse integriertem) Sach-AV (Immobilien zur betrieblichen Nutzung) und als Finanzinvestition gehalt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS Küting/Lauer, D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Bilanzierung bei Absicherung von Kreditrisiken

Rn. 380 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aktiva (Forderungen, Wertpapiere), die mittels Bürgschaften, Gewährleistungen etc. gegen das Kreditausfallrisiko gesichert sind, werden unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit dieser Sicherheiten bewertet. Dies bedeutet, dass insoweit, als die Sicherheiten werthaltig sind, keine Wertminderung der Aktiva angenommen und mithin auch insoweit ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertaufholungs- bzw. Zuschreibungsgebot (Satz 1)

Rn. 344 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach § 253 Abs. 5 besteht für sämtliche Rechtsformen eine Zuschreibungspflicht, wenn die Gründe für die in früheren GJ vorgenommene(n) außerplanmäßige(n) AfA weggefallen sind. Dies begrenzt die Möglichkeit der Bildung stiller Reserven. Die Vermögens-, aber auch die Ertragslage zeichnen durch das Wertaufholungsgebot ein den tatsächlichen Verh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beendigung bei Absicherung von Zahlungsstromrisiken bzw. antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 391a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Forderung i. R.e. Cashflow-Hedges mittels eines Receiver-Zinsswaps gegen das Zinsrisiko abgesichert und wird der Receiver-Zinsswap vorzeitig aufgelöst, resultiert daraus üblicherweise eine Ausgleichszahlung, die den positiven bzw. negativen Marktwert des Zinsswaps ausgleicht. Hier erscheint es zulässig, die A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Wertaufholungen (Zuschreibungen)

Rn. 437 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Entfällt bei einzelnen abnutzbaren Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter ND zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für eine Wertminderung (außerplanmäßige AfA), muss eine Wertaufholung ("reversal of impairment") auf den gestiegenen erzielbaren Betrag ("recoverable amount") erfolgen (vgl. IAS 36.110ff.), max. jedoch bis ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist derjenige Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorräte

Rn. 31 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um AfA nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegend Fracht- ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Auflösen der antizipativen Bewertungseinheit (Sanktionsmaßnahmen)

Rn. 266 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ist bei antizipativen Bewertungseinheiten laufend (mindestens zu jedem Abschlussstichtag) zu prüfen, ob das erwartete und abgesicherte Geschäft (z. B. der Zufluss eines bestimmten Währungsbetrags aufgrund erwarteter UE) nach wie vormehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 404 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Zuge der Umsetzung des BilMoG – insbesondere im Kontext der Einführung des § 254 zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten – stellte sich u. a. die Frage, ob und wie die Geschäfte des Bankbuchs – deren Absicherung meist auf Nettobasis erfolgt (früher von Banken häufig als Macro-Hedge bezeichnet) – mit Inkrafttreten des BilMoG zu bewerten u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Besonderheit für antizipative Bewertungseinheiten über erwartete Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rn. 348 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 92, spricht sich bei antizipativen Bewertungseinheiten für (erwartete, geplante) Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Erwerbs- bzw. Verkaufspreise, die durch ein Termingeschäft abgesichert sind, dafür aus, dass Grundgeschäft (erwartete, noch nicht vertraglich vereinbarte Transaktion) und Sicherungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rn. 442 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wenn ein langfristiger Vermögenswert (vgl. IFRS 5.3) (oder eine Veräußerungsgruppe (vgl. IFRS 5.4), die mindestens einen langfristigen Vermögenswert beinhaltet) nicht mehr im UN eingesetzt werden soll, sondern am BilSt nur noch zur Veräußerung bereitsteht, hat sich der Ausweis und die Bewertung nach IFRS 5 zu richten (vgl. grundlegend und we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz ;5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei LuL. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet der Auszahlungsbetrag di...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2 Aktivierung und Abschreibung

2.1 Ursprünglicher (originärer) Geschäftswert 2.1.1 Handelsrecht Rz. 7 § 248 Abs. 2 HGB bestimmt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden." § 248 Abs. 2 HGB stellt nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände ab und deckt nicht einen originären Geschäfts- oder Firmenwert a...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 19 Nach IFRS 3 und IAS 38 ist ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen (Aktivierungsgebot). IAS 38 unterteilt immaterielle Vermögensgegenstände in solche mit begrenzter und solche mit unbegrenzter Nutzungsdauer; zu Letzteren zählt der Geschäfts- oder Firmenwert. Damit entfällt eine planmäßige Abschreibung (IAS 38.107). Zugelassen wird bei Wertminderung (impai...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtl...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist der Geschäftswert über 15 Jahre abzuschreiben. Die AfA dürfen nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann nicht nach einer kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 15 Jahre sein wird. Z. B. bei sog. personenbezogenen Betrieben, bei denen de...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.3 Steuerrecht

Rz. 10 Steuerlich sind die Aufwendungen für einen originären Geschäfts- und Firmenwert aufwandswirksam zu erfassen, da steuerlich für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens weiterhin nur dann ein Aktivposten anzusetzen ist, wenn ein entgeltlicher Erwerb vorliegt. Rz. 11 vorläufig frei Rz. 12 vorläufig freimehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3 Negativer Geschäftswert

2.3.1 Handelsrecht Rz. 25 Ein nicht die Buchwerte deckender Kaufpreis bedeutet eine Überbewertung der Aktiva mit der Folge, dass aufgrund des Anschaffungskostenprinzips der Differenzbetrag anteilig auf die Vermögensgegenstände verteilt werden muss (Abstockung); der Saldo der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden muss der Höhe des gezahlten Kaufpreises entsprechen. In ...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1 Ursprünglicher (originärer) Geschäftswert

2.1.1 Handelsrecht Rz. 7 § 248 Abs. 2 HGB bestimmt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden." § 248 Abs. 2 HGB stellt nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände ab und deckt nicht einen originären Geschäfts- oder Firmenwert ab. Dieser ist kein Vermögensgegenstand und ma...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2 Abgeleiteter (derivativer) Geschäftswert

2.2.1 Handelsrecht Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wen...mehr