Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Prof. Dr. Michael Dusemond, Dr. h.c. Armin Pfirmann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 76

Stand: EL 46 – ET: 06/2025

Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl. II 1978, S. 262ff.) der Unterschiedsbetrag, der wirtschaftlich eine den Zinsen gleichzusetzende zusätzliche Vergütung für die Kap.-Überlassung darstellt und grds. der "Zinsfeineinstellung" dient, als RAP aktiviert werden (vgl. § 250 Abs. 3; HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.). Der aktivierte Unterschiedsbetrag "ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können" (§ 250 Abs. 3 Satz 2).

 

Rn. 77

Stand: EL 46 – ET: 06/2025

Übersteigt der Ausgabe- den Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit (z. B. Emission einer Anleihe zu einem höheren als dem Rückzahlungsbetrag), ist die Differenz zwischen höherem Ausgabe- und Erfüllungsbetrag (sog. Begebungsagio) sowohl in der HB als auch StB als RAP zu passivieren (vgl. Heinen (1986), S. 318; ferner HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.). Bei Wandelschuldverschreibungen ist das Begebungsagio allerdings nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 in die ­Kap.-Rücklage einzustellen (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 91; HdJ, Abt. I/7 (2013), Rn. 532).

 

Rn. 78

Stand: EL 46 – ET: 06/2025

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Die Vorschriften zur Bilanzierung von ggf. bei der Ausgabe von Anleihen entstehenden Auf- oder Abgeldern gelten für Darlehen von Kreditinstituten analog (vgl. HdR-E, HGB § 253, Rn. 54, 63ff.).

 

Rn. 79

Stand: EL 46 – ET: 06/2025

Die mit der Aufnahme eines Darle...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
    1
  • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
Schnelleinstieg Zoll
Bild: Haufe Shop

Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren