Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beginn und Ende des Abschreibungszeitraums

Rn. 892 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Abschreibungszeitraum beginnt im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des WG iRd Überschusseinkunftsart (BFH v 16.01.1996, IX R 60/94, BFH/NV 1996, 600; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz I 80; Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9 EStG Rz 488; nach aA ab Anschaffung oder Herstellung: Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 537; Krüger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Abnutzbare WG

Rn. 59 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abnutzbare WG gehören zwar auch in das PV des StPfl und ein aus ihnen erzielter Veräußerungsgewinn ist (mit Ausnahme von §§ 22 Nr 2 EStG iVm §§ 23, 17 EStG; s Rn 52) nicht der ESt unterworfen. § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG lässt aber ausdrücklich Abschreibungen auf die AK/HK als WK zu (zum Meinungsstreit, ob AK/HK ihrem Wesen nach selbst WK sind u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Systematische Bedeutung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG

Rn. 883 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die zentrale Vorschrift des EStG über Abschreibung von WG, § 7 EStG, steht im Abschnitt "Gewinn" und ist deshalb nach der Gesetzessystematik nur auf die Gewinneinkunftsarten, nicht aber auf die Überschusseinkünfte anzuwenden. Gäbe es die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG mit der Verweisung auf die Abschreibungsregelungen nicht, so wäre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Praxisfragen zum "geringwertigen" Arbeitsmittel bei ArbN, DStR 1984, 680; Costede, Grundfragen der Absetzungsbefugnis wegen Abnutzung, StuW 1986, 263; Alt, Das Überschussvermögen im ESt-Recht, StuW 1994, 138; Krüger, Führen WK zu Überschusserzielungsvermögen?, FR 1995, 633; Kottke, Zum sofortigen WK-Abzug bei Umwidmung bisher privat genutzter WG, DB 1998, 1255; Grube, Ir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 880 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung und erhöhte Abnutzungen. Die Rechtsnorm stellt damit klar, dass auch im Bereich der Überschusseinkünfte die Aufwendungen für mehrjährig nutzbare WG nicht im Jahr der Verausgabung in voller Höhe abgezogen werden können, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

Rn. 891 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschreibungsfähig sind – wie bei den Gewinneinkunftsarten – alle abnutzbaren materiellen oder immateriellen WG, dh dann, wenn sie einem technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen (BFH v 26.01.2001, VI R 26/98, BStBl II 2001, 194 für eine 300 Jahre alte Meistergeige; ferner s Rn 875 "Musikinstrument"). Grund und Boden und Kap...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 880 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung und erhöhte Abnutzungen. Die Rechtsnorm stellt damit klar, dass auch im Bereich der Überschusseinkünfte die Aufwendungen für mehrjährig nutzbare WG nicht im Jahr der Verausgabung in voller Höhe abgezogen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG im Einzelnen

1. Anwendbare Rechtsvorschriften Rn. 890 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG verweist in seiner gegenwärtigen Fassung auf die Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung, für Substanzverringerung und über erhöhte Absetzungen, ohne die anwendbaren Rechtsvorschriften im Einzelnen zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften der §§ 7ff EStG auch b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendungsbereich

Rn. 881 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG gilt der Gesetzessystematik nach für alle Überschusseinkunftsarten. Praktische Relevanz hat die Norm aber allein für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 2 Abs 1 Nr 4 EStG) und die Einkünfte aus VuV (§ 2 Abs 1 Nr 6 EStG), da Einkünfte aus KapVerm und sonstige Einkünfte im Regelfall nicht mit WG erzielt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 882 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer der Regelung waren § 13 Abs 1 Nr 1b EStG 1920 (RGBl 1920, 359) und § 16 Abs 2 und 3 EStG 1925 (RGBl 1925, 189). Die heutige Regelung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG findet sich – mit Ausnahme des erst 1989 eingefügten Hinweises auf erhöhte Absetzungen – wortgleich erstmals im EStG 1934 (RGBl I 1934, 1005), ergänzt um einen Klammerzusa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie zwar nicht s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgeltungswirkung

Rn. 530 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 2 S 1 EStG bestimmt, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten werden, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst sind. Kosten für Versicherungen, Parkhaus, Abholfahrten, für einen Austauschmotor sowie Abschreibungen auf ein Fahrzeug können daher nicht zusätzlich angesetzt werden. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erwerbsvermögen

Rn. 884 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Diskutiert wird in der Literatur, ob es im Bereich der Überschusseinkünfte analog zum BV bei den Gewinneinkünften ein vom PV abzugrenzendes sog Erwerbs-, Arbeits- oder Einkünfteerzielungsvermögen gibt. Bedeutung hat dies für die Frage, ob Vermögensverluste durch neutrale Ereignisse (zB Diebstahl oder Beschädigung eines Arbeitsmittels) einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einführung zu 9 Abs 1 S 3 Nr 1–7 EStG

Rn. 240 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 EStG beginnt: Zitat "Werbungskosten sind auch ..." und zählt im Anschluss eine Reihe von Aufwendungsarten auf. Diese Formulierung macht klar, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern neben den ausdrücklich aufgeführten weitere "unbenannte" WK existieren. Rn. 241 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pauschale Kilometersätze nach BRKG

Rn. 641 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Neuregelung des Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber erstmalig in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2 EStG eine gesetzliche Kilometerpauschale festgelegt, die die bisherige Verwaltungsregelung in R 9.5 Abs 1 S 5 LStR 2011 und in H 9.5 LStH 2013 "Pauschale Kilometersätze" ersetzt hat. Insoweit handelt es sich um eine typisierende Vereinfachungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatsächlich entstandene Aufwendungen

Rn. 638 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Benutzt der StPfl öffentliche Verkehrsmittel, stellen alle Aufwendungen, die er für die Reise aufgewandt hat, Fahrtkosten dar (Bahn- und Busfahrkarten einschließlich eventueller Zuschläge, Flugtickets, Fährpassagen, R 9.5 Abs 1 S 2 LStR 2015). Fiktive Kosten können hingegen nicht berücksichtigt werden (Bsp: Der StPfl verwendet seine privat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzug der WK

Rn. 122 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem in § 11 Abs 2 EStG geregelten Abflussprinzip grundsätzlich in dem VZ anzusetzen, in dem sie tatsächlich verausgabt werden. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kj geleistet werden, können in Abweichung vom strikten Abflussprinzip nach § 11 Abs 2 S 2 EStG iVm § 11 Abs 1 S 2 EStG dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Üblichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

Rn. 118 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass die Aufwendung beruflich veranlasst ist, so ist es für den WK-Abzug ebenso wie bei BA grundsätzlich unerheblich, ob sie nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH v 15.05.1981, VI R 66/78, BStBl II 1981, 735; BFH v 31.01.1986, VI R 78/82, BStBl II 1986, 355). Es obliegt allein der Entscheidu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 830 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, zB für Werkzeuge und typische Berufskleidung. Eine Definition des Arbeitsmittels enthält die Vorschrift nicht; Werkzeuge und Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Nach st Rspr sind unter Arbeitsmittel alle WG zu verstehen, die unmittelbar der Erle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 251 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG sind WK auch Zitat "Schuldzinsen ..., soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Eine inhaltsgleiche Regelung enthielten bereits die EStG von 1920 (§ 13 Nr 2), 1925 (§ 15 Abs 1 Nr 3) und 1934 (§ 9 Nr 1 insofern wörtlich übereinstimmend). Auch davor war unter der Geltung aller EStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu den AK

Rn. 269 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl Zinsen und allgemeine Finanzierungskosten aufgewendet werden, um das Geld für die AK/HK des jeweiligen WG aufzubringen, mittelbar also durch dessen Anschaffung oder Herstellung veranlasst sind, stellen sie nach st Rspr (zB BFH v 07.11.1989, IX R 190/85, BStBl II 1990, 460 und BFH v 25.07.1995 IX R 38/93, BStBl II 1995, 835) selbst ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Arbeitsmittels

Rn. 840 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG enthält keine Legaldefinition des Arbeitsmittels. Die im Gesetz erwähnten Werkzeuge und die typische Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Der BFH versteht in st Rspr unter Arbeitsmittel alle WG, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) WK der Personenmehrheit

Rn. 130 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die Personenmehrheit selbst (in der gesamthänderischen Verbundenheit der Beteiligten) die Merkmale des Besteuerungstatbestands erfüllt, müssen die Voraussetzungen für den WK-Abzug bei der Personenmehrheit – und nicht beim einzelnen Beteiligten – gegeben sein. Rn. 131 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von WK auf der Ebene der Personenmehrheit ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 88 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang soll nach der Rspr nur dann angenommen werden können, wenn sich der endgültige Entschluss zur Einkünfteerzielung anhand objektiver Umstände belegen lässt (BFH v 04.06.1991, IX R 30/89, BStBl II 1991, 761; BFH v 19.09.2012, VI R 78/10, BStBl II 2013, 284; BFH v 11.12.2012, IX R 14/12, BStBl II 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Arbeitsmittel

Rn. 856 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind "Aufwendungen" für Arbeitsmittel, dh Ausgaben in Geld oder Geldeswert für die Erlangung der Verfügungsmacht über ein Arbeitsmittel. Als Aufwendungen kommen in erster Linie die AK oder HK (einschließlich USt) für das Arbeitsmittel in Betracht; aber auch Mietaufwendungen könnten abgezogen werden. Zu den Aufwendungen für Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gilt bis einschl. 31.12.2019 nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vor dem 1.1.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 7 Ausübung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich zulässig sind, können unabhängig von dem Ansatz in der Handelsbilanz ausgeübt werden. Wahlrechte, die sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässig sind, brauchen nicht übereinstimmend ausgeübt zu werden. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind die Wirtschaftsgüter, für die steuerlich zulässige Wahlrechte in Abweichung von der handelsrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 4.2 Bewertung von Finanzanlagen

Beteiligungen im Anlagevermögen sind regelmäßig mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Finanzanlagen sind nicht abnutzbar. Bei Wertminderung können sie auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.[1] Ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen. Handelsrechtlich können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreib...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1 Abschreibungen von Gebäuden

Rz. 849 [Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–34] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK (→ Tz 854, → Tz 859) für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 863 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.4.3 Die lineare Abschreibung kann angesetzt werden

Als Wertverzehr des Anlagevermögens ist grundsätzlich der Betrag anzusetzen, der bei der Bilanzierung des Anlagevermögens als AfA berücksichtigt wurde. War bei Wirtschaftsgütern eine degressive AfA möglich, kann zur Ermittlung der Herstellungskosten lediglich die lineare AfA berücksichtigt werden. Dieses AfA-Verfahren muss bei der Berechnung der Herstellungskosten beibehalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.1 Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA

Rz. 850 Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung sind die AK oder HK des Gebäudes. Gebäude sind hinsichtlich der AfA grds. als Einheit zu behandeln. Unselbstständige Gebäudeteile stehen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude und sind deshalb zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben. Zu den unselbstständigen Gebäudeteilen gehören z. B....mehr