Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pauschale Kilometersätze nach BRKG

Rn. 641 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Neuregelung des Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber erstmalig in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2 EStG eine gesetzliche Kilometerpauschale festgelegt, die die bisherige Verwaltungsregelung in R 9.5 Abs 1 S 5 LStR 2011 und in H 9.5 LStH 2013 "Pauschale Kilometersätze" ersetzt hat. Insoweit handelt es sich um eine typisierende Vereinfachungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatsächlich entstandene Aufwendungen

Rn. 638 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Benutzt der StPfl öffentliche Verkehrsmittel, stellen alle Aufwendungen, die er für die Reise aufgewandt hat, Fahrtkosten dar (Bahn- und Busfahrkarten einschließlich eventueller Zuschläge, Flugtickets, Fährpassagen, R 9.5 Abs 1 S 2 LStR 2015). Fiktive Kosten können hingegen nicht berücksichtigt werden (Bsp: Der StPfl verwendet seine privat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Üblichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

Rn. 118 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass die Aufwendung beruflich veranlasst ist, so ist es für den WK-Abzug ebenso wie bei BA grundsätzlich unerheblich, ob sie nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH v 15.05.1981, VI R 66/78, BStBl II 1981, 735; BFH v 31.01.1986, VI R 78/82, BStBl II 1986, 355). Es obliegt allein der Entscheidu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzug der WK

Rn. 122 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem in § 11 Abs 2 EStG geregelten Abflussprinzip grundsätzlich in dem VZ anzusetzen, in dem sie tatsächlich verausgabt werden. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kj geleistet werden, können in Abweichung vom strikten Abflussprinzip nach § 11 Abs 2 S 2 EStG iVm § 11 Abs 1 S 2 EStG dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 830 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, zB für Werkzeuge und typische Berufskleidung. Eine Definition des Arbeitsmittels enthält die Vorschrift nicht; Werkzeuge und Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Nach st Rspr sind unter Arbeitsmittel alle WG zu verstehen, die unmittelbar der Erle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 88 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang soll nach der Rspr nur dann angenommen werden können, wenn sich der endgültige Entschluss zur Einkünfteerzielung anhand objektiver Umstände belegen lässt (BFH v 04.06.1991, IX R 30/89, BStBl II 1991, 761; BFH v 19.09.2012, VI R 78/10, BStBl II 2013, 284; BFH v 11.12.2012, IX R 14/12, BStBl II 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 251 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG sind WK auch Zitat "Schuldzinsen ..., soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Eine inhaltsgleiche Regelung enthielten bereits die EStG von 1920 (§ 13 Nr 2), 1925 (§ 15 Abs 1 Nr 3) und 1934 (§ 9 Nr 1 insofern wörtlich übereinstimmend). Auch davor war unter der Geltung aller EStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Arbeitsmittels

Rn. 840 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG enthält keine Legaldefinition des Arbeitsmittels. Die im Gesetz erwähnten Werkzeuge und die typische Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Der BFH versteht in st Rspr unter Arbeitsmittel alle WG, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu den AK

Rn. 269 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl Zinsen und allgemeine Finanzierungskosten aufgewendet werden, um das Geld für die AK/HK des jeweiligen WG aufzubringen, mittelbar also durch dessen Anschaffung oder Herstellung veranlasst sind, stellen sie nach st Rspr (zB BFH v 07.11.1989, IX R 190/85, BStBl II 1990, 460 und BFH v 25.07.1995 IX R 38/93, BStBl II 1995, 835) selbst ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) WK der Personenmehrheit

Rn. 130 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die Personenmehrheit selbst (in der gesamthänderischen Verbundenheit der Beteiligten) die Merkmale des Besteuerungstatbestands erfüllt, müssen die Voraussetzungen für den WK-Abzug bei der Personenmehrheit – und nicht beim einzelnen Beteiligten – gegeben sein. Rn. 131 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von WK auf der Ebene der Personenmehrheit ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Arbeitsmittel

Rn. 856 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind "Aufwendungen" für Arbeitsmittel, dh Ausgaben in Geld oder Geldeswert für die Erlangung der Verfügungsmacht über ein Arbeitsmittel. Als Aufwendungen kommen in erster Linie die AK oder HK (einschließlich USt) für das Arbeitsmittel in Betracht; aber auch Mietaufwendungen könnten abgezogen werden. Zu den Aufwendungen für Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gilt bis einschl. 31.12.2019 nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vor dem 1.1.20...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

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Anlagevermögen / 7 Ausübung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich zulässig sind, können unabhängig von dem Ansatz in der Handelsbilanz ausgeübt werden. Wahlrechte, die sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässig sind, brauchen nicht übereinstimmend ausgeübt zu werden. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind die Wirtschaftsgüter, für die steuerlich zulässige Wahlrechte in Abweichung von der handelsrechtlich...mehr

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Anlagevermögen / 4.2 Bewertung von Finanzanlagen

Beteiligungen im Anlagevermögen sind regelmäßig mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Finanzanlagen sind nicht abnutzbar. Bei Wertminderung können sie auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.[1] Ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen. Handelsrechtlich können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreib...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1 Abschreibungen von Gebäuden

Rz. 849 [Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–34] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK (→ Tz 854, → Tz 859) für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen f...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 863 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Eigenleistungen / 2.4.3 Die lineare Abschreibung kann angesetzt werden

Als Wertverzehr des Anlagevermögens ist grundsätzlich der Betrag anzusetzen, der bei der Bilanzierung des Anlagevermögens als AfA berücksichtigt wurde. War bei Wirtschaftsgütern eine degressive AfA möglich, kann zur Ermittlung der Herstellungskosten lediglich die lineare AfA berücksichtigt werden. Dieses AfA-Verfahren muss bei der Berechnung der Herstellungskosten beibehalte...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.1 Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA

Rz. 850 Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung sind die AK oder HK des Gebäudes. Gebäude sind hinsichtlich der AfA grds. als Einheit zu behandeln. Unselbstständige Gebäudeteile stehen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude und sind deshalb zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben. Zu den unselbstständigen Gebäudeteilen gehören z. B....mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–51] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 847 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 665 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 847 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 848 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 840 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Eigenleistungen / 3 Aktivierte Herstellungskosten erhöhen den Gewinn

Die einzelnen Kosten, die den Herstellungskosten zugerechnet werden, haben bisher den steuerlichen Gewinn gemindert. Eine Umqualifizierung der Kosten zu Herstellungskosten führt zu einer Gewinnerhöhung im laufenden Geschäftsjahr und damit letztendlich zu einer Gewinnneutralisierung. Hierdurch kommt es lediglich zu einer Gewinnverschiebung. Eine Gewinnauswirkung ergibt sich e...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.2.1 Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Rz. 887 [Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeile 36] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaft...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.2 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Rz. 1161 [Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 41] Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines I...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 979 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der GewSt bei der ESt teilweise wieder entlastet werde...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 911 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

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Eigenleistungen / 2.4 Steuerrechtliche Herstellungskosten unterliegen keinen besonderen Regeln

Sollen die steuerlichen Herstellungskosten die Wertuntergrenze bilden, müssen in der Handelsbilanz die gleichen Kosten gebucht werden. Das Steuerrecht definiert den Begriff "Herstellungskosten" nicht selbst, sondern verweist auf § 255 Abs. 2 – 3 HGB.[1] Zu den Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Materia...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 962 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 258 [Grundstücke → ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.2 Selbstständige Gebäudeteile

Rz. 851 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, also in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht (R 4.2 Abs. 3 EStR 2012). Wird ein Gebäude teils ei...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 899 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 633 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.7 Zuschüsse

Rz. 914 [Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 53] Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen (→ Tz 835).mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 831 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr