Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.5 Wert nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG

Rz. 55 Auch das Steuerrecht kennt den Ansatz eines aktuellen Zeitwerts in der Steuerbilanz. Dieser Zeitwert ergibt sich aufgrund einer Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, AfaA) und ist nicht mit einem Namen belegt. Gegenüber den vorher aufgeführten Zeitwerten ergibt sich die Besonderheit, dass di...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.2.1 Abschreibungswahlrechte

Rz. 79 Gesetzlich sind Abschreibungswahlrechte nicht geregelt. Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungwahlrechten nach § 253 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 HGB a. F. beruhen, die in Geschäftsjahren vorgenommen wurden, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, können unter Anwendung der für sie in der bisherigen Fassung geltenden Vorschriften fortgeführt we...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.8 Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 72 Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz regelmäßig mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Restbuchwert) zu verst...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.7 Teilwert

Rz. 70 Der Teilwert[1] ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG [2] definiert. Die Teilwertermittlung beruht auf einer Fiktionenkette, in die regelmäßig auch Zukunftserwartungen einfließen. Der Teilwert wird deshalb von Größen beeinflusst, welche erst in der Zukunft realisiert werden. Insbesondere Ertragserwartungen haben einen starken Einfluss auf die Höhe des Teilwerts. Rz. 71 Wegen des...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.9 Zusammenfassung

Rz. 76 Die Regelwertansätze für den Jahresabschluss sind beim nicht abnutzbaren Vermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für das abnutzbare Vermögen gelten als Regelwertansatz die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für den Regelwertansatz besteht regelmäßig kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Rz. 77 Ein über dem Regelwertansatz li...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.2 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 32 Ebenso wie die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Rz. 27 ff.) sind auch die Umlaufgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3–5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Rz. 33 Für Umlaufgegenstände besteht ein Abschreibungsgebot, sie mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.2 Nutzungswert und Erfüllungsbetrag

Rz. 124 Der Nutzungswert (value in use) ist der Barwert der Cashflows oder des sonstigen wirtschaftlichen Nutzens, den ein Unternehmen aus der Nutzung eines Vermögenswerts und seinem endgültigen Abgang zu erzielen erwartet.[1] Der Nutzungswert ist in IAS 36.6 näher definiert als der Barwert der künftigen Cashflows (als Saldo aus Cashinflows, z. B. aus Produktverkäufen, und Ca...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.3.2 Zuschreibung bei gestiegenem Zeitwert

Rz. 105 Grundsätzlich ist eine Zuschreibung bei gestiegenem Zeitwert nur möglich, wenn in einem vorhergehenden Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung wegen eines unter die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunkenen Zeitwerts vorgenommen wurde. In allen anderen Fällen ist eine Zuschreibung wegen eines gestiegenen Zeitwerts unzulässig.[1] Rz. 106...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.2 Bewertung im Regelfall

Rz. 88 Sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht existieren Regelungen über die Bewertung im Regelfall. Diese Regelungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen, sofern nicht im Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen ist. Rz. 89 Vermögensgegenstände sind danach höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (Wertobergrenze gem. § 253 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.2 Aufnahme in besondere Verzeichnisse

Rz. 98 Für die Ausübung der steuerlichen Wahlrechte ist Voraussetzung, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. In diesen Verzeichnissen sind nachzuweisen: der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs-...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.3 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 52 Ebenso wie die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Rz. 48 ff.) sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens beim Zugang zum Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert bei der Einlage aus dem Privatvermögen anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Rz. 53 Auch für die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens besteht nach ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.4 Verbindlichkeiten

Rz. 40 Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), damit ist der zur Erfüllung der Verpflichtung aufzubringende Betrag gemeint. Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt, dass in der Zukunft – unter Einschränkung des Stichtagsprinzips – künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.1 Beizulegender Wert

Rz. 13 Das Gesetz lässt sowohl offen, was als beizulegender Wert i. S. d. § 253 Abs. 3 und 4 HGB anzusehen ist, als auch, wie dieser Wert zu ermitteln ist. Die erste Frage ist unter Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Überlegungen und die Definition des § 7 Abs. 1 Satz 1 DMBilG schnell zu beantworten: Beim beizulegenden Wert handelt es sich um den Zeitwert eines Vermögensg...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.2 Börsenpreis

Rz. 35 Die Börse ist eine Unterart des Markts und unterscheidet sich von diesem dadurch, dass sie durch das Börsengesetz gesetzlich geregelt ist und dem Umsatz bestimmter Massengüter auf der Basis standardisierter Verträge dient. Eine gesetzliche Definition der Börse[1] fehlt jedoch, sieht man von der sehr allgemeinen Definition des § 2 BörsG ab. Der Börsenpreis wird gem. § ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.3 Herstellungskosten der Vermögensgegenstände

Rz. 38 Als Herstellungskosten der Vermögensgegenstände sind zu aktivieren (§ 255 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB) die für ihre Herstellung, Erweiterung oder die zu über ihren ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen aufgewendeten Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessenen Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 6 Spalte 6 bis 10: Kumulierte Abschreibungen

Kumulierte Abschreibungen sind die aus vergangenen Jahren aufgelaufenen Abschreibungen (z. B. nach § 253 HGB) sämtlicher vorhandenen Anlagegüter. Wie bei den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten sind ausgeschiedene Anlagegüter herauszurechnen. Die kumulierten Abschreibungen lassen sich für jede einzelne Position des AV wie folgt berechnen:mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 4 Spalte 4: Umbuchungen

Umbuchungen erfolgen nicht aufgrund von Mengen- oder Wertänderungen des Anlagevermögens, sondern beinhalten lediglich die Umgliederung bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagespiegels im Sinne einer Ausweisänderung. So müssen z. B. im Bau befindliche Anlagen bei Fertigstellung von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die endgültige Bilanzposition um...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 7 Spalte 11: Zuschreibungen

Zuschreibungen sind in der Regel Abschreibungen der Vorjahre, die rückgängig gemacht werden. Dies erfolgt, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Z. B. Zuschreibungen aufgrund aus Vorjahren vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Nachträgliche Wertsteigerungen ohne vorangegangene Abschreibung gehören in der Regel nicht zu den Zuschreibungen. Sie ...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 3 Spalte 3: Abgänge

Beim Abgang eines Anlagegutes durch Verkauf, Entnahme oder Verschrottung werden die ursprünglich aktivierten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in voller Höhe unter den Abgängen erfasst (mengenmäßige Verminderung). Die auf die ausgeschiedenen Vermögensgegenstände entfallenden kumulierten Abschreibungen müssen deshalb im Jahr des Abgangs aus der entsprechenden ...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 8 Spalte 12: Buchwert am Schluss des Geschäftsjahres

Die Buchwerte am Schluss des Geschäftsjahres werden in die Bilanz, die auf den Schluss dieses Geschäftsjahres aufzustellen ist, übertragen. Ebenso lassen sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Gewinn- und Verlustrechnung abgleichen.mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / Zusammenfassung

Überblick Während sämtliche Kaufleute ihr Anlagevermögen lediglich "hinreichend" aufgliedern, müssen Kapitalgesellschaften ein Anlagegitter nach § 284 Abs. 3 HGB nach dem Bruttoprinzip aufstellen. Im sogenannten Bruttoanlagespiegel sind obligatorische Spalten und (teilweise freiwillige) Zusatzspalten vorgegeben.[1] Wie die Entwicklung der Vermögensgegenstände während des Ges...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 3 Das Berufungsurteil ließ hinsichtlich der zugesprochenen Nutzungsausfallentschädigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Klägerin erkennen. Rz. 4 Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfa...mehr

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Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4 Abschreibung

5.4.1 Grundsatz Die Abnutzbarkeit eines immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens entscheidet sich danach, ob die Nutzung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.[1] Ist dies der Fall, ist das immaterielle Wirtschaftsgut auf diesen Zeitraum verteilt – linear – abzuschreiben.[2] Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise auch...mehr

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Sachanlagen / 4.2 Wegfall, Teilwertabschreibung, Abschreibung

Geleistete Anzahlungen werden zu Herstellungskosten, wenn ihnen ein tatsächlicher Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung, z. B. eines Bauwerks, zugrunde liegt.[1] Wird die Gegenleistung, auf die sich die geleistete Anzahlung richtet, nicht erfüllt, wandelt sich die Rechtsgrundlage der Anzahlung insoweit regelmäßig in ein Rückforderungsrecht.[2] Eine Abs...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.5 Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert

Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist sowohl bei Anlage- als auch bei Umlaufvermögen möglich;[1] ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen.[2] So kann für ein Optionsrecht eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden, wenn der Börsenwert der Option bzw. bei nicht börsengehandelten Optionen der innere Wert gesunken ist.[3] Auch Firmen- oder Ge...mehr

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Sachanlagen / 5 Anlagen im Bau

Zu den Anlagen im Bau gehören Gebäude auf eigenem Grund und Boden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen sowie sonstige Bauten und Anlagen, deren Herstellung zum Abschlussstichtag noch nicht beendet ist. Es handelt sich nur um solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Unerheblich ist, ob der Steuerpflichtige sie selbst herstellt oder fremde...mehr

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Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht schr...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4.2 Firmenwert oder Geschäftswert

Ein entgeltlich erworbener Firmen- oder Geschäftswert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist steuerrechtlich über einen Zeitraum von 15 Jahren linear abzuschreiben.[1] Eine kürzere Abschreibungsdauer ist nicht zulässig. Kann die Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten Firmen- oder Geschäftswerts[2] nicht verlässlich geschätzt we...mehr

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Sachanlagen / 4.3 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Für geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen gilt bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Entsprechendes. Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG gelten die Regelungen über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung. Daraus folgt, dass Anzahlungen auf Sachanlagegüter nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, sondern sinngemäß nur die zulässig...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4.1 Grundsatz

Die Abnutzbarkeit eines immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens entscheidet sich danach, ob die Nutzung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.[1] Ist dies der Fall, ist das immaterielle Wirtschaftsgut auf diesen Zeitraum verteilt – linear – abzuschreiben.[2] Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise auch von einer unbe...mehr

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Sachanlagen / 6.3 Investitionszuschüsse

Bei Zuschüssen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen und damit sofort versteuern. In diesem Fall beeinflussen die Zuschüsse nicht die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alternativ kann er die Zuschüsse erfolgsneutral behandeln. Die An...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 6 Entnahme/Veräußerung

Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können auch Gegenstand einer Entnahme sein. Das gilt auch, wenn sie nicht entgeltlich erworben wurden, sondern im Betrieb entstanden sind. Zwar sind sie wegen des Aktivierungsverbots in der Bilanz nicht ausgewiesen. Gleichwohl können sie zu außerbetrieblichen Zwecken genutzt werden.[1] Praxis-Beispiel Ausübung eines Optionsrech...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4.3 Praxiswert

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Praxiswerts einer Einzelpraxis wird vom BFH mit 3–5 Jahren, die des Praxiswerts einer Sozietät bei Beteiligung und weiterer Mitwirkung des bisherigen Praxisinhabers mit 6–10 Jahren angegeben.[1] Geht ein freiberufliches in ein gewerbliches Betriebsvermögen über, besteht ein vorhandener Praxiswert nicht fort, sondern wird zu einem Gesc...mehr

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Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

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Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.1 Anlagevermögen

Als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist das entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, bei abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern vermindert um die AfA, zu bewerten. Für die Höhe der Anschaffungskosten und ggf. nachträgliche Anschaffungskosten gelten die allgemeinen Grundsätze.[1] Werden selbst geschaffene immaterielle ...mehr

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Sachanlagen / 3.2 Bestandsverzeichnis

Bewegliches Anlagevermögen ist jährlich in einem Bestandsverzeichnis zu erfassen. Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die bereits in voller Höhe abgeschrieben sind, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter,[1] der Wirtschaftsgüter, die in einem Sammelposten erfasst werden,[2] sowie der mit einem Festwert angesetzten Wirtschaftsgüter.[3] Die Wirtschaftsgüter einer Gesa...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 3. Gebäudeabschreibung beim gewerblichen Grundstückshandel

Das BMF geht folgerichtig auch auf die (unzulässige) Abschreibung bei Grundstücken des gewerblichen Grundstückhandels ein, welche wegen der zumindest fingierten Veräußerungsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Zum Umlaufvermögen gehören nach R 6.1 Abs. 2 EStR 2012 die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt w...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / b) Aufgabe der betrieblichen Arbeitszimmernutzung EFH 1

Mit Beendigung der Arbeitszimmernutzung zum 1.1.2018 endet auch die Zugehörigkeit des häuslichen Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen mit der Folge, dass der Grundstücksteil unter Aufdeckung der stillen Reserven zu diesem Zeitpunkt mit dem Teilwert zu entnehmen ist. Der hieraus resultierende Gewinn ist wie folgt zu ermitteln:mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / II. Sachverhalt

Im Rahmen der Betriebsprüfung (BP) 2007–2009 (Bericht v. 21.7.2011) wurde das mit Notarvertrag vom 27.8.2009 (Übergang Nutzen und Lasten als steuerrechtlicher Übergang wirtschaftliches Eigentum zum 1.9.2009) vom Steuerpflichtigen (Stpfl.) erworbene Grundstück als zur kurzfristigen Vermietung mit Weiterverkaufsabsicht angeschafft qualifiziert und dem bereits bestehenden gewer...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / d) Veräußerung von EFH 1

Die Veräußerung des vermieteten EFH 1 zum 1.1.2022 erfolgt bezogen auf die Anschaffung des Grundstücks zum 1.1.2010 außerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG und hätte grundsätzlich keine weiteren einkommensteuerlichen Folgen. Allerdings hat A zum 1.1.2018 sein häusliches Arbeitszimmer entnommen und damit die Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG ausgelöst, wonach als...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung

Eine von der Systematik der "fictio legis gewerblicher Grundstückshandel" nicht erfasste Argumentationsschiene, die von Seiten der Finanzverwaltung manchmal ins Spiel gebracht wird, ist die selbst vorgenommene oder bspw. i.R. einer Betriebsprüfung zumindest fortgeführte Duldung der Aktivierung eines Grundstücks. Diese Argumentation zielt auf die in einer Bilanz erfolgte Akti...mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 3 Die Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) widerspricht dem FG. Die Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen ist keine Anschaffung i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Der BFH hob für 2010 und 2013 das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück. Für 2011 und 2012 wurde die Revision als unbegründet zurückgewiesen, da sich insoweit für X aufgrund der Steuerfestsetzung auf 0 EUR kein...mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 2 Das Problem

Streitig war, ob Aufwendungen für Baumaßnahmen an einer aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Wege der AfA zu berücksichtigen sind. X erzielte als Inhaber einer Hofstelle land- und forstwirtschaftliche Einkü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 Die Steuerbefreiung gilt für alle Erwerbe von Todes wegen[1] und Schenkungen unter Lebenden.[2] Ferner sind auch Zweckzuwendungen erfasst.[3] Auf die Erbersatzsteuer von Familienstiftungen[4] findet die Steuerbefreiung gleichfalls Anwendung.[5] Rz. 17 Die Steuerbefreiung ist unabhängig vom Wert des Grundstücks möglich. Das Gesetz sieht keinerlei Beschränkung vor. Die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höhe der Abschreibungen

a) Regelmäßige AfA Rn. 910 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei regelmäßigen Abschreibungen sind die AK/HK über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum hinweg zu verteilen. Danach bestimmt sich, welcher Abschreibungsbetrag im jeweiligen VZ angesetzt werden kann. Hinsichtlich der Nachholung unterlassener AfA s § 7 Rn 224–226 (Handzik). Von der Nachholung zu unterscheiden ist der Fall,...mehr