Rz. 52

Ebenso wie die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Rz. 48 ff.) sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens beim Zugang zum Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert bei der Einlage aus dem Privatvermögen anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG).

 

Rz. 53

Auch für die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens besteht nach einer Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ein Zuschreibungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG.

 

Rz. 54

Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente sind von unter das Kreditwesengesetz fallenden Unternehmen mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB zu bewerten, wenn die Finanzinstrumente nicht in Bewertungseinheiten i. S. v. § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG zusammengefasst werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2b EStG).

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