Joachim Patt
, Fabian Bernhagen
Ausgewählte Literaturhinweise:
Orth, Umw-Kosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511;
Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285;
Mühle, Stliche Behandlung von Umw-Kosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63;
Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199;
Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturierungen – Aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten oder (stlich abzf) Aufwand?, NWB 2014, 2466;
Kuhr, Umstrukturierungskosten und ertrstliche Gestaltungssuche?, Ubg 2016, 729;
Ott, Stliche Behandlung von Einbringungskosten, DStR 2016, 777;
Ettinger, Die tw Nichtabziehbarkeit von Umw-Kosten bei Einbringungen in Kap-Ges, Ubg 2017, 140;
Ronneberger, Einbringungskosten bei der Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG – Stliche Würdigung und praktische Hinw, NWB 2017, 2533;
Krohn, "Kosten für den Vermögensübergang" – Ein unterschätztes Prüfungsfeld iRv aktuellen Bp, DB 2018, 1755;
Ott, Stliche Behandlung der bei einer Einbringung in eine Kap-Ges anfallenden Kosten, GStB 2021, 95;
Ronneberger, (Auch) Umw-Kosten folgen wirtsch Veranlassungsprinzip, NWB 2023, 1507;
Bernhagen, Kann bei der Anwendung des § 22 UmwStG auch ein Einbringungsverlust I/II entstehen? – Zugleich Anm zu den Einbringungskosten, Ubg 2024, 143.
Tz. 233
Stand: EL 118 – ET: 05/2025
- Kosten für den Vermögensübergang
Die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG verursacht diverse Kosten. Werden diese Aufwendungen von der übernehmenden Gesellschaft beglichen, liegt idR eine betriebliche Veranlassung vor. Gleichwohl sind die Kosten im Zusammenhang mit der Sacheinlage daraufhin zu untersuchen, ob sie durch die Einbringung "veranlasst" sind (s Tz 234). Da solche "Einbringungskosten" zwingend in das auf den stlichen Übertragungsstichtag zu ermittelnde Einbring...