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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.4.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Friedbert Lang
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Tz. 438

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Dazu s Urt des BFH v 22.05.2024 (BFH/NV 2024, 1337) und s Tz 153.

 

Beispiel 1:

An der AB-GmbH sind A mit 40 % (Anteile gehören zum BV seiner Einzelfirma) und seine Ehefrau B mit 60 % (Anteile werden im PV gehalten) beteiligt. A ist auch GF der AB-GmbH.

Im Jahr 01 führte die AB-GmbH die Tischlerarbeiten an dem neu errichteten eigengenutzten Zweifamilienhaus der Eheleute A und B zum Preis von 5 000 EUR zuz 950 EUR USt aus. Bei der AB-GmbH sind bei dem Auftrag folgende Kosten entstanden:

 
  Material- und Materialgemeinkosten 3 800 EUR
+ Fertigungs- und Fertigungsgemeinkosten 2 700 EUR
+ Verwaltungskosten 1 200 EUR
+ Transportkosten 300 EUR
= Summe 8 000 EUR

Einem Nichtgesellschafter hätte die AB-GmbH unter sonst gleichen Bedingungen 10 000 EUR zuz 1 900 EUR USt in Rechnung gestellt.

In dem Zweifamilienhaus wird eine der beiden (gleich großen) Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken genutzt und die andere Wohnung an einen fremden Dritten vermietet.

Lösung:

Auswirkungen bei der AB-GmbH:

Die Durchführung der Tischlerarbeiten an dem Privathaus der Gesellschafter zu einem unangemessen niedrigen Preis stellt bei der AB-GmbH eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste verhinderte Vermögensmehrung und damit eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG dar.

Als Wert der vGA sind nicht die der AB-GmbH entstandenen Kosten anzusetzen, sondern der Betrag, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter von einem Nichtgesellschafter gefordert und bek...

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