Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Abschreibungen

a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertmi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Abschreibungen

dd.1 Planmäßige Abschreibungen Tz. 139 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Planmäßige Abschreibungen an Abschlussstichtagen sind mitunter gemäß IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" zu ermitteln. IAS 16.48 bestimmt, dass die Abschreibungen jeder Periode – somit auch einer Zwischenberichtsperiode – als Aufwand zu erfassen sind, sofern sie nicht den Buchwerten ande...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (Abs. 2 Nr. 7a)

1. Inhaltliche Abgrenzung Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Posten umfasst alle Abschreibungen des GJ auf immaterielle VG und Sachanlagen unabhängig davon, aus welchem Grund die Abschreibungen vorgenommen worden sind. Der ausgewiesene Betrag muss mit der Summe der nach § 268 Abs. 2 Satz 3 in der Bilanz oder im Anhang anzugebenden Beträge übereinstimmen (Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anschaffungskosten eines PC werden grundsätzlich auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer verteilt (> Rz 11); sie werden – beginnend mit dem Monat der Lieferung (> Absetzung für Abnutzung Rz 10) -- anteilig in den Nutzungsjahren abgezogen, in denen der Computer (immer noch) so gut wie ausschließlich oder zu einem bestimmten A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmung der Mehrabschreibungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Wie die in der Gesellschaft sonst üblichen Abschreibungen zu bestimmen sind, lässt das Gesetz (ebenso wie die Bilanz-RL) offen. Auch die Begründungen geben keine Anhaltspunkte. Angesichts dessen werden im Schrifttum nach wie vor unterschiedliche Auffassungen zur Ermittlung der Mehrabschreibungen vertreten (Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufbau

Rz. 155 [Autor/Zitation] Eine zwingende Reihenfolge der Bestandteile des Anlagespiegels sieht Abs. 3 nicht vor; lediglich der Ausgangspunkt ist mit den gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten festgelegt. Die weitere Anordnung sollte betriebswirtschaftlich sinnvoll vorgenommen werden. Diese könnte zB zuerst die Zu- und Abgänge als mengenmäßige Änderungen aufführen, ansc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 7b erfasst nicht alle Abschreibungen auf VG des Umlaufvermögens, sondern nur den Teil, der über die üblichen Abschreibungen hinausgeht (sog. Mehrabschreibungen). Unternehmen, die das GKV anwenden, müssen folglich die Abschreibungen auf Posten des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2) in übliche und unübliche trennen. Da es beim UKV keinen dera...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zuschreibungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Unter "Zuschreibungen" sind rein wertmäßige Erhöhungen des Anlagevermögens zu verstehen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 284 Rz. 114). Wegen des Nominalwertprinzips kann es sich dabei idR nur um Korrekturen früher erfolgter Abschreibungen handeln (vgl. § 253 Rz. 808 ff.; zu weitergehenden Abgrenzungen im Rahmen des Anlagespiegels vgl. Rz. 167, 169). Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhaltliche Abgrenzung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Posten umfasst alle Abschreibungen des GJ auf immaterielle VG und Sachanlagen unabhängig davon, aus welchem Grund die Abschreibungen vorgenommen worden sind. Der ausgewiesene Betrag muss mit der Summe der nach § 268 Abs. 2 Satz 3 in der Bilanz oder im Anhang anzugebenden Beträge übereinstimmen (Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 27...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können sich aus der Vornahme von Abschreibungen, die nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Höhe vorgenommen werden dürfen, ergeben. Beispielsfälle sind handelsrechtlich höhere Abschreibungssätze oder kürzere Nutzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Berichtspflicht sind im Anhang der nach den Vorgaben in § 168 Abs. 1 Satz 3 KAGB (iVm. 278 oder 286 Abs. 1 KAGB) ermittelte Wert der Anteile oder Anlageaktien und die Differenz dieses Werts zum in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert anzugeben. Im Fall ausländischer Investmentanteile kann dem Buchwert auch der nach ausländischem Investmentr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgänge

Rz. 170 [Autor/Zitation] Bei Abgängen handelt es sich um eine mengenmäßige Verringerung des Anlagevermögens, sei es durch Veräußerung, Ausbau, Vernichtung oder aus sonstigen Gründen. Eine wertmäßige Verminderung stellt keinen Abgang, sondern eine Abschreibung dar. Entsprechend der Festlegung des Zugangszeitpunkts ist ein Abgang dann gegeben, wenn der VG endgültig aus der Verf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tabellen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Lohnsteuertabelle; ferner die Tabelle zur Steuerklassenwahl > Anh 2 Steuerklassenwahl. Zu den AfA-Tabellen > Absetzung für Abnutzung Rz 6. Zur Tabelle über Arbeitsanfall und -ergebnisse in der Lohnsteueraußenprüfung sowie über Steueraufkommen, Steuer- und Abgabenquote und Verteilung der Steuerlast > Statistik.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung)

Tz. 160 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.82 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) bzw. in der gesonderten GuV hinzuzufügen, wenn ein anderer Standard dies verlangt oder der Grundsatz der fair presentation dies für das Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anpassung der Postenbezeichnung

Rz. 54 [Autor/Zitation] Sind aus der Bestandsveränderung sonst nicht übliche Abschreibungen auszugliedern, so kann dies zu erheblichen Abweichungen zwischen der Bestandsveränderung laut Bilanz und der in der GuV auszuweisenden Bestandsveränderung führen. Es stellt sich daher die Frage, ob bei wesentlichen Abweichungen die Bezeichnung des Postens angepasst werden muss (§ 265 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zugänge

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter "Zugang" ist jede tatsächliche mengenmäßige Zunahme von Posten des Anlagevermögens zu verstehen. Betriebswirtschaftlich sind Zugänge grds. Vermögensumschichtungen, die als solche im Gegensatz zu Zuschreibungen idR erfolgsneutral sind. Ausnahmsweise können auch im Anlagevermögen auszuweisende Zugänge in ertragswirksamer Form entstehen (zB Zinsfor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 189 [Autor/Zitation] Eine besondere Regelung zur Behandlung geringwertiger VG im Anlagespiegel sieht Abs. 3 nicht vor. Sie wurde auch nicht für notwendig und zweckmäßig erachtet, um nicht die Entwicklung von GoB auf diesem Gebiet zu behindern; die Vollabschreibung geringwertiger VG im Zugangsjahr sei als handelsrechtlicher GoB anzusehen (vgl. Begründung Rechtsausschuss Bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anpassung der Postenbezeichnung

Rz. 130 [Autor/Zitation] Fallen auf eine der beiden in der Postenbezeichnung genannten Bilanzposten keine Abschreibungen an, so sollte die Postenbezeichnung entsprechend angepasst werden (zB Abschreibungen auf Sachanlagen).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In der GuV oder im Anhang sind die jeweils spezifischen Aufwandskategorien nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzuschlüsseln, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht (IAS 1.99; zur Begründung s. IAS 1.101ff.). Die Gliederung der GuV nach einem dieser Verfahren wird empfohle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Posten Bestandsveränderungen ist nur bei einer GuV nach dem Gesamtkostenverfahren erforderlich, weil hier als Aufwendungen sämtliche im GJ angefallenen Aufwendungen ausgewiesen werden und nicht nur – wie beim UKV – jene, die den Umsätzen entsprechen. Bei einer Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen (nicht aber an Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die heute in Nr. 18 geregelte Berichtspflicht geht zurück auf das Bilanzrechtsreformgesetz (Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung v. 4.12.2004 – BilReG) und diente der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 14, Art. 42a Abs. 2 und Art. 42b Abs. 1 der nunmehr überholten 4. EG-RL id...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 87 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 5a sind grds. alle Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auszuweisen, unabhängig davon, in welchem Funktionsbereich sie angefallen sind (zur Abgrenzung des Begriffs "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff" s. § 266 Rz. 197). Es kann sich folglich um Materialverbräuche aus der Fertigung, der Forschung und Entwicklung, Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 185 [Autor/Zitation] Bei immateriellen VG ergeben sich besondere Probleme bei der Festlegung des Zugangs- und des Abgangszeitpunkts. Da es hier an einer physisch überprüfbaren mengenmäßigen Veränderung fehlt, ist die Zuhilfenahme von Zugangs- und Abgangsfiktionen notwendig. Rz. 186 [Autor/Zitation] Bei den Zugängen ist danach zu unterscheiden, ob es für die Nutzung der imma...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderung der Postenbezeichnungen

Rz. 143 [Autor/Zitation] In einer Anzahl von Fällen enthalten die Posten der Gliederungen verschiedene Komponenten, die in der Postenbezeichnung explizit aufgeführt sind, zB: entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 217 [Autor/Zitation] In den Posten Nr. 5 sind die Kosten des allgemeinen Verwaltungsbereichs einzubeziehen. Auszuweisen sind alle im GJ angefallenen Aufwendungen, soweit sie nicht den Herstellungskosten zugerechnet wurden. In Betracht kommen insbes. die Kosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesens, eines Rechenzentrums, der Personalverwaltung, der Finanzabteilung, der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Angabe ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle

Tz. 53 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In einem verkürzten Abschluss ist über die Art und den Umfang von Posten, die Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Periodengewinne oder Cashflows beeinflussen, zu berichten, wenn sie aufgrund ihrer Art, ihres Ausmaßes oder ihrer Häufigkeit ungewöhnlich sind (IAS 34.16A (c)). Tz. 54 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zu Beispielen für ungewöhnliche S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Rz. 78 [Autor/Zitation] Als Ertrag (Buchgewinn) aus dem Abgang von VG des Anlagevermögens ist der Verkaufserlös (ggf. die Versicherungsentschädigung) saldiert mit dem Buchwert des verkauften Gegenstands auszuweisen. Je nachdem, ob das Ergebnis ein Haben- oder ein Sollsaldo ist, liegt ein Buchgewinn oder ein Buchverlust (Posten Nr. 8) vor. Rz. 79 [Autor/Zitation] Im Rahmen diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Gegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Abschreibungen planmäßig vorzunehmen (§ 253 Abs. 3 Satz 1). Der Abschreibungsverlauf ist damit für jeden Anlagegegenstand dieser Art von vornherein bekannt, jede Abweichung – sei sie durch eine Nutzungsdauerschätzung oder die Anwendung eines anderen Abschreibungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis von Unterschiedsbeträgen bei Anwendung der Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die auf Art. 40 Abs. 2 der alten 4. EG-RL beruhende Vorschrift verlangt den pauschalen Ausweis der Unterschiedsbeträge für jede Gruppe, für die die Bewertungsmethoden/-vereinfachungen des § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung) oder § 256 Satz 1 (Bewertungsvereinfachungsverfahren) zur Anwendung kommen, wenn sich bei Anwendung dieser Methoden im Vergleich zu e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund der Tatsache, dass Kleinstkapitalgesellschaften eine Untergruppe kleiner KapGes. nach § 267 Abs. 1 darstellen, gelten die für diese Gruppe von Unternehmen auch für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Über die Erleichterungen hinaus, welche für kleine KapGes. anwendbar sind, lässt § 267a für Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufwendungen für bezogene Waren

Rz. 90 [Autor/Zitation] Der Ausdruck "bezogene Waren" meint nichts anderes, als dass es sich um Waren handelt, die ohne Be- oder Verarbeitung weiter veräußert werden (= Handelswaren, zum Begriff § 266 Rz. 211). Aufwendungen für bezogene Waren entstehen außer durch Abschreibungen erst bei Veräußerung. Grundsätzlich sind als Aufwand die Einstandswerte auszuweisen, soweit sie ni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd.3 IFRIC 10: Zwischenberichterstattung und unterjährige Wertminderung

Tz. 142 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Am 20.07.2006 hat das damalige International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), nunmehr IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), die Interpretation IFRIC 10 "Interim Financial Reporting and Impairment" verabschiedet. Diese Interpretation wurde am 01.07.2007 durch Indossierung in das EU-Recht übernommen. Die Interpretation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 196 [Autor/Zitation] Das UKV zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil der in der GuV auszuweisenden Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen auszuweisen ist. Außerdem wird in Bezug auf die Herstellungskosten des Umsatzes (Posten Nr. 2) nicht auf das Jahr des Anfalls dieser Aufwendungen abgestellt, sondern darauf, ob die entsprechenden Produkt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 110 [Autor/Zitation] In der Verpflichtung zur Erläuterung der Abweichungen von Bewertungsmethoden liegt die vorrangige Bedeutung des Abs. 2 Nr. 2. Gegenstand der Angabe und Begründung sind die Abweichungen von den in der Vergangenheit angewandten Bewertungsmethoden; das Abweichen von den in § 252 Abs. 1 geregelten allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zieht nicht die Angabe n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Festwerte

Rz. 193 [Autor/Zitation] Eine Sonderstellung bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nehmen Festwerte ein, die für Gegenstände des Sachanlagevermögens gebildet werden (zu den Voraussetzungen § 240 Abs. 3; vgl. § 240 Rz. 86 ff.). Die Bildung von Festwerten beruht auf der gesetzlichen Fiktion einer gleichbleibenden Gütermenge zu einem gleichbleibenden Wert bei i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 199 [Autor/Zitation] Da Abgänge auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nur selten vorkommen und darauf idR auch keine Abschreibungen vorgenommen werden, wird die horizontale Gliederung dieses Postens, abgesehen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Buchwert, auf den Ausweis der Zugänge und Umbuchungen beschränkt sein. Dabei gibt der Zugang die Inves...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Finanzanlagen

Rz. 203 [Autor/Zitation] Sind unter den Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen", "Beteiligungen" oder "Wertpapiere des Anlagevermögens" Aktien ausgewiesen, sind bei Kapitalerhöhungen gegen Einlagen neben dem Ausgabebetrag auch die Anschaffungskosten hinzuerworbener Bezugsrechte als Zugang auszuweisen. Auf den Ausweis von eigenen Bezugsrechten als Abgang bei den Altanteile...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Andere Gegenstände des Anlagevermögens

Rz. 128 [Autor/Zitation] Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung nicht zeitlich begrenzt ist, kommen nur außerplanmäßige Abschreibungen in Betracht. In die Angabepflicht nach Abs. 2 Nr. 2 sind nur diejenigen außerplanmäßigen Abschreibungen einzubeziehen, die freiwillig vorgenommen werden (vgl. Rz. 110 ff.).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 316 [Autor/Zitation] Anzugeben ist zunächst der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments entspricht gem. § 255 Abs. 4 Satz 1 grds. seinem Marktpreis, sofern sich, wie es bei börsennotierten Finanzinstrumenten idR der Fall sein wird, ein solcher verlässlich ermitteln lässt. Lässt sich der Marktwert für das F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Angabe der Bewertungsmethoden ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, da das Gesetz vielfach verschiedene Verfahren der Bewertung zulässt. Unter dem Begriff der Bewertungsmethode sind bestimmte, in ihrem Ablauf defin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wertaufholungsrücklage

Rz. 313 [Autor/Zitation] Gemäß § 58 Abs. 2a AktG, § 29 Abs. 4 Satz 1 GmbHG können Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen des Anlage- oder Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. Mit Eigenkapitalanteil ist hier der Wertaufholungsbetrag abzüglich einer steuerlichen Belastung – soweit eine solche vorhanden ist – gemeint (Altmeppen 11, § 35 GmbHG Rz. 35; Gri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 150 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 ist im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens nach der direkten Bruttomethode (vgl. Rz. 152) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). Dadurch sollen das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Anlagen und die Entwicklung im abgelaufenen GJ dargestellt werden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Abs. 3 wurde eingefügt dur...mehr