Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.8 Obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 132 Für obligatorisch Nutzungsberechtigte gelten die gleichen Grundsätze wie für dinglich Nutzungsberechtigte. Fehlgeschlagene dingliche Nutzungsrechte stehen den obligatorischen Nutzungsrechten gleich.[1] Anwendung finden die Grundsätze des Vorbehaltsnießbrauchs auf vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte (Rz. 115ff.) und die Grundsätze des Zuwendungsnießbrauchs auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.1 Grundsatz der Einzelabschreibung

Rz. 232 Wirtschaftsgüter sind einzeln zu bewerten. Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu ermitteln ist (Grundsatz der Einzelabschreibung). Es bestehen aber Ausnahmen. So können z. B. gleichartige oder annähernd gleichwertige, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach § 240 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a AfaA sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter. Es ist gleichgültig, ob es sich um materielle bewegliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.6 Zuschüsse

Rz. 192 Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor. I. d. R. wird ein Zuschuss auch nicht vorliegen, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschusse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 269 Maßgebend für den Bemessungszeitraum der AfA ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Die Grundsätze der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer finden Anwendung auch in den Fällen der Leistungs-AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG und der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG. Rz. 270 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.3 Höhe der Absetzungen

Rz. 337 Bei der AfaA handelt es sich um einen einmaligen Wertabschlag. Die Höhe bestimmt sich danach, in welchem Umfang eine Minderung der Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts durch die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung verglichen mit der normalen Nutzbarkeit dieses Wirtschaftsguts eingetreten ist. Beträgt z. B. die Minderung 1/8, ist der nach Abzug der p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Geschäftswerts (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 302 Nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG gilt als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- bzw. Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ein Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 302a § 7 Abs. 1 S. 3 EStG betrifft nur entgeltlich erworbene Geschäfts- bzw. Firmenwerte. Für originäre Geschäfts- bzw. Firmenwerte besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.1 Allgemeines

Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl. hat in den Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.8 Schrottwert

Rz. 202 Ist ein Wirtschaftsgut so beschaffen, dass ihm auch in abgenutztem Zustand ein beachtlicher Materialwert zukommt (Schrottwert), ist nur der um den voraussichtlichen Schrottwert – nach Berücksichtigung von Entfernungs- und Verschrottungskosten – verminderte Betrag der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als AfA-Volumen auf die Nutzungsdauer zu verteilen.[1] Der Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4 und 5 EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5a EStG auch, wenn ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Wirtschaftsgutbegriff entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlichen Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.4 Entstehung im Privatvermögen und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 527 Die Verwertung eines im Privatvermögen entstandenen Bodenschatzes im Betriebsvermögen kann entweder durch Verpachtung zur Ausbeutung an einen fremden oder durch Einlage in einen eigenen Gewerbebetrieb erfolgen. Rz. 528 Erfolgt die Verwertung des Bodenschatzes durch Verpachtung an einen fremden Gewerbebetrieb, führt das Entgelt für die Überlassung des Grundstücks zum A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3.2 Wirtschaftsgebäude

Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäuden nach § 7 Abs. 5a EStG gleichgestellte Objekte, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist. Rz. 400 Das Gebäude muss zum Betriebsvermögen gehören. Gleichgültig ist, ob es sich um notwendi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.6 Gebäuden gleichgestellte Objekte (§ 7 Abs. 5a EStG)

Rz. 483 § 7 Abs. 4 und 5 EStG sind nach § 7 Abs. 5a EStG auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räumlichkeiten entsprechend anzuwenden. Rz. 483a § 7 Abs. 5a EStG dient der Klarstellung. Rz. 484 Ein Gebäude bildet grundsätzlich ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dessen Anschaffungs- bzw. He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine bisl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.2 Art der Abnutzung

Rz. 275 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist von der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung des Wirtschaftsguts im Betrieb des Stpfl. abhängig. Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen Nutzungsdauer. Rz. 276 Die technische Abnutzung wird bestimmt durch den substanziellen Verschleiß durch Gebrauch und durch äußere Einflüsse wie z. B. Verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.5 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rz. 264 § 7 EStG betrifft nur abnutzbare Wirtschaftsgüter, wobei das Wirtschaftsgut selbst abnutzbar sein muss. Bedeutsam für die Vornahme der AfA ist die Differenzierung zwischen abnutzbaren beweglichen und abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind für die Anwendung von § 7 EStG aufzuteilen in unbewegliche Wirtschaftsgüter, die Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.1 Allgemeines

Rz. 503 AfS können nur bei solchen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, bei denen ein Verbrauch der Substanz i. S. eines Substanzverbrauchs oder i. S. einer Substanzverringerung eintritt.[1] Der Oberbegriff für solche Wirtschaftsgüter ist der Bodenschatz. § 7 Abs. 6 EStG erfasst nur solche Bodenschätze, die ein vom Grund und Boden getrenntes Wirtschaftsgut sind.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4 Beginn und Höhe der Absetzungen

Rz. 536 AfS können, da sie einen Verbrauch der Substanz voraussetzen, erst dann vorgenommen werden, wenn mit dem Abbau der Bodenschätze tatsächlich begonnen worden ist.[1] Allein die Planung des Abbaus von Bodenschätzen rechtfertigt noch keine AfS. Rz. 537 Absichtlich unterlassene AfS dürfen nicht nachgeholt werden. Die Nachholung versehentlich unterlassener AfS muss durch Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.2 Entgeltlicher Erwerb

Rz. 519 Bei Erwerb eines Grundstücks nebst Bodenschatz erwirbt der Stpfl. den Bodenschatz nur dann entgeltlich als selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn er neben dem Kaufpreis für das Grundstück ein gesondertes Entgelt für den Bodenschatz zahlt. Der Kaufpreis ist aufzuteilen nach den Wertvorstellungen der Beteiligten, sofern sie als sachlich gerechtfertigt anzusehen sind.[1] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.3 Entstehung und Verwertung im Privatvermögen

Rz. 526 Bei Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im privaten Bereich gilt § 11d Abs. 2 EStDV. Danach ist eine AfS bei Bodenschätzen, die der Stpfl. auf einem ihm gehörenden Grundstück entdeckt hat und privat, d. h. insbesondere durch Verpachtung, verwertet, mangels Anschaffungskosten nicht zulässig. Das Absetzungsverbot gilt auch, wenn bei unentgeltlichem Erwerb der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.5 Entstehung im Betriebsvermögen und Verwertung im Privatvermögen

Rz. 534 Hat sich der Bodenschatz im Betriebsvermögen ohne eigene Anschaffungskosten zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut konkretisiert und erfolgt die Verwertung im Privatvermögen, liegt eine Entnahme vor, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewerten ist. Der Entnahmewert stellt die Bemessungsgrundlage für die AfS im Privatvermögen dar. Fiktive Anschaffungskosten liegen ins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.4 Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen

Rz. 515 Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Vielmehr ist der Bodenschatz – unabhängig von der Zugehörigkeit des Grundstücks, in dem er lagert – als Wirtschaftsgut entsprechend seiner Nutzung dem Privat- oder dem Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.1 Allgemeines

Rz. 518 Bemessungsgrundlage für AfS sind die für den Bodenschatz oder das Nutzungsrecht aufgewandten Anschaffungskosten. Maßgebend sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, wozu auch fiktive Anschaffungskosten – z. B. nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG – gehören. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die AfS kommen im Bereich der Bodenschätze grundsätzlich nicht in Betracht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.2 Bodenschatz

Rz. 504 Bodenschätze sind Sachen, die als Bestandteile im Boden enthalten sind und unter Anstrengungen aus dem Boden gewonnen werden müssen.[1] Hierunter fallen nach § 3 Abs. 1 BBergG alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde oder auf dem Meeresgrund, im Meeres...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.3 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 522 Bei unentgeltlichem Erwerb eines Bodenschatzes – sei es im Weg der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge – im Bereich des Privatvermögens gilt § 11d Abs. 1 S. 1 und 3 EStDV. Der Rechtsnachfolger tritt in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein mit der Folge, dass eine AfS nur bei vom Rechtsvorgänger entgeltlich erworbenen Bodenschätzen in Betracht kommt.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Bereich liegt z. B. vor, wenn ein Bodenschatz im Grund und Boden eines Abbauunternehmers entdeckt und aufgeschlossen wird.[1] Entsprechendes gilt, wenn das Grundstück nebst Bodenschatz im Eigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht und zu dessen Sonderbetriebsvermögen gehört.[2] Eine AfS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.2 Außergewöhnliche Abnutzung

Rz. 331 Die planmäßige AfA geht von den üblichen Nutzungsverhältnissen bei einem Wirtschaftsgut aus. Demgegenüber erfordert die AfaA außergewöhnliche Einwirkungen technischer oder wirtschaftlicher Art auf das Wirtschaftsgut, die im Rahmen des üblichen Gebrauchs des Wirtschaftsguts nicht auftreten.[1] Die Abnutzung muss gegenüber dem normalen Abnutzungsverlauf außergewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3.3 Mietwohngebäude

Rz. 406 Mietwohngebäude i. S. d. § 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG liegen vor, wenn das Gebäude Wohnzwecken dient. Es darf sich nicht um Wirtschaftsgebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG handeln (Rz. 399ff.). Außerdem muss es aufgrund eines nach dem 28.2.1989 gestellten Bauantrags hergestellt oder aufgrund eines nach dem 28.2.1989 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.3 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Rz. 507 Bodenschätze sind nach § 3 BBergG entweder bergfrei oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers.[1] Zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem BBergG einer Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodensc...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.5 Außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen

Mit einer außerplanmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bzw. der ihr entsprechenden Teilwertabschreibung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG wird ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung abgeschrieben. Eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. Teilwertabschreibung hat demnach zur Folge, dass nur noch der um di...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.4 Exkurs: Wahl der degressiven Gebäude-AfA ist bindend und ein Wechsel nicht möglich

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Steuerpflichtige steuerlich an die einmal getroffene Wahl für die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich gebunden. Der spätere Wechsel zu einer anderen AfA-Methode ist damit – auch im Hinblick auf die Grundsätze der Planmäßigkeit und Kontinuität der AfA – grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Insbesondere ist ...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.3 Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG liegen vor, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts durch besondere Umstände gegenüber dem normalen Wertverzehr gesunken ist.[1] Voraussetzung für eine AfaA ist, dass das Wirtschaftsgut entweder eine Substanzeinbuße (technis...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.2 Nutzungsdauer zu kurz geschätzt

Waren die Abschreibungen in der Vergangenheit zu hoch, weil die Nutzungsdauer zu kurz geschätzt wurde, wird nur in Ausnahmefällen eine Planänderung erforderlich sein. Sie ist nur dann zwingend erforderlich, wenn – bei Kapitalgesellschaften – die Beibehaltung des ursprünglichen Plans ein falsches Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geben würde.[1...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.1 Nutzungsdauer zu lang angesetzt

Wird im Laufe der Abschreibung erkannt, dass die zunächst angesetzte voraussichtliche Nutzungsdauer aus technischen Gründen (z. B. Einsatz des Vermögensgegenstandes zunächst im Einschichtbetrieb und später im Mehrschichtbetrieb), aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. verringerter betrieblicher Einsatz wegen Produktionsumstellung), schließlich aus rechtlichen Gründen (z. B. Änderu...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 1 Gründe für eine notwendige Planänderung

Für plan­mäßige Abschreibungen sind Ausgangswert, Restwert, Abschreibungsdauer und Abschrei­bungsverfahren festzulegen. Die Planmäßigkeit der Abschreibung ist erfüllt, wenn vor der ersten Abschreibung die rechnerischen Grundlagen feststehen, nach denen der Wertansatz des abnutzbaren Anlagevermögens in jedem späteren Geschäftsjahr zu ermitteln ist. Eine Änderung des Abschreibu...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.6.1 Wertaufholung in der Handelsbilanz

Falls sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in späteren Jahren herausstellt, dass die Gründe "dafür" nicht mehr bestehen, ist gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB die Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze nicht möglich. Diese Wertaufholung setzt den Wegfall der konkreten Gründe für die vormalige au...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 3 Anlass einer freiwilligen Planänderung

Häufigster Anlass einer freiwilligen Planänderung ist der Übergang von einer Abschreibungsmethode auf eine andere. Voraussetzung für einen solchen Methodenwechsel ist, dass die neue Abschreibungsmethode sachlich begründet ist. Davon ist auszugehen, wenn die neue Abschreibungsmethode dem Nutzungsverlauf besser entspricht als die bisherige. Ein nachträglicher Wechsel der Absch...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / Zusammenfassung

Überblick Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB muss der Plan die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussich...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Zuschreibung auf dem und Abschreibung vom Kapitalanteil des Gesellschafters

Rz. 118 Der einem Gesellschafter zukommende (anteilige) Gewinn wird weiterhin nach § 120 Abs. 2 Hs. 1 HGB dem Kapitalanteil des Gesellschafters (der beweglich [variabel] ist)[264] zugeschrieben. Der auf einen Gesellschafter entfallende (anteilige) Verlust wird gemäß § 120 Abs. 2 Hs. 2 HGB vom Kapitalanteil abgeschrieben. Vgl. zur Abschreibung von Verlusten auch § 264c Abs. 2 ...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.6 Wertaufholung/Zuschreibung

2.6.1 Wertaufholung in der Handelsbilanz Falls sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in späteren Jahren herausstellt, dass die Gründe "dafür" nicht mehr bestehen, ist gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB die Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze nicht möglich. Diese Wertaufholung setzt den Wegfall d...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2 Berichtigung der Nutzungsdauer

2.1 Nutzungsdauer zu lang angesetzt Wird im Laufe der Abschreibung erkannt, dass die zunächst angesetzte voraussichtliche Nutzungsdauer aus technischen Gründen (z. B. Einsatz des Vermögensgegenstandes zunächst im Einschichtbetrieb und später im Mehrschichtbetrieb), aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. verringerter betrieblicher Einsatz wegen Produktionsumstellung), schließlich au...mehr

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Abschreibung: Änderung des Abschreibungsplans

Zusammenfassung Überblick Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB muss der Plan die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegens...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.7 Es entstehen nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Einer Planänderung bedarf es auch, wenn nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen.[1] Da diese den Restbuchwert verändern, ist eine Neuberechnung der künftigen Abschreibungsquoten zwingend. Bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen geschieht dies in der Weise, dass die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dem letzten Buchwert ...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.6.2 Wertaufholung in der Steuerbilanz

In der Steuerbilanz ist beim abnutzbaren Anlagevermögen, auf das im Vorjahr eine Teilwertabschreibung oder AfaA vorgenommen wurde, eine spätere Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 bzw.§ 7 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 EStG zwingend, soweit der Grund für die Teilwertabschreibung bzw. AfaA weggefallen ist. Nicht notwendig ist, dass die Zuschreibung die vorherige Teilwertabsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) (Einmal-)Zahlungen eines zeitraumbezogenen Nutzungsentgelts durch den ArbN

Rn. 388 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG oder auf dessen Weisung an einen Dritten im Wege des abgekürzten Zahlungswegs ein Nutzungsentgelt (zB Monatspauschale, Kilometerpauschale, vom ArbN übernommene Leasingraten) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies den Nutzungswert, BFH v 07.11.2006, VI R 95/04, BStBl II 2007, 269; ...mehr