Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine bisl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3.2 Wirtschaftsgebäude

Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäuden nach § 7 Abs. 5a EStG gleichgestellte Objekte, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist. Rz. 400 Das Gebäude muss zum Betriebsvermögen gehören. Gleichgültig ist, ob es sich um notwendi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.5 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rz. 264 § 7 EStG betrifft nur abnutzbare Wirtschaftsgüter, wobei das Wirtschaftsgut selbst abnutzbar sein muss. Bedeutsam für die Vornahme der AfA ist die Differenzierung zwischen abnutzbaren beweglichen und abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind für die Anwendung von § 7 EStG aufzuteilen in unbewegliche Wirtschaftsgüter, die Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.1 Allgemeines

Rz. 503 AfS können nur bei solchen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, bei denen ein Verbrauch der Substanz i. S. eines Substanzverbrauchs oder i. S. einer Substanzverringerung eintritt.[1] Der Oberbegriff für solche Wirtschaftsgüter ist der Bodenschatz. § 7 Abs. 6 EStG erfasst nur solche Bodenschätze, die ein vom Grund und Boden getrenntes Wirtschaftsgut sind.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.2 Entgeltlicher Erwerb

Rz. 519 Bei Erwerb eines Grundstücks nebst Bodenschatz erwirbt der Stpfl. den Bodenschatz nur dann entgeltlich als selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn er neben dem Kaufpreis für das Grundstück ein gesondertes Entgelt für den Bodenschatz zahlt. Der Kaufpreis ist aufzuteilen nach den Wertvorstellungen der Beteiligten, sofern sie als sachlich gerechtfertigt anzusehen sind.[1] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4 Beginn und Höhe der Absetzungen

Rz. 536 AfS können, da sie einen Verbrauch der Substanz voraussetzen, erst dann vorgenommen werden, wenn mit dem Abbau der Bodenschätze tatsächlich begonnen worden ist.[1] Allein die Planung des Abbaus von Bodenschätzen rechtfertigt noch keine AfS. Rz. 537 Absichtlich unterlassene AfS dürfen nicht nachgeholt werden. Die Nachholung versehentlich unterlassener AfS muss durch Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.3 Entstehung und Verwertung im Privatvermögen

Rz. 526 Bei Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im privaten Bereich gilt § 11d Abs. 2 EStDV. Danach ist eine AfS bei Bodenschätzen, die der Stpfl. auf einem ihm gehörenden Grundstück entdeckt hat und privat, d. h. insbesondere durch Verpachtung, verwertet, mangels Anschaffungskosten nicht zulässig. Das Absetzungsverbot gilt auch, wenn bei unentgeltlichem Erwerb der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Bereich liegt z. B. vor, wenn ein Bodenschatz im Grund und Boden eines Abbauunternehmers entdeckt und aufgeschlossen wird.[1] Entsprechendes gilt, wenn das Grundstück nebst Bodenschatz im Eigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht und zu dessen Sonderbetriebsvermögen gehört.[2] Eine AfS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.5 Entstehung im Betriebsvermögen und Verwertung im Privatvermögen

Rz. 534 Hat sich der Bodenschatz im Betriebsvermögen ohne eigene Anschaffungskosten zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut konkretisiert und erfolgt die Verwertung im Privatvermögen, liegt eine Entnahme vor, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewerten ist. Der Entnahmewert stellt die Bemessungsgrundlage für die AfS im Privatvermögen dar. Fiktive Anschaffungskosten liegen ins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.4 Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen

Rz. 515 Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Vielmehr ist der Bodenschatz – unabhängig von der Zugehörigkeit des Grundstücks, in dem er lagert – als Wirtschaftsgut entsprechend seiner Nutzung dem Privat- oder dem Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.1 Allgemeines

Rz. 518 Bemessungsgrundlage für AfS sind die für den Bodenschatz oder das Nutzungsrecht aufgewandten Anschaffungskosten. Maßgebend sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, wozu auch fiktive Anschaffungskosten – z. B. nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG – gehören. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die AfS kommen im Bereich der Bodenschätze grundsätzlich nicht in Betracht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.2 Bodenschatz

Rz. 504 Bodenschätze sind Sachen, die als Bestandteile im Boden enthalten sind und unter Anstrengungen aus dem Boden gewonnen werden müssen.[1] Hierunter fallen nach § 3 Abs. 1 BBergG alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde oder auf dem Meeresgrund, im Meeres...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.3 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 522 Bei unentgeltlichem Erwerb eines Bodenschatzes – sei es im Weg der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge – im Bereich des Privatvermögens gilt § 11d Abs. 1 S. 1 und 3 EStDV. Der Rechtsnachfolger tritt in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein mit der Folge, dass eine AfS nur bei vom Rechtsvorgänger entgeltlich erworbenen Bodenschätzen in Betracht kommt.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.2 Außergewöhnliche Abnutzung

Rz. 331 Die planmäßige AfA geht von den üblichen Nutzungsverhältnissen bei einem Wirtschaftsgut aus. Demgegenüber erfordert die AfaA außergewöhnliche Einwirkungen technischer oder wirtschaftlicher Art auf das Wirtschaftsgut, die im Rahmen des üblichen Gebrauchs des Wirtschaftsguts nicht auftreten.[1] Die Abnutzung muss gegenüber dem normalen Abnutzungsverlauf außergewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3.3 Mietwohngebäude

Rz. 406 Mietwohngebäude i. S. d. § 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG liegen vor, wenn das Gebäude Wohnzwecken dient. Es darf sich nicht um Wirtschaftsgebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG handeln (Rz. 399ff.). Außerdem muss es aufgrund eines nach dem 28.2.1989 gestellten Bauantrags hergestellt oder aufgrund eines nach dem 28.2.1989 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.3 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Rz. 507 Bodenschätze sind nach § 3 BBergG entweder bergfrei oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers.[1] Zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem BBergG einer Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodensc...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.5 Außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen

Mit einer außerplanmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bzw. der ihr entsprechenden Teilwertabschreibung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG wird ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung abgeschrieben. Eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. Teilwertabschreibung hat demnach zur Folge, dass nur noch der um di...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.4 Exkurs: Wahl der degressiven Gebäude-AfA ist bindend und ein Wechsel nicht möglich

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Steuerpflichtige steuerlich an die einmal getroffene Wahl für die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich gebunden. Der spätere Wechsel zu einer anderen AfA-Methode ist damit – auch im Hinblick auf die Grundsätze der Planmäßigkeit und Kontinuität der AfA – grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Insbesondere ist ...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.3 Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG liegen vor, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts durch besondere Umstände gegenüber dem normalen Wertverzehr gesunken ist.[1] Voraussetzung für eine AfaA ist, dass das Wirtschaftsgut entweder eine Substanzeinbuße (technis...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.2 Nutzungsdauer zu kurz geschätzt

Waren die Abschreibungen in der Vergangenheit zu hoch, weil die Nutzungsdauer zu kurz geschätzt wurde, wird nur in Ausnahmefällen eine Planänderung erforderlich sein. Sie ist nur dann zwingend erforderlich, wenn – bei Kapitalgesellschaften – die Beibehaltung des ursprünglichen Plans ein falsches Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geben würde.[1...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.1 Nutzungsdauer zu lang angesetzt

Wird im Laufe der Abschreibung erkannt, dass die zunächst angesetzte voraussichtliche Nutzungsdauer aus technischen Gründen (z. B. Einsatz des Vermögensgegenstandes zunächst im Einschichtbetrieb und später im Mehrschichtbetrieb), aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. verringerter betrieblicher Einsatz wegen Produktionsumstellung), schließlich aus rechtlichen Gründen (z. B. Änderu...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 1 Gründe für eine notwendige Planänderung

Für plan­mäßige Abschreibungen sind Ausgangswert, Restwert, Abschreibungsdauer und Abschrei­bungsverfahren festzulegen. Die Planmäßigkeit der Abschreibung ist erfüllt, wenn vor der ersten Abschreibung die rechnerischen Grundlagen feststehen, nach denen der Wertansatz des abnutzbaren Anlagevermögens in jedem späteren Geschäftsjahr zu ermitteln ist. Eine Änderung des Abschreibu...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.6.1 Wertaufholung in der Handelsbilanz

Falls sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in späteren Jahren herausstellt, dass die Gründe "dafür" nicht mehr bestehen, ist gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB die Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze nicht möglich. Diese Wertaufholung setzt den Wegfall der konkreten Gründe für die vormalige au...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 3 Anlass einer freiwilligen Planänderung

Häufigster Anlass einer freiwilligen Planänderung ist der Übergang von einer Abschreibungsmethode auf eine andere. Voraussetzung für einen solchen Methodenwechsel ist, dass die neue Abschreibungsmethode sachlich begründet ist. Davon ist auszugehen, wenn die neue Abschreibungsmethode dem Nutzungsverlauf besser entspricht als die bisherige. Ein nachträglicher Wechsel der Absch...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / Zusammenfassung

Überblick Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB muss der Plan die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussich...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Zuschreibung auf dem und Abschreibung vom Kapitalanteil des Gesellschafters

Rz. 118 Der einem Gesellschafter zukommende (anteilige) Gewinn wird weiterhin nach § 120 Abs. 2 Hs. 1 HGB dem Kapitalanteil des Gesellschafters (der beweglich [variabel] ist)[264] zugeschrieben. Der auf einen Gesellschafter entfallende (anteilige) Verlust wird gemäß § 120 Abs. 2 Hs. 2 HGB vom Kapitalanteil abgeschrieben. Vgl. zur Abschreibung von Verlusten auch § 264c Abs. 2 ...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.6 Wertaufholung/Zuschreibung

2.6.1 Wertaufholung in der Handelsbilanz Falls sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in späteren Jahren herausstellt, dass die Gründe "dafür" nicht mehr bestehen, ist gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB die Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze nicht möglich. Diese Wertaufholung setzt den Wegfall d...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2 Berichtigung der Nutzungsdauer

2.1 Nutzungsdauer zu lang angesetzt Wird im Laufe der Abschreibung erkannt, dass die zunächst angesetzte voraussichtliche Nutzungsdauer aus technischen Gründen (z. B. Einsatz des Vermögensgegenstandes zunächst im Einschichtbetrieb und später im Mehrschichtbetrieb), aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. verringerter betrieblicher Einsatz wegen Produktionsumstellung), schließlich au...mehr

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Abschreibung: Änderung des Abschreibungsplans

Zusammenfassung Überblick Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB muss der Plan die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegens...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.7 Es entstehen nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Einer Planänderung bedarf es auch, wenn nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen.[1] Da diese den Restbuchwert verändern, ist eine Neuberechnung der künftigen Abschreibungsquoten zwingend. Bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen geschieht dies in der Weise, dass die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dem letzten Buchwert ...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.6.2 Wertaufholung in der Steuerbilanz

In der Steuerbilanz ist beim abnutzbaren Anlagevermögen, auf das im Vorjahr eine Teilwertabschreibung oder AfaA vorgenommen wurde, eine spätere Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 bzw.§ 7 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 EStG zwingend, soweit der Grund für die Teilwertabschreibung bzw. AfaA weggefallen ist. Nicht notwendig ist, dass die Zuschreibung die vorherige Teilwertabsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) (Einmal-)Zahlungen eines zeitraumbezogenen Nutzungsentgelts durch den ArbN

Rn. 388 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG oder auf dessen Weisung an einen Dritten im Wege des abgekürzten Zahlungswegs ein Nutzungsentgelt (zB Monatspauschale, Kilometerpauschale, vom ArbN übernommene Leasingraten) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies den Nutzungswert, BFH v 07.11.2006, VI R 95/04, BStBl II 2007, 269; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.10 Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG, § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 157 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG regelt die sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG in Zusammenhang mit Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG. Die bisherige Querverweisung auf § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG wurde durch das JStG 2009 an die Neufassung des § 15 Abs. 1a UStG durch das JStG 2007 redaktionell angepasst. § 15 Abs. 1a UStG regelt den V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verluste aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 103 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus typischen stillen Beteiligungen mit Drittlandsbezug (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG). Nach dieser Vorschrift dürfen negative Einkünfte aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Staa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudesachwert

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Gebäudenormalherstellungswert entspricht den durchschnittlichen Herstellungskosten eines neu erstellten Gebäudes ohne Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden. Zu bewerten ist im Allgemeinen aber kein neu errichtetes Gebäude, sondern ein Gebäude, das eine bestimmte Anzahl von Jahren bereits steht und damit bereits von einem Wertverzehr betroffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-Körperschaften (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Um Steuergestaltungen auszuschließen, die die Ausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1, 2 EStG durch Zwischenschaltung einer Drittstaaten-KapGes umgehen wollen, beschränkt § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG den Ausgleich von Verlusten in Bezug auf die Beteiligung an einer Drittstaaten-Körperschaft. Betroffen sind Verluste aus Abschreibungen auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Schadensersatz- und Versicherungsleistungen

Rn. 270 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schadensersatzleistungen können entweder im steuerrechtlich irrelevanten Vermögensbereich anfallen oder den Bereich der Einkünfte betreffen und Einnahmen iSd § 8 EStG sein, vgl Krüger in Schmidt, § 8 EStG Rz 8 (41. Aufl). Rn. 271 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Letzteres ist der Fall, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Einkunftsart ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Veräußerungsgewinne iSd § 18 Abs 3 EStG

Rn. 77 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die folgenden Vorgänge fallen unter § 18 Abs 3 EStG und gelten als außerordentliche Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG: Veräußerung/Aufgabe eines (ganzen) Vermögens, das der selbstständigen Tätigkeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Teilvermögens, das der selbstständigen Arbeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Anteils an einer PersGes mit Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungserlöse

Rn. 283 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Erlös aus der Veräußerung von Gegenständen des PV ist, mit Ausnahme des § 17 EStG (wesentliche Beteiligung an einer KapGes), des § 20 Abs 2 Nr 1, 2, 3 Buchst b, Nr 4, 5, 6, 7 und 8 EStG (ua Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und sonstigen Ansprüchen) und des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), keine Einnahme; es sind in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand des § 2a Abs 3 S 3–5 EStG aF

Rn. 250 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte sind nach § 2a Abs 3 S 3 EStG aF (unbefristet, s JStG 2008 vom 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150; s Rn 5) Verluste einer in einem ausländischen Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätte hinzuzurechnen, die in vorhergehenden VZ nach § 2a Abs 3 S 1 und 2 EStG aF abgezogen wurden, soweit in ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umfang der Abgeltung

Rn. 395 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch die Anwendung der 1 %-Regelung sind alle Kosten, die durch die Kfz-Nutzung entstehen, abgegolten. Zu den Gesamtkosten gehören nicht die Unfallkosten, BFH v 24.05.2007, VI R 73/05, BStBl II 2007, 766; Bergkemper, FR 2007, 892; R 8.1 Abs 9 Nr 2 S 11 LStR 2023. Besteht infolge des Unfalls ein Schadensersatzanspruch des ArbG gegen den ArbN...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 4.1 Geleistete Anzahlungen

Rz. 40 Geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten (d. h. dem Nennbetrag) bewertet. Da die in den Anzahlungen enthaltene Vorsteuer abzugsfähig ist, entspricht der beizulegende Wert dem Nettobetrag der Anzahlung.[1] Bei Anzahlungen, die durch Eingehung einer Verbindlichkeit geleistet werden, z. B. Wechselakzept, bestimmt sich der Wertansatz nach d...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.2 Zeitpunkt des Zugangs

Rz. 10 Geleistete Anzahlungen sind unter den entsprechenden Bilanzposten in dem Zeitpunkt als Zugang zu verbuchen, in dem der geleistete Geldbetrag aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschieden ist.[1] Allerdings ist ein Zahlungsanspruch für noch nicht abgeschlossene Leistungen noch nicht zu aktivieren, da es sich insoweit lediglich um Abschlagszahlungen auf den künftigen Ans...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr