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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, ... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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Rn. 182p

Stand: EL 163 – ET: 02/2023

Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück eines ihrer Kommanditisten gegen (formlos vereinbarte) Einräumung eines zehnjährigen unentgeltlichen Nutzungsrechts errichtet hatte, zu behandeln sind. Mangels dauerhaften Ausschlusses des zivilrechtlichen Eigentümers von der Einwirkung auf das Gebäude durch die vereinbarte zeitlich begrenzte Nutzungsmöglichkeit rechnete der BGH das Gebäude zutreffend dem Grundstückseigentümer und nicht dem Erbauer zu, sah also kein Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum am Gebäude. Da die Absprache dem Erbauer nach den Umständen des konkreten Falls zudem keine gesicherte Rechtsposition auf befristete unentgeltliche Nutzung vermittelte, verwarf der BGH auch die Abbildung eines Nutzungsrechts (s Rn 182t) und nahm beim Erbauer mangels Aktivierbarkeit in voller Höhe sofort abziehbare betriebliche Aufwendungen an. Dies war steuerlich unter Leistungsfähigkeits- und Gestaltungsvermeidungsaspekten inakzeptabel.

 

Rn. 182q

Stand: EL 163 – ET: 02/2023

Die Lösungsansätze der Finanz-Rspr haben in mehreren Phasen einen Evolutionsprozess durchlaufen ("Rechtssprünge", Prinz in Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, Rz 4980 (4. Aufl 2021)), um das drohende "Loch in der Bilanz" (Hoffmann, StuB 2017, 2) zu schließen. Gemein ist den Lösungen in allen Phasen die Abwendung einer sofortigen Aufwandsverrechnung; erhebliche Unterschiede bestehen jeweils hinsichtlich der Qualifikation des hi...

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