Rz. 59

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Anstelle der AfA wird die gezahlte Miete anteilig angesetzt, soweit sie auf das Arbeitszimmer entfällt (> Rz 61). Entsprechendes gilt für die anteiligen Nebenkosten (> Rz 54, 61). Daneben kommen AfA für Mietereinbauten in Betracht. Ist bei > Doppelte Haushaltsführung das häusliche Arbeitszimmer Teil der Wohnung am Beschäftigungsort, sind die Kosten für das Arbeitszimmer getrennt zu ermitteln; sie sind nur abziehbar, soweit das Abzugsverbot nicht gilt (BFH 218, 376 = BStBl 2009 II, 722; > Rz 49).

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