Ein Webserver-Rechner ist die technische "Hardwarebasis" für eine Homepage-Software. In der Regel verfügen nur Unternehmen mit eigener IT-Abteilung über die internen Ressourcen zum Betrieb eines "Webservers "- bestehend aus Webserver-Rechner und Webserver-Software –, da der sichere Betrieb eines Webservers im Internet einiges an technischem Know-how voraussetzt. Daher beziehen viele Unternehmen – auch für anspruchsvolle Webseiten – die benötigte Infrastruktur von einem Hosting-Dienstleister gegen ein monatliches Entgelt.
Die Leistung eines Hosting-Dienstleisters umfasst in der Regel die permanente Verfügbarkeit eines dedizierten oder virtuellen Webserver-Rechners, der darauf installierten Betriebssystem-Software, des Web-Speicherplatzes für die Programmdateien und Daten der installierten Dienste wie z. B. Datenbanksystem und Skriptsprachen sowie der Webserver-Software. Der Hosting-Dienstleister stellt diese Komponenten bereit und sorgt für einen ausfallsicheren Betrieb, Updates und Erreichbarkeit im Internet. Oftmals geht die Leistung des Hosting-Dienstleisters daher über die reine Bereitstellung der genannten Komponente hinaus. Ein Webhosting-Vertrag kann daher dienst-, miet- und werkvertragliche Aspekte aufweisen. Für die Einordnung ist letztlich der Schwerpunkt des Vertragszwecks ausschlaggebend.
Ein monatlich oder jährlich zu zahlendes Entgelt ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als "sonstiger betrieblicher Aufwand" auszuweisen. Ein Konto für "gemietete" Webinfrastruktur ist im Bereich der "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in den Standardkontenplänen nicht vorhanden. In der Praxis wird zum Teil das Konto "Telefax und Internetkosten" (SKR03: 4925; SKR04: 6810) verwendet. Wie oben bereits dargestellt, werden auf dem Konto auch (neben den Telefaxkosten) die Kos...