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Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Neben den einmaligen Aufwendungen für die Registrierung einer Domain fallen oftmals jährliche Kosten für die Verwaltung der Domain durch einen beauftragten Hosting-Dienstleister an. In einigen Hosting-Paketen ist eine Domainpflege bereits enthalten und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Falls die Pflege der Domain durch den Hosting-Dienstleister gesondert in Rechnung gestellt wird, kann die Verbuchung z. B. auf das Konto "Wartungskosten für Hard- und Software" (SKR03: 4806; SKR04: 6495) erfolgen. Daneben wird auch das Konto "Telefax und Internetkosten" (SKR03: 4925; SKR04: 6810) verwendet. Auf diesem Konto werden neben den Telefaxkosten auch die Kosten für den eigenen Internetzugang erfasst wie beispielsweise Kosten für einen Internetprovider oder eine Internet-Flatrate. Laufende Hosting-Aufwendungen (siehe weiter unten) als auch die Domain-Gebühren dienen jedoch der eigene Repräsentanz im Internet. Zur Abgrenzung und Unterscheidung von den eigenen Kosten des Internetzugangs werden daher auch die Konten "Werbekosten" (SKR03: 4600; SKR04: 6600) oder "Repräsentationskosten "(SKR03: 4640; SKR04: 6630) verwendet. Alle genannten Konten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

 
Praxis-Beispiel

Buchung laufende Gebühr für die Domain-Nutzung

Der Internetprovider von Herrn Huber stellt eine jährliche Gebühr in Rechnung von 50 EUR (netto) für die Pflege der Domain. Dadurch bleibt die Domain weiterhin für Unternehmer Huber nutzbar. Herr Huber bucht den Betrag auf das Konto, auf welches er auch die monatlichen Hosting-Aufwendungen bucht, nämlich das Konto "Telefax und Internetkosten":

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4925/6810 Telefax und Internetkoste...

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