Eine Domain-Adresse gilt (derzeit) – im Gegensatz zu einer Software – grundsätzlich als wirtschaftlich nicht abnutzbar. Daher gilt die Nutzung einer Domain-Adresse als nicht zeitlich begrenzt. Aufwendungen für den Domain-Namen sind daher Anschaffungskosten für einen nicht abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Demzufolge dürfen die damit verbundenen Anschaffungskosten nicht planmäßig abgeschrieben werden.

Allerdings kann der modische Wandel im Einzelfall die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung begründen.[1]

 
Wichtig

Teilwertabschreibung bei zivilrechtlicher Untersagung

Wird die Verwendung des Domain-Namens zivilrechtlich untersagt, begründet dies eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, nicht aber die Abnutzbarkeit der Domain-Adresse.[2]

Erst im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, Veräußerung oder Entnahme des immateriellen Vermögensgegenstands Domain-Adresse erfolgt eine Verlust- bzw. Gewinnrealisierung.

 
Praxis-Beispiel

Erwerb einer Domain-Adresse und Registrierung

Herr Huber will mit seinem Unternehmen unter einem bestimmten Namen im Internet vertreten sein. Für diesen Namen zahlt er an einen Dritten einen Betrag von 3.000 EUR zuzüglich 19 % = 570 EUR Umsatzsteuer. Außerdem muss er sich mit dem erworbenen Namen bei der DENIC eG registrieren lassen. Für den Eintrag zahlt Herr Huber einen Betrag von 116 EUR (einschließlich 19 % Umsatzsteuer).

Bei beiden Zahlungen handelt es sich um Anschaffungskosten für die Domain-Adresse. Die Domain-Adresse ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, das keinem erkennbaren Wertverzehr unterliegt und somit nicht abgeschrieben werden kann.

Buchungsvorschlag für den Kauf von einem Dritten

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0025/0130 Ähnliche Rechte und Werte 3.000      
1576/1406 abziehbare Vorsteuer 19 % 570 1200/1800 Bank 3.570

Buchungsvorschlag für die Registrierung bei der DENIC eG

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0025/0130 Ähnliche Rechte und Werte 97,47      
1576/1406 abziehbare Vorsteuer 19 % 18,53 1200/1800 Bank 116
[1] Vgl. Brösel, Freichel, Wasmuth, "Informationstechnik: Hardware, Software und Internet in der Rechnungslegung", Haufe Handbuch der Bilanzierung Online, Stand: 29.6.2021, Rz. 159 m. w. N.

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