Rn. 239

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Warum § 7 Abs 1 S 6 EStG verlangt, dass es sich um bewegliche WG des AV handeln muss, bedarf der Erläuterung:

  • IRd BV-Vergleiches können nur WG abgeschrieben werden, die schon nach § 7 Abs 1 S 1 EStG AV sind.
  • Dies gilt entsprechend für §-4-Abs-3-EStG-Rechner.
  • Eine Erklärung findet sich aber mE darin, dass iRd Überschusseinkünfte eine Leistungs-AfA damit ausgeschlossen ist (glA Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 175, 40. Aufl 2021; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 320).
 

Rn. 239a

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Definition: § 247 Abs 2 HGB sieht für die HB vor, dass nur solche Gegenstände beim AV auszuweisen sind, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Diese Definition ist für das Steuerrecht zu übernehmen.

 

Rn. 240

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Handelt es sich um bewegliches AV, stehen dem StPfl iRd § 7 EStG folgende Abschreibungsmethoden zur Wahl:

 
Linear nach Jahren Linear nach Leistungsumfang1 Degressiv
§ 7 Abs 1 S 1 EStG § 7 Abs 1 S 6 EStG § 7 Abs 2 EStG, soweit zeitlich anwendbar (s Rn 2c, 33, 277ff)

1 unter den weiteren Voraussetzungen der wirtschaftlichen Begründetheit und des Leistungsnachweises (s Rn 242ff).

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