Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

Bei unentgeltlicher Übertragung des Sonderbetriebsvermögens setzen die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. voraus, dass die Übertragung gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft erfolgt.

BFH v. 17.6.2020 – II R 38/17
ErbStB 2021, 2
DBA ohne Rückfallklausel: Fehlende Schenkungsteuer im DBA-Staat führt nicht zur Besteuerung im Inland

Die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht in Schweden zum Ende des Jahres 2004 führt mangels einer Rückfallklausel im DBA Schweden nicht zu einer "Ersatzbesteuerung" im Inland. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates entfällt nicht, wenn es dort tatsächlich nicht zur Festsetzung einer Steuer kommt.

FG Baden-Württemberg v. 5.8.2020 – 7 K 2777/18, 7 K 2778/18, 7 K 2779/18 (Rev. II R 26/20, II R 27/20, II R 29/20
ErbStB 2021, 6
Buchwertansatz nach § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher MU-Anteilsübertragung und zeitgleicher Veräußerung von SBV

§ 6 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird. Das taggleiche Ausscheiden funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen unter Aufdeckung der in diesen befindlichen stillen Reserven ist für die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 EStG (nur dann) unschädlich, wenn dies zeitlich vor Übertragung des verbliebenen,

verkleinerten Mitunternehmeranteils erfolgt. Für die Frage, ob mehrere Übertragungen in einer zeitlichen Reihenfolge erfolgt sind oder nicht, ist auf den Zeit punkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).

BFH v. 10.9.2020 – IV R 14/18
ErbStB 2021, 134
Zwei reisen, einer zahlt

Im Streitfall scheiterte die Besteuerung zwar an der Unbestimmtheit des Steuerbescheids. Inzident bestätigt der BFH jedoch: Wer auf Kosten eines anderen eine (Luxus-, Urlaubs-)Reise unternimmt, wird grundsätzlich in schenkungsteuerbarer Weise bereichert.

BFH v. 16.9.2020 – II R 24/18
ErbStB 2021, 169
Stundung von Schenkungsteuer

Das FG bejaht die Stundungsbedürftigkeit und machte u.a. deutlich, dass der Stundung der Schenkungsteuer ggü. dem Erwerber nicht entgegensteht, dass der Schenker möglicherweise als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden kann. Denn diese in den ErbStR vertretene Auffassung (R E 28 Abs. 7 Satz 4 ErbStR) hätte im praktischen Ergebnis zur Folge, dass eine Stundung bei einem Erwerb unter Lebenden fast immer ausgeschlossen wäre.

FG Münster v. 11.3.2021 – 3 K 3054/19 AO (Rev. II R 7/21)
ErbStB 2021, 181
Geldschenkung durch Überweisung von fremden Konten

Die Personifizierung des Schenkers ist nicht einfach, wenn versprochene Geldzuwendungen mittels nicht autorisierter Zahlungsvorgänge über Konten fremder Dritter ausgeführt werden.

BFH v. 25.11.2020 – II R 25/18
ErbStB 2021, 234
Berücksichtigung des Abzugsbetrags nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei mehreren Erwerben

Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums nur für den ersten Erwerb berücksichtigt werden. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge Abschmelzung 0 EUR betragen hat.

BFH v. 23.2.2021 – II R 34/19
ErbStB 2021, 236
Nießbrauch an Kommanditanteil und Zurechnung von Verlusten

Ist der Nießbraucher eines Kommanditanteils als Mitunternehmer anzusehen und hat er nach dem Schenkungsvertrag nicht nur die laufenden Verluste zu tragen, sondern auch die Verluste, die bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern entstehen, so sind Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens ausschließlich dem Nießbraucher zuzurechnen.

FG Rh.-Pf. v. 23.3.2021 – 3 K 1861/18 (Rev. IV R 12/21)
ErbStB 2021, 247
Verdeckte Einlage oder Spende – d.h. Schenkung?

Spenden werden unentgeltlich erbracht. Für Zuwendungen von Gesellschaftern an eine gGmbH sah dies der II. BFH-Senat einst anders. Das FG Rheinland-Pfalz gewährt im Streitfall für entspr. Geldzuwendungen den begehrten Spendenabzug. Man darf nun gespannt sein, ob der I. BFH-Senat autonom entscheiden wird.

FG Rh.-Pf. v. 7.10.2020 – 1 K 1264/19 (Rev. I R 52/20)
ErbStB 2021, 269
Schenkungsteuer bei Errichtung einer Familienstiftung

Zu den "entferntest Berechtigten" gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG gehören alle Personen, die theoretisch künftig aus der Generationenfolge Vorteile aus der Familienstiftung erlangen können. Diese müssen weder bereits geboren sein noch einen klagbaren Anspruch haben.

Nds. FG v. 19.7.2021 – 3 K 5/21 (Rev. II R 25/21)
ErbStB 2021, 300
Korrespondenzprinzip zwischen Feststellungsverfahren und Schenkungsteuerbescheid: Berücksichtigung von Grundstücksbelastungen

1. Bei einer gemischt-freigebigen Zuwendung eines Grundstücks ist der Wert der Bereicherung durch bloßen Abzug der Gegenleistung vom Steuerwert des zugewandten Grundstücks zu ermitteln.

2. Der maßgebliche Steuerwert des erworbenen Grundbesitzes ist für Zwecke der...

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